Rechtsprechung
BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09, 6 AZR 331/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses - TV-Ärzte/VKA
- openjur.de
Rufbereitschaft; Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses; TV-Ärzte/VKA
- Bundesarbeitsgericht
Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses - TV-Ärzte/VKA
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG, § 11 Abs 3 S 5 TV-Ärzte/VKA, § 10 Abs 8 S 1 TV-Ärzte/VKA, § 611 Abs 1 BGB
Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses - TV-Ärzte/VKA - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entgelt für die "Inanspruchnahme" eines Arztes außerhalb des Krankenhauses bei Rufbereitschaft
- rabüro.de
Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses
- hensche.de
TV-Ärzte, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst
- bag-urteil.com
Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses - TV-Ärzte/VKA
- rewis.io
Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses - TV-Ärzte/VKA
- ra.de
- rewis.io
Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des Krankenhauses - TV-Ärzte/VKA
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgelt für die "Inanspruchnahme" des Arztes außerhalb des Krankenhauses bei Rufbereitschaft
- rechtsportal.de
Entgelt für die "Inanspruchnahme" des Arztes außerhalb des Krankenhauses bei Rufbereitschaft
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung telefonischen Diensts als Rufbereitschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Arbeitsleistungen während der Rufbereitschaft müssen bezahlt werden
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.02.2008 - 22 Ca 5019/07
- ArbG Frankfurt/Main, 13.02.2008 - 3 Ca 5642/07
- LAG Hessen, 06.02.2009 - 3 Sa 750/08
- LAG Hessen, 06.02.2009 - 3 Sa 751/08
- BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09, 6 AZR 331/09
Papierfundstellen
- DB 2010, 2730
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
Vergütung von Rufbereitschaft
Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Allerdings ist der Wortlaut der tariflichen Regelung, auf den es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74), nicht ganz eindeutig.Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).
- BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03
Tariflicher Mehrarbeitszuschlag
Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Allerdings ist der Wortlaut der tariflichen Regelung, auf den es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74), nicht ganz eindeutig. - BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08
Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im TVöD-V
Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Gegen eine von den Tarifvertragsparteien beabsichtigte Differenzierung zwischen Arbeitsleistungen innerhalb und außerhalb des Krankenhauses spricht auch, dass Tarifvertragsparteien Arbeitnehmern keine erheblichen Leistungen ohne Vergütung abverlangen dürfen (vgl. Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 114/08 - Rn. 25, AP TVöD § 8 Nr. 6 = EzTöD 100 TVöD-AT § 8 Rufbereitschaftsentgelt Nr. 5).
- BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06
Protokollnotiz und Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Allerdings ist der Wortlaut der tariflichen Regelung, auf den es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74), nicht ganz eindeutig. - BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98
Rufbereitschaft - Funktelefon
Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4). - BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94
Stundengarantie bei Rufbereitschaft
Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4). - LAG Hessen, 06.02.2009 - 3 Sa 751/08
Vergütung - Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft - TV-Ärzte/VKA
Auszug aus BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2009 - 3 Sa 751/08 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 25.03.2021 - 6 AZR 264/20
Vergütungsrechtliche Einordnung von ärztlichem Hintergrunddienst als …
§ 7 Abs. 6 Satz 1 TV-Ärzte/TdL setzt nicht voraus, dass zwischen Abruf und Arbeitsaufnahme eine zeitliche Verzögerung oder eine Ortsveränderung liegen muss (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09 - Rn. 15; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - zu II der Gründe, BAGE 95, 210) .Aus der Entscheidung des Senats vom 23. September 2010 (- 6 AZR 330/09 -) zur Auslegung der Bestimmungen zur Vergütung der Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft im TV-Ärzte/VKA, die § 9 Abs. 1 Satz 5 und Satz 6 TV-Ärzte/TdL entsprechen, folgt nichts Anderes.
In dieser Entscheidung hat der Senat ua. darauf abgestellt, der Aufbau der tariflichen Vorschrift könne sich daraus erklären, dass die Tarifvertragsparteien die Aufnahme der Arbeit im Krankenhaus bei der Rufbereitschaft eines Krankenhausarztes als Regelfall vorausgesetzt und darum zunächst festgelegt hätten, welche Zeiten zu vergüten seien, und erst danach angeordnet hätten, welches Entgelt für diese Zeiten zu zahlen sei (BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09 - Rn. 18 f.) .
Ein krasses Missverhältnis iSd. § 138 BGB kommt im Falle der Rufbereitschaft von vornherein nicht in Betracht, da gemäß § 9 Abs. 1 Satz 6 TV-Ärzte/TdL die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus zu erbringen sind (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09) , mit dem Entgelt für Überstunden sowie etwaiger Zeitzuschläge zu vergüten sind.
- BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 937/13
Rufbereitschaft - Einsatz im Krankenhaus - Wegezeiten - Zeitzuschläge
Da die Tarifvertragsparteien die erforderlichen Wegezeiten als Arbeitsleistung im vergütungsrechtlichen Sinne ansehen, fügt sich die Bezahlung der Zeitzuschläge nahtlos in den im TV-Ärzte/VKA verankerten Grundsatz ein, wonach der Arzt für tatsächliche Arbeitsleistung Entgelt und unter den in § 11 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA genannten Voraussetzungen darüber hinaus Zeitzuschläge erhält (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09 - Rn. 19 [zum TV-Ärzte/VKA idF vom 17. August 2006]) . - LAG Nürnberg, 04.12.2013 - 4 Sa 201/12
Arbeitszeit - Rufbereitschaft - TV-Ärzte - Klinikarzt
Auch das Bundesarbeitsgericht interpretiert in seiner Entscheidung vom 23.09.2010 (6 AZR 330/09 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt) den Abruf, die Arbeit aufzunehmen, bei einem Klinikarzt dahingehend, es handle sich um einen Arbeitseinsatz im Klinikbereich.
- LAG Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 10 Sa 19/13
Rufbereitschaft - Wegezeit - Arbeitszeit
Werde er angerufen, handele es sich bei der Entgegennahme des Anrufs bereits um Arbeitszeit, obwohl die Arbeitsleistung außerhalb des Krankenhauses erbracht wird (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2013 - 6 AZR 330/09). - BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 473/11
Vergütung von Pausenzeiten und Rufbereitschaft nach einem Firmentarifvertrag
Es kann dahinstehen, ob der Kläger in Fällen eines äußerst kurzfristigen Abrufs innerhalb der von ihm geschuldeten Abrufarbeit Rufbereitschaft im Rechtssinne leistete (zum Begriff vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09 - Rn. 14, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 19; 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - zu B I 2 der Gründe, EzA BGB § 611 Rufbereitschaft Nr. 2) . - BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 474/11
Vergütung von Pausenzeiten und Rufbereitschaften nach einem Firmentarifvertrag
Es kann dahinstehen, ob der Kläger in Fällen eines äußerst kurzfristigen Abrufs innerhalb der von ihm geschuldeten Abrufarbeit Rufbereitschaft im Rechtssinne leistete (zum Begriff, vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 330/09 - Rn. 14, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 19; 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - zu B I 2 der Gründe, EzA BGB § 611 Rufbereitschaft Nr. 2) .