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   BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10   

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BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10 (https://dejure.org/2011,1019)
BAG, Entscheidung vom 06.10.2011 - 6 AZR 172/10 (https://dejure.org/2011,1019)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 (https://dejure.org/2011,1019)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

  • openjur.de

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung eines von ihm vereinbarten Abfindungsvergleichs

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung eines von ihm vereinbarten Abfindungsvergleichs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 InsO, § 61 InsO
    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung eines von ihm vereinbarten Abfindungsvergleichs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung eines hypothetischen Sieges des auf eine Schadensersatzzahlung des Insolvenzverwalters klagenden Arbeitnehmers bei tatsächlichem Abschluss eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Haftung des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung eines Abfindungsvergleichs mit dem Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung eines von ihm vereinbarten Abfindungsvergleichs

  • ra.de
  • rewis.io

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichterfüllung eines von ihm vereinbarten Abfindungsvergleichs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 60; InsO § 61; BGB § 311 Abs. 3 S. 2
    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters durch den Arbeitnehmer nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs; Anwendungsbereich des § 61 InsO; Darlegungs- und sekundäre Behauptungslast bei Geltendmachung der Haftung des Insolvenzverwalters; Einsicht in Insolvenzakte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3739
  • ZIP 2012, 38
  • MDR 2012, 103
  • NZA 2012, 94
  • NZI 2012, 40
  • BB 2011, 3060
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Der Streitgegenstand der Anträge ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 10, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu III 4 der Gründe, BGHZ 159, 104) .

    Dieser kann schon während des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 16, BAGE 121, 112; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 159, 104) .

    Die dem Insolvenzverwalter durch § 61 InsO auferlegte Pflicht zur Prüfung, ob er von ihm eingegangene Masseverbindlichkeiten erfüllen kann, soll das gegenüber den allgemeinen Gefahren eines Vertragsabschlusses erhöhte Risiko des Vertragspartners reduzieren (BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu II 1 c der Gründe, BGHZ 159, 104; Gerhardt in Jaeger InsO § 61 Rn. 21) .

    Der Gläubiger ist nach § 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, wie er ohne die die Masseverbindlichkeit begründende Handlung stünde (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 36, BAGE 121, 112 im Anschluss an BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu III 1 c bb der Gründe, BGHZ 159, 104) .

    Bereits das Arbeitsgericht hat im Gütetermin zutreffend darauf hingewiesen, dass der Kläger als Teil seiner Darlegungslast für den ihm entstandenen Schaden (vgl. dazu BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 159, 104) substantiiert hätte vortragen müssen, dass und warum die Kündigung vom 15. Juni 2004 sozial ungerechtfertigt war und das Arbeitsverhältnis über den 30. September 2004 fortbestanden hätte.

  • BAG, 25.01.2007 - 6 AZR 559/06

    Insolvenzrecht - Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Dieser kann schon während des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 16, BAGE 121, 112; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 159, 104) .

    Der Gläubiger ist nach § 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, wie er ohne die die Masseverbindlichkeit begründende Handlung stünde (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 36, BAGE 121, 112 im Anschluss an BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu III 1 c bb der Gründe, BGHZ 159, 104) .

    Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall nach § 61 InsO vielmehr nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er gestanden hätte, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis rechtzeitig und ordnungsgemäß gekündigt und den Kündigungsschutzprozess mit der von ihm geschuldeten Sorgfalt (dazu Gerhardt in Jaeger InsO § 60 Rn. 80) geführt hätte (vgl. BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 36, BAGE 121, 112; 19. Januar 2006 - 6 AZR 600/04 - Rn. 17, BAGE 117, 14) .

    Erkennt er eine drohende Masseunzulänglichkeit, darf er gleichrangige Masseverbindlichkeiten allenfalls in Höhe der nach § 209 Abs. 1 InsO zu erwartenden Quote begleichen (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 28, 33, BAGE 121, 112; 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 21, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 12, ZIP 2010, 2356) .

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Der Streitgegenstand der Anträge ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 10, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu III 4 der Gründe, BGHZ 159, 104) .

    Erkennt er eine drohende Masseunzulänglichkeit, darf er gleichrangige Masseverbindlichkeiten allenfalls in Höhe der nach § 209 Abs. 1 InsO zu erwartenden Quote begleichen (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 28, 33, BAGE 121, 112; 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 21, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 12, ZIP 2010, 2356) .

    Diese Pflicht stellt jedoch keine spezifische insolvenzrechtliche Verpflichtung dar, denn die Erfüllung der Abfindungsforderung aus diesem Vergleich als Masseforderung und ihre Durchsetzung richteten sich bis zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht nach der Insolvenzordnung, sondern ausschließlich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozessordnung (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 22, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; Lohmann in HK-InsO 5. Aufl. § 60 Rn. 41, 42) .

    Dessen persönliche Haftung kann neben der Haftung der Masse nur aus Vorschriften außerhalb der Insolvenzordnung, etwa bei Begründung eines Vertrauenstatbestandes oder aus Delikt, begründet sein (BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 24, aaO; BGH 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89 - ZIP 1990, 242) .

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Es ist echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13, BAGE 128, 73) .

    Deshalb ist das Revisionsgericht auch bei Fehlen des Feststellungsinteresses jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa wenn die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - aaO) .

    Bei einer solchen Konstellation ist dem Ziel der Feststellungsklage, den Rechtsfrieden unter Beachtung des Gebots prozessökonomischen Verhaltens zu sichern, mit einer Abweisung der Feststellungsklage durch das Revisionsgericht besser gedient als mit einem Prozessurteil (BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 14, BAGE 128, 73) .

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09

    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Erkennt er eine drohende Masseunzulänglichkeit, darf er gleichrangige Masseverbindlichkeiten allenfalls in Höhe der nach § 209 Abs. 1 InsO zu erwartenden Quote begleichen (BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 28, 33, BAGE 121, 112; 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 21, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 12, ZIP 2010, 2356) .
  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    cc) Die Voraussetzungen einer Haftung des Beklagten aus § 826 BGB, die etwa dann in Betracht käme, wenn dieser den Kläger über die Risiken des abzuschließenden Vergleiches getäuscht, insbesondere die künftige Zulänglichkeit der Masse als sicher vorgespiegelt, dadurch den Kläger zum Abschluss des Vergleiches bewogen und einen ihm daraus möglicherweise erwachsenden Schaden erkannt und in Kauf genommen hätte (BGH 14. April 1987 - IX ZR 260/86 - zu 2 b der Gründe, BGHZ 100, 346) , sind nicht dargelegt.
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 600/04

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeit?

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall nach § 61 InsO vielmehr nur verlangen, so gestellt zu werden, wie er gestanden hätte, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis rechtzeitig und ordnungsgemäß gekündigt und den Kündigungsschutzprozess mit der von ihm geschuldeten Sorgfalt (dazu Gerhardt in Jaeger InsO § 60 Rn. 80) geführt hätte (vgl. BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 36, BAGE 121, 112; 19. Januar 2006 - 6 AZR 600/04 - Rn. 17, BAGE 117, 14) .
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Unabhängig davon, ob nur Insolvenzgläubiger oder auch Massegläubiger als Parteien iSd. § 4 InsO iVm. § 299 Abs. 1 ZPO ein Recht zur Akteneinsicht haben (zum Meinungsstand Martini jurisPR-InsR 17/2010 Anm. 5) , dürfte jedenfalls das nach § 299 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an einer Einsicht in die Insolvenzakte zur Vorbereitung möglicher Schadenersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter bestehen (vgl. BGH 5. April 2006 - IV AR (VZ) 1/06 - NZI 2006, 472, 473) .
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens ist also auf die Herstellung des Zustandes gerichtet, der ohne das Fehlverhalten bestehen würde (vgl. BGH 14. Oktober 1971 - VII ZR 313/69 - BGHZ 57, 137) .
  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 210/08

    Persönliche Haftung des vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10
    bb) Der Beklagte hat mit dem Vergleich auch keine Garantieerklärung abgegeben und keine sich daraus ergebende vertragliche Einstandspflicht begründet (zu den Voraussetzungen und Folgen einer solchen Erklärung im Einzelnen siehe BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 210/08 - Rn. 16 ff., AP InsO § 60 Nr. 3 = EzA InsO § 60 Nr. 2) .
  • BGH, 18.01.1990 - IX ZR 71/89

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters für den Abschluß eines

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 163/07

    Voraussetzungen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

  • OLG Düsseldorf, 26.03.2004 - 16 U 216/02

    Zum Haftungsausschluss des Insolvenzverwalters gem. § 61 InsO bei tatsächlicher

  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • LAG Niedersachsen, 10.12.2009 - 7 Sa 333/09

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Abfindungsvergleich bei

  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 131/51

    Rechtsmittel

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 921/08

    Entnahmen aus Spielbanktronc

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06

    Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bezifferung lange vor Abschluss der ersten Instanz möglich und deshalb ohne Verzögerung der Sachentscheidung und ohne Instanzverlust ein Übergang zur Leistungsklage möglich ist (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 14 f.) .
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 321/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Sie können während des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 19, EzA InsO § 61 Nr. 3; 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 121, 112) .

    Auf diese Weise soll sich das gegenüber den allgemeinen Gefahren eines Vertragsschlusses erhöhte Risiko des Vertragspartners verringern (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 22 mwN, EzA InsO § 61 Nr. 3) .

    b) Nach allgemeinen Beweisregeln ist der Kläger im Rahmen von § 60 InsO darlegungs- und beweisbelastet für die rechtsbegründende Tatsache der Verletzung einer insolvenzspezifischen Pflicht (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 33, EzA InsO § 61 Nr. 3) .

    Der beklagte Insolvenzverwalter hat die vom Kläger behaupteten Tatsachen substantiiert unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände zu bestreiten, wenn der Kläger seiner primären Darlegungslast genügt hat und außerhalb des für den Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 35, aaO) .

    a) Eine solche sog. Sachwalterhaftung kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter in besonderem Maß Vertrauen für sich in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsabschluss erheblich beeinflusst hat (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 39 f., EzA InsO § 61 Nr. 3; 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 24 mwN, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2) .

    Das schließt eine Haftung aus § 311 Abs. 3 Satz 2 BGB aus (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 40, EzA InsO § 61 Nr. 3) .

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Ob dies im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch der Fall ist, ist auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 16.12.2015 - 5 AZR 567/14

    Zuschuss zum Transferkurzarbeitergeld - Entgeltabrechnung

    Deshalb ist das Revisionsgericht auch bei Fehlen des Feststellungsinteresses jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa wenn die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - aaO; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 16) .

    Bei einer solchen Konstellation ist dem Ziel der Feststellungsklage, den Rechtsfrieden unter Beachtung des Gebots prozessökonomischen Verhaltens zu sichern, mit einer Abweisung der Feststellungsklage durch das Revisionsgericht besser gedient als mit einem Prozessurteil (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 14, BAGE 128, 73; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 17) .

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Die darlegungspflichtige Partei muss alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um ihrer primären Darlegungspflicht zu genügen (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 35) .

    a) Hat die darlegungspflichtige Partei alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft und kann sie ihrer primären Darlegungslast dennoch nicht nachkommen, weil sie außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs stand, während der Gegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind, kann vom Prozessgegner nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungs- bzw. Behauptungslast das substantiierte Bestreiten einer durch die darlegungspflichtige Partei behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände und damit der Vortrag positiver Gegenangaben verlangt werden (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 35; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 53, BAGE 133, 265; BGH 17. Februar 2004 - X ZR 108/02 - zu II 2 b bb der Gründe) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Daneben kann der Versorgungsempfänger, der als Insolvenzgläubiger zu behandeln ist, ein Einsichtsrecht in die Akten des Insolvenzgerichts nach § 4 InsO iVm. § 299 Abs. 1 ZPO geltend machen (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 36) und sich so die für die notwendigen Darlegungen erforderlichen Informationen verschaffen.
  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 296/14

    Insolvenzverwalterhaftung: Sorgfaltsanforderungen an den Insolvenzverwalter;

    Nach allgemeiner Auffassung obliegt die Beweislast dem Kläger (BAG, ZIP 2012, 38 Rn. 33; MünchKomm-InsO/Brandes/Schoppmeyer, 3. Aufl., § 60 Rn. 121; Lind in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2. Aufl., § 60 Rn. 46; Schmidt/Thole, InsO, 18. Aufl., § 60 Rn. 52; Graf-Schlicker/Webel, InsO, 4. Aufl., § 60 Rn. 25).
  • BAG, 23.03.2016 - 5 AZR 758/13

    Verfahrensrechtliche Gegenrüge - Klageänderung in der Revision - Feststellung

    Dem Senat ist ein Sachurteil nicht möglich, obwohl das Feststellungsinteresse echte Prozessvoraussetzung nur für das stattgebende Urteil ist (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 73; 15. Juli 2009 - 5 AZR 921/08 - Rn. 12) und das Revisionsgericht auch bei seinem Fehlen jedenfalls dann zu einer Sachentscheidung befugt ist, wenn gewichtige prozessökonomische Gründe gegen eine Prozessabweisung sprechen, etwa wenn die Klage eindeutig und unzweifelhaft abweisungsreif ist (vgl. BAG 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - BAGE 128, 73; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 16) .
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2016 - 14 Sa 82/16

    Privathaushalt als Betrieb im Sinne des KSchG

    Hat die darlegungspflichtige Partei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft und kann sie ihrer primären Darlegungslast dennoch nicht nachkommen, weil sie außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs stand, während der Gegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind, kann vom Prozessgegner nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungs- bzw. Behauptungslast das substantiierte Bestreiten einer durch die darlegungspflichtige Partei behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände und damit der Vortrag positiver Gegenangaben verlangt werden (BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 6 AZR 145/13 -, Rn. 29, juris; vgl. BAG Urteil vom 06.10.2011 - 6 AZR 172/10 -, Rn. 35, juris; BAG Urteil vom 25.02.2010 - 6 AZR 911/08 -, Rn. 53, juris; BGH, Urteil vom 17.02.2004 - X ZR 108/02 -, Rn. 16, juris).
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Der Umfang des Schadenersatzes ist auf das negative Interesse begrenzt (BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 24) .

    Diese Norm sieht nicht für jede Vertrags- oder Gesetzesverletzung eine persönliche Schadenersatzpflicht vor, sondern beschränkt sich auf den dargestellten Anwendungsbereich (vgl. zu § 60 InsO BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 37) .

    Gegenüber Vertragspartnern der Masse haftet er nur dann persönlich, wenn er über seine insolvenzspezifischen Pflichten hinaus eigene Pflichten ausdrücklich übernommen oder einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, an dem er sich festhalten lassen muss (vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 38 ff.; BGH 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - BeckOK InsO/Desch/Stranz Stand 26. Juli 2018 InsO § 60 Rn. 84 ff.; Uhlenbruck/Sinz 14. Aufl. § 60 InsO Rn. 55 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 172/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • LAG Hessen, 10.04.2017 - 7 Sa 650/16

    Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine

  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 450/20

    Überbrückungsbeihilfe - TV SozSich - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2011 - 11 Sa 867/11

    Allgemeine Beweisregeln - Begründung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2014 - 3 Sa 387/13

    Zulässigkeit der Klage - Nettolohnklage - Anforderungen an die

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 6 Sa 95/14

    Außerordentliche Kündigung - Entgelt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.04.2014 - 5 Sa 366/13

    Grundsätze der sekundären Behauptungslast - Bestreiten mit Nichtwissen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14

    Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Untreue - schlüssiger Vortrag

  • LG Bonn, 04.12.2012 - 3 O 92/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen den vormaligen

  • LG Bonn, 31.03.2017 - 3 O 216/13
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 12 Sa 1290/15

    Auslegung eines Sanierungstarifvertrages zur jährlich abgestuften Minderung der

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