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   BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06   

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https://dejure.org/2007,511
BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06 (https://dejure.org/2007,511)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 6 AZR 286/06 (https://dejure.org/2007,511)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 (https://dejure.org/2007,511)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung einer Vereinbarung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einer Verzögerung von 12 Monaten nach bereits erfolgtem Zugang einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung als nachträgliche Befristung des Arbeitsverhältnisses oder als Aufhebungsvertrag; Dauer der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beendigungsvereinbarung des Arbeitsverhältnisses als überraschende Klausel

  • bag-urteil.com

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • Judicialis

    TzBfG § 14; ; BGB § 13; ; BGB § 148; ; BGB § 157; ; BGB § 305c Abs. 1; ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2; ; SGB III § 175; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Befristungsrecht; Umstrukturierung; Prozessrecht - Vertragsauslegung: Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung?; Überraschungsklausel

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragsauslegung: Abgrenzung zwischen nachträglicher Befristung und Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses ? Kriterien für die Einordnung von vertraglichen Regelungen als Überraschungsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Differenzierung zwischen einer nachträglichen Befristung und einem Aufhebungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 257
  • MDR 2007, 961
  • NZA 2007, 614
  • DB 2007, 1816
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99

    Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    (BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162, 164 ff., zu 2 und 3 der Gründe; ErfK/Müller-Glöge 7. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 20).

    Das ist ein wesentlicher Unterschied zu dem Sachverhalt, der dem angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 2000 zugrunde lag (BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162).

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).

    Das Überraschungsmoment kann sich auch aus dem ungewöhnlichen äußeren Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle ergeben (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 -AP ArbZG § 6 Nr. 8 = EzA ArbZG § 6 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - NJW 2005, 3567, zu II 1 a aa der Gründe mwN).
  • LAG München, 18.10.2005 - 6 Sa 30/05

    Befristete Arbeitsverträge mit verschiedenen Arbeitgebern bei gleichbleibender

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Oktober 2005 - 6 Sa 30/05 - aufgehoben.
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 1909/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen durch die

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    Im Übrigen ist hier auch § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB einschlägig, weil die Klägerin beim Abschluss des Vertrages Verbraucherin iSv. § 13 BGB war und auf Grund der Vorformulierung durch die Beklagte auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    Die Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (BAG 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - AP BGB § 305c Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    Hierzu gehören ua. der Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags (BGH 11. Dezember 2003 - III ZR 118/03 - NJW-RR 2004, 780).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 15.02.2007 - 6 AZR 286/06
    Im Übrigen ist hier auch § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB einschlägig, weil die Klägerin beim Abschluss des Vertrages Verbraucherin iSv. § 13 BGB war und auf Grund der Vorformulierung durch die Beklagte auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BVerfG 23. November 2006 - 1 BvR 1909/06 - NZA 2007, 85).
  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 17/13

    Befristung - Fortführung des Vertrags nach Rentenbeginn

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass sich die rechtliche Einordnung, ob es sich um einen auf die alsbaldige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Aufhebungsvertrag oder um eine auf die befristete Fortsetzung eines Dauerarbeitsverhältnisses gerichtete Vereinbarung handelt, nach dem Regelungsgehalt der getroffenen Vereinbarung richtet (BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 29, BAGE 125, 70; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, BAGE 121, 257; 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - zu 2 und 3 der Gründe, BAGE 93, 162) .
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    (Senat 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - Rn. 16, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6; 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 52, AP BGB § 623 Nr. 8 = EzA ZPO 2002 § 278 Nr. 1; BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 48/99 - BAGE 93, 162, 166).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Das Überraschungsmoment kann sich auch aus dem ungewöhnlichen äußeren Zuschnitt einer Klausel oder ihrer Unterbringung an unerwarteter Stelle ergeben (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - BAGE 115, 372, zu I 5 b bb (1) der Gründe; 15. Februar 2007 - 6 AZR 286/06 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6, zu II 1 der Gründe).
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