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   BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17   

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https://dejure.org/2018,3180
BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17 (https://dejure.org/2018,3180)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2018 - 6 AZR 137/17 (https://dejure.org/2018,3180)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 (https://dejure.org/2018,3180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Beschäftigungszeit für den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung im TVöD; Maßgebliche Beschäftigungszeit für die Berechnung der Kündigungsfristen im TVöD; Wegfall von Überleitungsvorteilen bei Wechsel zu neuem Arbeitgeber mit Bindung an den TVöD

  • bag-urteil.com

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung früherer Beschäftigungszeiten im Rahmen des TVöD bei Kündigung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Wartezeitkündigung vs. Unkündbarkeit

  • rewis.io

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliche Beschäftigungszeit für den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung im TVöD

  • datenbank.nwb.de

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Öffentlicher Dienst: Verlust des Sonderkündigungsschutzes bei Wechsel des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeitkündigung - und die Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 TVöD

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wartezeitkündigung - Unkündbarkeit gemäß § 34 Abs. 2 TVöD wegen durchgehender mehr als 15-jähriger Beschäftigung in anderen Kommunen?

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Beschäftigungszeit für die ordentliche Unkündbarkeit nach dem TVöD

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 162, 76
  • NZA 2018, 1648
  • BB 2018, 1011
  • NZA-RR 2018, 384
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
    Hingegen verweist der Klammerzusatz nicht auf § 34 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 TVöD und die darin geregelte Anerkennung von bei einem anderen vom Geltungsbereich des TVöD erfassten Arbeitgeber oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zurückgelegten Zeiten als Beschäftigungszeit (BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 38, BAGE 150, 165) .

    Der Bestandsschutz nach § 34 Abs. 2 Satz 2 TVöD erfasst nur Beschäftigungszeiten bei demselben Arbeitgeber (BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 38, BAGE 150, 165) .

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
    Dies ergibt eine Auslegung des Tarifvertrags (zur Auslegung vgl. BAG 20. September 2017 - 6 AZR 143/16 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 382/09

    Stufenzuordnung bei der Einstellung - Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
    Ein solcher folgt auch nicht aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis der Klägerin zur Stadt V. Wechselt ein unter den TVÜ-VKA fallender Arbeitnehmer zu einem anderen, ebenfalls den TVöD/TVÜ-VKA anwendenden Arbeitgeber nach dem 1. Oktober 2005, handelt es sich um eine Neueinstellung (vgl. zu diesem Begriff BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 382/09 - Rn. 17 ff.) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 590/09

    Stufenzuordnung - Begriff der Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
    Diese haben gesehen, dass der Begriff der Beschäftigungszeit nicht eindeutig ist, sondern je nach Regelungszusammenhang unterschiedlich gebraucht wird und verstanden werden kann (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) .
  • LAG Nürnberg, 06.02.2017 - 7 Sa 319/16

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.02.2018 - 6 AZR 137/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Februar 2017 - 7 Sa 319/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 417/19

    Jubiläumsgeld nach § 23 Abs. 2 TVöD-AT - Berechnung der Beschäftigungszeit

    Auf dieser Grundlage haben die Tarifvertragsparteien des TVöD bezüglich der Anerkennung von Beschäftigungszeiten differenzierte Regelungen getroffen (vgl. BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 16, BAGE 162, 76; 27. Januar 2011 - 6 AZR 590/09 - Rn. 15 ff.) .

    aa) Bezüglich der Kündigungsfristen und dem besonderen Kündigungsschutz sieht § 34 Abs. 1 und Abs. 2 TVöD-AT wegen der auf § 34 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 TVöD-AT beschränkten Bezugnahme nur eine Berücksichtigung der bei demselben Arbeitgeber zurückgelegten Zeit vor (ausführlich BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 13 ff., BAGE 162, 76; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 38, BAGE 150, 165) .

    Der betreffende Arbeitnehmer verliert damit grundsätzlich alle ggf. im bisherigen Arbeitsverhältnis bestehenden Überleitungsvorteile (BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, BAGE 162, 76; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Oktober 2017 Teil IV/3 TVÜ-Bund/TVÜ-VKA Rn. 5g; Laber öAT 2018, 124) .

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 108/19

    Jubiläumsgeld nach dem TVöD-AT - Beschäftigungszeit - Berücksichtigung von

    Die Regelung dient dazu, den erworbenen Besitzstand zu wahren (BAG 19. November 2020 - 6 AZR 417/19 - Rn. 26 f.; vgl. zu § 14 Abs. 1 TVÜ-VKA BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, BAGE 162, 76) .

    Die Tarifvertragsparteien verfolgen mit § 14 Abs. 2 TVÜ-VKA das Ziel, den bei Inkrafttreten des TVÜ-VKA am 1. Oktober 2005 erlangten Besitzstand bestimmter Personengruppen zu sichern (BAG 19. November 2020 - 6 AZR 417/19 - Rn. 26 f.; vgl. zu § 14 Abs. 1 TVÜ-VKA BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, BAGE 162, 76) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Besonderheiten bestehen allerdings in den Fällen, in denen aufgrund einer Tarifnorm (s. BAG 23.02.2012 EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 147 = NZA 2012, 992, 22.08.2018 - 6 AZR 137/17 - NZA-RR 2018, 384, § 34 TVÖD) eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, was insbesondere eine längere Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber (s. BAG 22.02.2018 - 6 AZR 137/17, NZA-RR 2018, 384) voraussetzt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2021 - 3 Sa 28/21

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung einer Mitteilungspflicht - Leiterin einer

    Besonderheiten bestehen allerdings in den Fällen, in denen aufgrund einer Tarifnorm (s. BAG 23.02.2012 EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 147 = NZA 2012, 992, 22.08.2018 - 6 AZR 137/17 - NZA-RR 2018, 384, § 34 TVÖD) eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, was insbesondere eine längere Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber (s. BAG 22.02.2018 - 6 AZR 137/17, NZA-RR 2018, 384) voraussetzt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 Sa 496/19

    Besitzstandszulage - Arbeitgeberwechsel - Zusage

    Der betreffende Arbeitnehmer verliert grundsätzlich alle ggf. im bisherigen Arbeitsverhältnis bestehenden Überleitungsvorteile ( BAG 22. Februar 2018 - 6 AZR 137/17 - Rn. 23, NZA-RR 2018, 384 ).
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