Rechtsprechung
BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD
- rechtsprechung-im-internet.de
Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD
- IWW
- Wolters Kluwer
Maßgebliche Beschäftigungszeit für den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung im TVöD; Maßgebliche Beschäftigungszeit für die Berechnung der Kündigungsfristen im TVöD; Wegfall von Überleitungsvorteilen bei Wechsel zu neuem Arbeitgeber mit Bindung an den TVöD
- bag-urteil.com
Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD
- Betriebs-Berater
Berücksichtigung früherer Beschäftigungszeiten im Rahmen des TVöD bei Kündigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Wartezeitkündigung vs. Unkündbarkeit
- rewis.io
Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliche Beschäftigungszeit für den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung im TVöD
- datenbank.nwb.de
Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beck-blog (Kurzinformation)
Öffentlicher Dienst: Verlust des Sonderkündigungsschutzes bei Wechsel des Arbeitgebers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wartezeitkündigung - und die Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 Abs. 2 TVöD wegen durchgehender mehr als 15-jähriger Beschäftigung in anderen Kommunen?
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Berechnung der Beschäftigungszeit für die ordentliche Unkündbarkeit nach dem TVöD
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 05.02.2016 - 6 Ca 3148/15
- LAG Nürnberg, 06.02.2017 - 7 Sa 319/16
- BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
Papierfundstellen
- BAGE 162, 76
- NZA 2018, 1648
- BB 2018, 1011
- NZA-RR 2018, 384
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12
Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung
Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
Hingegen verweist der Klammerzusatz nicht auf § 34 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 TVöD und die darin geregelte Anerkennung von bei einem anderen vom Geltungsbereich des TVöD erfassten Arbeitgeber oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeiten als Beschäftigungszeit (BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 38, BAGE 150, 165) .Der Bestandsschutz nach § 34 Abs. 2 Satz 2 TVöD erfasst nur Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber (BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 38, BAGE 150, 165) .
- BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16
Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K
Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
Dies ergibt eine Auslegung des Tarifvertrags (zur Auslegung vgl. BAG 20. September 2017 - 6 AZR 143/16 - Rn. 33 mwN) . - BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09
Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA
Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
Ein solcher folgt auch nicht aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis der Klägerin zur Stadt V. Wechselt ein unter den TVÜ-VKA fallender Arbeitnehmer zu einem anderen, ebenfalls den TVöD/TVÜ-VKA anwendenden Arbeitgeber nach dem 1. Oktober 2005, handelt es sich um eine Neueinstellung (vgl. zu diesem Begriff BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) . - BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09
Stufenzuordnung - Begriff der Beschäftigungszeit
Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
Diese haben gesehen, dass der Begriff der Beschäftigungszeit nicht eindeutig ist, sondern je nach Regelungszusammenhang unterschiedlich gebraucht wird und verstanden werden kann (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) . - LAG Nürnberg, 06.02.2017 - 7 Sa 319/16
Ausschluss der ordentlichen Kündigung
Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Februar 2017 - 7 Sa 319/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 417/19
Jubiläumsgeld nach § 23 Abs. 2 TVöD-AT - Berechnung der Beschäftigungszeit
Auf dieser Grundlage haben die Tarifvertragsparteien des TVöD bezüglich der Anerkennung von Beschäftigungszeiten differenzierte Regelungen getroffen (vgl. BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 16, BAGE 162, 76; 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) .aa) Bezüglich der Kündigungsfristen und dem besonderen Kündigungsschutz sieht § 34 Abs. 1 und Abs. 2 TVöD-AT wegen der auf § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD-AT beschränkten Bezugnahme nur eine Berücksichtigung der bei demselben Arbeitgeber zurückgelegten Zeit vor (ausführlich BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 13 ff., BAGE 162, 76; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 38, BAGE 150, 165) .
Der betreffende Arbeitnehmer verliert damit grundsätzlich alle ggf. im bisherigen Arbeitsverhältnis bestehenden Überleitungsvorteile (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, BAGE 162, 76; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Oktober 2017 Teil IV/3 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA Rn. 5g; Laber öAT 2018, 124) .
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 108/19
Jubiläumsgeld nach dem TVöD-AT - Beschäftigungszeit - Berücksichtigung von …
Die Regelung dient dazu, den erworbenen Besitzstand zu wahren (BAG 19. November 2020 - 6 AZR 417/19 - Rn. 26 f.; vgl. zu § 14 Abs. 1 TVÜ-VKA BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, BAGE 162, 76) .Die Tarifvertragsparteien verfolgen mit § 14 Abs. 2 TVÜ-VKA das Ziel, den bei Inkrafttreten des TVÜ-VKA am 1. Oktober 2005 erlangten Besitzstand bestimmter Personengruppen zu sichern (BAG 19. November 2020 - 6 AZR 417/19 - Rn. 26 f.; vgl. zu § 14 Abs. 1 TVÜ-VKA BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, BAGE 162, 76) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20
Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis
Besonderheiten bestehen allerdings in den Fällen, in denen aufgrund einer Tarifnorm (s. BAG 23.02.2012 EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 147 = NZA 2012, 992, 22.08.2018 - 6 AZR 137/17 - NZA-RR 2018, 384, § 34 TVÖD) eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, was insbesondere eine längere Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber (s. BAG 22.02.2018 - 6 AZR 137/17, NZA-RR 2018, 384) voraussetzt. - LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21
Außerordentliche Kündigung - Verletzung einer Mitteilungspflicht - Leiterin einer …
Besonderheiten bestehen allerdings in den Fällen, in denen aufgrund einer Tarifnorm (s. BAG 23.02.2012 EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 147 = NZA 2012, 992, 22.08.2018 - 6 AZR 137/17 - NZA-RR 2018, 384, § 34 TVÖD) eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, was insbesondere eine längere Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber (s. BAG 22.02.2018 - 6 AZR 137/17, NZA-RR 2018, 384) voraussetzt. - LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 Sa 496/19
Besitzstandszulage - Arbeitgeberwechsel - Zusage
Der betreffende Arbeitnehmer verliert grundsätzlich alle ggf. im bisherigen Arbeitsverhältnis bestehenden Überleitungsvorteile ( BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, NZA-RR 2018, 384 ).