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   BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91   

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https://dejure.org/1992,24988
BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91 (https://dejure.org/1992,24988)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1992 - 6 AZR 22/91 (https://dejure.org/1992,24988)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 (https://dejure.org/1992,24988)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83

    Künstlergage

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann sich der Senat nur auf die allgemeinen Grundsätze des in der Arbeitszeitordnung (AZO) geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts stützen (vgl. BAGE 45, 238, 247 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zuletzt Urteil des Senats vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht).

    In entsprechender Anwendung von § 3 AZO ist damit von einem Achtstundentag auszugehen (vgl. BAGE 45, 238, 248 = AP, a.a.O.).

  • BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81

    Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91
    Tariflich nicht zulässige Probezeiten sind nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; BAG Urteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91
    Tariflich nicht zulässige Probezeiten sind nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; BAG Urteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90

    Berechnung des Stundenlohns von Orchestermusikern für die Feststellung der Höhe

    Auszug aus BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann sich der Senat nur auf die allgemeinen Grundsätze des in der Arbeitszeitordnung (AZO) geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts stützen (vgl. BAGE 45, 238, 247 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; zuletzt Urteil des Senats vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92

    Berechnung der Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Auswirkungen fehlender

    Tariflich nicht zulässige Überarbeit ist nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß nur die Grundsätze des in der AZO geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts heranzuziehen sind (BAG Urteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - und vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - beide unveröffentlicht).

    Hinzuzurechnen ist in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 2 AZO ein Zuschlag von 25 % (vgl. BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 654/92

    Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Vergütung tarifwidrig angeordneter

    Rechtsfehlerfrei hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß tariflich nicht zulässige Dienste nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten sind (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht, und zuletzt vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Deshalb geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß nur die Grundsätze des in der AZO geregelten staatlichen Arbeitszeitrechts heranzuziehen sind (Senatsurteile vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 -, vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - beide unveröffentlicht, und zuletzt vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 -).

    Hinzuzurechnen ist in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 2 AZO ein Zuschlag von 25 % (vgl. BAG Urteil vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 385/17

    Vergütung eines Opernchorsängers

    Diese Bestimmung ist vielmehr auch anzuwenden, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus Sonderleistungen erbracht werden, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten sind, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (vgl. zur qualitativen Mehrarbeit BAG 4. August 2016 - 6 AZR 237/15 - Rn. 24, BAGE 156, 52; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20; zum NV Chor vgl. BAG 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - zu II der Gründe) .
  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 17 Sa 1183/94

    Orchestermusiker: Verpflichtung zum Spielen eines "ungewöhnlichen"

    Dabei schuldet der Musiker für seine häuslichen Übungen zwar keine bestimmte Arbeitszeit, aber soviel an Arbeitszeit, wie er benötigt, um dem Qualitätsstandard des Orchesters zu genügen (BAG, Urteil vom 31.07.1986 - 6 AZR 146/85 -, n.v.; BAG, Urteil vom 13.08.1992 - 6 AZR 22/91 -, n.v.; LAG Hamm, Urteil vom 03.09.1992 - 17 (10) Sa 1657/91 -).
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