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   BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89   

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BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89 (https://dejure.org/1990,1025)
BAG, Entscheidung vom 24.10.1990 - 6 AZR 341/89 (https://dejure.org/1990,1025)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 (https://dejure.org/1990,1025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld - Auslegung eines Tarifvertrages bezüglich Weihnachtsgeld - Zweck der Sonderleistung/Gratifikation - Berechnungsgrundlage für das Weihnachtsgeld - Ungeschriebenes Zwölftelungsprinzip für alle Fälle einer ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 317
  • BB 1991, 419
  • BB 1991, 694
  • DB 1991, 868
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Die Revision beruft sich insofern zu Unrecht auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 1978 (- 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Im Rahmen dieser Auslegung erwähnte der Fünfte Senat den in der Entscheidung vom 8. November 1978 (aaO) genannten Grundsatz, nur diejenigen Arbeitnehmer erhielten die volle Jahressondervergütung, die das ganze Jahr über vollbeschäftigt waren (dazu zweifelnd Herschel in der Anmerkung zu AP Nr. 105 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 09.10.1979 - 5 AZR 949/77

    Kurzarbeit - Gewerblicher Arbeitnehmer - Ziegelindustrie - Jahressondervergütung

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Dasselbe gilt für die Entscheidung des Fünften Senatsvom 9. Oktober 1979 (- 5 AZR 949/77 - AP Nr. 105 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Im Rahmen dieser Auslegung erwähnte der Fünfte Senat den in der Entscheidung vom 8. November 1978 (aaO) genannten Grundsatz, nur diejenigen Arbeitnehmer erhielten die volle Jahressondervergütung, die das ganze Jahr über vollbeschäftigt waren (dazu zweifelnd Herschel in der Anmerkung zu AP Nr. 105 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 undvom 18. Januar 1978 (- 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation ) betrafen Sachverhalte, in denen die Kläger im Bezugszeitraum überhaupt nicht oder nur in einem ganz geringen Umfang Arbeitsleistung erbracht hatten.
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 56/77

    Betriebliche Sonderzahlung und Krankheit

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 undvom 18. Januar 1978 (- 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation ) betrafen Sachverhalte, in denen die Kläger im Bezugszeitraum überhaupt nicht oder nur in einem ganz geringen Umfang Arbeitsleistung erbracht hatten.
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 undvom 18. Januar 1978 (- 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation ) betrafen Sachverhalte, in denen die Kläger im Bezugszeitraum überhaupt nicht oder nur in einem ganz geringen Umfang Arbeitsleistung erbracht hatten.
  • BAG, 18.01.1978 - 5 AZR 685/77

    Anspruch auf tarifliche Jahreszahlung bei ganzjähriger Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 undvom 18. Januar 1978 (- 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation ) betrafen Sachverhalte, in denen die Kläger im Bezugszeitraum überhaupt nicht oder nur in einem ganz geringen Umfang Arbeitsleistung erbracht hatten.
  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 66/82

    Schadensersatzforderungen auf Grund eines Verkehrsunfalls - Verschulden an einem

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 undvom 18. Januar 1978 (- 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation ) betrafen Sachverhalte, in denen die Kläger im Bezugszeitraum überhaupt nicht oder nur in einem ganz geringen Umfang Arbeitsleistung erbracht hatten.
  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 582/85

    Auslegung der §§ 2, 2 und 5 des Tarifvertrages über betriebliche Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    DasUrteil vom 8. Oktober 1986 (- 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968) betraf eine besondere tarifliche Regelung zur Berechnung der Höhe der jeweiligen Jahressonderzahlung.
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Auszug aus BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89
    Soweit der Fünfte Senat (aaO) und ihm folgend der erkennende Senat(Senatsurteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - DB 1990, 942) gemeint haben, im Zweifel sei davon auszugehen, daß lediglich eine zusätzliche Vergütung für die geleistete Arbeit innerhalb des Bezugszeitraums bezweckt werde, handelt es sich um eine Auslegungsregel.
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Er hat in einer vergleichbaren Frage wie der Senat argumentiert und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung für im Bezugszeitraum geleistete Arbeit als auch die Belohnung für erwiesene Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden solle, in denen das Arbeitsverhältnis ruhe.
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 15/08

    Weihnachtsgeld

    Selbst wenn angenommen werden müsste, dass das Weihnachtsgeld die geleisteten Dienste in der Vergangenheit anerkennen und diese zusätzlich vergüten will, zwingt dies nicht zu der Annahme, dass das Weihnachtsgeld im Eintritts- und Austrittsjahr anteilig zu zahlen ist (vgl. BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Glasindustrie Nr. 2 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 80).
  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Verknüpfen die Betriebspartner aber erfolgsbezogene Vergütung, die individuelle Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abgelten soll, mit Klauseln, die auch einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue beinhalten und honorieren sollen, so liegt eine Sonderzahlung mit Mischcharakter im oben beschriebenen Sinne vor, gegen die grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken bestehen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteile vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 -, aaO, und - 6 AZR 341/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 -, aaO, klargestellt, daß eine solche Differenzierung nach übergeordneten und untergeordneten Zwecken aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt.

  • BAG, 30.03.1994 - 10 AZR 134/93

    Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Austrittsjahr

    Auch aus dem Entgeltcharakter einer Sonderzahlung allein folgt noch nicht, daß diese im Eintritts- und Austrittsjahr zeitanteilig zu zahlen ist (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie).
  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91

    Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub

    Eine am Maß der jährlichen Arbeitsleistung orientierte Kürzung der Jahresleistungsprämie läßt sich auch nicht mit einem allgemeinen Rechtsprinzip begründen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - aaO); insoweit bedürfte es einer ausdrücklichen Quotenregelung, wenn die Jahresleistungsprämie für Zeiten gekürzt werden soll, in denen das Arbeitsverhältnis ruht.
  • LAG Hamm, 16.07.1993 - 10 Sa 981/92

    Sonderzahlung; 13. Monatsgehalt; Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Baugewerbe;

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  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89

    Anteilige Gratifikation bei Ausscheiden im Bezugszeitraum

    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 427/91

    13. Monatseinkommen im Baugewerbe - Anspruch auch bei Dauerkrankheit?

    In mehreren Entscheidungen hat bereits der Sechste Senat gegen einen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den Urteilen des Fünften Senats (z.B. Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - jeweils AP, aaO) zum Ausdruck kommt, Bedenken geltend gemacht und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung im Bezugszeitraum geleisteter Arbeit als auch die Belohnung erwiesener Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden sollte, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte.
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92

    Tarifliche Sonderzahlung - dauernde Arbeitsunfähigkeit

    Unabhängig davon, ob eine solche besteht, spricht gegen ihre Berücksichtigung, daß bereits der Sechste Senat gegen einen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den Urteilen des Fünften Senats (z.B. Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation) zum Ausdruck kommt, Bedenken geltend gemacht und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt hat, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung im Bezugszeitraum geleisteter Arbeit als auch die Belohnung erwiesener Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden sollte, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2005 - 4 Sa 294/05

    Urlaubsgeld , Kürzung, Streikteilnahme

    Diese Auslegungsregel ist immer dann anzuwenden, wenn der der Sonderleistung zugrunde liegende Zweck nicht oder nicht eindeutig ermittelt werden kann (BAG, Urt. v. 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 -).
  • LSG Bayern, 25.07.2013 - L 9 AL 274/11

    Arbeitslosenversicherung, Jahressonderzahlung, Insolvenzgeld

  • LAG Hamm, 07.08.1992 - 10 Sa 894/92

    Jahressonderzahlung; Gratifikation; Arbeitsverhältnis; Arbeitszeit; Kalenderjahr;

  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 552/91

    Anspruch auf tarifliche und betriebliche Sonderzahlung "13. Monatseinkommen bzw.

  • LAG Hamm, 13.12.1991 - 10 Sa 1336/90

    Tarifvertrag; Jahresleistung; Jahressonderzahlung; Sonderzahlung; Chemische

  • BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 979/93

    Kürzung der Weihnachtszuwendung bei zeitweiligem Ruhen des Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 4 Sa 61/94

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf 13. Monatsgehalt während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 538/91

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Urlaubsvergütung bei Kürzung des

  • BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 956/93
  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von

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