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   BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01   

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https://dejure.org/2002,2347
BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 (https://dejure.org/2002,2347)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 (https://dejure.org/2002,2347)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 (https://dejure.org/2002,2347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausbildung zur Versicherungsfachfrau (BWV) ; Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG); Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses; Einstellung als Vertriebsassistentin; Weisungsgebundene Arbeitsleistung; Erstattung von Ausbildungskosten; Wechsel des Wohnsitzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBiG §§ 19 5
    Berufsbildungsrecht - Rückzahlung von Ausbildungskosten zum Versicherungsfachmann/Versicherungsfachfrau BWV (= Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Erstattung von im Arbeitsverhältnis entstandenen Ausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    BWV-Ausbildung, Rückzahlung von Ausbildungskosten, formularmäßige Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag, unangemessene Benachteiligung

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung zwischen Berufsausbildungsverhältnis und Arbeitsvertrag: Gewichtung maßgeblich!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 880 (Ls.)
  • DB 2004, 141
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01
    Sie findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleitung auch eine berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - BAGE 75, 215).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93

    Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01
    Das ist auf Grund einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Güter- und Interessenabwägung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BAG 30. November 1994 - 5 AZR 715/93 - BAGE 78, 356, 365).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01
    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155) sind vertragliche Vereinbarungen über die Rückzahlung der Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer grundsätzlich zulässig.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Das ergibt sich aus der von Rechtsprechung und Schrifttum hervorgehobenen unterschiedlichen Pflichtenbindung der Vertragspartner im Ausbildungsverhältnis einerseits und im Arbeitsverhältnis andererseits (vgl. nur BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 - AP BBiG § 19 Nr. 2 = EzA BBiG § 19 Nr. 4, zu I der Gründe; 17. August 2000 - 8 AZR 578/99 - AP BBiG § 3 Nr. 7 = EzA BBiG § 16 Nr. 3; MünchArbR/Natzel 2. Aufl. § 177 Rn. 145 ff.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 2 Sa 215/17

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Personalbedarf des Arbeitgebers

    Für die Dauer der zulässigen Bindung kommt es auf den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung und dessen Abwicklung an (BAG, Urteil vom 5. Dezember 2002, 6 AZR 216/01, Rn. 40).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 37/14

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines

    In Abgrenzung hierzu reicht somit ein normales Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das schwerpunktmäßig durch die Erbringung einer Arbeitsleistung nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen die Zahlung von Entgelt charakterisiert wird (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2002  6 AZR 216/01, DB 2004, 141, Rz 35), nicht aus.
  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 129/04

    Volontär - Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG

    Zwar stellen auch die zur Ausbildung eingestellten Personen in einem gewissen Umfang ihre Arbeitskraft nach Weisung des Arbeitgebers zur Verfügung; wesentlicher Inhalt und Schwerpunkt ihres Vertragsverhältnisses ist jedoch die Ausbildung für eine spätere qualifiziertere Tätigkeit (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 - AP BBiG § 19 Nr. 2 = EzA BBiG § 19 Nr. 4, zu I 1 der Gründe).
  • BFH, 16.09.2015 - III R 6/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei

    In Abgrenzung hierzu reicht somit ein normales Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das schwerpunktmäßig durch die Erbringung einer Arbeitsleistung nach Weisung des Dienstberechtigten und gegen Zahlung von Entgelt charakterisiert wird (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2002  6 AZR 216/01, Der Betrieb 2004, 141, Rz 35), nicht aus.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05

    Keine Anwendbarkeit des BBiG - AGB-Kontrolle - Erstattung von Kosten beruflicher

    Die Vorschrift gilt daher nur solchen Personen, die sich nicht in erster Linie zur Leistung von Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet haben, sondern bei denen der Lernzweck im Vordergrund des Rechtsverhältnisses steht (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 - AP Nr. 2 zu § 19 BBiG, zu I 1 der Gründe).

    Die Berufungskammer macht sich zu den vorgenannten Rechtsfragen die Erkenntnisse des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 05.12.2002 (6 AZR 216/01, a. a. O., zu I 2 und 3 der Gründe) zu eigen.

    Die innerhalb der Versicherungswirtschaft anerkannte, von den Tarifvertragsparteien durch Ausbildungs- und Prüfungsverfahren standardisierte und durch das Berufsfortbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. überwachte und geprüfte Ausbildung bewirkt einen konkret geldwerten Vorteil auf dem Arbeitsmarkt (vergleiche (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 - a. a. O., zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (st. Rspr. vgl. BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 -Rn. 35, AP BBiG § 19 Nr. 2 = EzA BBiG § 19 Nr. 4).
  • LAG München, 19.11.2013 - 6 Sa 334/13

    Angemessene Vergütung

    Es muss bei diesen Vertragsverhältnissen der Lernzweck im Vordergrund stehen, nicht aber die Verpflichtung zur Arbeitsleistung (BAG v. 5.12.2002 - 6 AZR 216/01, AP BBiG § 19 Nr. 2; Leinemann/Taubert a.a.O., § 26 Rz. 2).

    Sie findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleitung auch eine berufliche Fortbildung oder Umschulung i.S. der §§ 53, 58 BBiG zum Gegenstand haben (BAG v. 15.3.1991 - 2 AZR 516/90, NZA 1992, 452, zu Umschulung; BAG v. 5.12.2002 - 6 AZR 216/01, AP BBiG § 19 Nr. 2, zu Fortbildung; Leinemann/Taubert, BBiG, 2. Aufl., § 26 Rz. 31; vgl. auch BAG v. 15.12.1993 - 5 AZR 279/93, NZA 1994, 835).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.10.2019 - 3 Sa 41/19

    Arbeitsverhältnis - Berufsausbildung - Kündigung - Probezeit

    Sie findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleistung auch eine berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 - AP BBiG § 19 Nr. 2 = EzA BBiG § 19 Nr. 4).

    (b) Bei der ab dem 1. Januar 2018 bestehenden vertraglichen Vereinbarung der Parteien überwiegen nach dem abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und dessen tatsächlicher Durchführung (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Kriterien auch BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 216/01 - AP BBiG § 19 Nr. 2 = EzA BBiG § 19 Nr. 4) klar die Ausbildungselemente.

  • LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 269/07

    Lohnwucher im Ausbildungsverhältnis; unbegründete Vergütungsklage eines

    Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (etwa BAG vom 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 - EzA § 19 BBiG Nr. 4).
  • LAG Nürnberg, 13.02.2004 - 9 (3) Sa 866/02

    Volontär - Ausbildungsverhältnis - Weiterbeschäftigungspflicht nach § 78a BetrVG

  • LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05

    Rückforderung einer Ausbildungsgebühr

  • LAG Hamm, 23.08.2005 - 19 Sa 286/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung

  • FG Niedersachsen, 17.11.2021 - 9 K 114/21

    Anspruch einer in Weiterbildung befindlichen Ärztin auf Kindergeld

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Sa 877/05

    Vergütungsanspruch aus Praktikantenverhältnis - unsubstantiiertes Bestreiten von

  • LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08

    Abgrenzung Arbeitsverhältnis/Praktiumsverhältnis

  • LAG Köln, 17.07.2003 - 10 Sa 329/03

    Ausbildungskosten, Kfz-Sachverständiger, Bindungsklausel, GTÜ-Prüfingenieur

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 20 Sa 838/12

    Praktikumsvergütung - Rettungsassistent

  • LAG Hessen, 31.01.2012 - 13 Sa 1208/11

    Unwirksamkeit von § 3a AVR Kurhessen Waldeck - keine Pflicht zur Rückzahlung von

  • ArbG Bielefeld, 22.11.2006 - 3 Ca 2033/06

    Kein Praktikum zum Nulltarif

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