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   BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84   

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BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84 (https://dejure.org/1987,3289)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1987 - 6 AZR 129/84 (https://dejure.org/1987,3289)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 (https://dejure.org/1987,3289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Pauschalentschädigung - Merkmale einer Teilkündigung - Mitbestimmung des Personalrats bei Ausübung eines Widerrufvorbehalts

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 92/70

    Kürzung der Leistungszulage bei Krankheit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Die Ausübung des vereinbarten Widerrufs hat gemäß § 315 BGB allerdings nach billigem Ermessen zu erfolgen (BAG Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 - AP Nr. 12 zu § 315 BGB).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 - AP Nr. 12 zu § 315 BGB; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, jeweils m. w. N.) hat die Ausübung eines zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbarten Widerrufs gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen.

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. statt vieler BAGE 40, 199, 206 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung) ist entscheidendes Merkmal der Teilkündigung - wie bei jeder Kündigung des Arbeitsverhältnisses - die einseitige Veränderung von Vertragsbedingungen gegen den Willen der anderen Vertragspartei.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 - AP Nr. 12 zu § 315 BGB; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, jeweils m. w. N.) hat die Ausübung eines zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbarten Widerrufs gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen.

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 54/78

    Arbeitszeit - Redakteure

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem insoweit gleichlautenden § 87 Abs. 1 BetrVG ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats für die dort geregelten Mitbestimmungstatbestände insoweit ausgeschlossen, als die Tarifvertragsparteien eine abschließende Regelung getroffen haben, nicht aber dann, wenn der Tarifvertrag insgesamt oder in einzelnen Punkten nur ergänzungsbedürftige Rahmenvorschriften gibt oder die Mitbestimmung des Betriebsrats zur weiteren Durchführung einer von den Tarifvertragsparteien geregelten Angelegenheit vorsieht (vgl. BAGE 36, 148, 156 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 29/77 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG Altersversorgung).

    Es genügt, wenn sie aus sich heraus praktisch handhabbar ist (BAG Urteil vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 543/61 - AP Nr. 4 zu § 56 BetrVG Akkord; BAGE 16, 31, 35, 36 = AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG Akkord; BAGE 36, 148, 156 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur erwarten kann, die jeweils im Tarifvertrag verpflichtend festgelegten Leistungen zu erhalten (vgl. statt vieler Urteil des Senats vom 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, m. w. N.).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 - AP Nr. 12 zu § 315 BGB; BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAGE 40, 199, 207 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung, jeweils m. w. N.) hat die Ausübung eines zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbarten Widerrufs gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu erfolgen.
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts, das rechtlich unbedenklich von der Zulässigkeit der Feststellungsklage ausgegangen ist (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT), halten der revisionsrechtlichen Überprüfung im Ergebnis und in der Begründung stand.
  • BAG, 06.07.1962 - 1 AZR 488/60

    Arbeitszeit - Durchführung von Betriebsratsaufgaben - Betriebsrat - Belegschaft -

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist danach ausgeschlossen wegen des vom Gesetzgeber gewollten Tarifvorrangs, wenn die tarifliche Regelung einigermaßen vollständig ist (vgl. BAG Urteil vom 6. Juli 1962 - 1 AZR 488/60 - AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG = AR-Blattei, Betriebsverfassung X, Entscheidung Nr. 12).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Gleichwohl handelt es sich dabei um sogenannte nicht typische Willenserklärungen, deren Auslegung durch den Tatrichter seitens des Revisionsgerichts nur dahin überprüft werden kann, ob dieser dabei die Vorschriften des materiellen Rechts, insbesondere die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB beachtet hat, ob er gegen Gesetze der Logik oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat und ob bei der Auslegung alle dafür wesentlichen Begleitumstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 22, 424 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 07.09.1972 - 5 AZR 12/72

    Leistungsbestimmungsrechte - Einwendungen - Entstehung durch Ausübung -

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Die beiderseitige Interessenlage ist gegeneinander abzuwägen, d.h. der widerrufende Arbeitgeber darf nicht nur seine eigenen Interessen im Auge haben (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1972 - 5 AZR 12/72 - AP Nr. 2 zu § 767 ZPO; BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag = EzA § 613 a BGB Nr. 10).
  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des

    Auszug aus BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
    Die beiderseitige Interessenlage ist gegeneinander abzuwägen, d.h. der widerrufende Arbeitgeber darf nicht nur seine eigenen Interessen im Auge haben (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1972 - 5 AZR 12/72 - AP Nr. 2 zu § 767 ZPO; BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag = EzA § 613 a BGB Nr. 10).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80

    Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des

  • BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75

    Ruhegehalt - Lebensversicherung - Form - Geltungsbereich - Sozialeinrichtung -

  • BAG, 15.05.1964 - 1 ABR 15/63

    Einigungsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifvertragvorrang

  • BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 29/77

    Mitbestimmungsrecht - Tarifvertragspartei - Abschließende Regelung - Tarifvertrag

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

  • BAG, 08.02.1963 - 1 AZR 543/61

    Festsetzung der Akkorde - Arbeitgeber - Mitwirkung des Betriebsrats -

  • BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55

    Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Beendigungskündigungen und Änderungskündigungen (Laber in Laber/Pagenkopf § 74 LPVG NRW Rn. 19; Neubert/Sandfort/Lorenz/Kochs 11. Aufl. § 74 LPVG NRW Nr. 1.1.; Bülow § 74 LPVG NRW Rn. 12; vgl. BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - zu II 4 a der Gründe) .
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99

    Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung

    Sie muß den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und darf insbesondere nicht zu einer untertariflichen Entlohnung führen (BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - Ez BAT § 35 BAT Nr. 3; Scheuring/Steingen/Banse/Thivessen/Jeske/Scheuring MT Arb Stand September 2000 § 30 Rn. 6).

    Da die Parteien bei der Vereinbarung einer derartigen Überstundenpauschale stets damit rechnen müssen, daß sich die tatsächlichen Grundlagen der Vereinbarung der Nebenabrede während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ändern, ist es sinnvoll, in eine derartige Vereinbarung einen Widerrufsvorbehalt aufzunehmen, schon um nicht durch eine sonst erforderlich werdende Änderungskündigung den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu gefährden (vgl. BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - aaO).

  • ArbG Bonn, 05.03.2015 - 1 Ca 2342/14

    Kündigung einer Nebenabrede (hier: Erschwerniszulage in pauschalierter Form) zum

    Eine Beschränkung ergibt sich allenfalls aus dem Willkürverbot oder aus § 134 BGB wegen Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes (vgl. BAG 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - juris; 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - juris).

    Kündigung iSd. Vorschrift ist nur die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung mit dem Ziel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dessen Fortsetzung zu geänderten Bedingungen (so zu § 72 Abs. 1 Nr. 8 LPVG NRW aF.: BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - juris; ebenso Welkoborsky/Herget LPVG NRW § 74 Rdn. 2f.).

    Es genügt, wenn sie aus sich heraus praktisch handhabbar ist (BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - juris).

    Vielmehr wird es den Arbeitsvertragsparteien überlassen, welche Gestaltungsform sie wählen (vgl. BAG 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - juris; Schart/Waldinger Erläuterungen zum BMT-G und BZT-G NRW zu § 7 BZT-G).

  • BVerwG, 10.06.2011 - 6 PB 2.11

    Mitbestimmung bei der Lohngestaltung; Pauschalierung unständiger

    Sodann hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass es sich nicht in Widerspruch setzt zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - (juris) zum Tarifvorrang nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

    Diese Vorschrift lautete: "Die Löhne für Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsbereitschaft sowie die Lohnzuschläge können bezirklich, betrieblich oder durch Einzelarbeitsvertrag pauschaliert werden." Wie sich aus § 62 BMT-G II und der dazu vereinbarten Protokollerklärung ergab, konnten betriebliche Regelungen nicht in Form von Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststelle abgeschlossen werden, sondern nur zwischen Tarifvertragsparteien, und zwar unterhalb der zentralen Ebene entweder durch bezirklichen oder auf den einzelnen Arbeitgeber bezogenen Tarifvertrag (vgl. BAG, Urteil vom 12. Februar 1987 a.a.O. Rn. 32; Scheuring/Lang/Hoffmann, BMT-G, § 62 Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2000 - 1 A 5152/98

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung zu einer Änderungskündigung;

    vgl. BAG, Urteil vom 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - zu § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 LPVG NRW a. F.; Cecior/Dietz/ Vallendar/Lechtermann, Personalvertretungsrecht NW, § 72 a RdNr. 14.

    Im Übrigen enthält § 19 Abs. 4 MTArb abschließende Regelungen der mit der Anordnung, Leistung und Vergütung von Überstunden verbundenen Fragen vgl. BAG, Urteil vom 12. Februar 1987 - 6 AZR 129/84 - zu § 17 Abs. 1 BMT-G II.

  • LAG Hessen, 17.03.2006 - 3 Sa 1877/04

    Kündigung - Nebenabrede - Personalrat - Wirksamkeit

    In seiner Begründung hat das Arbeitsgericht jedoch übersehen, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Februar 1987 (6 AZR 129/84) infolge des durch den 66. Änderungstarifvertrag zum BAT vom 24. April 1991 mit Wirkung vom 01. April 1991 eingefügten § 4 Abs. 2 Satz 2 BAT überholt ist.
  • ArbG Bonn, 21.05.2015 - 7 Ca 30/15

    Kündigung einer Nebenabrede zu Erschwerniszuschlägen als Vereinbarung der

    Eine Beschränkung mag sich allenfalls aus dem Willkürverbot ergeben bzw. aus einer Unwirksamkeit gem. § 134 BGB wegen Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzes ( vgl. ArbG Bonn, Urt. v. 10.03.2015 - 6 Ca 2330/14; BAG, Urt. v. 15.02.1990 - 6 AZR 386/88, NZA 1990, 848; BAG, Urt. v. 12.02.1987 - 6 AZR 129/84, juris).
  • LAG Köln, 03.11.1998 - 13 (9) Sa 683/98

    Widerruf einer Überstundenpauschale; Aufhebung der Zuweisung einer Dienstwohnung;

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  • LAG Köln, 05.03.1999 - 4 Sa 1395/98

    Wirksamkeit eines Widerrufs einer Nebenabrede über eine Überstundenpauschale bei

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  • LAG Köln, 03.11.1998 - 13 (7) Sa 682/98

    Widerruf einer Überstundenpauschale ; Aufhebung der Zuweisung einer

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