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   BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17   

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https://dejure.org/2017,44481
BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17 (https://dejure.org/2017,44481)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2017 - 6 AZR 33/17 (https://dejure.org/2017,44481)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 (https://dejure.org/2017,44481)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Spezifizierte Forderungsgeltendmachung zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen; Anrechnung von Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen auf die tarifliche Stufenordnung; Erwerb einschlägiger Berufserfahrung im Inland oder im Ausland; Berechnung ...

  • Betriebs-Berater

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • bag-urteil.com

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • rewis.io

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • rechtsportal.de

    Spezifizierte Forderungsgeltendmachung zur Wahrung tariflicher Ausschlussfristen

  • datenbank.nwb.de

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TV-L - und die Stufenzuordnung im Hochschulbereich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    TV-L - und die tarifliche Ausschlussfristen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Stufenzuordnung im Hochschulbereich nach TV-L

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 122
  • NZA 2018, 468
  • BB 2018, 563
  • NZA-RR 2018, 195
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    Soweit die Rn. 42 des Urteils vom 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - nicht tragend ein abweichendes Verständnis der Tarifnormen erkennen lässt, hält der Senat daran nicht fest.

    Die von § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L erfasste Beschäftigtengruppe wird damit denjenigen Beschäftigten gleichgestellt, die einschlägige Berufserfahrung aus einem oder mehreren vorherigen Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber aufweisen und deshalb § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L unterfallen (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand November 2013 Teil II § 40 Rn. 12; Braun in Sponer/Steinherr TV-L Stand August 2014 § 40 Nr. 5 Rn. 10; zum Ausschluss selbständiger Tätigkeit vgl. BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 57) .

    In diesem Fall besteht gewissermaßen ein einheitliches, fortgesetztes Arbeitsverhältnis (BAG 21. November 2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 66; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 28) .

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12

    Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L - schädliche Unterbrechung -

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    bb) Zur Erreichung dieser Zielsetzung hebt § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L als Spezialvorschrift die bei einem Wechsel von einem anderen Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L ansonsten geltende "Deckelung" der Stufenzuordnung auf höchstens Stufe 3 auf (vgl. zu § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L: BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 15 ff.; 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - Rn. 11 ff., BAGE 135, 313) .

    Ob auch die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L, die sich ihrem Wortlaut nach nur auf § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L bezieht, Anwendung findet, bedarf keiner Entscheidung, weil der Kläger ohne Unterbrechung beschäftigt war (vgl. dazu Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Juli 2014 Teil II § 40 Rn. 41 ff.; Braun in Sponer/Steinherr aaO; BeckOK TV-L/Müller Stand 1. März 2017 TV-L § 40 Nr. 5 Rn. 3; zu § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L vgl. BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    Verzugszinsen sind nach § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach dem tariflich bestimmten Zahltag zu entrichten (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15  - Rn. 36 ) .
  • LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16

    Anrechnung von Berufserfahrung und Restlaufzeiten bei der Stufenzuordnung eines

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 30. November 2016 - 8 Sa 401/16 - aufgehoben.
  • BAG, 29.06.2017 - 6 AZR 364/16

    Beschäftigungszeit iSv. § 34 Abs. 3 TV-L

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    In Bezug auf das Gebiet der Europäischen Union ist zugleich ein Konflikt mit Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Freizügigkeitsverordnung ausgeschlossen (vgl. hierzu BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 30 ff.; 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 230) .
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    In Bezug auf das Gebiet der Europäischen Union ist zugleich ein Konflikt mit Art. 45 Abs. 2 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Freizügigkeitsverordnung ausgeschlossen (vgl. hierzu BAG 29. Juni 2017 - 6 AZR 364/16 - Rn. 30 ff.; 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 230) .
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    Das Revisionsgericht darf bei einer unterlassenen oder fehlerhaften Auslegung nichttypischer Willenserklärungen die Auslegung nur dann selbst vornehmen, wenn das Landesarbeitsgericht den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    Der Anspruchsteller muss unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) .
  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44) .
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 33/17
    Hier ist besondere Mobilität erwünscht und oft erforderlich (BAG 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 23 mwN, BAGE 148, 1) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Sie dienen der Rechtssicherheit, der Rechtsklarheit und dem Rechtsfrieden und sollen zu der im Arbeitsleben besonders gebotenen raschen Klärung von Ansprüchen und Bereinigung offener Streitpunkte führen (st. Rspr., zB BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26; 21. April 2016 - 8 AZR 753/14 - Rn. 34; 16. März 2016 - 4 AZR 421/15 - Rn. 37, BAGE 154, 252; 10. Dezember 2013 - 9 AZR 494/12 - Rn. 14; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 5 der Gründe, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    Doch kann dahinstehen, ob es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren tatrichterliche Auslegung durch das Revisionsgericht uneingeschränkt kontrollierbar ist oder ob eine nichttypische Regelung vorliegt, deren Auslegung durch die Tatsachengerichte in der Revisionsinstanz nur darauf überprüfbar ist, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 29) .
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    (1) Das Geltendmachungsschreiben des Klägers vom 27. Mai 2013 ist eine nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122) , dessen Auslegung in erster Linie den Tatsachengerichten obliegt.

    Allein die Aufforderung, die bisherige Nichterfüllung "zu überdenken" oder "zu überprüfen", ist noch keine Geltendmachung im Tarifsinn, weil ihr das eindeutige Erfüllungsverlangen fehlt (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26 mwN, BAGE 161, 122) .

    (bb) Dem Schreiben ist zudem kein hinreichend eindeutiges Erfüllungsverlangen (vgl. dazu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26, BAGE 161, 122; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) zu entnehmen.

  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 790/16

    Stufenzuordnung bei Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L

    Dies sieht § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L ausdrücklich vor (zu § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L vgl.: BAG 23. Februar 2017 - 6 AZR 843/15 - Rn. 20 ff., BAGE 158, 230; 3. Juli 2014 - 6 AZR 1088/12 - Rn. 15 ff.; 27. März 2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 24, BAGE 148, 1; zu § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L vgl. BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 16 ff.; bzgl. der besonderen Stufenlaufzeit von fünf Jahren vgl. allerdings nunmehr die seit 1. März 2017 geltende Protokollerklärung Nr. 4 zu § 16 Abs. 2 TV-L) .
  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 791/16

    Stufenzuordnung - Inländerdiskriminierung

    (3) Schließlich haben die Tarifvertragsparteien bei der Stufenzuordnung das Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG beachtet (vgl. hierzu zuletzt BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 18 ff. mwN) .
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

    (1) Das Geltendmachungsschreiben des Klägers vom 27. Mai 2013 ist eine nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122) , dessen Auslegung in erster Linie den Tatsachengerichten obliegt.

    Allein die Aufforderung, die bisherige Nichterfüllung "zu überdenken" oder "zu überprüfen", ist noch keine Geltendmachung im Tarifsinn, weil ihr das eindeutige Erfüllungsverlangen fehlt (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26 mwN, BAGE 161, 122) .

    (bb) Dem Schreiben ist zudem kein hinreichend eindeutiges Erfüllungsverlangen (vgl. dazu BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26, BAGE 161, 122; 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45 mwN, BAGE 154, 118) zu entnehmen.

  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    aa) Dieses Schreiben kann als nichttypische Erklärung (vgl. zur Qualifikation von Geltendmachungsschreiben als nichttypische Willenserklärung BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 28 ff., BAGE 161, 122) , deren Auslegung das Landesarbeitsgericht unterlassen hat, vom Senat selbst ausgelegt werden, weil der insoweit maßgebliche Sachverhalt vom Landesarbeitsgericht vollständig festgestellt ist und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 29 mwN, BAGE 166, 285) .
  • LAG Hamm, 14.07.2021 - 3 Sa 1506/20

    Stufenzuordnung in § 16 Abs. 2 TV-L Korrigierende Rückgruppierung auch bei der

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.11.2017 (6 AZR 33/17) missachte den manifestierten Willen der Tarifvertragsparteien.

    bb) Ob im Anwendungsbereich des § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L die Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L Anwendung findet, hat das Bundesarbeitsgericht bislang offengelassen (BAG, 23.11.2017, 6 AZR 33/17; vgl. dazu Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TV-L Stand Juli 2014 Teil II § 40 Rn. 41 ff.; Braun in: Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L Gesamtausgabe, 224. AL Juni 2021, 2.4 Anerkennung von einschlägigen Vorzeiten mit Unterbrechungen, Rn. 10; BeckOK TV-L/Müller TV-L § 40 Nr. 5, § 16 Rn. 3a).

    Nach der Entscheidung vom 23.11.2017 (6 AZR 33/17, Rn. 16 und 20) versteht der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L idF von § 40 Nr. 5 Ziff. 1 TV-L, nach dem Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung bei anderen wissenschaftlichen Arbeitgebern (bei der Stufenzuordnung) grundsätzlich anerkannt werden, im Sinne einer umfassenden Gleichstellung extern und intern erworbener Berufserfahrung, die auch die richterrechtliche Restzeitenanrechnung im Rahmen der Anwendung von § 16 Abs. 3 TV-L einschließt.

  • ArbG Münster, 04.12.2020 - 1 Ca 1604/19
    Denn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L in der Fassung des § 40 Nr. 5 TV-L in Verbindung mit § 16 Abs. 3 TV-L waren nicht erfüllt - die Klägerin verfügte bei ihrer Einstellung nicht über insoweit berücksichtigungsfähige Berufserfahrungen im Umfang von insgesamt 6 Jahren (vgl. zur Aufhebung der " Deckelung " des § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L durch die Spezialvorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L in der Fassung des § 40 Nr. 5 TV-L: Bundesarbeitsgericht vom 23.11.2017, 6 AZR 33/17).

    Zur Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen im Bereich von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die für die anfängliche Stufenzuordnung nicht verbraucht sind, führt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23.11.2017 (6 AZR 33/17) Folgendes aus:.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L. Denn diese Protokollerklärung ist im Geltungsbereich des § 40 Nr. 5 TV-L nicht anzuwenden (ausdrücklich offen gelassen durch Bundesarbeitsgericht vom 23.11.2017, 6 AZR 33/17).

  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

    Allein die Aufforderung, die bisherige Nichterfüllung "zu überdenken" oder "zu überprüfen", ist noch keine Geltendmachung im Tarifsinn, weil ihr das eindeutige Erfüllungsverlangen fehlt (BAG 23. November 2017 - 6 AZR 33/17 - Rn. 26 mwN, BAGE 161, 122).
  • LAG Köln, 27.09.2018 - 7 Sa 69/18

    Eingruppierung; Stufenzuordnung; einschlägige Berufserfahrung; Bund;

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