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   BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10   

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BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10 (https://dejure.org/2011,1461)
BAG, Entscheidung vom 09.06.2011 - 6 AZR 132/10 (https://dejure.org/2011,1461)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 (https://dejure.org/2011,1461)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

  • openjur.de

    Kündigung bei Personalgestellung; Gemeinschaftsunternehmen; Anhörung des Betriebsrats

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 44b SGB 2 vom 20.07.2006
    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 102 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 44b SGB 2 vom 20.07.2006
    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des beim öffentlichen Arbeitgeber errichteten Personalrats bei Kündigung eines der in der Rechtsform einer GmbH gebildeten Arbeitsgemeinschaft zur Dienstleistung zugewiesenen Arbeitnehmers

  • bag-urteil.com

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

  • hensche.de

    Kündigung, Betriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Ungültige Betriebsratswahl bei gemeinsamen Betrieb

  • Betriebs-Berater

    Kündigung bei Personalgestellung

  • rewis.io

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

  • ra.de
  • rewis.io

    Kündigung bei Personalgestellung - Gemeinschaftsunternehmen - Anhörung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassene Betriebsratanhörung vor der Kündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Personalgestellung: Betriebsrat des Einsatzbetriebs muss vor Kündigung nicht angehört werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kündigung bei Personalgestellung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Anhörung bei angefochtener Betriebsratswahl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 138, 116
  • NZS 2011, 712 (Ls.)
  • BB 2011, 1972
  • BB 2012, 64
  • DB 2011, 18
  • JR 2012, 400
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.06.2001 - 6 P 8.00

    Gemeinsamer Betrieb eines Universitätsinstituts und eines privaten

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - BAGE 79, 47; 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112), der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (BVerwG 13. Juni 2001 - 6 P 8.00 - BVerwGE 114, 313) , ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.

    aa) An einem gemeinsamen Betrieb müssen nicht ausschließlich (juristische) Personen des Privatrechts, sondern können auch Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sein (vgl. BVerwG 13. Juni 2001 - 6 P 8.00 - BVerwGE 114, 313) .

    Die Rechtsfigur des gemeinschaftlichen Betriebs mehrerer Unternehmen wäre ansonsten entbehrlich (BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - aaO; BVerwG 13. Juni 2001 - 6 P 8.00 - BVerwGE 114, 313) .

    cc) Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2001 (- 6 P 8.00 - BVerwGE 114, 313) hilft ihm nicht weiter.

  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95

    Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - BAGE 79, 47; 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112), der sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen hat (BVerwG 13. Juni 2001 - 6 P 8.00 - BVerwGE 114, 313) , ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.

    Maßgebend ist, dass sich die Betriebsführung auf der Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung vollzieht (vgl. BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112) .

    bb) Ob eine einheitliche Leitung hinsichtlich wesentlicher Arbeitgeberbefugnisse praktiziert wird, entscheidet die innerbetriebliche Entscheidungsfindung und deren innerbetriebliche Umsetzung in personellen und sozialen Angelegenheiten, durch die der jeweilige arbeitstechnische Zweck verfolgt wird (BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112, 120) .

    Die Rechtsfigur des gemeinschaftlichen Betriebs mehrerer Unternehmen wäre ansonsten entbehrlich (BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - aaO; BVerwG 13. Juni 2001 - 6 P 8.00 - BVerwGE 114, 313) .

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    Weder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) noch die zum 4. August 2009 erfolgte Anfügung von Satz 3 in § 5 Abs. 1 BetrVG geben ein anderes Ergebnis vor.

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat zwar am 20. Dezember 2007 (- 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331) und damit vor dem Kündigungszeitpunkt entschieden, dass Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II aF dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung widersprechen, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    Wo aber für die R GmbH nichts zu entscheiden war, gab es für den bei ihr gewählten Betriebsrat auch nichts mitzubestimmen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 Einstellung § 99 Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Mitbestimmung Nr. 5) .

    Im Übrigen begründet die Fiktion in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wo der Betriebsinhaber weder materiell noch formell etwas zu entscheiden hat (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Mitbestimmung Nr. 5).

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 38/92

    Rechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb für Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    bb) Ebenso wenig wie bei einem Leiharbeitnehmer (vgl. BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - BAGE 72, 107; Raab GK-BetrVG 9. Aufl. § 5 Rn. 66) darf die Spaltung der Arbeitgeberstellung zu einem Verlust des durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze gewährleisteten Schutzes von Arbeitnehmern führen, die von einem öffentlichen Arbeitgeber einer privatrechtlich organisierten Arbeitsgemeinschaft zur Dienstleistung überlassen werden.

    Welche Beteiligungsrechte in einem solchen Fall jeweils dem Betriebsrat oder dem Personalrat zustehen, richtet sich nach dem Zweck des Beteiligungsrechts und danach, welche Belange des Arbeitnehmers und welche Interessen der beim öffentlichen Arbeitgeber oder der bei der Arbeitsgemeinschaft Beschäftigten berührt werden (vgl. für Leiharbeitnehmer BAG 15. Dezember 1992 - 1 ABR 38/92 - aaO) .

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    Die Zuständigkeit des Personalrats oder des Betriebsrats für die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten hängt bezüglich der von einem öffentlichen Arbeitgeber einer privatrechtlich organisierten Arbeitsgemeinschaft überlassenen Arbeitnehmer damit vom Gegenstand des Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht ab (vgl. für Leiharbeitnehmer BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - BAGE 98, 60).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    cc) Diese zum Gemeinschaftsbetrieb entwickelten Grundsätze gelten auch nach dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsreformgesetzes 2001 weiter (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332; 25. Mai 2005 - 7 ABR 38/04 - EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 3) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04

    Gemeinsamer Betrieb - Organschaft

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    cc) Diese zum Gemeinschaftsbetrieb entwickelten Grundsätze gelten auch nach dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsreformgesetzes 2001 weiter (BAG 11. Februar 2004 - 7 ABR 27/03 - BAGE 109, 332; 25. Mai 2005 - 7 ABR 38/04 - EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 3) .
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    Die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl hatte damit keine rückwirkende Kraft, sondern wirkte nur für die Zukunft (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316, 318; 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier BetrVG 25. Aufl. § 19 Rn. 49; Thüsing in Richardi BetrVG 12. Aufl. § 19 Rn. 62; WPK/Wlotzke BetrVG 4. Aufl. § 19 Rn. 21) .
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Auszug aus BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 132/10
    Die erfolgreiche Anfechtung der Betriebsratswahl hatte damit keine rückwirkende Kraft, sondern wirkte nur für die Zukunft (BAG 13. März 1991 - 7 ABR 5/90 - BAGE 67, 316, 318; 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier BetrVG 25. Aufl. § 19 Rn. 49; Thüsing in Richardi BetrVG 12. Aufl. § 19 Rn. 62; WPK/Wlotzke BetrVG 4. Aufl. § 19 Rn. 21) .
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

  • LAG Hessen, 18.12.2009 - 3 Sa 323/09

    Wirkung einer Betriebsratswahlanfechtung bei fälschlicher Annahme des Bestehens

  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 62/11 - Rn. 20, BAGE 142, 36; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16, BAGE 138, 116) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 51; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16 mwN, BAGE 138, 116) .
  • LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

    Nur wenn materielle Arbeitgeberfunktionen von der privatrechtlich organisierten Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen werden, ist der dort gebildete Betriebsrat zuständig (BAG 09.06.2011 - 6 AZR 132/10, Rn. 28).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben, so dass der Kern der Arbeitgeberfunktion im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung ausgeübt wird (BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 164 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 27; 28. April 2011 - 8 AZR 709/09 - Rn. 52; jeweils mwN) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Bestand und Umfang der betrieblichen Mitbestimmung richten sich vielmehr nach dem Gegenstand und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 41, aaO; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116; zum Gegenstandsbezug siehe auch BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 4 und 5 der Gründe, BAGE 98, 60) .

    Da im Fall der Kündigung von gestellten Arbeitnehmern der Kündigungsentschluss nicht durch den Inhaber des Kooperationsbetriebs gefasst und umgesetzt wird, sondern die Entscheidung typischerweise beim öffentlichen (Vertrags-)Arbeitgeber liegt, macht eine Beteiligung des Betriebsrats des Kooperationsbetriebs insoweit keinen Sinn (Altvater/Altvater 8. Aufl. § 6 BwKoopG Rn. 4; Tiling öAT 2013, 139, 140; für die Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG: BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116; ebenso: APS/Koch 4. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 8a; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 5 Rn. 319, § 102 Rn. 20d; Raab in GK-BetrVG § 5 Rn. 78) .

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Demzufolge ist vor dem Kündigungsausspruch bei der gebotenen normzweckorientierten Betrachtung von § 14 Abs. 1 AÜG ein beim überlassenden Arbeitgeber gebildeter Betriebsrat zu beteiligen (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 28, BAGE 138, 116) .
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21

    Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der

    Es fehlt schon an einer einheitlichen Leitung, die über den Einsatz von sächlichen Mitteln und Personal zu entscheiden hätte (vgl. insoweit BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13, aaO.; 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12, aaO.; 09.06.2011 - 6 AZR 132/10, BAGE 138, 116).
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG begründet kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Betriebsinhaber weder materiell noch formell etwas entscheidet oder zu entscheiden hat (vgl. BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116) .
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

    Bestand und Umfang der betrieblichen Mitbestimmung richten sich vielmehr nach dem Gegenstand und Zweck des jeweiligen Mitbestimmungsrechts und der darauf bezogenen Entscheidungsmacht (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 41, aaO; 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116; zum Gegenstandsbezug siehe auch BAG 19. Juni 2001 - 1 ABR 43/00 - zu B II 4 und 5 der Gründe, BAGE 98, 60) .

    Da im Fall der Kündigung von gestellten Arbeitnehmern der Kündigungsentschluss nicht durch den Inhaber des Kooperationsbetriebs gefasst und umgesetzt wird, sondern die Entscheidung typischerweise beim öffentlichen (Vertrags-)Arbeitgeber liegt, macht eine Beteiligung des Betriebsrats des Kooperationsbetriebs insoweit keinen Sinn (Altvater/Altvater 8. Aufl. § 6 BwKoopG Rn. 4; Tiling öAT 2013, 139, 140; für die Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG: BAG 9. Juni 2011 - 6 AZR 132/10 - Rn. 32, BAGE 138, 116; ebenso: APS/Koch 4. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 8a; Fitting BetrVG 27. Aufl. § 5 Rn. 319, § 102 Rn. 20d; Raab in GK-BetrVG § 5 Rn. 78).

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

    Die erfolgreiche Anfechtung der Wahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG hat also keine rückwirkende Kraft, sondern wirkt nur für die Zukunft (BAG 13.03.1991 - 7 ABR 5/90, AP Nr. 20 zu § 19 BetrVG Rn. 13; BAG 09.06.2011 - 6 AZR 132/10, juris Rn. 13).

    Bis zu dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Feststellung der Ungültigkeit der Wahl ist auch vom Bestehen eines Betriebs im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes auszugehen (BAG 09.06.2011 a.a.O. Rn. 14).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 250/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 277/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 55/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • LAG Hessen, 01.07.2014 - 15 Sa 1316/13

    Kündigung im Kleinbetrieb

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 56/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 178/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 407/21

    Wet-Lease-Vereinbarung als zulässige Arbeitnehmerüberlassung Kein

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 1407/21

    Darlegungs- und Beweislast für unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 177/21

    Arbeitsverhältnis; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 408/21

    Betriebsbedingte Kündigung eines Flugbegleiters bei Insolvenz der

  • LAG Hamm, 08.07.2020 - 6 Sa 523/20

    "Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Verdachtskündigung bei schwerer

  • LAG Köln, 20.09.2019 - 9 TaBV 14/19

    Betriebsratswahl; Wahlanfechtung; Betriebsbegriff; Gemeinschaftsbetrieb mit

  • LAG Köln, 01.03.2017 - 11 Sa 34/16

    Beschäftigtenzahl; Gemeinschaftsbetrieb

  • VG Ansbach, 02.05.2019 - AN 8 P 16.00251

    Zuständigkeit des Personalrats für Beschäftigte eines Tochterunternehmens

  • VG Ansbach, 02.05.2017 - AN 8 P 16.00251

    Zuständigkeit des Betriebsrats für arbeitszeitliche Regelungen im Falle der

  • VG Göttingen, 24.11.2011 - 2 A 2/11
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