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   BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02   

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https://dejure.org/2003,3613
BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02 (https://dejure.org/2003,3613)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2003 - 6 AZR 249/02 (https://dejure.org/2003,3613)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 (https://dejure.org/2003,3613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfolgung von Zahlungsansprüchen durch eine Feststellungsklage im öffentlichen Dienst; Angekündigte, aber nicht vollzogene Rückgruppierung und der Eindruck, die Tätigkeit sei von Beginn an in der zutreffenden Vergütungsgruppe eingruppiert; Unzulässige Rechtsausübung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung auf eine tarifliche Ausschlußfrist unter Verstoß gegen Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 24.01.2002 - 7 Sa 1632/01
    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Januar 2002 - 7 Sa 1632/01 - aufgehoben.
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33a Nr. 10; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 -, zu B I 1 b der Gründe).
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    aa) Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlußfrist dar, wenn die zum Verfall von Ansprüchen führende Untätigkeit des Arbeitnehmers durch ein Verhalten des Arbeitgebers veranlaßt worden ist (st. Rspr., vgl. BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Eine ordnungsgemäße Geltendmachung iSv. § 70 BAT-O läge in diesem Fall nicht vor; jedenfalls ein noch nicht entstandener Anspruch kann nicht wirksam nach § 70 Satz 1 BAT-O geltend gemacht werden (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 610/95

    Wechselschichtzulage im Pflegedienst - Wechselschichtarbeit

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    Entscheidend ist allein, daß der Streit der Parteien über die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs durch die gerichtliche Feststellung beseitigt wird (vgl. BAG 5. Juni 1996 - 10 AZR 610/95 - AP BAT § 33a Nr. 10; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 128/00 -, zu B I 1 b der Gründe).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02
    aa) Eine gegen Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlußfrist dar, wenn die zum Verfall von Ansprüchen führende Untätigkeit des Arbeitnehmers durch ein Verhalten des Arbeitgebers veranlaßt worden ist (st. Rspr., vgl. BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 125).
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Der Berufung auf Vereinbarungen, die die Haftung wegen Vorsatz einschränkten, konnte nur der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden (vgl. BGH 3. Februar 1953 - I ZR 61/52 -; zu den Anforderungen vgl. BAG 17. April 2019 - 5 AZR 331/18 - Rn. 29; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN) .
  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 331/18

    Entgeltansprüche - Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst, und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (st. Rspr., vgl. BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN) .

    b) Gemessen daran besteht die von der Revision gerügte Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juni 2003 (- 6 AZR 249/02 -) nicht.

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Denn die zum Verfall von Ansprüchen führende Untätigkeit der Klägerin ist durch das Verhalten des Beklagten als Arbeitgeber veranlasst worden (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 167; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - zu 2 a der Gründe, ZTR 2000, 36; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167).

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - aaO.).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Dies käme nur in Betracht, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein positives Tun oder pflichtwidriges Unterlassen der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 19 f., AP BGB § 814 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 199; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 30, BAGE 131, 215; 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167) .
  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

    c) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (Senat 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 -BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36; BAG 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 -BAGE 103, 71; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 133; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 390/08

    Ausschlussfrist - Versicherungsgewerbe

    aa) Die Berufung auf eine Ausschlussfrist verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und ist damit eine gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71).
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    a) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gemäß § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf eine Ausschlussfrist dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167, zu II 2 c aa der Gründe; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71, 77; 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36, zu 2 a der Gründe; 8. August 2000 - 9 AZR 418/99 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 151 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 133, zu I 3 der Gründe; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 993/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167).

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - aaO.).

  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 994/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    aa) Eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende und damit gem. § 242 BGB unzulässige Rechtsausübung stellt die Berufung auf die Ausschlussfrist dann dar, wenn die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist (BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - zu 6 a der Gründe, BAGE 112, 351; 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - zu II 2 c aa der Gründe mwN, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 167).

    In einem solchen Fall setzt er sich in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst die Untätigkeit des Arbeitnehmers veranlasst und dann aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ziehen will, indem er sich auf den Verfall von Ansprüchen beruft (BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 249/02 - aaO.).

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 416/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 650/03

    Ausbildungskosten, zweistufige Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 6 Sa 315/07

    Gratifikation - allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen - Unwirksamkeit einer

  • LAG Nürnberg, 13.02.2004 - 9 (6) Sa 651/02

    Urlaub - Ausschlussfristen - Groß- und Außenhandel - Nachweisgesetz -

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07

    Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben

  • LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08

    Zur Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

  • LAG Hamm, 10.07.2008 - 16 Sa 44/08

    Ausgleichsanspruch für Bereitschaftsdienste während der Nachtschicht

  • LAG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 Sa 379/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Leistungsklage

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 429/03

    Tarifliche Alterssicherung, Einbeziehung der Provision

  • LAG Hamburg, 03.06.2010 - 7 Sa 4/10

    Zusatzurlaub für im Rahmen von Bereitschaftsdiensten geleistete Nachtstunden -

  • ArbG Stuttgart, 01.04.2008 - 7 Ca 8902/07

    Verfall des Anspruchs auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos vor Schließung des

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