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   BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12   

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https://dejure.org/2013,36764
BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 (https://dejure.org/2013,36764)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 (https://dejure.org/2013,36764)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 (https://dejure.org/2013,36764)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • openjur.de

    HIV-Infektion; Behinderung; AGG und Wartezeitkündigung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

Kurzfassungen/Presse (39)

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    BAG mit einer Überraschung am Jahresschluss

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation)

    Symptomlose HIV-Infektion ist Behinderung im Sinne des AGG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wartezeitkündigung wegen symptomloser AIDS-Infektion

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    HIV-Infektion ist eine Behinderung - Kündigung während der Probezeit unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion - Behinderung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen HIV-Infektion kann gegen das AGG verstoßen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung in Probezeit wegen HIV-Infektion ist unwirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsgrund HIV-Infektion - Infizierter Arbeitnehmer genießt besonderen Kündigungsschutz wie ein Behinderter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung durch Kündigung wegen HIV-Infektion

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion - Behinderung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wartezeitkündigung - Anwendbarkeit des AGG - Behinderungsbegriff des AGG - HIV-Infektion als Behinderung

  • welt.de (Pressemeldung, 19.12.2013)

    Infizierte dürfen nicht wegen HIV gekündigt werden

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Kündigung wegen HIV-Infektion in der Regel diskriminierend

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes - Schadenersatzansprüche nach dem AGG

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Darf der Arbeitnehmer wegen einer HIV-Infektion gekündigt werden?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BAG erschwert Kündigung von HIV-Infizierten

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Wartezeitkündigung, Anwendbarkeit des AGG, HIV-Infektion als Behinderung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    HIV-Infizierte schwerer zu kündigen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Betriebsarzt plädiert gegen Beschäftigung - Kündigung bei Krankheit und das AGG

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Erschwerte Kündigung von Erkrankten mit HIV-Infektion

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Symptomlose HIV Infektion als Behinderung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen HIV-Infektion

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen symptomloser HIV-Infektion unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen symptomloser HIV-Infektion unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen HIV-Infektion unwirksam

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen HIV-Infektion unwirksam

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines an einer symptomlosen HIV-Infektion erkrankten Arbeitnehmers kann auch in der Wartezeit diskriminierend und damit unwirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Wirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen symptomloser HIV-Infektion unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen gesundheitlicher Behinderung wirksam?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übergewicht als Kündigungsschutz und Behinderung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen symptomloser HIV-Infektion während der Probezeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen symtomloser HIV-Infektion

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung: Kündigung wegen HIV unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Symptomlose HIV-Infektion ist kein zwingender Kündigungsgrund - Kündigung wegen HIV-Infektion in der gesetzlichen Wartezeit ist im Regelfall diskriminierend und damit unwirksam

Besprechungen u.ä. (7)

  • beck-blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    BAG mit einer Überraschung am Jahresschluss

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    HIV-Infektion als Kündigungshindernis

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion-Behinderung

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierende Kündigung in der Probezeit aufgrund von Behinderung - die Pflicht zum Treffen angemessener Vorkehrungen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    BAG erkennt symptomlose HIV-Infektion als Behinderung an

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Symptomlose HIV-Infektion - Behinderung im Sinne des § 1 AGG

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierende Kündigung in der Probezeit aufgrund von Behinderung - die Pflicht zum Treffen angemessener Vorkehrungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 60
  • NJW 2014, 1470
  • MDR 2014, 16
  • MDR 2014, 547
  • NZA 2014, 372
  • BB 2014, 562
  • NZA-RR 2014, 289
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    Die Kündigung ist dann nicht gerechtfertigt (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 66, 68; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 52, Slg. 2006, I-6467) .

    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) ausgeführt, dass und wie Art. 5 RL 2000/78/EG nach der Genehmigung der UN-BRK durch den Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Beschluss 2010/48/EG vom 26. November 2009 ABl. EU L 23 vom 27. Januar 2010 S. 35) unter Beachtung und in Übereinstimmung mit der UN-BRK auszulegen ist.

    Gemeint sind nicht nur materielle, sondern auch organisatorische Maßnahmen, wobei die Aufzählung der möglichen Vorkehrungen im 20. Erwägungsgrund der RL 2000/78/EG nicht abschließend ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 53 bis 56) .

    Ob solche Vorkehrungen den jeweiligen Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten, haben die nationalen Gerichte festzustellen, wobei sie insbesondere den damit verbundenen finanziellen und sonstigen Aufwand unter Berücksichtigung der Größe und der Finanzkraft des Arbeitgebers sowie der Möglichkeit, öffentliche Mittel oder andere Unterstützungen in Anspruch zu nehmen, in die Abwägung einzubeziehen haben (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 59 f.) .

    cc) Die Bestimmungen der UN-BRK sind integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 28 ff.).

    b) Eine Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers wegen fehlender Einsatzmöglichkeiten ist demnach nur wirksam, wenn der Arbeitgeber nicht imstande ist, das infolge der Behinderung vorliegende Beschäftigungshindernis durch angemessene Vorkehrungen zu beseitigen (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 57; Däubler/Bertzbach/Brors AGG 3. Aufl. § 8 Rn. 33; KR/Treber 10. Aufl. § 8 AGG Rn. 29; Stiebert/Pötters Anm. EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 31 S. 30) .

    Ob eine Behinderung vorliegt, ist unter Beachtung dieses Begriffsverständnisses im Einzelfall festzustellen (Schiek/Welti AGG § 1 Rn. 40) , wobei auch zu beachten ist, dass das Verständnis von Behinderung nicht statisch ist (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 37) .

    bb) In seinen Entscheidungen vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) und vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) hat der Gerichtshof der Europäischen Union seine Auslegung des Begriffs der "Behinderung" iSd. RL 2000/78/EG in Anpassung an Art. 1 Unterabs. 2 UN-BRK modifiziert (zur bisherigen Auslegung siehe EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 37, Slg. 2006, I-6467) .

    Behinderung und Krankheit sind nach wie vor nicht gleichzusetzen (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 41 f., 47, 75) .

    Sie sind Folge und nicht Tatbestandsmerkmal einer Behinderung (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 45 f.) .

    Eine chronische Erkrankung, die solche Beeinträchtigungen nicht mit sich bringen kann, führt nicht zu einer Behinderung iSd. § 1 AGG (vgl. für die RL 2000/78/EG EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 42) .

    Auch solche Stigmatisierungen und Vorurteile sind benachteiligende gesellschaftliche Kontextfaktoren (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 37 f.; Pärli/Naguib/Kuratli aaO S. 70) .

    Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verlangt nicht, dass die Einstellung und Beschäftigung eines Behinderten für den Arbeitgeber zum "Zuschussgeschäft" wird (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 59 f.; zur Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten bei der Frage der angemessenen Vorkehrungen allgemein vgl. Däubler/ Bertzbach/Brors AGG 3. Aufl. § 8 Rn. 34) .

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    Bei der Prüfung der Wirksamkeit solcher Kündigungen sind die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die darin vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen als Konkretisierungen der Sozialwidrigkeit zu beachten (vgl. auch BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 295/12 - Rn. 36; 5. November 2009 - 2 AZR 676/08 - Rn. 24; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 15) .

    Die Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 2008 (- 2 AZR 523/07 - Rn. 34, BAGE 128, 238) sowie des Achten Senats vom 22. Oktober 2009 (- 8 AZR 642/08 -) beziehen sich nur auf Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes.

    aa) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte diese Frage zunächst offengelassen (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 16; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 33, BAGE 128, 238; zum Streitstand Wenckebach AuR 2010, 499, 501) .

    Auch Entschädigungen für immaterielle Schäden infolge einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Erklärung einer unwirksamen Kündigung seien nicht ausgeschlossen (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 16 unter Hinweis auf BAG 24. April 2008 - 8 AZR 347/07 -) .

    Es reicht aus, wenn eine Anknüpfung der Kündigung an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommt (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 28) .

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    aa) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte diese Frage zunächst offengelassen (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 16; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 33, BAGE 128, 238; zum Streitstand Wenckebach AuR 2010, 499, 501) .

    Dieser Zusammenhang kann sich aus der Kündigungsbegründung oder anderen Umständen ergeben (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 34) .

    Das Landesarbeitsgericht ist dem unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2011 (- 8 AZR 515/10 - Rn. 34) gefolgt.

    Darin liegt der Unterschied zu der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2011 (- 8 AZR 515/10 -) .

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    a) Für Kündigungen, die dem Kündigungsschutzgesetz unterfallen, ist diese Frage durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 2008 (- 2 AZR 523/07 - Rn. 34 ff., BAGE 128, 238) geklärt.

    Die Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 2008 (- 2 AZR 523/07 - Rn. 34, BAGE 128, 238) sowie des Achten Senats vom 22. Oktober 2009 (- 8 AZR 642/08 -) beziehen sich nur auf Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes.

    Die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sollten in diese Bestimmungen eingepasst werden und Kohärenz zwischen dem Antidiskriminierungsrecht des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf der einen und den von § 2 Abs. 4 AGG erfassten Kündigungsschutzbestimmungen auf der anderen Seite hergestellt werden (vgl. BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 37, 39 f., BAGE 128, 238) .

    aa) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte diese Frage zunächst offengelassen (BAG 28. April 2011 - 8 AZR 515/10 - Rn. 20; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 16; 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 33, BAGE 128, 238; zum Streitstand Wenckebach AuR 2010, 499, 501) .

  • EGMR, 03.10.2013 - 552/10

    I.B. c. GRÈCE

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    Einem nicht behinderten chemisch-technischen Assistenten in einer sonst mit der Situation des Klägers vergleichbaren Lage wäre nicht gekündigt worden (vgl. in diesem Sinne auch EGMR 3. Oktober 2013 - 552/10 - Rn. 77) .

    (1) Die gesellschaftliche Teilhabe auch von symptomlos HIV-Infizierten wird nach wie vor typischerweise durch zahlreiche Stigmatisierungen (zum Begriff des Stigmas Stürmer/Salewski in Beelmann/Jonas Diskriminierung und Toleranz S. 263, 267 f.; vgl. auch Empfehlung 200 der ILO vom 17. Juni 2010 unter I Ziff. 1 Buchst. d) und soziales Vermeidungsverhalten beeinträchtigt, die auf die Furcht vor einer Infektion zurückzuführen sind, auch wenn die Ausgrenzung in Westeuropa im Rückgang begriffen ist (Stürmer/Salewski aaO S. 264 f., 273; vgl. auch EGMR 3. Oktober 2013 - 552/10 - Rn. 79 ff.; EGMR 10. März 2011 - 2700/10 - [Kiyutin/Russland] Rn. 64) .

    Diese nach wie vor fest verwurzelten Vorurteile gegen HIV-Infizierte haben dazu geführt, dass in den Mitgliedstaaten des Europarats eine klare Gesamttendenz erkennbar ist, HIV-Infizierte, wenn nicht durch spezielle Vorschriften, so doch durch die jeweiligen innerstaatlichen Vorschriften, die Schutz vor Diskriminierung etwa wegen Behinderung bieten, vor Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz, insbesondere vor diskriminierenden Kündigungen, zu schützen (EGMR 3. Oktober 2013 - 552/10 - Rn. 39, 82 f. unter Hinweis auf eine in dreißig Mitgliedstaaten des Europarats durchgeführte Vergleichsstudie) .

  • EuGH, 04.07.2013 - C-312/11

    Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, praktikable und

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) ausgeführt, dass und wie Art. 5 RL 2000/78/EG nach der Genehmigung der UN-BRK durch den Rat im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Beschluss 2010/48/EG vom 26. November 2009 ABl. EU L 23 vom 27. Januar 2010 S. 35) unter Beachtung und in Übereinstimmung mit der UN-BRK auszulegen ist.

    Das bloße Schaffen von Anreiz- und Hilfsmaßnahmen genügt nicht (EuGH 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 60 ff. der franz.

    bb) In seinen Entscheidungen vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) und vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) hat der Gerichtshof der Europäischen Union seine Auslegung des Begriffs der "Behinderung" iSd. RL 2000/78/EG in Anpassung an Art. 1 Unterabs. 2 UN-BRK modifiziert (zur bisherigen Auslegung siehe EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 37, Slg. 2006, I-6467) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    Dies hat der Arbeitgeber darzulegen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 43; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 45; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 33 f.; Stiebert/Pötters aaO; Däubler/Bertzbach/Brors aaO Rn. 33 f.) .

    Auf einen bestimmten GdB kommt es nicht an (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 32) .

    aa) Der Begriff der Behinderung iSd. § 1 AGG entspricht nach dem Willen des nationalen Gesetzgebers den gesetzlichen Definitionen in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und § 3 BGG (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 32; BR-Drucks.   329/06 S. 31) .

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    Einigkeit besteht insoweit nur dahin, dass die Antidiskriminierungsrichtlinien, namentlich die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) , auch einen Schutz vor diskriminierenden Kündigungen gebieten (vgl. EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 37, Slg. 2006, I-6467) und dass dieser Schutz auch Arbeitnehmer außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes erfasst.

    Die Kündigung ist dann nicht gerechtfertigt (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [Ring] Rn. 66, 68; 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 52, Slg. 2006, I-6467) .

    bb) In seinen Entscheidungen vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [Ring]) und vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) hat der Gerichtshof der Europäischen Union seine Auslegung des Begriffs der "Behinderung" iSd. RL 2000/78/EG in Anpassung an Art. 1 Unterabs. 2 UN-BRK modifiziert (zur bisherigen Auslegung siehe EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 37, Slg. 2006, I-6467) .

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    Eine solche Ungleichbehandlung ist gegeben, wenn nach einem scheinbar objektiven, nicht diskriminierenden Kriterium (ansteckende Krankheit) unterschieden wird, das jedoch in untrennbarem Zusammenhang mit einem in § 1 AGG genannten Grund (Behinderung) steht und damit kategorial ausschließlich Träger eines Diskriminierungsmerkmals trifft (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 23, BAGE 138, 107; vgl. EuGH 12. Oktober 2010 - C-499/08 - [Andersen] Rn. 23, Slg. 2010, I-9343; vgl. zu der für die Schwangerschaft klarstellenden Normierung dieser Rechtsfigur in § 3 Abs. 1 Satz 2 AGG BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 20 f., BAGE 137, 80) .

    cc) Der Kläger würde gegenüber Personen in einer vergleichbaren Situation benachteiligt (zu diesem Erfordernis BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10 - Rn. 29, BAGE 138, 107) .

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12
    Er hatte weiter angenommen, es sei vom Vorliegen eines immateriellen Schadens iSd. § 15 Abs. 2 AGG auszugehen, wenn ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot feststehe (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 74, BAGE 129, 181) .

    cc) Darüber hinaus kommt bei unwirksamen Abmahnungen oder Versetzungen, die kündigungsrechtlich gesehen mildere Maßnahmen im Vergleich zu einer Kündigung darstellen, eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ohne Weiteres in Betracht (vgl. für die Versetzung BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - BAGE 129, 181) , obwohl auch diese Maßnahmen bei Diskriminierungen iSd. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unwirksam sind und Abmahnungen zusätzlich noch aus der Personalakte zu entfernen sind.

  • EuGH, 04.10.2001 - C-109/00

    Tele Danmark

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 245/97

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 96/07

    Wartezeitkündigung - Präventionsverfahren - Personalratsanhörung

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

  • EGMR, 10.03.2011 - 2700/10

    KIYUTIN c. RUSSIE

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 838/12

    Entschädigungsanspruch bei diskriminierender Kündigung

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • EuGH, 10.05.2001 - C-144/99

    Kommission / Niederlande

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10

    Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 273/10

    Versetzungszulage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 2159/11

    Kündigung eines HIV-infizierten Arbeitnehmers in der Probezeit

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 676/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - grob fehlerhafte Sozialauswahl -

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (vgl. EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27, BAGE 153, 187; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60) .
  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    (a) Findet der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (noch) keine Anwendung auf ein Arbeitsverhältnis, ist eine ordentliche Kündigung, die einen Arbeitnehmer wegen seiner Behinderung diskriminiert, nach § 134 BGB iVm. § 7 Abs. 1, §§ 1, 3 AGG unwirksam (vgl. BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 457/14 - Rn. 23, BAGE 152, 134; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 14 ff., BAGE 147, 60) .
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 457/14

    Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

    § 2 Abs. 4 AGG steht dem nicht entgegen (BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 14 f., BAGE 147, 60) .

    Dies gilt auch bei einer möglichen Benachteiligung durch eine ordentliche Kündigung, die nicht den Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes genügen muss (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 41, BAGE 147, 60; ErfK/Schlachter 15. Aufl. § 2 AGG Rn. 17; Günther/Frey NZA 2014, 584, 585) .

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