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   BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17   

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https://dejure.org/2018,13174
BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 (https://dejure.org/2018,13174)
BAG, Entscheidung vom 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 (https://dejure.org/2018,13174)
BAG, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 (https://dejure.org/2018,13174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber; Geltung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Bezugnahme ...

  • bag-urteil.com

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater

    Unterschreitung des kirchlichen Vergütungsniveaus

  • rewis.io

    Unterschreitung des kirchlichen Vergütungsniveaus

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Unterschreitung des kirchlichen Vergütungsniveaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Einzelvertragliche Sonderregelung abweichend von den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie möglich

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kirchliche Arbeitgeber dürfen unter Vergütungsniveau kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen bezahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohndumping bei kirchlichen Arbeitgebern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterschreitung des kirchlichen Vergütungsniveaus

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kirchliches Arbeitsverhältnis - Unterschreitung des kirchlichen Vergütungsniveaus

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Nur kirchlicher Rechtsweg bei Lohnverstößen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Kirchliches Arbeitsrecht - nicht zwingend vereinbart

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber zulässig - Einschlägige Satzungsbestimmungen des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen entfalten keine drittschützende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen mit kirchlichem Arbeitgeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen haben keine drittschützende Wirkung

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitsvertragsrichtlinien sind nicht zwingend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 163, 56
  • MDR 2018, 1067
  • NZA 2019, 166
  • BB 2018, 2163
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (30)

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Es fehlt eine etwa § 4 Abs. 1 TVG entsprechende Bestimmung (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 73/01 - zu I 3 b bb der Gründe, BAGE 103, 353; zur Frage einer normativen Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen vgl. BAG 22. März 2018 - 6 AZR 835/16 - Rn. 28 ff.) .

    Dies gilt auch bezüglich der Anwendbarkeit des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts und der auf dessen Grundlage geschlossenen Dienstvereinbarungen (BAG 22. März 2018 - 6 AZR 835/16 - Rn. 47 ff.) .

    Die kirchengesetzlichen Vorgaben können eine Anwendung der einschlägigen Arbeitsrechtsregelungen nicht erzwingen, da die Kirchen nicht die Rechtsmacht haben, eine normative Wirkung dieser Regelungen im privaten Arbeitsverhältnis anzuordnen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 592/10 - Rn. 16; zum kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht vgl. BAG 22. März 2018 - 6 AZR 835/16 - Rn. 28 ff.) .

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Diese vertragliche Regelung ist als Allgemeine Geschäftsbedingung bei einem typisierten Verständnis nicht zu beanstanden (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 17; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 55 ff.; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .

    Der den Schutz des Mindestlohnanspruchs bezweckende § 3 Satz 1 MiLoG setzt eine zeitliche Parallelität von arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltansprüchen einerseits und dem Mindestlohnanspruch andererseits voraus (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 20 ff.) .

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Bei den an eine hinreichende Abschlusstransparenz zu stellenden Anforderungen ist zu berücksichtigen, dass nach allgemeiner Ansicht eine Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der Hauptleistung unterbleibt (vgl. nur BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 23, BAGE 151, 108) und insoweit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB nur eine Transparenzkontrolle stattfindet (vgl. BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 61) .

    Dies ist aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden relevanten Umstände zu beurteilen (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 31) .

  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 683/16

    Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    a) Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie den AVR-DD um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 12; 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 - Rn. 107, BAGE 143, 354; 22. Februar 2012 - 4 AZR 24/10 - Rn. 18) .

    Typischerweise liegt es auch im Interesse beider Vertragsparteien, dass das kirchliche Arbeitsrecht durch eine solche Klausel in seiner jeweiligen Fassung zur Anwendung gebracht wird (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 683/16 - Rn. 12; 28. Juni 2012 - 6 AZR 217/11 - Rn. 40 ff., BAGE 142, 247) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 403/13

    Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR. DW. EKD - negatives betriebliches

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Dementsprechend hat der Kirchengerichtshof der EKD bezogen auf eine Vorgängerregelung des § 9 Abs. 2 Buchst. b der Satzung des Diakonischen Werks entschieden, dass die Satzungsregeln des Diakonischen Werks, dem die betreffende Dienststelle angehört, keine individualschützende Drittwirkung haben (KGH.EKD 8. September 2011 - I-0124/S67-10 - ZMV 2011, 324; vgl. zu diesem Fall auch BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 403/13 - Rn. 34 ff.) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    a) Nr. 1 der Änderungsvereinbarung vom 23. Januar 2014 ist nicht Ausfluss eines institutionellen Rechtsmissbrauchs der Beklagten (vgl. hierzu BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308) .
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" als Maßstab für den Inhalt der guten Sitten (vgl. BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 145/12 - Rn. 48; Staudinger/Sack/Fischinger (2017) § 138 Rn. 57; Erman/Schmidt-Räntsch BGB 15. Aufl. § 138 Rn. 12) ist hierdurch nicht verletzt.
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Die von einem kirchlichen Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsverträge sind nicht (teil-)unwirksam, sofern sie die Vorgabe der Inbezugnahme kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen missachten und eigenständige Regelungen vorsehen (vgl. zum Fall einer unter der auflösenden Bedingung einer kirchlichen Ausnahmegenehmigung stehenden Bezugnahme auf eine vom kirchlichen Arbeitgeber selbstgesetzte Arbeitsordnung BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 634/09 - Rn. 22 ff.) .
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Diese vertragliche Regelung ist als Allgemeine Geschäftsbedingung bei einem typisierten Verständnis nicht zu beanstanden (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 17; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 55 ff.; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Auszug aus BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17
    Diese vertragliche Regelung ist als Allgemeine Geschäftsbedingung bei einem typisierten Verständnis nicht zu beanstanden (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 17; 28. September 2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 55 ff.; 20. Juni 2013 - 8 AZR 280/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16

    Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 592/10

    Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14

    Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 217/11

    Dynamische Verweisung im kirchlichen Arbeitsvertrag

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 801/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

  • LAG Niedersachsen, 27.04.2017 - 7 Sa 944/16

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf nur einen Teil der kirchlichen

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 24/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf AVR - Verhältnis zu Haustarifverträgen

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 73/01

    Gesamtrechtsnachfolge - Errichtung des Erzbistums Hamburg

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 573/10

    Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    a) Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von Einmalbedingungen iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar und verständlich darzustellen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 34; 24. August 2016 - 8 AZR 378/16 - Rn. 18) .
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Diese sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie dem kirchlichen Arbeitsrecht im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis umfassend Geltung verschaffen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 24, BAGE 163, 56; 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10  - Rn. 29 mwN, BAGE 141, 16 ; zum kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht BAG 22. März 2018 - 6 AZR 835/16  - Rn. 47  ff., BAGE 162, 247) .

    Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber schließt, hat davon auszugehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen will und damit idR kirchenrechtlichen Geboten genügen will (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 24, BAGE 163, 56) .

    Anders verhält es sich dann, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber unter Verstoß gegen seine kirchenrechtliche Verpflichtung die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nur teilweise vertraglich in Bezug nimmt oder sich gänzlich von ihnen löst und ein eigenes Vertragswerk erstellt (vgl. hierzu BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 38 mwN, BAGE 163, 56) .

    Der Kläger konnte nicht darlegen und beweisen, dass seine zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Beklagten veranlasst worden war (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 39; 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38; 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45, BAGE 163, 56) .

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners klar und verständlich darzustellen (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 34, BAGE 163, 56; 24. August 2017 - 8 AZR 378/16 - Rn. 18) .
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    Es kann daher offenbleiben, welche Rechtswirkungen ein Verstoß des Beklagten gegen kirchenrechtlich bindende Vorgaben in Bezug auf den Kläger hätte (zu Verstößen gegen kirchliche Arbeitsrechtsregelungen vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 38, BAGE 163, 56) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2022 - 7 Sa 103/22

    Auslegung einer Änderungsvereinbarung zur Absenkung des Vergütungsniveaus -

    Bei den an eine hinreichende Abschlusstransparenz zu stellenden Anforderungen ist zu berücksichtigen, dass nach allgemeiner Ansicht eine Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der Hauptleistung unterbleibt und insoweit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB nur eine Transparenzkontrolle stattfindet (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 34 mwN.; BGH 07.02.2019 - III ZR 38/18 - Rn. 21; 15.02.2017 - IV ZR 91/16 - Rn. 15, jeweils mwN.).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 22; 17.11.2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 15 mwN., juris) handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann (BAG 15.11.2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 20; 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 23; 17.11.2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 17 - juris, jeweils mwN.).

    Es fehlt eine etwa § 4 Abs. 1 TVG entsprechende Bestimmung (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 23 mwN.).

    Der kirchliche Arbeitgeber muss bei einer Nichtbeachtung gegebenenfalls kirchenrechtliche Konsequenzen befürchten und mit einer Zustimmungsverweigerung der Mitarbeitervertretung zur Eingruppierung rechnen (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 37 mwN.).

    Dies bleibt den nach Kirchenrecht zuständigen kirchlichen Autoritäten vorbehalten (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 38 mwN.).

    Formularvertragliche Klauseln sind als allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (vgl. nur BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 24; 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 15; BGH 09.05.2012 - VIII ZR 327/11 - Rn. 25, jeweils mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 158/22

    Wirksamkeit einer Änderungsvereinbarung zur Absenkung des Vergütungsniveaus -

    Bei den an eine hinreichende Abschlusstransparenz zu stellenden Anforderungen ist zu berücksichtigen, dass nach allgemeiner Ansicht eine Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der Hauptleistung unterbleibt und insoweit gemäß § 307 Abs. 3 Satz 2 BGB nur eine Transparenzkontrolle stattfindet (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 34 mwN.; BGH 07.02.2019 - III ZR 38/18 - Rn. 21; 15.02.2017 - IV ZR 91/16 - Rn. 15, jeweils mwN.).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BAG 30.10.2019 - 6 AZR 465/18 - Rn. 22; 17.11.2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 15 mwN., juris) handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann (BAG 15.11.2018 - 6 AZR 240/17 - Rn. 20; 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 23; 17.11.2005 - 6 AZR 160/05 - Rn. 17 - juris, jeweils mwN.).

    Es fehlt eine etwa § 4 Abs. 1 TVG entsprechende Bestimmung (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 23 mwN.).

    Der kirchliche Arbeitgeber muss bei einer Nichtbeachtung gegebenenfalls kirchenrechtliche Konsequenzen befürchten und mit einer Zustimmungsverweigerung der Mitarbeitervertretung zur Eingruppierung rechnen (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 37 mwN.).

    Dies bleibt den nach Kirchenrecht zuständigen kirchlichen Autoritäten vorbehalten (BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 38 mwN.).

    Formularvertragliche Klauseln sind als allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grunde zu legen sind (vgl. nur BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 24; 09.11.2005 - 5 AZR 128/05 - Rn. 15, juris; BGH 09.05.2012 - VIII ZR 327/11 - Rn. 25, jeweils mwN., juris).

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Für diese rechtliche Einordnung begründet bereits das äußere Erscheinungsbild der Vereinbarung eine tatsächliche Vermutung (st. Rspr., vgl. nur BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 27, BAGE 163, 56) .
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    Der Einwand, eine Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs sei nicht gewahrt, greift generell in solchen Fällen nicht durch, in denen sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. etwa BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45; 27. April 2017 - 6 AZR 367/16 - Rn. 31 ) .
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    In den kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Arbeitsvertragsbedingungen der Caritas (AVR), welche den Rechtscharakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 23, BAGE 163, 56; Schaub ArbR-HdB/Linck 18. Aufl. § 35 Rn. 74 jeweils mwN) , ist in Anlage 5 § 9 Abs. 1 Buchst. a bestimmt, dass zum Zwecke der Vergütungsberechnung für den Personenkreis, zu dem auch die Klägerin gehört, die Arbeitsleistung des Bereitschaftsdienstes zu 25 % als Arbeitszeit bewertet wird, wenn die Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes 10 bis 25 % beträgt.
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Ihnen fehlt deren normative Wirkung (vgl. BAG 5 .  Oktober 2023 - 6 AZR 308/22 - Rn. 18, 20; 24. Mai 2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 23, BAGE 163, 56; HWK/Rennpferdt 10. Aufl. § 22 TzBfG Rn. 4; ähnlich BAG 9. Mai 2023 - 3 AZR 226/22 - Rn. 21; 16. Dezember 2021 - 6 AZR 377/20 - Rn. 24; 8. September 2021 - 10 AZR 322/19 - Rn. 19, BAGE 175, 367) .
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 171/18

    Küchengeräteverkauf vermittelt keine einschlägige Berufserfahrung für

  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 550/17

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers nach AVR Caritas

  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 240/17

    Stufenzuordnung im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.05.2023 - 2 Sa 7/23

    Reduzierte Arbeitszeit - Mutterschaftsgeld/-zuschuss - gesicherter

  • LAG Hessen, 08.02.2019 - 14 Sa 1188/17

    Auslegung; Inhaltskontrolle; Provision

  • ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
  • LAG Hessen, 11.09.2020 - 14 Sa 349/20

    "Bestätigt" ein Schreiben des Arbeitgebers eine zuvor von einem nicht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1122/20

    Rückzahlungsklausel - Sondervergütung - Transparenzgebot

  • ArbG Aachen, 26.03.2021 - 6 Ca 3433/20

    Vergütung von Mandatsträgern im kirchlichen Arbeitsverhältnis?

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • LAG Sachsen, 01.12.2020 - 3 Sa 165/20

    Arbeitsvertrag als 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' Auslegung von

  • ArbG Hamburg, 06.10.2022 - 9 Ca 119/22

    Annahmeverzugslohn - Zwischenverdienst - Auskunftsanspruch über Stellenangebote

  • LAG Sachsen, 17.09.2019 - 1 Sa 77/19

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für aufgrund GmbH-Insolvenz ausgefallene

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.09.2018 - KGH.EKD II-124/34
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 10.05.2021 - AS 3/21
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 10.05.2021 - AS 6/21
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.05.2020 - AS 1/20
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 24.10.2018 - KGH.EKD II-124/34
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 10.05.2021 - AS 4/21
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