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   BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09   

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https://dejure.org/2010,7230
BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09 (https://dejure.org/2010,7230)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2010 - 6 AZR 18/09 (https://dejure.org/2010,7230)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 (https://dejure.org/2010,7230)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für Kraftfahrer

  • openjur.de

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw; Berechnung der Einkommenssicherung für Kraftfahrer

  • Bundesarbeitsgericht

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für Kraftfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 317/06

    Einkommenssicherung - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09
    Der Kläger hat unter Bezug auf die Entscheidung des Senats vom 23. November 2006 (- 6 AZR 317/06 -) die Auffassung vertreten, bei Arbeitnehmern, die wie er 20 Jahre lang ausschließlich im Pauschallohn vergütet worden seien, sei die Ausgleichszahlung immer ausgehend von einer Pauschalgruppe zu berechnen.

    Hintergrund für die Regelung in § 7 Abschn. B TV UmBw ist, dass der TV UmBw im Rahmen der Einkommenssicherung grundsätzlich keinen Ausgleich für nicht mehr anfallende Überstunden oder allgemein für Einkommensverluste vorsieht, die dadurch entstehen, dass sich die für die Bezahlung maßgebliche Arbeitszeit verringert (Senat 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 27, BAGE 120, 239).

  • LAG Niedersachsen, 11.11.2008 - 13 Sa 642/08

    Einkommenssicherung für Flugfeldtankwagenfahrer

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. November 2008 - 13 Sa 642/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1.

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09
    Eine Härtefallregelung für ein nur vorübergehendes Absinken der Arbeitszeit und der daran knüpfenden Pauschalgruppe mussten sie nicht treffen (vgl. Senat 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 34, AP TVÜ § 6 Nr. 1 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 6 Nr. 1).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 665/08

    Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09
    Nach der Konzeption des Grundgesetzes ist die Festlegung der Höhe des Entgelts grundsätzlich den Tarifvertragsparteien übertragen (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 665/08 - Rn. 19, ZTR 2010, 190).
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 75/09

    Höhe der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    Auszug aus BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09
    Ungeachtet des Umstands, dass § 6 Abs. 2 Unterabs. 2 Buchst. b TV UmBw in der Fassung vom 27. Juli 2005 noch an den Monatstabellenlohn nach § 21 Abs. 3 MTArb knüpfte, war aufgrund der Regelung in § 2 Abs. 4 TVÜ-Bund bereits vor der Änderung des TV UmBw zum 1. Januar 2008 durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 4. Dezember 2007 bei der Berechnung der Einkommenssicherung § 15 TVöD entsprechend anzuwenden (vgl. Senat 24. Juni 2010 - 6 AZR 75/09 - Rn. 20).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    bb) Die Tarifvertragsparteien sind daher innerhalb der Grenzen ihrer Regelungsmacht bei der Bestimmung der Voraussetzungen und der Festlegung der Höhe von Leistungen zur Abmilderung von wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen anlässlich einer Betriebsänderung weitgehend frei (für eine Jahressonderzahlung BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 31; vgl. zur Entgelthöhe ua. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 34 mwN; 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 3 Sa 57/11

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung für

    Nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw, auf den § 11 Abs. 2 S. 4 TV UmBw ergänzend verweist ("sowie ggf."), errechnet sich das sicherungsfähige Einkommen von Kraftfahrern, die die Härtefallregelung in Anspruch nehmen, nicht aus dem Tabellenentgelt ( BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - AP TV UmBw § 11 Nr. 2, zu I 2 der Gründe ).

    Kraftfahrer, die - wie hier der Kläger - im letzten Monat vor Abschluss der Ruhensregelung nach § 11 TV UmBw der Pauschalgruppe I zugeordnet waren, werden von § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw jedoch nicht erfasst; es ist daher tarifrechtlich zutreffend, wenn der Arbeitgeber - wie hier die Beklagte - die Ausgleichszahlung anhand des Tabellenentgelts nach § 15 TVöD berechnet ( BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - AP TV UmBw § 11 Nr. 2, zu I der Gründe ).

    Im Übrigen würde die vom Kläger vorgenommene Auslegung zu einer dem Zweck der Einkommenssicherung widersprechenden, systemwidrigen Bevorzugung der Kraftfahrer führen, die zuletzt der Pauschalgruppe I zugeordnet waren ( BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - AP TV UmBw § 11 Nr. 2, zu I 2 a - d der Gründe ).

    Soweit im Vorfeld bei den Beratungen des Klägers von Seiten der Beklagten falsche Auskünfte erteilt worden sind, könnte dies allenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen, nicht aber zu einem vertraglichen Anspruch mit dem Inhalt der falschen Auskunft ( vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - AP TV UmBw § 11 Nr. 2, zu II der Gründe ).

    Im Hinblick darauf, dass die zwischen den Parteien streitige Auslegung der tariflichen Regelung aufgrund der genannten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2010 ( - 6 AZR 18/09 - AP TV UmBw § 11 Nr. 2 ) nicht mehr klärungsbedürftig ist, war eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht veranlasst.

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Die Tarifvertragsparteien sind prinzipiell frei darin, die Voraussetzungen und die Höhe des Entgelts sowie die Höhe des zu sichernden Einkommens festzulegen (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

    Die Vorschrift ist Teil der Einkommenssicherungsregelungen des TV UmBw, die der Besitzstandssicherung dienen (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 19. April 2012 - 6 AZR 578/10 - Rn. 36; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17; zu § 11 Abs. 2 Unterabs. 2 iVm. § 6 Abs. 2 Unterabs. 2, § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 861/11

    Tarifliche Sonderzahlung - Stichtagsregelung bezüglich der

    Die Tarifvertragsparteien sind innerhalb der Grenzen ihrer Regelungsmacht bei der Bestimmung der Voraussetzungen und der Festlegung der Höhe einer jährlichen Sonderzahlung weitgehend frei (BAG 5. September 2012 - 4 AZR 696/10 - Rn. 31; vgl. zur Entgelthöhe ua. 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 34 mwN; 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

    aa) Die Einkommenssicherung und die Ausgleichszahlung dienen der Sicherung des Besitzstandes der/des Beschäftigten, wenn aufgrund einer Maßnahme der Neuausrichtung der Bundeswehr sich das Entgelt der/des Beschäftigten verringert bzw. der Arbeitsplatz der/des Beschäftigten wegfällt (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 20, AP TV UmBw § 11 Nr. 2) .
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 301/20

    Pauschalentgelt nach dem KraftfahrerTV Bund

    Dies gilt auch für das Verbleiben im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund (BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 3 Sa 131/12

    Ausgleichszahlung nach dem TVUmBw - Keine Berücksichtigung der über das

    Hintergrund für die ergänzenden Regelungen der Einkommenssicherung nach dieser Tarifbestimmung ist gerade, dass die Einkommenssicherung des Tarifvertrages grundsätzlich keinen Ausgleich für nicht mehr anfallende Überstunden oder allgemein für Einkommensverluste vorsieht, die dadurch entstehen, dass sich die für die Bezahlung maßgebliche Arbeitszeit verringert ( BAG 23. November 2006 - 6 AZR 317/06 - Rn. 27 NZA 2007, 630; 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 20, ZTR 2010, 530 ).
  • LAG Niedersachsen, 11.05.2020 - 8 Sa 817/19

    Auslegung von Tarifverträgen; Tatsächliche Leistung von Überstunden zur

    Zwar enthält § 8 eine von § 1 abweichende Regelung, die abschließend nur auf die übergeleiteten Fahrer Anwendung findet (vgl. BAG vom 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - juris Rn. 16, 17) .
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