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   BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78   

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https://dejure.org/1980,20542
BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78 (https://dejure.org/1980,20542)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1980 - 6 AZR 292/78 (https://dejure.org/1980,20542)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1980 - 6 AZR 292/78 (https://dejure.org/1980,20542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Vorbereitung nachvertraglicher Wettbewerbstätigkeit, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß, Wettbewerbstätigkeit, Urlaubsabgeltung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Unzulässig sind dagegen solche Vorbereitungshandlungen, die schon selbst als Teil der werbenden Tätigkeit aufzufassen sind, weil sie unmittelbar in die Interessen des Arbeitgebers eingreifen (BAG AP Nr. 6 zu § 60 HGB [zu A I 2 b der Gründe]; AP Nr. 7 zu § 60 HGB [zu I 2 der Gründe]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsteht eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers nach § 242 BGB (BAG AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [zu 2 der Gründe]), sobald der Arbeitgeber ernsthaft Anlaß hat zu vermuten, der Arbeitnehmer habe seine Pflicht zur Unterlassung von Wettbewerb verletzt (BAG AP Nr. 6 zu § 60 HGB [zu A I 10 3 der Gründe]).

    Der verneinenden Erklärung fehlt dann die zu fordernde Eindeutigkeit, ohne die sie nicht die Grundlage einer eidesstattlichen Versicherung abgeben kann (BAG AP Nr. 6 zu § 60 HGB [zu A I 5 b der Gründe]).

  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Dies erfordert zwar nicht, daß sich das Gericht mit jeder Behauptung und Zeugenaussage im einzelnen auseinander setzen muß; es genügt, wenn sich ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (BAG 5, 221 [224] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 27.01.1970 - 1 AZR 211/69

    Tatsachenrichter - Entscheidungsgründe - Beweisergebnis - Freie richterliche

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Dazu muß sich der Tatrichter in den Entscheidungsgründen mit dem Beweisergebnis in Form einer umfassenden und widerspruchsfreien Beweiswürdigung auseinandersetzen (BAG AP Nr. 2 zu § 286 ZPO [zu 1 b der Gründe]), Diesen Anforderungen entsprechen die Ausführungen in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht.
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch Abwerbung von Arbeitnehmern (BAG 14, 72 [76] = AP Nr. 3 zu § 60 HGB [zu I b) aa) der Gründe]) oder durch Kontaktaufnahme mit seinen Kunden oder anderen Vertragspartnern herbeigeführt (BAG AP Nr. 9 zu § 60 HGB [zu II 2 der Gründe]).
  • BAG, 30.01.1963 - 2 AZR 319/62

    Handlungsgehilfe - Handelsgewerbe - Handelsvertreter - Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch Abwerbung von Arbeitnehmern (BAG 14, 72 [76] = AP Nr. 3 zu § 60 HGB [zu I b) aa) der Gründe]) oder durch Kontaktaufnahme mit seinen Kunden oder anderen Vertragspartnern herbeigeführt (BAG AP Nr. 9 zu § 60 HGB [zu II 2 der Gründe]).
  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach §

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Hiermit rügt die Revision hinreichend deutlich eine Verletzung des § 286 ZPO (BAG AP Nr. 11 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision [zu III der Gründe]).
  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsteht eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers nach § 242 BGB (BAG AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [zu 2 der Gründe]), sobald der Arbeitgeber ernsthaft Anlaß hat zu vermuten, der Arbeitnehmer habe seine Pflicht zur Unterlassung von Wettbewerb verletzt (BAG AP Nr. 6 zu § 60 HGB [zu A I 10 3 der Gründe]).
  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des

    Auszug aus BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 292/78
    Es wäre darzulegen gewesen, weshalb dies eine bloß ungenaue Ausdrucksweise gewesen sein soll und nicht die Zustimmung zu einer tatsächlich bereits ausgesprochenen Kündigung eingeholt worden war, was ebenfalls zur Unwirksamkeit der Kündigung geführt hätte (vgl. BAG 27, 273 [276] = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972 [zu I 3 der Gründe]).
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    (aa) Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist es unzulässig, die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers unmittelbar zu gefährden, indem Arbeitnehmer abgeworben werden (vgl. BAG 20. April 2016 - 10 AZR 111/15 - Rn. 32 ff., BAGE 155, 44; 11. November 1980 - 6 AZR 292/78 - zu A II der Gründe) .
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Allerdings darf ein Arbeitnehmer, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart worden ist, schon vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens vorbereiten (Senat 30. Januar 1963 - 2 AZR 319/62 - aaO; 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - AP HGB § 60 Nr. 9 = EzA HGB § 60 Nr. 11; BAG II. November 1980 - 6 AZR 292/78 -).
  • LAG Hessen, 10.06.2013 - 21 Sa 850/12

    Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche; Fristlose Kündigung - Zahlungsansprüche

    Entscheidend für die Abgrenzung von erlaubter Vorbereitungshandlung zu unerlaubter Wettbewerbstätigkeit ist, ob durch das Verhalten des Arbeitnehmers bereits unmittelbar in die Geschäfts- und Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers eingegriffen wird (BAG Urteil vom 28. Januar 2010, Az: 2 AZR 1008, 08, AP Nr. 227 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 11. November 1980, Az: 6 AZR 292/78, recherchiert über juris).
  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 3 (8) Ca 336/06

    Keine Schadensersatzpflicht wegen Abwerbeaktionen gegen einen Konkurrenten bei

    Grundsätzlich kann auch der Versuch, einen Arbeitskollegen zugunsten eines Konkurrenten des Arbeitgebers abzuwerben, gegen die Treuepflicht verstoßen (vgl. BAG v. 11.11.1980 - 6 AZR 292/78).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 612/11

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines Vertriebsleiters wegen

    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch eine Abwerbung von Arbeitnehmern herbeigeführt ( BAG 11. November 1980 - 6 AZR 292/78 - Rn. 34, [juris]; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 604/05 - Rn. 74, [juris] ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 604/05

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot -

    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch die Abwerbung von Arbeitnehmern (BAGE 14, 72) oder durch die Kontaktaufnahme mit seinen Kunden oder anderen Vertragspartnern herbeigeführt (BAG Urt. v. 23.05.1985 - 2 AZR 268/84 - n.v., m.w.N.; BAG Urt. v. 11.11.1980 - 6 AZR 292/78 - n.v., m.w.N.).
  • LAG Köln, 25.02.2004 - 4 Sa 1311/03

    fristlose Kündigung, Abwerbung, Vorbereitungshandlungen

    A) Die Kammer geht zunächst mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass ein Angestellter, der sich selbstständig machen will, sein künftiges Handelsgewerbe zwar schon vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereiten darf und insbesondere solche Maßnahmen zulässig sind, die auf die Schaffung der formalen und organisatorischen Voraussetzungen für das geplante Eigenunternehmen gerichtet sind, dass hingegen unzulässig sind solche Vorbereitungshandlungen, die schon als Teil der werbenden Tätigkeit aufzufassen sind, weil sie unmittelbar in die Interessen des Arbeitgebers eingreifen (vgl. dazu BAG 11.11.1980 - 6 AZR 292/78 -).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2023 - 2 Sa 17/23

    Wettbewerb - Unterlassung - Schadensersatz

    Eine unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers wird insbesondere durch Abwerbung von Arbeitnehmern oder durch Kontaktaufnahme mit seinen Kunden oder anderen Vertragspartnern herbeigeführt (BAG, Urteil vom 11.11.1980 - 6 AZR 292/78 - Rn. 34, juris).
  • LAG Hamburg, 21.12.1999 - 2 Sa 62/99

    Anforderungen an die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

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  • ArbG Köln, 14.11.2013 - 12 Ca 5269/12

    Schadenersatz und Unterlassungsanspruch wegen unerlaubten Wettbewerbs

    Zwar kann grundsätzlich der Versuch, einen Arbeitskollegen zu Gunsten eines Konkurrenten des Arbeitgebers abzuwerben, gegen die arbeitsvertragliche Treuepflicht verstoßen (BAG vom 11.11.1980 - 6 AZR 292/78 -).
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