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   BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97   

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https://dejure.org/1998,34109
BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97 (https://dejure.org/1998,34109)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1998 - 6 AZR 13/97 (https://dejure.org/1998,34109)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1998 - 6 AZR 13/97 (https://dejure.org/1998,34109)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97
    Auf diesen insoweit eindeutigen und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts maßgebenden Tarifwortlaut (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe) hat bereits der Vierte Senat im Urteil vom 29. Januar 1975 (4 AZR 167/74 - AP Nr. 1 zu § 42 TV AL II) hingewiesen.
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97
    Auf diesen insoweit eindeutigen und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts maßgebenden Tarifwortlaut (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe) hat bereits der Vierte Senat im Urteil vom 29. Januar 1975 (4 AZR 167/74 - AP Nr. 1 zu § 42 TV AL II) hingewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.1996 - 9 Sa 449/96

    Anderweitige Verwendung; Soziale Sicherung; Räumlicher Einzugsbereich

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. September 1996 - 9 Sa 449/96 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 167/74

    Arbeitsverhältnis: Begriff der "zumutbaren anderweitigen Verwendung" in § 2 Nr. 3

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 13/97
    Auf diesen insoweit eindeutigen und daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts maßgebenden Tarifwortlaut (vgl. BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe) hat bereits der Vierte Senat im Urteil vom 29. Januar 1975 (4 AZR 167/74 - AP Nr. 1 zu § 42 TV AL II) hingewiesen.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines

    Da in § 2 Ziff. 3 Satz 2 TV SozSich nur auf § 1 Ziff. 3 ff. KSch TV und nicht auf § 1 Ziff. 2 KSch TV verwiesen wird, muss ein betroffener Arbeitnehmer als zumutbar auch eine anderweitige Verwendung außerhalb des Einzugsbereichs seines Beschäftigungsorts bei den Stationierungsstreitkräften hinnehmen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 13/97  - zu 2 a der Gründe; 29. Januar 1975 -  4 AZR 167/74  - zu 2 der Gründe) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2014 - 8 Sa 369/14

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe - Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der

    Wie bereits ausgeführt wird in § 2 Ziff. 2 TV SozSich nicht auf § 1 Ziff. 2 Buchst. c KSchTV und die dort geregelten Tatbestandsmerkmale der Eignung für die neue Tätigkeit und der Belegenheit des neuen Arbeitsplatzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts Bezug genommen (BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 879/98 - Rn. 24; BAG 06. August 1998 - 6 AZR 13/97 - Rn. 49, jeweils juris).
  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 879/98

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

    Da in § 2 Ziff. 3 TV SozSich nur auf § 1 Ziff. 3 ff. und nicht auf Ziff. 2 des KSchTV verwiesen wird, muß der Kläger als zumutbar auch eine anderweitige Verwendung außerhalb des Einzugsbereichs seiner Beschäftigungsdienststelle bei den Stationierungsstreitkräften hinnehmen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 13/97 - nv.; 29. Januar 1975 - 4 AZR 167/74 - AP TVAL II § 42 Nr. 1).
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