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   BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85   

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https://dejure.org/1986,4027
BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85 (https://dejure.org/1986,4027)
BAG, Entscheidung vom 31.07.1986 - 6 AZR 146/85 (https://dejure.org/1986,4027)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 (https://dejure.org/1986,4027)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.07.1977 - 1 AZR 376/74

    Arbeitsbefreiung für Bertriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend im Urteilsverfahren entschieden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAGE 29, 242, 243 f. = AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die Beklagte kann sich für ihre entgegenstehende Auffassung auch nicht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Juli 1977 (BAGE 29, 242, 245 = AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972) berufen.

  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 175/83

    Arbeitsentgelt: Mehrarbeitsvergütung, Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85
    Das Betriebsratsmitglied, das teilweise seine Arbeitszeit außerhalb des Betriebes und deren zeitliche Lage zum Teil selbstbestimmend verrichtet, ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber vorher zu unterrichten, wenn eine Betriebsratssitzung außerhalb der individuellen Arbeitszeit stattfinden soll (vergleiche BAG Urteil vom 31.10.1985 6 AZR 175/83 = AP Nr. 52 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 83).

    Allerdings ist ein Betriebsratsmitglied, das teilweise seine Arbeitszeit außerhalb des Betriebes und deren zeitliche Lage zum Teil selbstbestimmend verrichtet, verpflichtet, seinen Arbeitgeber vorher zu unterrichten, wenn eine Betriebsratssitzung außerhalb der individuellen Arbeitszeit stattfinden soll (BAG Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 175/83 - AP Nr. 52 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 83, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85
    Nach einem längeren Zeitraum geht nämlich der innere Zusammenhang und Sinn eines Vorrangs des Freizeitausgleichs für eine Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit vor einer finanziellen Abgeltung verloren (BAGE 25, 305, 307 = AP Nr. 3 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 12).
  • BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80

    Arbeitgeberweisungsrecht

    Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 146/85
    Dies ergibt sich schon aus der nach § 30 Satz 3 BetrVG vorgeschriebenen vorherigen Verständigung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt einer Betriebsratssitzung und der Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds sich beim Verlassen des Arbeitsplatzes abzumelden (vgl. hierzu BAGE 43, 109 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22

    Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion

    Der Orchestermusiker schuldet somit nicht nur die Ableistung der in § 12 TVK geregelten Dienste, sondern außerdem für seine häuslichen Vorbereitungen so viel an Arbeitszeit, wie er individuell benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (vgl. zum TVK aF BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - aaO; 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - zu B II der Gründe) .

    Nur hierzu bedarf es der individuellen Vorbereitung durch häusliches Proben und Üben (vgl. BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - zu II 2 der Gründe; 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - zu B II der Gründe) , nicht als Selbstzweck.

  • BAG, 03.12.1987 - 6 AZR 569/85

    Mehrarbeitsvergütung für außerhalb der Arbeitszeit erbrachte

    § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG geht von der individuellen Arbeitszeit des anspruchsberechtigten Betriebsratsmitglieds aus (BAG Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 175/83 - BAGE 50, 76 = AP Nr. 52 zu § 37 BetrVG; BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - nicht veröffentlicht; Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 65; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 37 Rz 50; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 37 Rz 15; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 43).

    Betriebsbedingte Gründe im Sinne von § 37 Abs. 3 BetrVG liegen nur dann vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge des Betriebes die Undurchführbarkeit der Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit bedingen (BAG Urteil vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 = DB 1978, 2177; BAG Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 175/83 - aaO; BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85-).

    Nur dann ist der Arbeitgeber in der Lage, die Entscheidung darüber zu treffen, ob betriebsbedingte Gründe vorliegen oder entsprechend der Grundwertung des Gesetzes Arbeitsbefreiung für die Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit gewährt werden soll (BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - zu B I der Gründe).

    In seiner nichtveröffentlichten Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - hat der Senat im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht eines Orchestermusikers über geplante Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit unter anderem gemeint, der Arbeitnehmer müsse darlegen und ggf. beweisen, daß der Arbeitgeber auch bei rechtzeitiger vorheriger Verständigung der während der Freizeit festgesetzten Betriebsratssitzung keine entsprechenden Dispositionen hätte treffen können, um eine Betriebsratssitzung während der Arbeitszeit zu ermöglichen, die unterlassene Mitteilung also folgenlos geblieben wäre.

  • BVerwG, 13.03.2012 - 6 PB 23.11

    Personalvertretungsrecht; Personalversammlung; Abhalten der Personalversammlung

    Während die Dienste durch den Arbeitgeber festgelegt werden, der hierbei die in § 12 Abs. 2 und 3 TVK bestimmten Obergrenzen zu beachten hat, legt der Musiker die Zeit für die häusliche Vorbereitung selbst fest (vgl. Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 NWPersVG Nr. 29 S. 34; BAG, Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - juris Rn. 17).
  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90

    Berechnung des Stundenlohns von Orchestermusikern für die Feststellung der Höhe

    Der Orchestermusiker schuldet somit nicht nur die Ableistung der in § 15 TVK genannten Dienste, sondern außerdem für seine häuslichen Vorbereitungen so viel an Arbeitszeit, wie er individuell benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (vgl. bereits Senatsurteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 31.01.2002 - L 14 KR 429/99

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - selbständige Tätigkeit - angestellte

    Die Klägerin könne sich zur Begründung ihrer Auffassung auch nicht auf die Vorschrift des § 15 Abs. 2 Tarifvertrag und des dazu ergangenen Urteils des BAG vom 31. Juli 1997 (Az.: 6 Azr 146/85), mit dem über ein Freizeitausgleich eines Betriebsratsangehörigen für eine Betriebsratstätigkeit entschieden wurde, berufen.
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2004 - 1 Sa 415/04

    Kein Instrumentengeld in Kulturorchester bei gestelltem Kontrabass

    d) Die Tatsache, dass der Musiker nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages nicht die Ableistung einer bestimmten Arbeitszeit, sondern jedenfalls für seine häuslichen Vorbereitungen soviel an Arbeitszeit schuldet, wie er individuell benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (BAG Urteil vom 31.07.1986 ­ 6 AZR 146/85 ­ n. v. ­ zitiert nach iuris; vgl. auch BAG Urteil vom 19.12.1991 ­ 6 AZR 72/90 ­ ZTR 1993, 74), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

    Dabei schuldet der Musiker für seine häuslichen Übungen zwar keine bestimmte Arbeitszeit, aber soviel an Arbeitszeit, wie er benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (BAG, Urteil vom 31.07.1986 - 6 AZR 146/85 -, n.v.; BAG, Urteil vom 13.08.1992 - 6 AZR 22/91 -, n.v.; LAG Hamm, Urteil vom 03.09.1992 - 17 (10) Sa 1657/91 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 5 A 10666/11

    Teilnahme von Orchestermusikern an Personalversammlungen als "Dienst" im

    Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens ist der Musiker frei, sowohl den Umfang als auch die zeitliche Lage seiner häuslichen Arbeitsleistung selbst zu bestimmen (vgl. zum Vorstehenden: BAG, Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.08.1997 - 6 Sa 88/97

    Höchstdauer der Befristung; Sachlicher Grund für Befristung; Aneinanderreihung

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