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   BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19   

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BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19 (https://dejure.org/2020,19159)
BAG, Entscheidung vom 16.07.2020 - 6 AZR 287/19 (https://dejure.org/2020,19159)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 (https://dejure.org/2020,19159)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 14 Abs. 1 TVöD-V; Delegationsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Leistungsbestimmungsrechte nach freiem Ermessen einer Arbeitsvertragspartei

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    § 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

  • Betriebs-Berater

    Tarifvertragliche Regelung zur Übertragung von Führungspositionen im TVöD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 32 TVöD -V; Verhältnis zu § 14 TVöD -V

  • rechtsportal.de

    § 32 TVöD -V; Verhältnis zu § 14 TVöD -V

  • datenbank.nwb.de

    § 32 TVöD-V - Verhältnis zu § 14 TVöD-V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tarifvertraglicher Anspruch auf eine Zulage und einen Zuschlag für eine Führungsposition auf Zeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 65
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Hamburg, 09.01.2013 - 5 Sa 45/12

    Ungleiche Zulagen nach TV-L bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    Daraus ergibt sich, dass § 32 Abs. 3 TVöD-V und § 14 Abs. 1 TVöD-V unterschiedliche Regelungszwecke haben, die sinnvoll nebeneinander bestehen (iE ebenso Pawlak/Lüderitz ZTR 2008, 642; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand August 2019 Teil II/1 § 32 Rn. 15; BeckOK TVöD/Kuner Stand 1. Oktober 2012 § 32 Rn. 1; aA Reinartz öAT 2014, 159; Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand Januar 2015 E §§ 31, 32 Rn. 7 f. und Rn. 20; LAG Hamburg 9. Januar 2013 - 5 Sa 45/12 - zu II 3 b der Gründe) .

    Die in § 14 Abs. 3 TVöD-V und § 32 Abs. 3 Satz 2 TVöD-V unterschiedlich geregelte Vergütung stellt sich - anders als das Landesarbeitsgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 9. Januar 2013 (- 5 Sa 45/12 - zu II 3 b der Gründe) für die §§ 14, 32 Abs. 3 TV-L angenommen hat - nicht als gleichheitswidrig iSv. Art. 3 Abs. 1 GG dar.

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    Ansonsten entspricht es dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 27; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 148, 381) .

    Eine umfassende Analyse und Abwägung der Interessen beider Arbeitsvertragsparteien unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände, zu denen auch persönliche und soziale Gesichtspunkte aus der Sphäre des Arbeitnehmers gehören, wie es billiges Ermessen erfordert (vgl. hierzu ausführlich BAG 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 30 mwN, BAGE 148, 381) , würde dem entgegenstehen.

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    Die ungleiche Behandlung ist von dem weiten Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie (ausführlich hierzu BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 26 mwN) , der auch die Einführung eines neuen Führungsinstruments mit finanzieller Anreizwirkung umfasst, gedeckt.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 127/18

    Zuschlag wegen Führung auf Zeit nach TVöD-VKA

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2019 - 5 Sa 127/18 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    d) Nach dieser Interpretation des § 32 Abs. 2 Teilsatz 2 TVöD-V besteht die vom Kläger befürchtete Gefahr einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung der Tarifnorm durch den Arbeitgeber nicht (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 15. November 2018 - 6 AZR 522/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 168) .
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    Damit enthält § 14 TVöD-V eine Ausnahme von der Tarifautomatik, die bei der Übertragung einer "nicht nur vorübergehend auszuübenden höherwertigen Tätigkeit" zu einer Höhergruppierung führt (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 83; Schaub ArbR-HdB/Treber 18. Aufl. § 64 Rn. 76) .
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedurfte es aber schon unter der Vorgängerregelung des § 14 TVöD-V, § 24 Abs. 1 BAT, dem - wie § 32 Abs. 2 TVöD-V in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung - eine solche ausdrückliche Regelung fehlte, einer Willensbekundung des Arbeitgebers, die dem Angestellten hinreichend deutlich erkennbar machte, dass er vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit ausüben sollte (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - zu 2 der Gründe, BAGE 51, 282) .
  • BAG, 11.12.2014 - 6 AZR 477/13

    Abfindung nach dem MaßnahmenTV DRV KBS

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    c) Der tarifliche Gesamtzusammenhang (zu diesem Auslegungskriterium vgl. BAG 11. Dezember 2014 - 6 AZR 477/13 - Rn. 12 mwN) bestätigt dieses Verständnis.
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    § 14 TVöD-V setzt dagegen die Möglichkeit, im Wege des Direktionsrechts eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend und vertretungsweise übertragen zu können, voraus (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 101, 91) und regelt, wofür auch seine systematische Stellung im Abschnitt III "Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen" spricht, deren Vergütung.
  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 287/19
    Dies ergibt die Auslegung des § 32 Abs. 2 Teilsatz 2 TVöD-V (vgl. zu den für Tarifverträge maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17 - Rn. 17) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT -

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 424/02

    Persönliche Zulage - Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • BAG, 28.10.2021 - 6 AZR 9/21

    Führungsposition auf Zeit - Befristung - Ermessen

    Dem stehe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2020 (- 6 AZR 287/19 - BAGE 171, 297) nicht entgegen.

    Das habe nunmehr auch das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 16. Juli 2020 (- 6 AZR 287/19 - BAGE 171, 297) so gesehen.

    a) Der Senat hat in dem Urteil vom 16. Juli 2020 (- 6 AZR 287/19 - BAGE 171, 297) , dessen Begründung erst nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht veröffentlicht worden ist, erkannt, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung nach dem zu § 32 Abs. 3 Satz 1 TVöD-AT wortlautgleichen § 32 Abs. 3 Satz 1 TVöD-V, ob er eine den tariflichen Maßgaben entsprechende Stelle als "Führungsposition auf Zeit" ausweisen und als solche übertragen will, freies Ermessen hat (das übersehen Breier/Dassau/Kiefer/Lang/Langenbrick TVöD Teil B 1 § 32 Stand Juli 2021 Rn. 16) .

    Das hat der Senat aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang sowie aus Sinn und Zweck der Tarifnorm geschlussfolgert (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 26 ff., aaO) .

    Gleiches gilt hinsichtlich der Entscheidung, ob er einen Arbeitnehmer befristet einstellen oder die Position einem schon bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer übertragen will, dh., ob der Arbeitgeber nach § 32 Abs. 1 oder Abs. 3 TVöD-V vorgehen will (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 28, aaO) .

    Insofern übt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht aus (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 28, aaO) .

    Die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Norm hängt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien allein von der Entscheidung und einem daraus resultierenden Verhalten des Arbeitgebers ab (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 27, BAGE 171, 297) .

    Die Führungsposition muss dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übertragen werden (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 28, BAGE 171, 297) .

    § 32 Abs. 3 TVöD-AT bildet damit - anders als § 14 TVöD-AT (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 23 mwN, aaO) - nicht nur die "institutionelle Grundlage" für die Möglichkeit, im Rahmen des Direktionsrechts eine bestimmte Tätigkeit zu übertragen, wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat, und regelt damit nicht nur deren Vergütung.

    Dies entspricht auch der Bezeichnung des personalwirtschaftlichen Instruments des § 32 TVöD-AT als Führung "auf Zeit" sowie dessen Sinn und Zweck als personalwirtschaftlichem Instrument für einen effektiven Personaleinsatz im Führungskräftebereich (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 23, BAGE 171, 297) .

  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung

    Es entspricht grundsätzlich dem üblichen Tarifverständnis, dass durch die Verwendung des Begriffs "kann" eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen eröffnet wird (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 25; 14. Mai 2019 - 3 AZR 150/17 - Rn. 27; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 148, 381) .
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    Damit enthält § 14 TV-L eine Ausnahme von der Tarifautomatik, die bei der Übertragung einer "nicht nur vorübergehend auszuübenden höherwertigen Tätigkeit" zu einer dauerhaften Höhergruppierung führt (zu § 14 TVöD-V vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 23 mwN, BAGE 171, 297; vgl. auch BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 22, BAGE 154, 83) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2022 - 1 Sa 39/21

    Aussetzung wegen eines Vorabentscheidungsersuchens

    In seinen Urteilen vom 16. Juli 2020 (6 AZR 287/19) und 28. Oktober 2021 (6 AZR 9/21) hat das Bundesarbeitsgericht hiergegen keine Bedenken geäußert.

    Dieser Zwecksetzung würde entgegenstehen, die befristete Übertragung an billiges Ermessen zu binden (so zu § 32 TVöD, BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn 27; BAG 28. Oktober 2021 - 6 AZR 9/21 - Rn 16).

  • LAG Bremen, 25.03.2021 - 2 TaBV 15/20

    Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG Keine

    Eine entsprechende Übertragung setzt die ausdrückliche Bezeichnung des zugewiesenen Aufgabenbereichs als "Führungsposition auf Zeit" voraus (BAG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 -, juris Rn. 17).

    § 32 TVöD stellt gegenüber § 14 TVöD auch keine Spezialvorschrift dar (BAG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 -, a.a.O. Rn. 20 ff.) Da es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 -, a.a.O. Rn. 24 ff.) zudem im freien Ermessen des Arbeitgebers steht, ob er die Stelle der Abteilungsleitung als Führungsposition auf Zeit bezeichnen und damit den Anwendungsbereich des § 32 Abs. 3 TVöD eröffnen will, konnte der Arbeitgeber den Betriebsrat zu einer vorübergehenden Übertragung der Abteilungsleistung unter Anwendung des § 14 TVöD anhören.

  • LAG Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 1 Sa 6/22

    Zulässigkeit einer Klageänderung; Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess;

    In seinen Urteilen vom 16. Juli 2020 ( 6 AZR 287/19) und 28. Oktober 2021 ( 6 AZR 9/21) hat das Bundesarbeitsgericht hiergegen keine Bedenken geäußert.

    Dieser Zwecksetzung würde entgegenstehen, die befristete Übertragung an billiges Ermessen zu binden (so zu § 32 TVöD , BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn 27; BAG 28. Oktober 2021 - 6 AZR 9/21 - Rn 16).

  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 142/21

    Zulage für Vertretungstätigkeit eines handwerklich Beschäftigten - Weitergeltung

    Dann ist ihm diese Tätigkeit als eigene und nicht als andere übertragen, es sei denn, dem Beschäftigten sind die Tätigkeiten vollständig anstelle  und nicht zusätzlich zu - seiner eigenen Tätigkeit übertragen (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 287/19 - Rn. 16, BAGE 171, 297; 16. April 2015 - 6 AZR 242/14 - Rn. 21 mwN) .
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