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   BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82   

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BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82 (https://dejure.org/1984,1264)
BAG, Entscheidung vom 29.11.1984 - 6 AZR 238/82 (https://dejure.org/1984,1264)
BAG, Entscheidung vom 29. November 1984 - 6 AZR 238/82 (https://dejure.org/1984,1264)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Urlaubsentgeltes und Urlaubsgeldes - Vereinbarung einer tarifvertraglich für die Arbeitnehmer ungünstigeren als die gesetzliche Urlaubsregelung - Auslegung der §§ 49, 50, 45 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrages für die gewerblichen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsentgelt bei aufeinanderfolgenden Arbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 268
  • NJW 1986, 152 (Ls.)
  • NZA 1985, 598
  • BB 1985, 1985
  • DB 1985, 1347
  • JR 1986, 176
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Berlin, 28.09.1962 - 3 Sa 68/62
    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Da zwischen den Parteien eine einheitliche und ununterbrochen fortbestehende Rechtsbeziehung besteht, zählt die Betriebszugehörigkeit ohne Rücksicht auf den Wechsel vom Berufsausbildungs- in das Arbeitsverhältnis vom Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses an (LAG Berlin Urteil vom 28. September 1962 - 3 Sa 68/62 -, AP Nr. 4 zu § 6 ErziehungsbeihilfenAO).
  • BAG, 08.06.1977 - 5 AZR 97/76

    Lohnzuschläge für Mehrarbeit - Sonntags- und Feiertagsarbeit - Berechnung des

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Zwar ist davon auszugehen, daß Tarifverträge im Zweifel an den Grundsätzen des allgemeinen Urlaubsrechts festhalten und diese nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abändern wollen (BAG 22, 436, 438 = AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 -, AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 296/79

    Urlaubsgeld - Nachtzuschlag

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Damit sind auch Tarifregelungen zugelassen, die für den Arbeitnehmer nicht in jedem Falle günstiger sind (BAG Urteil vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 296/79 -, AP Nr. 3 zu § 47 BAT, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 05.11.1980 - 5 AZR 481/78

    Lohn - Gehalt - Betriebszugehörigkeit - Sonderzahlung - Höhe der Sonderzahlung -

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Für 18jährige Auszubildende nehmen § 6 Nr. 2 und Nr. 4 d TV-Ausbildung die Urlaubsbestimmungen des RTV in Bezug (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 5. November 1980 - 5 AZR 481/78 -, AP Nr. 126 zu § 1 TVG-Auslegung zu I 4 der Gründe).
  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 45/70

    Wartezeit - Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubskürzung

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Zwar ist davon auszugehen, daß Tarifverträge im Zweifel an den Grundsätzen des allgemeinen Urlaubsrechts festhalten und diese nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abändern wollen (BAG 22, 436, 438 = AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 -, AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Sie unterliegt der selbständigen Beurteilung durch das Revisionsgericht, so daß der Senat an die Auslegung des Landesarbeitsgerichts nicht gebunden ist (BAG Urteile vom 10. September 1962 - 5 AZR 367/61 - und vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 -, AP Nr. 115, 121 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 10.09.1962 - 5 AZR 367/61

    Revisionsgericht - Tatsächliche Feststellungen des LArbG - Bindungswirkung -

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Sie unterliegt der selbständigen Beurteilung durch das Revisionsgericht, so daß der Senat an die Auslegung des Landesarbeitsgerichts nicht gebunden ist (BAG Urteile vom 10. September 1962 - 5 AZR 367/61 - und vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 -, AP Nr. 115, 121 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 20.03.1969 - 5 AZR 463/68

    Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Die Frage, ob die Tarifregelung noch im Einklang mit dem Lebensstandardprinzip steht, ist nach den Gesamtauswirkungen der Tarifregelung zu entscheiden (BAG Urteil vom 20. März 1969 - 5 AZR 463/68 -, AP Nr. 3 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) und kann deshalb nur generell für alle vergleichbaren Arbeitsverhältnisse und nicht nur an der konkreten Situation des Klägers gemessen werden.
  • BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer

    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Zwar ist davon auszugehen, daß Tarifverträge im Zweifel an den Grundsätzen des allgemeinen Urlaubsrechts festhalten und diese nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abändern wollen (BAG 22, 436, 438 = AP Nr. 11 zu § 13 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 -, AP Nr. 13 zu § 11 BUrlG).
  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BAG, 29.11.1984 - 6 AZR 238/82
    Für die Annahme, daß unter dem tariflichen Begriff "Bruttolohn" das Einkommen aus dem Berufsausbildungsverhältnis fällt, spricht, daß nach der Entstehungsgeschichte des § 10 BBiG die dem Auszubildenden zu gewährende angemessene Vergütung nicht nur als finanzielle Hilfe gedacht ist und der Heranbildung qualifizierten Nachwuchses dient, sondern mit fortschreitender Berufsausbildung auch die Arbeitsleistung des Auszubildenden abgelten soll (vgl. BT-Drucks. V/4260, S. 9 zu § 10; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 174 V 1, S. 1020; Gedon/Spiertz, Berufsbildungsrecht, § 10 Anm. 2; a.A. Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., Kap.6 II, S. 227).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Dies wurde damit begründet, dass die fortdauernden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eine Urlaubsabgeltung ausschlössen (BAG 29. November 1984 - 6 AZR 238/82 - zu 2 a der Gründe, BAGE 47, 268) .
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Obwohl im Ausbildungsverhältnis nicht der Austausch von Arbeitsleistung und Arbeitsvergütung im Vordergrund steht, hat der Auszubildende Arbeit geleistet und Vergütung erhalten (vgl. BAG 29. November 1984 - 6 AZR 238/82 - BAGE 47, 268, 272 f. unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; 24. Oktober 2002 - 6 AZR 626/00 - AP BBiG § 10 Nr. 12 = EzA BBiG § 10 Nr. 8, zu III 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Wechsel des arbeitsrechtlichen Status im Geltungsbereich des § 2 BUrlG führt nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht zum Beginn einer neuen Wartezeit (BAG 29. November 1984 - 6 AZR 238/82 - BAGE 47, 268, 270 f., 272 ff. = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 22 = EzA BUrlG § 13 Nr. 22, mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Natzel; ErfK/Dörner 3. Aufl. § 4 BUrlG Rn. 15; Neumann/Fenski BUrlG 9. Aufl. § 4 Rn. 24; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 4 BUrlG Rn. 16 mwN).

  • BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13

    Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei

    So hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 10. Februar 1987 (- 8 AZR 529/84 - zu 3 a der Gründe, BAGE 54, 184) entschieden, dass eine tarifliche Regelung, nach der Abgeltungsansprüche nur entstehen, wenn der Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden konnte, unwirksam ist, soweit durch sie der Urlaubsabgeltungsanspruch im Umfange des gesetzlichen Urlaubs nach den §§ 1, 3 BUrlG und § 44 SchwbG gemindert wird, obwohl auch § 7 Abs. 4 BUrlG in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht genannt ist (vgl. auch BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15 und 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11 - Rn. 20 mwN [zur Berechnung des Urlaubsentgelts]; 29. November 1984 - 6 AZR 238/82 - zu 2 a der Gründe, BAGE 47, 268 [zur Urlaubsabgeltung beim Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis]; 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 - zu 1 b der Gründe, BAGE 45, 199 und zuletzt 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 13 mwN [zur Zwölftelung des Urlaubs bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte]; vgl. zu weiteren Beispielen Arnold/Tillmanns/Zimmermann § 13 Rn. 53 ff.) .
  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

    Damit folgt der erkennende Senat nicht der Auffassung im Urteil des Sechsten Senats vom 8. Oktober 1981 (- 6 AZR 269/79 - AP Nr. 3 zu § 47 BAT; vgl. außerdem Urteil vom 27. Januar 1981 - 6 AZR 331/78 - AP Nr. 2 zu § 47 BAT sowie BAGE 47, 268, 274 = AP Nr. 22 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 c der Gründe), wonach die Nichtberücksichtigung des Nachtzuschlags nach § 35 Abs. 1 Buchst. e) BAT bei der Urlaubsvergütung gemäß § 47 Abs. 2 BAT uneingeschränkt mit §§ 1, 13 BUrlG vereinbar sei.
  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 288/07

    Tarifvertrag - Nachwirkung

    So ist die Dauer der Ausbildung auf die Wartezeit des § 4 BUrlG anzurechnen (BAG 29. November 1984 - 6 AZR 238/82 - BAGE 47, 268).
  • LAG Sachsen, 20.01.1999 - 4 Sa 222/98

    Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers bei Obsiegen des Klägers in 1. Instanz;

    Denn die arbeitsrechtlichen Beziehungen der Parteien vor und nach einer inhaltlichen Änderung des Arbeitsverhältnisses bilden eine Einheit, ein einziges einheitliches Dauerschuldverhältnis (vgl. BAG in mehreren Entscheidungen, Urteil vom 29.11.1984, BAGE 47, S. 268, 273; auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 24.02.1984 - 3 Sa 126/83 -).
  • LAG Niedersachsen, 10.03.1989 - 3 Sa 362/88

    Rückzahlung von Gehaltsteilen; Voraussetzungen des Annahmeverzuges im

    Zwar ist das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen (vgl. Urt. v. 29.11.1984 - BAGE 47, 268, 273 f.; auch LAG Nds. Urt. v. 24.02.1984 - 3 Sa 126/83) zu Recht davon ausgegangen, daß die inhaltliche Änderung der Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses nicht gleichgesetzt werden kann, so daß die arbeitsrechtlichen Beziehungen der Parteien vor und nach einer inhaltlichen Änderung ihres Arbeitsverhältnisses eine rechtliche Einheit, ein einziges einheitliches Dauerschuldverhältnis bilden.
  • LAG Niedersachsen, 18.11.1994 - 3 Sa 1697/94

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Weiterbeschäftigung

    Im Gegenteil: zwischen den Parteien besteht bereits seit Anfang Januar 1993 eine einheitliche und ununterbrochen fortbestehende Rechtsbeziehung (vgl. BAGE 47, 268 ff.), ein einheitliches Arbeitsverhältnis.
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.05.1985 - 4 Sa 190/84

    Urlaubsentgelt bei Wechsel vom Arbeiterverhältnis zum Angestelltenverhältnis

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