Rechtsprechung
BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12 |
Volltextveröffentlichungen (19)
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§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
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§ 133 InsO; Bargeschäft; subjektive Voraussetzungen
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§ 130 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 142 InsO, § 129 InsO, Art 1 Abs 1 GG
§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
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Insolvenzanfechtung in bar erfolgter Lohnzahlungen
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Zur Vorsatzanfechtung von Lohnzahlungen im Wege des Bargeschäfts
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§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
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InsO § 130 Abs. 1, § 133 Abs. 1, § 142; GG Art. 1, 12, 20
Zur Vorsatzanfechtung von Lohnzahlungen im Wege des Bargeschäfts - arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Insolvenzanfechtung gegen Arbeitnehmer - Lohnzahlung als Bargeschäft - Subjektive Voraussetzungen
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Insolvenzanfechtung gegen Arbeitnehmer - Lohnzahlung als Bargeschäft - Subjektive Voraussetzungen
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Insolvenz, Insolvenzanfechtung
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§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen
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(§ 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen)
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Insolvenzanfechtung von mittels Bargeschäft erfolgten Lohnzahlungen
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Insolvenzanfechtung in bar erfolgter Lohnzahlungen
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Kurzfassungen/Presse (19)
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Insolvenzanfechtung von Barlohnzahlungen
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Insolvenzanfechtung der Gehaltszahlungen - und das Existenzminimum des Arbeitnehmers
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Barlohnzahlungen - und die subjektiven Voraussetzungen der insolvenzrechtlichen Vorsatzanfechtung
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Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen
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Insolvenz: Gehaltszahlungen unterliegen auch bei Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht immer der Vorsatzanfechtung
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Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen
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Wissen um Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers allein reicht nicht für Vorliegen subjektiver Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung
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Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen
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Vorsatzanfechtung - Bargeschäft - Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
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Wissen um Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers allein reicht nicht für Vorliegen subjektiver Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung
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Zur Frage der Anfechtbarkeit von Lohnzahlungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
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Zur Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen
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Grundrechte im Arbeitsverhältnis
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Keine Anfechtung von baren Entgeltzahlungen bei fehlendem Benachteiligungsvorsatz
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Zur Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen
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Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen
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Insolvenzanfechtung von im Wege des Bargeschäfts erfolgten Lohnzahlungen
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Lohnrückforderungen des Insolvenzverwalters nun besser geschützt
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Wissen um Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers allein reicht nicht für Vorliegen subjektiver Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung
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InsO §§ 133, 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; SGB III § 169 Satz 1
Zur Vorsatzanfechtung von Lohnzahlungen im Wege des Bargeschäfts - hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Gehaltsrückforderung durch Insolvenzverwalter weiter begrenzt
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 05.05.2011 - 3 Ca 1995d/10
- LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 Sa 227/11
- BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12
Papierfundstellen
- BAGE 147, 172
- NJW 2014, 1759
- ZIP 2014, 12
- ZIP 2014, 628
- MDR 2014, 13
- MDR 2015, 167
- NZA 2014, 1266
- NZI 2014, 372
- DB 2014, 843
Wird zitiert von ... (54)
- BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13
Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen …
cc) Aus den vorstehenden Erwägungen kann entgegen der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12, ZIP 2014, 628 Rn. 15 ff) auch ein etwaiges Existenzminimum des Arbeitnehmers nicht mittels einer beschränkenden Auslegung der §§ 129 ff InsO anfechtungsfrei gestellt werden.Darum ist es den Gläubigern nicht zumutbar (Brinkmann, ZZP 125 (2012), 197, 209;… Lütcke, aaO), durch einen Quotenverzicht Lücken der Insolvenzgeldzahlung zugunsten von Arbeitnehmern als Mitgläubigern aufzufüllen (in diesem Sinne BAG…, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10, BAGE 139, 235 Rn. 15 ff) oder deren Existenzminimum zu sichern (in diesem Sinne BAG, Urteil vom 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12, ZIP 2014, 628 Rn. 15 ff).
Deswegen scheidet regelmäßig ein Benachteiligungsvorsatz aus, wenn durch Gehaltszahlungen im Zuge eines Baraustauschs die für die Betriebsfortführung unerlässliche Gegenleistung der Arbeitstätigkeit entgolten wird (BAG, Urteil vom 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12, ZIP 2014, 628 Rn. 84 ff, 89).
- ArbG Wesel, 10.06.2015 - 3 Ca 1927/14
Bargeschäft; subj. Voraussetzungen bei Vorsatzanfechtung; Pfändungsfreigrenzen
Das Bundesarbeitsgericht hat erwogen, in Fällen kongruenter Deckung durch eine verfassungskonforme Auslegung der §§ 129 ff. InsO das im Entgelt enthaltene Existenzminimum anfechtungsfrei zu stellen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 15 ff).aa) Das Bundesarbeitsgericht hat wie dargestellt erwogen, in Fällen kongruenter Deckung das im Entgelt enthaltene Existenzminimum anfechtungsfrei zu stellen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 15 ff).
Art. 12 Abs. 1 GG bei kongruenten Deckungen, zumal bei Zahlungen im Rahmen eines Bargeschäfts oder in bargeschäftsähnlicher Lage, gebieten, das Existenzminimum vom Zugriff des Insolvenzverwalters freizustellen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 17).
Im Bereich der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung habe der Gesetzgeber darum durch Pfändungsfreigrenzen die Sicherung des Existenzminimums vorgesehen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 19 ff).
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO gehören unpfändbare Forderungen nicht zur Insolvenzmasse, sie sind dem Insolvenzverwalter nicht nach § 148 Abs. 1, § 80 Abs. 1 InsO zur Verwaltung übertragen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 24).
Es erscheine zweifelhaft, ob diese Bestimmungen den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Existenzminimums bei kongruenten Deckungen hinreichend gewährleisten (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 25).
Auf Entreicherung könne er sich jedoch nur bei unentgeltlichen Leistungen iSv. § 134 InsO berufen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 26).
Zudem bestehe ein erhebliches Risiko, dass auch die Nachfrist mangels deren Kenntnis versäumt werde (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 29 ff).
Zahlt der spätere Schuldner das Arbeitsentgelt pünktlich, scheide eine rückwirkende Bewilligung von Sozialhilfe aus (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 35 f.).
Er könne damit dem Anfechtungsrisiko letztlich nicht ausweichen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 38 ff).
Das Vorliegen bzw. Fehlen der Kenntnis als eines subjektiven Tatbestandmerkmals kann als innere, dem Beweis nur eingeschränkt zugängliche Tatsache nur mittelbar aus objektiven Tatsachen hergeleitet werden (vgl. BAG, 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 61).
Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen Leistungsaustausch, wie er für das Bargeschäft typisch ist (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 52).
aa) Liegt ein Bargeschäft vor, fehlt es an einer unmittelbaren Benachteiligung der Gläubiger, weil der Insolvenzmasse eine gleichwertige Gegenleistung zugeflossen ist (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 57).
Für die Vorsatzanfechtung genügt jedoch eine mittelbare Benachteiligung (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 58;… BAG 21. Februar 2008 - 6 AZR 273/07 - juris, Rn. 51, BAGE 126, 89;… MüKo/Kirchhof § 142 InsO, Rn. 24).
In diesem Fall ist die Masse durch den für die Erfüllung aufgewandten Betrag verkürzt, so dass sich die Quote der anderen Insolvenzgläubiger verringert (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 58.;… MüKo/Kayser § 129 InsO, Rn. 104, 123, 163b).
Erst das eröffnet die Chance für einen Fortbestand des Betriebs (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 59;… BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - juris, Rn. 18).
Das gilt sowohl für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf Seiten des Schuldners als auch für die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 72).
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Indizwirkung der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit für den Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung auseinandergesetzt (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 73 ff).
Das Tatsachengericht habe eine einzelfallbezogene Gewichtung der Beweisanzeichen im Wege der Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 75).
Es könne jedoch entkräftet werden bzw. im Einzelfall eine so geringe Beweiskraft entfalten, dass es den Schluss auf den Benachteiligungsvorsatz als Haupttatsache nicht mehr zulasse (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 76;… BGH 24. Oktober 2013 - IX ZR 104/13 - juris, Rn. 10).
So werde auch dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Stufenverhältnis von § 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 133 InsO Rechnung getragen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 79).
Nur der Leistungsempfänger, der diesen Vorsatz des Schuldners kennt, sei rückgewährpflichtig (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 82;… BGH 10. Dezember 2009 - IX ZR 128/08 - juris, Rn. 9).
Eine Auslegung, die dazu führte, dass die Vorsatzanfechtung schon unter den Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 InsO durchgreifen würde und damit der letztgenannte Tatbestand im praktischen Ergebnis nicht auf den Drei-Monats-Zeitraum beschränkt, sondern auf zehn Jahre ausgedehnt würde, stünde im unvereinbaren Widerspruch zu dem eindeutig zeitlich begrenzten Anwendungsbereich des § 130 InsO (BAG, 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 83;… BGH 10. Februar 2005 - IX ZR 211/02 - juris, Rn. 26).
Dabei könne nach den Umständen des Einzelfalls die Beweisstärke des Indizes der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit so schwach sein, dass es den Rückschluss auf den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Anfechtungsgegners davon nicht zulasse (BAG, 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - juris, Rn. 84).
- BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung
Die angefochtenen Zahlungen von insgesamt 29.696,01 Euro haben infolge des Vermögensabflusses bei dem Schuldner zu einer objektiven (mittelbaren) Gläubigerbenachteiligung iSd. § 129 Abs. 1 InsO geführt (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 58, BAGE 147, 172) .Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen und damit entgeltlichen Leistungsaustausch (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 52, BAGE 147, 172; BGH 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01 - zu II 2 b der Gründe) .
aa) Der Senat hat offengelassen, ob bei kongruenten Deckungen nach einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch das von Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Existenzminimum anfechtungsfrei zu stellen ist und ob bejahendenfalls die §§ 129 ff. InsO insoweit verfassungskonform ausgelegt werden könnten oder ob eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht erforderlich wäre (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 17 ff., BAGE 147, 172; zustimmend wohl Huber EWiR 2014, 291, 292; darstellend Krause Liber Amicorum für W. Henckel 2015 S. 163, 177 ff.; ablehnend BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 28 ff., BGHZ 202, 59; Klinck Anm. AP InsO § 133 Nr. 2 unter II; Lütcke NZI 2014, 350, 351, der allerdings eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsfrage "im Einzelnen" erst dann für erforderlich hält, "wenn es darauf ankommt"; für die Freistellung des Existenzminimums auch in einem Fall inkongruenter Deckung LAG Köln 6. März 2015 - 4 Sa 726/14 - juris-Rn. 51 ff. [rkr.]) .
- LAG Niedersachsen, 25.11.2021 - 6 Sa 216/21
Pfändbarkeit von Corona-Prämien
So wird dem Schuldner der unantastbare Bereich persönlicher und lebensnotwendiger Güter bewahrt (BAG 29.01.2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 24). - BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13
Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von …
gegen den Empfänger des anfechtbar übertragenen oder begründeten Rechts (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 11) .Er hat sich dafür entschieden, im Dreimonatszeitraum des § 131 InsO und für die Zeit nach Stellen des Insolvenzantrags das Interesse eines einzelnen Gläubigers an der Durchsetzung seines Anspruchs gegenüber dem von der Insolvenzordnung verfolgten Ansatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung zurücktreten zu lassen und seine staatlichen Zwangsmittel zur Sicherung und Befriedigung von Forderungen, die einer gleichberechtigten Gläubigerbefriedigung entgegenstehen, nur außerhalb der von § 131 InsO erfassten Zeiträume insolvenzfest zur Verfügung zu stellen (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 81; 24. Oktober 2013 - 6 AZR 466/12 - Rn. 29) .
Seine Annahme, trotz Abschaffung des Arbeitnehmerprivilegs aus § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KO seien für die Arbeitnehmer wegen der Möglichkeit, Insolvenzgeld in Anspruch zu nehmen, keine sozialen Härten zu erwarten, trifft zwar nicht uneingeschränkt zu (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 28 ff.) .
bb) Der Gesetzgeber durfte bei seiner Entscheidung, Erfüllungshandlungen des Schuldners, die durch den Druck unmittelbar bevorstehender Zwangsvollstreckung vom Gläubiger erzwungen worden sind, als inkongruente Deckungen anzusehen, die bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 131 InsO an die Masse zurückzugewähren sind, zudem die Ordnungsfunktion des Insolvenzanfechtungsrechts berücksichtigen (vgl. zu dieser Funktion BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 16; Gottwald/Uhlenbruck/Gundlach Insolvenzrechts-Handbuch 4. Aufl. § 15 Rn. 1) .
d) Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2014 (- 6 AZR 345/12 - Rn. 17 ff.) erwogen, ob die §§ 129 ff. InsO verfassungskonform dahin auszulegen sind, dass das Existenzminimum nicht dem Zugriff des Insolvenzverwalters unterliegt und von diesem deshalb im Wege der Insolvenzanfechtung nicht im Interesse aller Gläubiger zur Masse gezogen werden kann.
Bei solchen Entgeltrückständen können Arbeitnehmer die zur Absicherung des Existenzminimums vorgesehenen und geeigneten staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 43) .
- BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 538/14
Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten
Gegen diese auch in den Entscheidungsgründen mögliche Feststellung (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 63, BAGE 147, 172) erhebt die Revision keine Rügen.Er hat dabei die Anforderungen, die sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 89, BAGE 147, 172) als auch der des Bundesgerichtshofs (BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 44, BGHZ 202, 59) an den Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei einem wie hier vorliegenden bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch zu stellen sind, nicht berücksichtigt.
Selbst in diesem Fall geht der Arbeitnehmer bei einer pünktlichen Entgeltzahlung in der Regel davon aus, dass er nur bekommen hat, was ihm zusteht, die Unternehmensfortführung erfolgversprechend war und deshalb die Zahlung keine Gläubigerbenachteiligung zur Folge hatte (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 63 ff., Rn. 97, BAGE 147, 172) .
- BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 497/21
Insolvenzanfechtung - Mindestlohn
aa) Der Senat hat erstmals in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2014 (- 6 AZR 345/12 - Rn. 17 ff . , BAGE 147, 172) die Frage aufgeworfen, ob zumindest bei kongruenten Deckungen das aus Art. 1 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 1 GG folgende Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums iVm. Art. 12 Abs. 1 GG zu einer verfassungskonformen Einschränkung der Insolvenzanfechtung in dem Sinne führen könnte, dass das sich aus der Tabelle des § 850c ZPO ergebende Existenzminimum anfechtungsfrei zu stellen wäre.In Rechtsprechung und Literatur sind diese Überlegungen mehrheitlich auf Kritik gestoßen (zB BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 29, BGHZ 202, 59; Blank NZA 2016, 1123, 1125 f.; Stiller EWiR 2016, 23, 24; Windel ZIP 2014, 2167, 2171 f.; Klinck Anm. AP InsO § 133 Nr. 2; zustimmend Wroblewski in Däubler/Wroblewski Das Insolvenzhandbuch für die Praxis 5. Aufl. Teil 1 Rn. 77; Zwanziger DB 2014, 2391, 2394; offen Huber EWiR 2014, 291, 292) .
(1) Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2014 (- 6 AZR 345/12 - Rn. 27 ff., BAGE 147, 172) darauf hingewiesen, dass der Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung des insolvenzrechtlichen Rückgewähranspruchs den Beschränkungen des Zwangsvollstreckungsrechts unterfällt und das "aktuelle" Existenzminimum insbesondere bei Gehaltspfändungen durch §§ 850 ff. ZPO gesichert ist.
Die Pfändungsschutzbestimmungen für Arbeitsentgelt dienen gerade der Sicherung der Existenzgrundlage des Arbeitnehmers und damit des Existenzminimums (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 21, BAGE 147, 172; BGH 11. Mai 2006 - IX ZR 247/03 - Rn. 22, BGHZ 167, 363) .
Droht hingegen eine Existenzgefährdung, wird der Arbeitnehmer durch die Schutzbestimmungen der Zivilprozessordnung vor einem Verlust des Existenzminimums bewahrt (vgl. Klinck Anm. AP InsO § 133 Nr. 2; Cranshaw jurisPR-InsR 14/2021 Anm. 2 zu C II und D) .
Die Problematik des Anlaufs der Nachfrist des § 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III (…vgl. hierzu BAG 26. Oktober 2017 - 6 AZR 511/16 - Rn. 37, aaO; 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 34, BAGE 147, 172) begründet keinen Entfall der Anfechtbarkeit.
- BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 722/12
Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente Deckung
Muss der Arbeitnehmer nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung Entgelt zurückgewähren, entsteht insoweit Anspruch auf Insolvenzgeld, sofern der Insolvenzgeldzeitraum nicht bereits durch andere Entgeltrückstände ausgeschöpft ist (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 33) .Den von ihr insoweit herangezogenen Gedanken des Pfändungsschutzes von Arbeitsentgelt nach §§ 850 ff. ZPO hat der Senat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2014 (- 6 AZR 345/12 - Rn. 20 ff.) berücksichtigt.
- BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13
Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast - …
Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen Leistungsaustausch, wie er für das Bargeschäft typisch ist (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 52) .In zeitlicher Hinsicht liegt nach der Rechtsprechung des Senats ein Bargeschäft vor, wenn der Arbeitgeber in der Krise Arbeitsentgelt für Arbeitsleistungen zahlt, die der Arbeitnehmer in den vorhergehenden drei Monaten erbracht hat (BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 49; 6. Oktober 2011 - 6 AZR 262/10 - Rn. 17 f., BAGE 139, 235) .
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12
Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters
Auch im Gläubiger-Schuldner-Verhältnis darf der Staat seinen Zwangsapparat grundsätzlich nicht zur Verfügung stellen, um einem Einzelnen den Teil des Einkommens zu entziehen, der zur Sicherung des Existenzminimums erforderlich ist (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 19 f. mwN) .Der Senat hat offengelassen, ob das im Entgelt enthaltene Existenzminimum in Fällen kongruenter Deckungen in Anlehnung an die Höhe der Pfändungsfreigrenzen durch verfassungskonforme Auslegung der §§ 129 ff. InsO anfechtungsfrei zu stellen ist (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 17 ff.) .
- BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13
Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau
- BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 511/16
Durch Insolvenzanfechtung erzwungene Rückzahlung von Ausbildungsvergütung
- OLG Düsseldorf, 01.10.2015 - 6 U 169/14
Pflicht des Geschäftsführers zur Erstattung wiederkehrender Zahlungen für …
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14
Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 989/12
Vorsatzanfechtung der verspäteten Zahlung von Arbeitsvergütung vor der Insolvenz …
- BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 451/12
Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der …
- BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 296/13
Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von …
- BAG, 19.06.2014 - 6 AZR 465/12
Insolvenzanfechtung - inkongruente Deckung bei Erfüllung unter dem Druck der …
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19
Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin
- BFH, 03.08.2022 - XI R 44/20
Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15
Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- LAG Hamm, 08.04.2016 - 16 Sa 944/15
Insolvenzanfechtung; Ausbildungsvergütung; zeitliche Grenze des § 139 Abs. 2 InsO
- BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 346/16
Anrechnung einer umgruppierungsbedingten Tarifentgeltsteigerung auf eine Zulage - …
- BAG, 22.10.2015 - 6 AZR 758/14
Insolvenzanfechtung - Zahlung über Konto eines Dritten
- BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 868/13
Inkongruente Deckung - Zahlung über das Konto der Ehefrau
- BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 953/12
Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von …
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 101/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 872/13
Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau
- LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 271/19
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.02.2016 - 6 Sa 412/14
Insolvenzanfechtung
- LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14
Anfechtungsfreiheit des Existenzminimums
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - L 16 KR 520/17
Erstattung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 262/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 102/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- LG Hamburg, 19.11.2014 - 303 O 335/13
Insolvenzanfechtung: Rückforderung der an die gesetzliche Krankenversicherung …
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 324/21
Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag
- LG Köln, 19.01.2021 - 16 O 270/19
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 577/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- ArbG Gießen, 13.04.2021 - 5 Ca 188/20
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 489/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 103/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 253/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 160/18
Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan
- LAG Hessen, 12.12.2014 - 10 Sa 736/13
Nach § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO wird die Kenntnis des …
- LAG Hessen, 19.10.2021 - 12 Sa 587/21
Keine Arbeitslohnrückzahlung bei Insolvenzanfechtung
- FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 798/15
Aufrechnung von Steueransprüchen gegen einen Erstattungsanspruch der Masse nach …
- OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 6 U 85/14
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für Zahlungseinstellung
- LG Siegen, 29.07.2013 - 3 S 35/12
Insolvenzanfechtung, Arbeitsentgelt, Bargeschäft
- LAG Sachsen, 21.03.2022 - 1 Sa 377/21
Erkennbarkeit der Drittleistung i. S. v. 142 Abs. 2 Satz 3 InsO - Erstreckung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - 6 Sa 49/17
Insolvenzverfahren, Arbeitsvergütung, Rückzahlung, Insolvenzverwalter, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2022 - 5 Sa 105/21
Schadensersatz - Aufrechnungsverbot - Widerklage wegen Nichtablieferung von …
- LG Köln, 18.12.2018 - 16 O 7/18