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   BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01   

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BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 (https://dejure.org/2003,1309)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 (https://dejure.org/2003,1309)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 (https://dejure.org/2003,1309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altersbedingte Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für teilzeitbeschäftigte Lehrer; Geltung des Gebots der Gleichbehandlung ; Diskriminierungsverbot für Teilzeitarbeit nach allgemeinem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz; Teilfreistellung von ...

  • Judicialis

    BeschFG 1985 § 2 Abs. 1; ; TzBfG § 4 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG (1985) § 2 Abs. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2
    Öffentlicher Dienst - Altersbedingte anteilmäßige Reduzierung der wöchentlichen Unterrichtsstunden für teilzeitbeschäftigte Lehrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 250
  • NJW 2003, 3222 (Ls.)
  • MDR 2003, 997
  • NZA 2003, 971
  • BB 2003, 2408
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01
    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung zu BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58.

    Bei einem Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG kann sich der öffentliche Arbeitgeber in keinem dieser Fälle darauf berufen, er vollziehe lediglich die betreffende Norm (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58 mwN).

    Die Herabsetzung deren wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der bisherigen Monatsvergütung führt bei Vollzeitbeschäftigten zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - aaO; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

    Die teilzeitbeschäftigte Klägerin, der eine anteilmäßige Ermäßigung vorenthalten wird, ohne daß ihr Monatsgehalt entsprechend angehoben wird, erhält damit eine geringere Vergütung pro geleisteter Unterrichtsstunde als ihre gleichalten vollzeitbeschäftigten Kollegen (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

    Die finanzielle Besserstellung muß ihr anteilig zugute kommen (BAG 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305, 309; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO, zu II 4 der Gründe).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Arbeitsanforderungen am Arbeitsplatz beruhen (vgl. BT-Drucks. 10/2102 S 24; BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01
    Eine solche Ungleichbehandlung liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19 mwN).

    Die Herabsetzung deren wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der bisherigen Monatsvergütung führt bei Vollzeitbeschäftigten zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - aaO; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines dieser Anforderungen genügenden Sachgrundes beim Arbeitgeber (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - aaO mwN).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt das Gebot der Gleichbehandlung teilzeit- und vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer sowohl für einseitige Maßnahmen als auch für vertragliche Vereinbarungen (vgl. 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 - BAGE 61, 43, 46).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.03.2001 - 11 Sa 684/00

    Gleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei Gewährung von

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. März 2001 - 11 Sa 684/00 - wird zurückgewiesen und der Tenor in Nr. 1 zur Klarstellung wie folgt gefaßt:.
  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01
    Vielmehr schreibt sie die zu § 2 Abs. 1 BeschFG ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262 mwN) zur Vergütung Teilzeitbeschäftigter entsprechend der Vergütung eines Vollzeitbeschäftigten fest (ErfK/Müller-Glöge 3. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 8).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 170/92

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte

    Auszug aus BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01
    Die finanzielle Besserstellung muß ihr anteilig zugute kommen (BAG 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305, 309; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Der Arbeitgeber hat dagegen darzulegen und zu beweisen, dass ein sachlicher Grund zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. zu Letzterem BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 5 der Gründe, BAGE 104, 250; vgl. zur Darlegungs- und Beweislast im Allgemeinen MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 55; HWK/Rennpferdt 10. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 41) .
  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    Das Gebot der Gleichbehandlung von befristet und unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern gilt sowohl für einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers als auch für vertragliche Vereinbarungen (zu § 4 Abs. 1 TzBfG: BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250 = AP TzBfG § 4 Nr. 3, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

    Diese könne nicht mit unterschiedlichen Belastungen gerechtfertigt werden, wie das Bundesarbeitsgericht bereits festgestellt habe (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01).

    Hieraus würde jedoch kein Zahlungsanspruch folgen, denn die Klägerin wäre gegenüber den Vollzeitbeschäftigten nicht hinsichtlich der Vergütung, sondern hinsichtlich des Umfangs der von ihr für die (anteilig) gleiche Vergütung zu erbringenden Leistung benachteiligt (vgl. BAG 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - ZTR 2009, 369; ebenso, einen Geldanspruch nur bei Unmöglichkeit eines Zeitausgleichs zuerkennend: BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774).

    Anders als diese erhielte sie keine der Staffelung des § 5.1 ETV entsprechenden anteiligen Zeitgutschriften, was sich als Reflex im Bereich der Vergütung auswirkte (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250).

    Die Arbeitsverkürzung unter Beibehaltung der bisherigen Vergütung führte rechnerisch zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz oder Gründen des Arbeitsschutzes beruhen (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - ZTR 2009, 369).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines diesen Anforderungen genügenden Sachgrundes liegt beim Arbeitgeber (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; 3. Dezember 2008 - 5 AZR 469/07 - ZTR 2009, 369).

    Es wurde bereits dargelegt, dass es sich gerade im Bereich der Vergütung auswirkte, würden Teilzeitbeschäftigten die Zeitgutschriften vorenthalten (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - NZA 1999, 774; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250), und dass diese ferner unter den Begriff der anderen teilbaren geldwerten Leistung iSd. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG fallen.

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 12 Sa 615/18

    Begriff der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit i.S. von § 4 Abs. 1 TzBfG

    Das ergibt sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift, die nach einem Regel-Ausnahme-Schema aufgebaut ist (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 56, juris; ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 71; MüKoBGB/Müller-Glöge TzBfG § 4 Rn. 50).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz oder Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere auf arbeitsmedizinischen Gründen beruhen (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - 17 Sa 84/15 -, Rn. 122, juris).

    Ein solcher muss vielmehr objektiv festgestellt werden (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 57, juris).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    aa) Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (Senat 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250, 253; BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - BAGE 108, 123, 128 f.).
  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

    Altersfreizeit nach dem Manteltarifvertrag der chemischen Industrie für die

    Das ergibt sich bereits aus der Formulierung der Vorschrift, die nach einem Regel-Ausnahme-Schema aufgebaut ist (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 56, juris; ErfK/Preis TzBfG § 4 Rn. 71; MüKoBGB/N.-Glöge TzBfG § 4 Rn. 50).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung, unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz oder Gründen des Arbeitsschutzes, insbesondere auf arbeitsmedizinischen Gründen beruhen (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - 17 Sa 84/15 -, Rn. 122, juris).

    Ein solcher muss vielmehr objektiv festgestellt werden (BAG, Urteil vom 03.12.2008 - 5 AZR 469/07 -, Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.01.2003 - 6 AZR 222/01 -, BAGE 104, 250 - 255, Rn. 19; BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 5 AZR 18/98 -, Rn. 35, juris; BAG, Urteil vom 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 -, Rn. 57, juris).

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Dieses spezielle Verbot der schlechteren Behandlung befristet beschäftigter gegenüber unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern ist, wie das in § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG für den Bereich der Teilzeitarbeit geregelte Diskriminierungsverbot (BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 -), zugleich ein gesetzlich geregelter Sonderfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG.

    Ebenso wie beim Diskriminierungsverbot Teilzeitbeschäftigter nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu II 3 a der Gründe; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 5 der Gründe) ist eine Schlechterstellung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Vorliegen eines sachlichen Grundes auch im Entgeltbereich zulässig.

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker

    Ebenso wenig macht die Klägerin Vergütungsansprüche als Folge einer sich auf ihr Teilzeitarbeitsverhältnis auswirkenden Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit geltend (vgl. dazu BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250; Senat 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58; 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305; 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 18 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 19).

    Das gesamte rechtserhebliche Handeln des Arbeitgebers ist an § 4 Abs. 1 TzBfG zu messen (vgl. BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 2 der Gründe, BAGE 104, 250).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Arbeitsanforderungen am Arbeitsplatz beruhen (vgl. BT-Drucks. 10/2102 S. 24; BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 5 der Gründe, BAGE 104, 250).

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast für das objektive Vorliegen eines diesen Anforderungen genügenden Sachgrunds beim Arbeitgeber (BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 5 der Gründe, aaO.).

    Dieser Anspruch ist nicht auf Geldausgleich gerichtet, sondern bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf eine entsprechende Freistellung von Diensten (vgl. BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - zu II 6 der Gründe, BAGE 104, 250: Geldanspruch nur wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses).

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 734/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV

    Mit Recht macht der Kläger geltend, dass die Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 3 I Nr. 2 ÜTV und die nach § 3 I Nr. 3 ÜTV nicht im gleichen Umfang erfolgte Verminderung der laufenden Bezüge bei Vollbeschäftigten und den mit mehr als der Hälfte der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigten zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde führt und ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer an einer Erhöhung der Vergütung für vergleichbare Vollzeitkräfte grundsätzlich entsprechend zu beteiligen ist (BAG 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250, 254 mwN).

    c) § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG regelt allerdings kein absolutes Benachteiligungsverbot beim Entgelt (BAG 15. Juli 2004 - 6 AZR 25/03 - 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6; 24. September 2003 - 10 AZR 675/02 - BAGE 118, 17; 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - BAGE 104, 250).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 23 Sa 1549/15

    Überstundenzuschläge TVöD-K - Teilzeitbeschäftigter - Wechselschicht

    Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an welches die unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG, Urteile vom 16. Januar 2003 - 6 AZR 222/01 - Juris; vom 15. Oktober 2003 - 4 AZR 606/02 - Juris).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 842/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für

  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 25/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11

    Ablehnung einer Bewerberin wegen Teilzeit - Einstweilige Verfügung - Sicherung

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03

    Verbot der Entgeltdiskriminierung bei befristet Beschäftigten

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 245/03

    Anspruch eines Frachtzustellers auf tarifliche Besitzstandszulagen unter

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 220/05

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Altersteilzeit

  • LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19

    Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss

  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 TaBV 2/03

    Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Eingruppierung;

  • OVG Bremen, 26.11.2003 - 2 A 58/02

    Rechtsanspruch auf Nachzahlung einer rechtsfehlerhaft nicht gewährten

  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 17 Sa 1365/10

    Teilnahmepflicht des teilzeitbeschäftigten Musiklehrers an Konferenzen einer

  • VG Karlsruhe, 13.12.2006 - 10 K 2246/04

    Deputatsermäßigung auch für teilzeitbeschäftigte Lehrer

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