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   BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 236/93   

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https://dejure.org/1993,1704
BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 236/93 (https://dejure.org/1993,1704)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1993 - 6 AZR 236/93 (https://dejure.org/1993,1704)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 (https://dejure.org/1993,1704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 52 Abs. 1 Nr, 1 lit. b
    Arbeitsbefreiung bei gleitender Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Arbeitsbefreiung bei gleitender Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 231
  • MDR 1994, 694
  • NZA 1994, 854
  • BB 1994, 1356
  • BB 1994, 867
  • DB 1994, 2034
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

    Hinweise des Senats: Bestätigung und Fortentwicklung Senat 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231 .

    Der Beklagte hat dargelegt, dass seiner Ansicht nach die zu § 52 BAT ergangene Entscheidung des Senats vom 16. Dezember 1993 (- 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231) auf die aktuelle Tarifregelung zu übertragen sei und die vom Landesarbeitsgericht vertretene Rechtsauffassung zu dieser Entscheidung im Widerspruch stehe.

    Damit ist es dem Arbeitgeber letztlich unmöglich, außerhalb solcher besonders geregelter Konstellationen den Arbeitnehmer während der Gleitzeit von der Arbeitspflicht zu befreien (vgl. Senat 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231, 234, zur Freistellungsregelung in § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT in der bis zum 30. Juni 1996 geltenden Fassung).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 26 Sa 577/07

    Vergütung ehrenamtlicher Richter während des Sitzungsdienstes bei

    Sollte die Entscheidung des BAG vom 16. Dezember 1993 (6 AZR 236/93 - AP Nr. 5 zu § 52 BAT - NZA 1994, 854, zu II 1 der Gründe) so zu verstehen sein, folgt die Kammer ihr nicht.

    Soweit durch das BAG (16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - AP Nr. 5 zu § 52 BAT - NZA 1994, 854, zu II 1 der Gründe) vertreten worden ist, Gleitzeitregelungen stünden einer Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung für Zeiten außerhalb der Kernzeiten entgegen, betraf diese Feststellung gerade nicht einen ehrenamtlichen Richter.

  • BAG, 16.12.1993 - 6 AZR 325/93

    Freizeitausgleich für betriebsärztliche Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit

    Sinn und Zweck dieser Tarifnorm ist es, das zeitliche Zusammentreffen einer zeitlich festgelegten Pflicht zur Arbeitsleistung mit einer zeitlich festgelegten Pflicht zur betriebsärztlichen Untersuchung dahingehend zu lösen, daß der Arbeiter bei einer solchen Kollision von der Arbeit freizustellen ist (vgl. dazu die Entscheidung des Senats zu § 52 Abs. 1 BAT vom 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2009 - 10 A 10171/09

    Beamter als ehrenamtlicher Richter; Arbeitszeitgutschrift für Sitzungsteilnahme;

    Das von der Beklagten angesprochene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 1993 (6 AZR 236/93, juris) ist dagegen zur Wahrnehmung eines kommunalpolitischen Ehrenamts ergangen und führt schon deshalb im Anwendungsbereich des § 45 DRiG nicht weiter.
  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    Das Bundesarbeitsgericht ist bisher von der Abdingbarkeit des § 616 BGB ausgegangen (vgl. BAG Urt. v. 09.03.1983 - 4 AZR 62/80 - AP Nr. 60 zu § 616 BGB ; BAG Urt. v. 07.11.1991 - 6 AZR 496/89 - AP Nr. 3 zu § 33 MTL II; BAG Urt. v. 16.12.1993 - 6 AZR 236/93 - AP Nr. 5 zu § 52 BAT ; BAG Urt. v. 20.06.1995 - 3 AZR 857/94 - AP Nr. 94 zu § 616 BGB ; BAG Urt. v. 13.12.2001 - 6 AZR 30/01 - AP Nr. 1 zu § 33 MTArb).
  • BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 857/94

    Verdienstausfall durch Ratsherrentätigkeit

    cc) Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts spielt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 1993 (- 6 AZR 236/93 - AP Nr. 5 zu § 52 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) im vorliegenden Fall keine Rolle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 15 A 79/10

    Anspruch eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Ratsmitglieds auf

    Eine mandatsbedingte 'Vor- oder Nachverlegung' der Arbeitszeit hat der Angestellte in Kauf zu nehmen, vgl. BAG, Urt. v. 16.12.1993 - 6 AZR 236/93 - BB 1994, S. 13, 156.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2020 - 26 Sa 1122/19

    Arbeitsbefreiung - Gleitzeitregelung

    Damit ist es dem Arbeitgeber letztlich unmöglich, außerhalb solcher besonders geregelter Konstellationen den Arbeitnehmer während der Gleitzeit von der Arbeitspflicht zu befreien (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08, Rn. 19; 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231, 234, zur Freistellungsregelung in § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT in der bis zum 30. Juni 1996 geltenden Fassung).(Rn.22).

    Damit ist es dem Arbeitgeber letztlich unmöglich, außerhalb solcher besonders geregelter Konstellationen den Arbeitnehmer während der Gleitzeit von der Arbeitspflicht zu befreien (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 78/08, Rn. 19; 16. Dezember 1993 - 6 AZR 236/93 - BAGE 75, 231, 234, zur Freistellungsregelung in § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT in der bis zum 30. Juni 1996 geltenden Fassung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2022 - 6 A 2599/20

    Polizeibeamter im Schichtdienst kann nicht verlangen, dass ihm Zeiten der

    16/48, S. 30 unter Verweis auf BAG, Urteil vom 16.12.1993 - 6 A ZR 236/93 -, NZA 1994, 854 f., beck-online, und OVG NRW, Beschluss vom 5.10.2010 - 15 A 79/10 -, NVwZ-RR 2011, 245 = juris; weitere Nachweise bei Bender in: Kleerbaum/Palmen, Gemeindeordnung NRW, 3. Aufl. 2018, § 44 S. 14.
  • ArbG Passau, 24.03.2016 - 1 Ca 323/15

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung von der Arbeit für die in die

    Demzufolge sei ein ehrenamtlicher Richter, soweit er selbst auf die Gestaltung seiner Arbeitszeit Einfluss nehmen könne, z. B. bei Gleitzeitregelungen, auch dazu verpflichtet, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und für sein Ehrenamt Gleitzeit in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG, Urt. v. 22.01.2009 - 6 AZR 78/08 = BAGE 129, 170ff. = NZA 2009, 735 = betreffend die Ausübung des Amtes einer ehrenamtlichen Richterin bei einem Landesarbeitsgericht; vgl. auch BAG, Urt. v. 16.12.1993-6 AZR 236/93 = BAGE 75, 231 ff. = NZA 1994, 854 = ).
  • LAG Hamm, 27.05.2020 - 6 Sa 42/20

    Anrechnung von Tätigkeiten als Ratsmitglied auf Arbeitszeitkonto;

  • LAG Niedersachsen, 29.04.1994 - 3 Sa 2192/93

    Lohnzahlungsansprüche für Zeiten der Ausübung einer Ratstätigkeit;

  • VG Minden, 13.08.2020 - 4 K 4693/18
  • VG Aachen, 19.11.2009 - 4 K 2439/08

    Verdienstausfall, Ratsmitglied

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