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   BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 270/19   

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BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 270/19 (https://dejure.org/2020,1920)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2020 - 6 AZR 270/19 (https://dejure.org/2020,1920)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 6 AZR 270/19 (https://dejure.org/2020,1920)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 21 Sa 1534/18

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung nach Insolvenz von Air Berlin -

    Auszug aus BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 270/19
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. April 2019 - 21 Sa 1534/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das die Kündigungsschutzklage abweisende Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Juli 2018 - 24 Ca 1201/18 - zurückgewiesen hat.
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 270/19
    Dies hat der Senat in einem Parallelverfahren bereits entschieden und nimmt auf die Begründung dieses Urteils Bezug (BAG 13. Februar 2020 - 6 AZR 146/19 - Rn. 70 ff.) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Dies entspricht dem Organigramm des OM/A, das dem Senat in beglaubigter Übersetzung ua. aus dem Verfahren - 6 AZR 270/19 - und damit aus amtlicher Befassung bekannt und gerichtskundig (§ 291 ZPO) ist (BGH 2. April 1998 - I ZR 1/96 - zu II 3 b der Gründe; 10. Dezember 1986 - I ZR 136/84 - zu II 3 b aa der Gründe) .
  • LAG Köln, 09.06.2022 - 8 Sa 362/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige nach Stilllegung des

    Auf die durch den Kläger erhobene Kündigungsschutzklage stellte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.02.2020 (Az: 6 AZR 270/19) letztinstanzlich fest, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung vom 28.11.2017 nicht aufgelöst worden war.

    b) Von diesen Grundsätzen ausgehend hat das Bundesarbeitsgericht im Rahmen der Kündigungsschutzklage des Klägers betreffend die Kündigung vom 28.11.2017 entschieden, dass die Station des Schuldnerin am Flughafen K den für den Kläger maßgeblichen Betrieb in Sinne der MERL und damit i.S.v. § 17 KSchG darstellt (BAG v. 13.02.2020 - 6 AZR 270/19 - ).

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