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   BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84   

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https://dejure.org/1986,1564
BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84 (https://dejure.org/1986,1564)
BAG, Entscheidung vom 31.07.1986 - 6 AZR 298/84 (https://dejure.org/1986,1564)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 (https://dejure.org/1986,1564)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schlechtwettertage - Baugewerbe - Vergütung des Betriebsrats - Arbeitsausfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 528
  • BB 1987, 2018
  • DB 1987, 1845
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 102/73

    Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anspruch auf das Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84
    Das bedeutet aber lediglich, daß die Betriebsratsmitglieder so zu stellen sind, wie wenn sie an der Arbeitsstelle verblieben [wären] und gearbeitet hätten, jedoch nicht, daß ihre Betriebsratstätigkeit unmittelbar wie Arbeit zu vergüten ist (BAGE 25, 305,307; BAG, DB 1974, 1725).
  • BAG, 23.04.1974 - 1 AZR 139/73

    Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Lohnanspruch -

    Auszug aus BAG, 31.07.1986 - 6 AZR 298/84
    Das bedeutet aber lediglich, daß die Betriebsratsmitglieder so zu stellen sind, wie wenn sie an der Arbeitsstelle verblieben [wären] und gearbeitet hätten, jedoch nicht, daß ihre Betriebsratstätigkeit unmittelbar wie Arbeit zu vergüten ist (BAGE 25, 305,307; BAG, DB 1974, 1725).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    bb) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 29. April 2015 - 7 AZR 123/13 - Rn. 13; 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe) .
  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 123/13

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsfortzahlung für die Dauer erforderlicher

    b) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe) .
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 874/94

    Wahlvorstandstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auch im übrigen besteht kein Anlaß, ein Wahlvorstandsmitglied während einer Kurzarbeitsperiode besserzustellen als ein Betriebsratsmitglied, für das in dieser Zeit auch nur das Lohnausfallprinzip gilt (vgl. z.B. BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 1001/94

    Trinkgelder als Arbeitsentgelt

    Es soll vom Arbeitgeber nur das gezahlt oder ersetzt werden, was der Arbeitgeber auch ansonsten schulden würde, wenn das Betriebsratsmitglied keine Betriebsratsarbeit ausgeübt hätte (vgl. BAG Beschluß vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 292/89

    Kein Freizeitausgleich bei Betriebsratsschulung

    Zum anderen soll es infolge dieses durch die Betriebsratstätigkeit eintretenden Ausfalls der Arbeitsleistung keine Arbeitsentgelteinbuße erleiden; insoweit ist § 37 Abs. 2 BetrVG eine gesetzliche Ausprägung des Lohnausfallprinzips (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteile vom 19. Juli 1977 - 1 AZR 302/74 - und vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 31 und 55 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 35/16

    Zuschläge

    b) Das Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts bedeutet, dass dem Betriebsratsmitglied das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, das es verdient hätte, wenn es keine Betriebsratstätigkeit geleistet, sondern gearbeitet hätte (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 1001/94 - zu III 1 der Gründe, BAGE 80, 230; 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - zu 3 a der Gründe) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92

    Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der

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  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87

    Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

    Nach dem insoweit geltenden Lohnausfallprinzip ist für die Vergütung von Betriebsratstätigkeit immer danach zu fragen, was das Betriebsratsmitglied verdient haben würde, wenn es keine Betriebsratstätigkeit ausgeübt hätte (Urteil des Sechsten Senats vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus § 37 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG Urteil vom 31. Juli 1986, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87

    Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs -

    Nach dem insoweit geltenden Lohnausfallprinzip ist für die Vergütung von Betriebsratstätigkeit immer danach zu fragen, was das Betriebsratsmitglied verdient haben würde, wenn es keine Betriebsratstätigkeit ausgeübt hätte (Urteil des Sechsten Senats vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972, zu 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Ein solcher Anspruch folgt auch nicht aus § 37 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG Urteil vom 31. Juli 1986, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 222/88

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff der völlig ruhenden Arbeit

    Die Vergütung der Betriebsratstätigkeit wie reguläre Arbeit würde dem Charakter des Betriebsratsamtes als Ehrenamt widersprechen (BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 298/84 - AP Nr. 55 zu § 37 BetrVG 1972, m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 26.04.2023 - 3 Sa 29/22

    Abstellen für die Ermittlung des Zielerreichungsbonus eines

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