Rechtsprechung
   BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37479
BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17 (https://dejure.org/2018,37479)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2018 - 6 AZR 240/17 (https://dejure.org/2018,37479)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 (https://dejure.org/2018,37479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Kirchliche Eingruppierungsfragen

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens - Überleitungsrecht

  • rewis.io

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens - Überleitungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung kirchlicher Arbeitsrechtsregelung; Stufenzuordnung - Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens nach Überleitung in die seit dem 1. Januar 2013 geltende Eingruppierungsordnung; Höherbewertung der unveränderten Tätigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung nach Überleitung in eine neue kirchenrechtliche Eingruppierungsordnung der ev.-luth. Kirche in Sachsen

  • datenbank.nwb.de

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens - Überleitungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    § 47a Abs. 3 KDVO ist eine Spezialvorschrift des Überleitungsrechts und regelt in Verbindung mit § 47a Abs. 2 Satz 1 KDVO gerade den Fall, dass sich nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsordnung bei unveränderter Tätigkeit nach § 12 KDVO eine höhere Eingruppierung ergibt (ebenso zu der vergleichbaren Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16; zum Normalfall der Höhergruppierung wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vgl. zu § 17 Abs. 4 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; vgl. auch 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .

    Nach dem Verständnis der KDVO hat der höhergruppierte Beschäftigte keine Berufserfahrung, die ihm in der Entgeltstufe, der er nach seiner Höhergruppierung zugeordnet worden ist, noch zugutekommen könnte (ebenso zu § 16 Abs. 2 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21 mwN; zu § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15 ff., BAGE 148, 312; zu Herabgruppierungen im Entgeltsystem des TVöD vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 741/15 - Rn. 17, BAGE 159, 214) .

    Die Stufenzuordnung neu eingestellter Arbeitnehmer folgt zum einen nach § 15 Abs. 2 KDVO grundsätzlich anderen Regeln und beruht auf anderen Voraussetzungen und Grundannahmen als die Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung nach § 47a KDVO (ebenso zur Abgrenzung von § 16 TVöD-AT (Bund) und § 17 Abs. 4 TVöD-AT BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 14 ff.; zu § 16 Abs. 2 TV-L und § 17 Abs. 4 TV-L vgl.: BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 432/14 - Rn. 29 ff.; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 19 ff.) .

    Im Falle der Antragstellung schützt ihn § 47a Abs. 3 Satz 2 KDVO iVm. § 16 Abs. 3 KDVO durch eine Einstufung mindestens in Stufe 2 und eine betragsbezogene Stufenzuordnung vor Einkommensverlusten (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22) .

    a) Er geht allerdings im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass § 16 Abs. 3 Satz 2 KDVO bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn sicherstellen soll (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L: BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 26; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT: BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 52; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 26, BAGE 148, 312) .

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    § 47a Abs. 3 KDVO ist eine Spezialvorschrift des Überleitungsrechts und regelt in Verbindung mit § 47a Abs. 2 Satz 1 KDVO gerade den Fall, dass sich nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsordnung bei unveränderter Tätigkeit nach § 12 KDVO eine höhere Eingruppierung ergibt (ebenso zu der vergleichbaren Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16; zum Normalfall der Höhergruppierung wegen Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vgl. zu § 17 Abs. 4 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 12; vgl. auch 26. Juli 2012 - 6 AZR 701/10 - Rn. 18) .

    Damit soll vermieden werden, dass Beschäftigte mit der Antragstellung bis zum Ablauf einer Stufenlaufzeit in der bisherigen Entgeltgruppe im Jahr 2013 abwarten, um von dem dann erhöhten Tabellenentgelt nach § 16 Abs. 3 Satz 1 KDVO zu profitieren (vgl. zu § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 17) .

    Hierdurch wird ausgeschlossen, dass Beschäftigte für die Eingruppierung erforderliche Zeiten, die sie vor dem Inkrafttreten der Eingruppierungsordnung zurückgelegt haben, erneut zurücklegen müssen, bevor sie entsprechend eingruppiert sind (vgl. zu § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 27) .

    Darüber hinaus dürfen die Kosten einer uneingeschränkt rückwirkenden Umsetzung der Neuregelung berücksichtigt werden (vgl. zu § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 28; Dannenberg Der Personalrat 10/2018, 45, 46) .

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    Nach dem Verständnis der KDVO hat der höhergruppierte Beschäftigte keine Berufserfahrung, die ihm in der Entgeltstufe, der er nach seiner Höhergruppierung zugeordnet worden ist, noch zugutekommen könnte (ebenso zu § 16 Abs. 2 TV-L BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 21 mwN; zu § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-AT vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 15 ff., BAGE 148, 312; zu Herabgruppierungen im Entgeltsystem des TVöD vgl. BAG 1. Juni 2017 - 6 AZR 741/15 - Rn. 17, BAGE 159, 214) .

    a) Er geht allerdings im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass § 16 Abs. 3 Satz 2 KDVO bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn sicherstellen soll (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L: BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 26; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT: BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 52; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 26, BAGE 148, 312) .

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    Die Vorschriften des AEUV über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung ergangenen Verordnungen sind nicht auf Tätigkeiten anzuwenden, die keinerlei Berührungspunkte mit einem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 19 ff. auch zum Problem der sog. Inländerdiskriminierung, BAGE 161, 356; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 46 f. mwN; zu einem Fall mit Unionsbezug vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 30 ff.) .

    Gleiches gilt für die von § 4 TzBfG gebotene uneingeschränkte Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung, die neu eingestellte Beschäftigte aufweisen, die zuvor bei demselben Arbeitgeber befristet beschäftigt waren (vgl. dazu BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 40; 6. September 2018 - 6 AZR 836/16 - Rn. 17 f.) .

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 245/16

    Stufenzuordnung gemäß § 9 Abs. 1 DVO.EKD aF

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    e) Diese Stufenzuordnung des Klägers verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. zum Prüfungsmaßstab bei der Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen: BAG 22. März 2018 - 6 AZR 835/16 - Rn. 66; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 45) .

    Die Vorschriften des AEUV über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung ergangenen Verordnungen sind nicht auf Tätigkeiten anzuwenden, die keinerlei Berührungspunkte mit einem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Unionsrecht abstellt, und die mit keinem Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 19 ff. auch zum Problem der sog. Inländerdiskriminierung, BAGE 161, 356; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 46 f. mwN; zu einem Fall mit Unionsbezug vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 232/17 (A) - Rn. 30 ff.) .

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 345/16

    Eingruppierung von Gemeindepädagogen, die an staatlichen Schulen

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    Insoweit hat eine Angleichung an § 17 Abs. 4 TV-L stattgefunden (vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 17 Abs. 3 Satz 4 Halbs. 2 KAVO EKD-Ost bereits BAG 20. September 2017 - 6 AZR 345/16 - Rn. 22) .
  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    a) Er geht allerdings im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass § 16 Abs. 3 Satz 2 KDVO bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn sicherstellen soll (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L: BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 26; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT: BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 52; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 26, BAGE 148, 312) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    Das Ziel des Schutzes der erreichten Eingruppierung zeigt sich zudem in § 47a Abs. 2 Satz 1 KDVO, welcher die Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit anordnet (zur Fortgeltung der besonderen Stufenregelungen vgl. § 47a Abs. 2 Satz 2 KDVO; zur damit inhaltsgleichen Regelung in § 29a Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Länder vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 603/15 - Rn. 22 ff.; zu den besonderen Entgeltbestandteilen vgl. § 47a Abs. 2 Satz 3 KDVO) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    a) Er geht allerdings im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass § 16 Abs. 3 Satz 2 KDVO bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn sicherstellen soll (vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L: BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 26; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 22; zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT: BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 52; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn. 26, BAGE 148, 312) .
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

    Auszug aus BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17
    Soweit sich der Senat in der Entscheidung vom 3. Juli 2014 (- 6 AZR 1088/12 - Rn. 22) mit dieser Problematik befasst hat, betraf dies nur § 16 Abs. 2 TV-L und nicht das stichtagsbezogene Überleitungsrecht des § 47a KDVO.
  • LAG Sachsen, 23.11.2016 - 2 Sa 68/16

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Haushalt- und Kassenwesen nach dem

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 836/16

    Stufenzuordnung im TVöD (VKA) unter Berücksichtigung früherer befristeter

  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15

    Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit

  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 432/14

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - befristetes Arbeitsverhältnis - unbefristete

  • BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13

    Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    a) Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie der KAVO um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann (vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reicht er vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 16 und Rn. 19; BAG 19. November 2020 - 6 AZR 449/19 - Rn. 24; 19. Dezember 2019 - 6 AZR 59/19 - Rn. 18, BAGE 169, 190; 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 31; 21. Dezember 2017 - 6 AZR 245/16 - Rn. 55; 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 21, BAGE 159, 294) .
  • LAG Hamm, 04.12.2019 - 6 Sa 961/19

    TVöD ; Garantiebetrag; Auffüllbetrag; Anrechnung; Mindestentgelt + Gewinn

    (2) § 17 Abs. 4 S. 2 TVöD-V a.F. soll weiter nach dem Gesamtzusammenhang der Eingruppierungsregelungen sowie seinem Sinn und Zweck bei einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe durch Garantiebeträge einen Mindestentgeltgewinn sicherstellen ( vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L: BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14; BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11; vgl. zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD-AT: BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14; BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12; vgl. zu § 16 Abs. 3 S. 2 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, EvKiDVtrO SN: BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass der Garantiebetrag arbeitgeberseitig und abrechnungstechnisch unter Umständen auch dergestalt ausgewiesen wird, dass die Vergütung nach dem nunmehr zutreffenden neuen Tabellenentgelt erfolgt und der Garantiebetrag als noch verbleibender "Auffüllbetrag" in Höhe der noch verbleibenden Differenz ausgewiesen wird ( so ausdrücklich: BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    cc) Ob und in welcher Höhe ein Auffüllbetrag bis zur Höhe des Garantiebetrags im Sinne des § 17 Abs. 4 S. 2 TVöD-V a.F. konkret beansprucht werden kann, bestimmt sich im Übrigen nach einer zweistufigen Prüfung ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    Dies entspricht dem vorstehend geschilderten Sinn und Zweck des Garantiebetrags, der einen Mindestentgeltgewinn bezogen auf das Ergebnis der neuen Stufenzuordnung gewähren will ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

    Ist dies der Fall, erhält der Mitarbeiter während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags den Garantiebetrag zusätzlich zum ursprünglichen Tabellenentgelt, dem Entgelt der Ausgangsentgeltgruppe ( BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 ).

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

    Im Zuge der Einführung der neuen Entgeltordnung im Tarifbereich der kommunalen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zum 1. Januar 2017 (Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD) bestand für Beschäftigte, für die sich bei unveränderter Tätigkeit nach der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als bisher ergab, die grundsätzlich bis 31. Dezember 2017 befristete Möglichkeit, ihre Höhergruppierung gemäß § 29b TVÜ-VKA rückwirkend zum 1. Januar 2017 zu beantragen (vgl. zum Überleitungsrecht sowie zur Höhergruppierung auf Antrag: BAG 25. November 2021 - 6 AZR 150/21 - Rn. 19 ff.; 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 24 ff.; 19. November 2020 - 6 AZR 449/19 - Rn. 29 f.; 22. Oktober 2020 - 6 AZR 74/19 - Rn. 15 ff., BAGE 173, 1; zu den vergleichbaren §§ 25, 26 TVÜ-Bund BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 30, 32, BAGE 168, 13; zum vergleichbaren § 29a TVÜ-Länder BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 35 ff.; zur vergleichbaren Regelung des § 47a der Kirchlichen Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens [KDVO] BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 21 ff.) .

    Zwar kann der Garantiebetrag abrechnungstechnisch auch dergestalt ausgewiesen werden, dass die Vergütung nach dem nunmehr zutreffenden neuen Tabellenentgelt erfolgt und der Garantiebetrag als "Auffüllbetrag" nur in Höhe der verbleibenden Differenz ausgewiesen wird (zur vergleichbaren Regelung des § 16 Abs. 3 KDVO BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38) .

    Das entsprach dem Grundgedanken der finanziellen Belohnung der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten, der bereits dem Regelungskonzept der betragsgemäßen Höhergruppierung zugrunde lag (vgl. BAG 16. Juni 2021 - 6 AZR 281/20 - Rn. 15; 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38 mwN) .

    Dieser kann - wie vorliegend geschehen - abrechnungstechnisch auch dergestalt ausgewiesen werden, dass die Vergütung nach dem nunmehr zutreffenden neuen Tabellenentgelt erfolgt und der Garantiebetrag als "Auffüllbetrag" nur in Höhe der verbleibenden Differenz ausgewiesen wird (zur vergleichbaren Regelung des § 16 Abs. 3 KDVO BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38) .

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 449/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

    Sie beruht auf § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA als Spezialvorschrift des Überleitungsrechts und der in dieser enthaltenen Rechtsfolgenverweisung auf § 17 Abs. 4 TVöD-AT in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung (vgl. zu der Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16; zum vergleichbaren § 47a Abs. 3 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens [KDVO] BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 21) .

    Mit den §§ 29a und 29b TVÜ-VKA haben die Tarifvertragsparteien ein spezifisches Überleitungsrecht geschaffen, welches in § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA für die Rechtsfolge der Höhergruppierung auf § 17 Abs. 4 TVöD-AT in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung Bezug nimmt (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 59/19 - Rn. 19; ebenso zu der vergleichbaren Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16; zu der vergleichbaren Regelung des § 47a Abs. 3 Satz 2 KDVO BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 21) .

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    Mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen können kirchliche Arbeitsrechtsregelungen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen im Arbeitsverhältnis wirksam werden (BAG 30. Oktober 2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 22, BAGE 168, 254; 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 20) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reicht er vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 8. Juni 2016 - 1 BvR 3634/13 - Rn. 16 und 19; BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 31; 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 21, BAGE 159, 294; 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 49 mwN) .
  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG

    Dies entspricht dem stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. hierzu BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 16.06.2021 - 6 AZR 281/20

    Garantiebetrag im Tarifbereich der VKA

    Daraus folgt zugleich, dass der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit noch nicht das Entgelt der Aufstiegsentgeltgruppe erhält, sondern weiter ein (dynamisiertes) Entgelt in Höhe seines bisherigen Tabellenentgelts zuzüglich des Garantiebetrags (zu der inhaltsgleichen Regelung in § 16 Abs. 3 Satz 2 KDVO BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38 mwN) .

    Vielmehr sollte der höhergruppierte Arbeitnehmer durch einen monatlichen Garantiebetrag einen zusätzlichen Mindestentgeltgewinn erhalten (BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 38 mwN) .

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 450/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

    Sie beruht auf § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA als Spezialvorschrift des Überleitungsrechts und der in dieser enthaltenen Rechtsfolgenverweisung auf § 17 Abs. 4 TVöD-AT in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung (vgl. zu der Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16; zum vergleichbaren § 47a Abs. 3 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens [KDVO] BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 21) .

    Mit den §§ 29a und 29b TVÜ-VKA haben die Tarifvertragsparteien ein spezifisches Überleitungsrecht geschaffen, welches in § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA für die Rechtsfolge der Höhergruppierung auf § 17 Abs. 4 TVöD-AT in der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung Bezug nimmt (BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 59/19 - Rn. 19; ebenso zu der vergleichbaren Tarifregelung des § 29a TVÜ-Länder BAG 21. Dezember 2017 - 6 AZR 790/16 - Rn. 16; zu der vergleichbaren Regelung des § 47a Abs. 3 Satz 2 KDVO BAG 15. November 2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 21) .

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 454/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 101/22

    Überleitung in den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie - Stufenaufstieg

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2022 - 7 Sa 103/22

    Auslegung einer Änderungsvereinbarung zur Absenkung des Vergütungsniveaus -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 158/22

    Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung zur Absenkung des Vergütungsniveaus -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht