Rechtsprechung
BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44b SGB 2, § 44d Abs 4 SGB 2, § 44g Abs 4 S 1 SGB 2, § 44k Abs 2 S 2 SGB 2, § 17 Abs 2 S 1 TVöD-V
Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - IWW
§§ 44b ff. SGB II, § 44d Abs. 4 SGB II, § 44g Abs. 4 Satz 1 SGB II, § 44k Abs. 2 Satz 2 SGB II, § 44c Abs. 5 SGB II, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Anspruch auf vorgezogenen Stufenaufstieg bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen auf Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD); Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Beschäftigten unterschiedlicher Arbeitgeber im ...
- bag-urteil.com
Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht
- Betriebs-Berater
Vorgezogener Stufenaufstieg wegen überdurchschnittlicher Leistung und Gleichbehandlungsgrundsatz im Jobcenter
- rewis.io
Verkürzung der Stufenlaufzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifrecht öffentlicher Dienst - Vorgezogener Stufenaufstieg wegen überdurchschnittlicher Leistung; Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Jobcenter
- rechtsportal.de
Kein Anspruch auf vorgezogenen Stufenaufstieg bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verkürzung der Stufenlaufzeit - und der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vorgezogener Stufenaufstieg wegen überdurchschnittlicher Leistung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Jobcenter
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 11.11.2014 - 12 Ca 1449/14
- LAG Sachsen, 08.05.2015 - 3 Sa 627/14
- BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
Papierfundstellen
- NZA 2017, 600
- NZS 2016, 873
- BB 2016, 1843
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 01.10.2014 - 6 P 15.13
Beteiligungsrecht des Personalrats bei gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter)
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
c) Darüber hinaus hat die Geschäftsführerin des Jobcenters als Vorgesetzte der Klägerin (vgl. zu dieser Funktion: BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 20; BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 15.13 - Rn. 14; BT-Drs. 17/1555 S. 26) zur Umsetzung der Empfehlung von Führungskräften, einzelnen Beschäftigten des Jobcenters leistungsbezogen einen vorgezogenen Stufenaufstieg zu gewähren, keine Regel gesetzt, die sie unterschiedlich auf die Klägerin als kommunale Beschäftigte einerseits und Beschäftigte, die von der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen worden sind, andererseits angewandt hätte.Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei der Weisung der Entwicklungskonferenz vom 19. Dezember 2013 um eine Weisung nach § 44k Abs. 2 Satz 2 SGB II handelte und ob bejahendenfalls die Geschäftsführerin verpflichtet war, dieser Weisung Folge zu leisten (ebenfalls offengelassen von BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 15.13 - Rn. 22; vgl. zum Streitstand zur Reichweite des Weisungsrechts des jeweiligen Trägers bei der Überschneidung mit den personalrechtlichen Kompetenzen des Geschäftsführers nach § 44d Abs. 4 SGB II Knapp in Schlegel/Voelzke jurisPK-SGB II 4. Aufl. § 44k Rn. 16 f.) .
- BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
c) Darüber hinaus hat die Geschäftsführerin des Jobcenters als Vorgesetzte der Klägerin (vgl. zu dieser Funktion: BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 20; BVerwG 1. Oktober 2014 - 6 P 15.13 - Rn. 14; BT-Drs. 17/1555 S. 26) zur Umsetzung der Empfehlung von Führungskräften, einzelnen Beschäftigten des Jobcenters leistungsbezogen einen vorgezogenen Stufenaufstieg zu gewähren, keine Regel gesetzt, die sie unterschiedlich auf die Klägerin als kommunale Beschäftigte einerseits und Beschäftigte, die von der Bundesagentur für Arbeit zugewiesen worden sind, andererseits angewandt hätte. - LAG Sachsen, 08.05.2015 - 3 Sa 627/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verkürzung der Stufenlaufzeit i.S. von § 17 Abs. …
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2015 - 3 Sa 627/14 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
Insoweit gilt nichts anderes als im Gemeinschaftsbetrieb (vgl. dazu BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 23) . - BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12
Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von …
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
Selbst wenn der Geschäftsführerin insoweit ein Rechtsirrtum unterlaufen sein sollte, läge ein Fall des vermeintlichen Normen- bzw. Weisungsvollzugs vor, der die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausschließt (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38) , weil es dann an einer subjektiv freiwillig gesetzten Regel fehlt (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 76;… Creutzfeldt aaO S. 29 f.) . - BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines …
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
Selbst wenn der Geschäftsführerin insoweit ein Rechtsirrtum unterlaufen sein sollte, läge ein Fall des vermeintlichen Normen- bzw. Weisungsvollzugs vor, der die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausschließt (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 38) , weil es dann an einer subjektiv freiwillig gesetzten Regel fehlt (vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 76;… Creutzfeldt aaO S. 29 f.) . - BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 383/14
Herkunftssprachlicher Unterricht - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
Bei der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen durch den Arbeitgeber ist diesem eine Gruppenbildung untersagt, für die sich kein vernünftiger, aus dem Zweck der Leistung ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund finden lässt (BAG 25. Juni 2015 - 6 AZR 383/14 - Rn. 48) . - BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98
Gleichbehandlung bei Gratifikationen
Auszug aus BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15
aa) Aus der von der Revision angeführten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 1998 (- 1 AZR 147/98 - zu III 1 b aa der Gründe) folgt nichts anderes.
- BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 300/17
Stufenzuordnung gemäß TV-L nach Höhergruppierung bei unveränderter Tätigkeit
Es fehlt an der erforderlichen eigenständigen Begründung einer Anspruchsgrundlage (vgl. BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 321/15 - Rn. 18, 20;… 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 - Rn. 20, BAGE 148, 139; Creutzfeldt JbArbR Bd. 52 S. 25, 27, 29 f.) . - BAG, 04.08.2016 - 6 AZR 129/15
Zuschlag für nächtliche Bereitschaft im Rettungsdienst - Auslegung der AVR …
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nur im Verhältnis zum Vertragsarbeitgeber (BAG 9. Juni 2016 - 6 AZR 321/15 - Rn. 15; 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 23) . - LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18
Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer …
Denn sowohl Ansprüche aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als auch aus § 612 a BGB regeln nur die Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15, Rn. 15).(vgl. BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 321/15, Rn. 15).
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 85/18
Verkürzung der Stufenlaufzeit wegen überdurchschnittlicher Leistungen
Das beklagte Land kann sich insofern nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des BAG (09.06.2016 - 6 AZR 321/15 - Rn. 10) berufen. - LAG Sachsen, 17.06.2022 - 4 Sa 418/19
Keine stufengleiche Höhergruppierung - § 17 Abs 4 S 1 TV-L - höher bewertete …
Nach dem Bundesarbeitsgericht vom 09.06.2016 - 6 AZR 321/15 - ZTR 2016, 504 - zu der inhaltsgleichen Regelung im TVöD steckt die Bestimmung nur den Rahmen ab, innerhalb dessen der Arbeitgeber sein ihm tariflich eröffnetes Ermessen und das damit verbundene nächste Leistungsbestimmungsrecht wahrnehmen kann.