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   BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21   

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BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21 (https://dejure.org/2022,12029)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2022 - 6 AZR 224/21 (https://dejure.org/2022,12029)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2022 - 6 AZR 224/21 (https://dejure.org/2022,12029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 240 ZPO, § ... 352 InsO, § 280 Abs. 2 ZPO, § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 117 Abs. 1 InsO, § 22 Abs. 1 InsO, § 240 Satz 1 ZPO, § 86 Abs. 1 InsO, §§ 87, 174 ff. InsO, § 4 KSchG, § 45 Satz 1 InsO, § 108 Abs. 1 InsO, § 103 InsO, §§ 87 ff. SachenRBerG, § 45 InsO, § 87 InsO, § 1 KSchG, § 241 Abs. 2, § 242 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 894 Satz 1 ZPO, § 311a Abs. 1 BGB, § 108 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 108 InsO, InsO § 108, § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO, § 574 BGB, § 311a BGB, Richtlinie 2001/23/EG

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung des Kündigungsschutzprozesses durch Insolvenzeröffnung; Wiederaufnahme unterbrochener Kündigungsschutzprozesse in der Insolvenz; Kein Wiedereinstellungsanspruch während des laufenden Insolvenzverfahrens; Erlöschen eines Wiedereinstellungsanspruchs mit ...

  • rewis.io

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch eines Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • bag-urteil.com (Tenor)
  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Insolvenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz - Klage auf Wiedereinstellung gleichzeitig mit Klage gegen Wirksamkeit der Kündigung führt zur Unterbrechung beider Klagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Insolvenzrecht; Kündigungsrecht - Wiedereinstellungsanspruch; Erlöschen in der Insolvenz; Unterbrechung und Aufnahme von Bestandsschutzstreitigkeiten im Insolvenzverfahren; Zwischenstreit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Insolvenzrecht; Kündigungsrecht - Wiedereinstellungsanspruch; Erlöschen in der Insolvenz; Unterbrechung und Aufnahme von Bestandsschutzstreitigkeiten im Insolvenzverfahren; Zwischenstreit

Sonstiges (2)

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Wiedereinstellungsanspruch - Wiederaufnahme nach Unterbrechung durch Insolvenzeröffnung über das Vermögen des in Anspruch genommenen Arbeitgebers

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3241
  • ZIP 2022, 1658
  • MDR 2022, 1293
  • NZA 2022, 1201
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (37)

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Eine Unterbrechung erfolgt daher bereits dann, wenn der Streitgegenstand die Masse zumindest mittelbar betrifft (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 19, BAGE 120, 27; BGH 10. Dezember 2014 - XII ZR 136/12 - Rn. 15) .

    In derartigen Prozessen besteht die Gefahr, dass die Masse belastet wird, weil der verfolgte Anspruch zu Insolvenz- oder Masseverbindlichkeiten führen kann, mit dem Rechtsstreit also der Weg für Insolvenzforderungen oder Masseverbindlichkeiten geebnet werden soll (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 19, BAGE 120, 27) .

    Dagegen tritt keine Unterbrechung ein, wenn der Rechtsstreit höchstpersönliche Streitigkeiten betrifft (BAG 5. November 2009 - 2 AZR 609/08 - Rn. 10) oder wenn der gesamte streitige Anspruch nicht zur Insolvenzmasse gehört (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 19, aaO) .

    Dafür genügte es, dass bei Obsiegen mit dem Kündigungsschutzantrag Masseverbindlichkeiten entstehen können (mittelbare Masseverbindlichkeiten, vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 25 f., BAGE 120, 27) .

    cc) Darum ist für die Frage, ob Bestandsschutzstreitigkeiten wie die Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage nach § 86 Abs. 1 Nr. 3 InsO aufgenommen werden können, allein von Belang, ob und inwieweit durch eine solche Klage Masseverbindlichkeiten entstehen können (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 25 ff., BAGE 120, 27) .

    (2) Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2006 (- 2 AZR 563/05 - Rn. 29 f., BAGE 120, 27) eine Umrechnung des Feststellungsanspruchs nach § 45 InsO für möglich gehalten hat, betraf dies eine Sonderkonstellation.

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    In beiden Fällen hat die Rechtsprechung den Arbeitgeber für verpflichtet gehalten, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, wenn der Arbeitgeber noch keine Dispositionen getroffen hat und ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zuzumuten ist (grundlegend BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 2 c und II 4 der Gründe, BAGE 85, 194) .

    Das gilt nicht nur bei wirksamer Kündigung des Insolvenzverwalters in der Insolvenz des Betriebsveräußerers (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 56; 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 b dd (3) der Gründe; noch zur KO BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260; aA ohne Begründung BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; zum Meinungsstand im Schrifttum Steinacker Der Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers S. 182 ff.) , sondern auch bei wirksamer Kündigung durch den später insolventen Schuldner als Veräußerer sowie in der hier vorliegenden Konstellation der wirksamen Kündigung des Veräußerers bei späterer Insolvenz des Erwerbers.

    Dem steht die Rechtsprechung des Zweiten Senats, der noch zur Konkursordnung einen Anspruch gegenüber dem wirksam kündigenden Konkursverwalter "auf Wiederbegründung der vertraglichen Pflichten" ohne weiteres und ohne jede Problematisierung der Konkurssituation bejaht hat (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194) , nicht entgegen.

  • BAG, 10.12.1998 - 8 AZR 324/97

    Aufhebungsvertrag beim Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Das gilt nicht nur bei wirksamer Kündigung des Insolvenzverwalters in der Insolvenz des Betriebsveräußerers (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 56; 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 b dd (3) der Gründe; noch zur KO BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260; aA ohne Begründung BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; zum Meinungsstand im Schrifttum Steinacker Der Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers S. 182 ff.) , sondern auch bei wirksamer Kündigung durch den später insolventen Schuldner als Veräußerer sowie in der hier vorliegenden Konstellation der wirksamen Kündigung des Veräußerers bei späterer Insolvenz des Erwerbers.

    Darum hält der Senat an der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts fest, wonach bei einer wirksamen Kündigung des Verwalters ungeachtet eines nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgenden Betriebsübergangs kein - zukunftsgerichteter - Wiedereinstellungsanspruch besteht (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 56; 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 b dd (3) der Gründe; noch zur KO BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Das gilt nicht nur bei wirksamer Kündigung des Insolvenzverwalters in der Insolvenz des Betriebsveräußerers (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 56; 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 b dd (3) der Gründe; noch zur KO BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260; aA ohne Begründung BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; zum Meinungsstand im Schrifttum Steinacker Der Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers S. 182 ff.) , sondern auch bei wirksamer Kündigung durch den später insolventen Schuldner als Veräußerer sowie in der hier vorliegenden Konstellation der wirksamen Kündigung des Veräußerers bei späterer Insolvenz des Erwerbers.

    Darum hält der Senat an der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts fest, wonach bei einer wirksamen Kündigung des Verwalters ungeachtet eines nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgenden Betriebsübergangs kein - zukunftsgerichteter - Wiedereinstellungsanspruch besteht (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 56; 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 b dd (3) der Gründe; noch zur KO BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260) .

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Das gilt nicht nur bei wirksamer Kündigung des Insolvenzverwalters in der Insolvenz des Betriebsveräußerers (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 56; 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 b dd (3) der Gründe; noch zur KO BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260; aA ohne Begründung BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; zum Meinungsstand im Schrifttum Steinacker Der Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers S. 182 ff.) , sondern auch bei wirksamer Kündigung durch den später insolventen Schuldner als Veräußerer sowie in der hier vorliegenden Konstellation der wirksamen Kündigung des Veräußerers bei späterer Insolvenz des Erwerbers.

    Darum hält der Senat an der Rechtsprechung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts fest, wonach bei einer wirksamen Kündigung des Verwalters ungeachtet eines nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgenden Betriebsübergangs kein - zukunftsgerichteter - Wiedereinstellungsanspruch besteht (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 56; 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 b dd (3) der Gründe; noch zur KO BAG 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 - BAGE 90, 260) .

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Dieses Korrektivs soll es auch dann noch bedürfen, wenn der Betriebsübergang schon während des Laufs der Kündigungsfrist "beschlossen", aber noch nicht vollzogen worden ist (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37) .

    In einen solchen Wiedereinstellungsanspruch tritt ein Erwerber nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB ein, so dass sich der Wiedereinstellungsanspruch ab dem Betriebsübergang gegen den Erwerber richtet (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37) .

  • BGH, 25.06.2020 - IX ZR 47/19

    Insolvenzverfahren: Aufnahme eines Eröffnung des Insolenzverfahrens

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Sie betreffen die Möglichkeit der Prozess(fort)führung und sind daher in entsprechender Anwendung des § 280 Abs. 2 ZPO unter denselben Voraussetzungen wie ein Endurteil selbständig anfechtbar (vgl. BGH 25. Juni 2020 - IX ZR 47/19 - Rn. 13 mwN) .

    Im wirksam aufgenommenen Rechtsstreit kann er dann nur noch das Ziel verfolgen, die Forderung zur Tabelle festzustellen (BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 252/12 (A) - Rn. 10 f.; BGH 25. Juni 2020 - IX ZR 47/19 - Rn. 10 f.; 3. Juli 2014 - IX ZR 261/12 - Rn. 9) .

  • BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Das Landesarbeitsgericht hat den Streit der Parteien über eine Verfahrensfortsetzung nach einer Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 ZPO zu Recht durch Zwischenurteil entschieden (BGH 11. Februar 2010 - VII ZR 225/07 - Rn. 6 mwN; vgl. für die Unterbrechung nach § 352 InsO BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 18) .

    Notwendige, von Amts wegen zu prüfende (BGH 11. Februar 2020 - VII ZR 225/07 - Rn. 10) Vorfrage für eine solche Entscheidung ist jedoch, ob das Verfahren überhaupt unterbrochen worden ist.

  • EuGH, 07.08.2018 - C-472/16

    Colino Sigüenza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Welche Arbeitsverhältnisse bestehen, bestimmt sich ausschließlich nach dem nationalen Recht (EuGH 7. August 2018 - C-472/16 - [Colino Sigüenza] Rn. 50) .
  • BGH, 11.10.2018 - IX ZR 217/17

    Insolvenzverfahren: Anmeldung eines Anspruchs auf Abschluss eines Vertrages mit

    Auszug aus BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
    Die Insolvenzordnung sieht keinen Kontrahierungszwang für den Verwalter zur Begründung von Rechtsverhältnissen vor, sondern bindet ihn über § 108 Abs. 1 InsO nur an bestimmte, bereits vom Schuldner begründete Rechtsverhältnisse, die der Verwalter wirksam kündigen muss, wenn er die Masse von den damit verbundenen Verbindlichkeiten befreien will (vgl. BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 665/15 - Rn. 30, BAGE 158, 214; vgl. für das Mietverhältnis BGH 11. Oktober 2018 - IX ZR 217/17 - Rn. 11 f.) .
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

  • BAG, 21.03.2013 - 6 AZR 618/11

    Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 252/12

    Insolvenzverwalter - Aufnahme des Rechtsstreits - Zwischenurteil

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

  • ArbG Düsseldorf, 03.12.2020 - 10 Ca 3223/20

    Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang trotz

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

  • BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12

    Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 119/02

    Bindung des Konkursverwalters an einen vertraglichen Unterlassungsanspruch

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06

    EKU

  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZR 136/12

    Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den Gewerberaummieter: Umfang einer

  • LAG Hamm, 05.03.2021 - 16 Sa 100/20

    Wiedereinstellungsanspruch; Insolvenzforderung

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08

    Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz

  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08

    Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

  • BFH, 24.06.2003 - I B 30/03

    Prozessvollmacht, Widerruf, Erlöschen

  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96

    Wirkungen eines nicht rechtskräftigen Titels im Konkurs des Schuldners

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

  • BAG, 21.06.2023 - 7 AZR 234/22

    Ruhen des Verfahrens - Terminantrag - Frist

    Ihrer Statthaftigkeit steht insbesondere nicht entgegen, dass es sich bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts um ein unanfechtbares Zwischenurteil gehandelt hätte (vgl. zu den möglichen Auswirkungen auf die Zulässigkeit der Revision BGH 18. Oktober 1951 - IV ZR 122/50 - BGHZ 3, 244; vgl. hingegen zur Anfechtbarkeit von Zwischenurteilen, mit denen die Prozessfortführung abgelehnt wird, BAG 25. Mai 2022 - 6 AZR 224/21 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Sachsen, 31.07.2023 - 2 Sa 277/18

    Kündigung; Feststellung einer Teilforderung zur Insolvenztabelle -

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Formulierung in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.05.2022 (Az. 6 AZR 224/21; juris Rn. 22) mit Vorsicht zu betrachten.
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