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   BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12   

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https://dejure.org/2013,42619
BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12 (https://dejure.org/2013,42619)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2013 - 6 AZR 286/12 (https://dejure.org/2013,42619)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 (https://dejure.org/2013,42619)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) auf die regelmäßige Arbeitszeit bei ...

  • openjur.de

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) auf die regelmäßige Arbeitszeit bei ...

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) auf die regelmäßige Arbeitszeit bei ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 3 TVöD-K, § 6.1 TVöD-K, § 1 TVG
    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) auf die regelmäßige Arbeitszeit bei ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) auf die regelmäßige Arbeitszeit bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung; Arbeitszeitrecht - Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen ...

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung; Arbeitszeitrecht - Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungsantrag auf Verminderung der Sollarbeitszeit ist hinreichend bestimmt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 568
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    In diesem Sinn hat auch das Bundesarbeitsgericht den Begriff der Sollarbeitszeit wiederholt gebraucht (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 16 ff., 40; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 17, BAGE 136, 290; 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 11) .

    Das betrifft nur Beschäftigte, bei denen der Dienstplan die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall am Vorfeiertag ist, und nicht solche, bei denen der Arbeitgeber die Vorfeiertage bei der Dienstplangestaltung gezielt ausspart (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, BAGE 136, 290) .

    Bei der Normsetzung erfüllten die Tarifvertragsparteien eine Forderung nach Gleichstellung der feiertagsunabhängigen und feiertagsbedingten Freistellung an gesetzlichen Feiertagen (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09  - Rn. 1 5 , BAGE 136, 290; LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 2 b bb (2) (b) (dd) der Gründe; LAG Hamm 24. Mai 2012 - 11 Sa 1750/11 -) .

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (vgl. zu § 49 Abs. 2 TVöD-BT-K BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09  - Rn. 1 6 , BAGE 136, 290) .

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    a) Geht es um die Korrektur der Arbeitszeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto, kommt dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos aus § 611 Abs. 1 BGB zu, wenn das Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch nach der zugrunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 21; 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16, BAGE 136, 152) .

    Der Arbeitnehmer kann entweder die Erhöhung seines Zeitguthabens um eine bestimmte Stundenzahl oder eine Zeitgutschrift in bestimmter Höhe verlangen (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 15; 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11, BAGE 136, 152) .

    Da das von der Beklagten geführte Arbeitszeitkonto nur in anderer Form den Entgeltanspruch des Klägers ausdrückt, hat er einen arbeitsvertraglichen Anspruch darauf, dass das Zeitkonto richtig geführt wird (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 21; 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16, BAGE 136, 152) .

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 560/10

    Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto für eine Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    a) Geht es um die Korrektur der Arbeitszeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto, kommt dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos aus § 611 Abs. 1 BGB zu, wenn das Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch nach der zugrunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 21; 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16, BAGE 136, 152) .

    Der Arbeitnehmer kann entweder die Erhöhung seines Zeitguthabens um eine bestimmte Stundenzahl oder eine Zeitgutschrift in bestimmter Höhe verlangen (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 15; 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 11, BAGE 136, 152) .

    Da das von der Beklagten geführte Arbeitszeitkonto nur in anderer Form den Entgeltanspruch des Klägers ausdrückt, hat er einen arbeitsvertraglichen Anspruch darauf, dass das Zeitkonto richtig geführt wird (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 560/10 - Rn. 21; 10. November 2010 - 5 AZR 766/09 - Rn. 16, BAGE 136, 152) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2013 - 6 Sa 405/12

    Arbeitszeitverringerung am 31.12. nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L hier: i. V. m. § 43

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    Eine für den 24. Dezember und 31. Dezember insgesamt um 16 Stunden zu hoch angesetzte Sollarbeitszeit führt im Abgleich mit der Istarbeitszeit dazu, dass der Zeitsaldo im Umfang von 16 Stunden zuungunsten des Klägers ausfällt, also eine zu geringe Zahl von Plusstunden oder - je nach aktuellem Saldo - eine zu hohe Zahl von Minusstunden ausweist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 1 b der Gründe) .

    Bei der Normsetzung erfüllten die Tarifvertragsparteien eine Forderung nach Gleichstellung der feiertagsunabhängigen und feiertagsbedingten Freistellung an gesetzlichen Feiertagen (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09  - Rn. 1 5 , BAGE 136, 290; LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 2 b bb (2) (b) (dd) der Gründe; LAG Hamm 24. Mai 2012 - 11 Sa 1750/11 -) .

  • LAG Hamm, 24.05.2012 - 11 Sa 1750/11

    Ausgleich für dienstplanmäßig ausgefallene Stunden an einem Feiertag

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    Bei der Normsetzung erfüllten die Tarifvertragsparteien eine Forderung nach Gleichstellung der feiertagsunabhängigen und feiertagsbedingten Freistellung an gesetzlichen Feiertagen (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09  - Rn. 1 5 , BAGE 136, 290; LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 2 b bb (2) (b) (dd) der Gründe; LAG Hamm 24. Mai 2012 - 11 Sa 1750/11 -) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    Damit kann der Dienstplan für Zeiten stärkeren Arbeitsanfalls eine höhere als die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und für Zeiten schwächeren Arbeitsanfalls eine geringere Wochenarbeitszeit vorsehen (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 35, BAGE 133, 14) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    In diesem Sinn hat auch das Bundesarbeitsgericht den Begriff der Sollarbeitszeit wiederholt gebraucht (vgl. BAG 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 16 ff., 40; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 17, BAGE 136, 290; 11. Februar 2009 - 5 AZR 341/08 - Rn. 11) .
  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81

    Feiertagsvergütung

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    Nr. 4 BV Dienstplan gibt Rahmenbedingungen für die Verteilung der Schichten und der arbeitsfreien Tage sowie Wochenenden und damit ein grobes Schema vor, nach dem festgelegt wird, an welchen Kalendertagen innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu arbeiten ist (vgl. zu § 15 Abs. 8 Unterabs. 2 BAT schon BAG 27. September 1983 - 3 AZR 159/81 - zu I 1 der Gründe, BAGE 44, 160) .
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01

    Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    Grundsätzlich besteht aber kein endgültiger Leistungsanspruch des Klägers unabhängig vom Arbeitszeitkonto (vgl. BAG 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - zu II 2 a der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
    Grundsätzlich besteht aber kein endgültiger Leistungsanspruch des Klägers unabhängig vom Arbeitszeitkonto (vgl. BAG 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - zu II 2 a der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 256) .
  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

  • LAG Hessen, 10.02.2012 - 3 Sa 605/11
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Die Rechtsfolge der verminderten regelmäßigen Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber bei der Dienstplangestaltung, der Arbeitszeiterfassung und der Vergütung umgesetzt werden (vgl. BAG 24. September 2015 - 6 AZR 510/14 - Rn. 12, BAGE 152, 378; 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 21; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 19 f.) .

    Arbeitsstunden fallen dienstplanmäßig iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K aus, wenn nach dem Dienstplan an bestimmten Kalendertagen Freizeit vorgesehen ist (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 39) .

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 48) .

    Die Tarifvertragsparteien erfüllten damit eine Forderung nach Gleichstellung feiertagsunabhängiger und feiertagsbedingter Freistellung an gesetzlichen Feiertagen (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 42 f.) .

    b) § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K regelt im Unterschied zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT ausschließlich die Vorfeiertage des 24. Dezember und 31. Dezember und nicht auch die gesetzlichen Feiertage, denn § 6.1 TVöD-K übernimmt die für Krankenhäuser speziellere Regelung des § 49 TVöD-BT-K (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 48) .

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

    Geschieht das nicht, entstehen nachgelagerte Ansprüche des Arbeitnehmers auf Beseitigung des tarifwidrigen Zustands (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 20, zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Denn dieses drückt im Allgemeinen aus, in welchem Umfang der Arbeitnehmer Arbeit geleistet hat und deshalb Vergütung beanspruchen kann bzw. in welchem Umfang er noch Arbeitsleistung für die vereinbarte Vergütung erbringen muss (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 28; 17. März 2010 - 5 AZR 296/09 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Dass der Arbeitnehmer an diesem Tag planmäßig frei hat, liegt dann nicht am Feiertag, sondern dient zB dazu, einen Fünftagesrhythmus einzuhalten (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 43; 15. Januar 2013 - 9 AZR 430/11 - Rn. 39; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 12, BAGE 136, 290) .

    Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT vermindert sich vielmehr die regelmäßige Arbeitszeit (vgl. zur Berechnung der Verminderung BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 19 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K) .

    Danach soll jeder, der an einem Wochenfeiertag nicht zu arbeiten braucht, für weniger Arbeit die gleiche Vergütung erhalten (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 47) .

    Geschieht das nicht, entstehen nachgelagerte Ansprüche des Arbeitnehmers auf Beseitigung des tarifwidrigen Zustands (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 20 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K) .

    Geht es um die Korrektur der Arbeitszeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto, kommt dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos aus § 611 Abs. 1 BGB zu, wenn das Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch nach der zugrunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 21 zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K) .

    Dabei muss individuell festgestellt werden, wie viele Stunden der betreffende Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen, wenn er dienstplanmäßig zur Feiertagsarbeit herangezogen worden wäre (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 48; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 16, BAGE 136, 290; kritisch bzgl. der praktischen Umsetzung Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrinck TVöD Stand September 2011 Teil B 1 § 6 Rn. 98) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    Geschieht das nicht, entstehen nachgelagerte Ansprüche des Arbeitnehmers auf Beseitigung des tarifwidrigen Zustands ( zur entsprechenden Regelung im TVöD-K: BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 19 f. ).

    Geht es um die Korrektur der Arbeitszeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto, kommt dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos aus § 611 Abs. 1 BGB zu, wenn das Arbeitszeitkonto den Vergütungsanspruch nach der zugrunde liegenden Abrede verbindlich bestimmt ( vgl. zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT : BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 21; zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K: 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 21 ).

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

    Indes hat die Klägerin bereits auf deren entsprechenden Einwand hin im Berufungsverfahren klargestellt, dass sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ua. im Urteil vom 24. Oktober 2013 (- 6 AZR 286/12 - Rn. 19) "der ... Anspruch auf 'automatische' Verringerung der Arbeitszeit ... auf die Korrektur der Soll-Arbeitszeit" richte.

    Aufgrund dessen besteht ein Feststellungsinteresse iSd. § 256 Abs. 1 ZPO, ohne dass eine Leistungsklage vorrangig wäre (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 31 f.) .

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 510/14

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Geschieht das nicht, entstehen nachgelagerte Ansprüche des Arbeitnehmers auf Beseitigung des tarifwidrigen Zustandes gemäß § 611 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 21; zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 19 f.) .

    Bei der Normsetzung erfüllten die Tarifvertragsparteien eine Forderung nach Gleichstellung feiertagsunabhängiger und feiertagsbedingter Freistellung an gesetzlichen Feiertagen (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 42 f.; BeckOK TVöD/Welkoborsky Stand 1. Juni 2015 TVöD-AT § 6 Rn. 22) .

    Bei feiertagsunabhängiger Freistellung wird deshalb das für den vollen Vergütungsanspruch maßgebliche Arbeitszeitsoll herabgesetzt (BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 47) .

    Nur diese Stundenzahl ist von der Sollarbeitszeit abzusetzen (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 48) .

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Dass der Arbeitnehmer an diesem Tag planmäßig frei hat, liegt dann nicht am Feiertag, sondern dient zB dazu, einen Fünftagesrhythmus einzuhalten (vgl. BAG v. 24.09.2015 - 6 AZR 510/14, juris; BAG v. 27.03.2014 - 6 AZR 621/12, juris; BAG v. 24.10.2013 - 6 AZR 286/12, juris; BAG v. 15.01.2013 - 9 AZR 430/11, juris; BAG v. 08.12.2010 - 5 AZR 667/09 -Rn. 12, juris).
  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 460/18

    Sollarbeitszeitreduzierung gemäß § 8 Abs. 3 TV-V - Abgrenzung zu § 6 Abs. 3 Satz

    Der Kläger will somit einen Anspruch auf Umsetzung der Rechtsfolgen der "automatischen" Verringerung der Sollarbeitszeit als der regelmäßigen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 TV-V, Nr. 3 Abs. 1 BV Schicht, § 8 Abs. 4 BV Arbeitszeit) nach § 8 Abs. 3 TV-V im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung festgestellt wissen (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 17 ff.) .

    Eine für den 24. Dezember und/oder 31. Dezember insgesamt zu hoch angesetzte Sollarbeitszeit führt im Abgleich mit der Istarbeitszeit dazu, dass der Zeitsaldo im Umfang von jeweils 8, 292 Stunden zuungunsten des Klägers ausfällt, also eine zu geringe Zahl von Plusstunden oder - je nach aktuellem Saldo - eine zu hohe Zahl von Minusstunden ausweist (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 29 unter Verweis auf LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2013 - 6 Sa 405/12 - zu A II 1 b der Gründe) .

    Das gilt selbst dann, wenn dem Beschäftigten wegen feiertagsunabhängiger planmäßiger Freistellung kein unmittelbarer Anspruch aus § 2 Abs. 1 EFZG zusteht (vgl. zu den insoweit vergleichbaren § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT, § 6 Abs. 3 Satz 3, § 6.1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b TVöD-K BAG 20. September 2017 - 6 AZR 143/16 - Rn. 26 ff., BAGE 160, 192; 24. September 2015 - 6 AZR 510/14 - Rn. 16 ff., BAGE 152, 378; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 38 ff.; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14 f., BAGE 136, 290) .

    Die vom Kläger der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT, § 6 Abs. 3 Satz 3, § 6.1 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b TVöD-K, insbesondere der Entscheidung vom 24. Oktober 2013 (- 6 AZR 286/12 -) zugesprochene "wichtige Weichenstellung" für den TV-V trifft damit allein auf die gesetzlichen Feiertage zu.

    Aus diesem Grund stützt die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Oktober 2013 (- 6 AZR 286/12 -) seine Ansicht im Fall der Vorfeiertage nicht.

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2018 - 12 Sa 230/18

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage

    Der Arbeitnehmer kann entweder die Erhöhung seines Zeitguthabens um eine bestimmte Stundenzahl oder eine Zeitgutschrift in bestimmter Höhe verlangen (BAG 24.10.2013 - 6 AZR 286/12, juris Rn. 28).

    Die Sollarbeitszeit (vgl. dazu BAG 24.10.2013 a.a.O. Rn. 24) ist dabei diejenige, die gemäß § 8 Abs. 1, 4 BV Arbeitszeit i.V.m. § 8 TV-V in das Ausgleichskonto als Sollarbeitszeit eingestellt wird.

    Die Auslegung von § 8 Abs. 3 Satz 1 TV-V und die Anwendung dieser Tarifnorm auf das Dienstplanmodell der Beklagten haben unmittelbare Auswirkungen auf den Umfang der vom Kläger geschuldeten Arbeitszeit (vgl. BAG 24.10.2013 a.a.O. Rn. 31).

    Die planmäßige Freistellung an einem Feiertag wirkte sich darauf ebenso wenig aus wie die Freistellung an einem sonstigen Wochentag (BAG 24.10.2013 a.a.O. Rn. 44).

    vor 12:00 Uhr waren die Schichtdienstleistenden, die dienstplanmäßig frei hatten, jedoch bereits nach den Protokollnotizen zu § 16 Abs. 2 BAT und der Protokollerklärung zu § 15 Abs. 4 BMT-G einbezogen (BAG 24.10.2013 a.a.O. Rn. 45).

  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 465/15

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  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 759/12

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  • LAG Düsseldorf, 13.09.2016 - 14 Sa 874/15

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  • LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1158/21

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  • LAG Düsseldorf, 17.05.2018 - 13 Sa 114/18

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 3 Sa 610/19

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