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   BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05   

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BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05 (https://dejure.org/2006,19875)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 6 AZR 347/05 (https://dejure.org/2006,19875)
BAG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 6 AZR 347/05 (https://dejure.org/2006,19875)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 922/78

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Die Erstarkung des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht führt selbst dann, wenn die Bedingung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt und der Anspruch erst in diesem Zeitpunkt entsteht, nicht zur Begründung einer Masseverbindlichkeit (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; 27. Oktober 1998 - 1 AZR 94/98 - AP KO § 61 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 102; Pape in Kübler/Prütting InsO Stand März 2006 § 55 Rn. 56; Uhlenbruck/Berscheid InsO 12. Aufl. § 55 Rn. 11; Kuhn/Uhlenbruck KO 11. Aufl. § 59 KO Rn. 12 o).

    Auch wenn die Kommentierungen nicht ausdrücklich zwischen der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden, stellen sie unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 -BAGE 102, 82) nicht auf die Entstehung der Abfindungsforderung, sondern auf deren Begründung ab.

    So hat der Fünfte Senat (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -aaO; für den Fall der Kündigung eines Geschäftsführervertrags mit dem gleichen Ergebnis: OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260 - mit zustimmender Anmerkung Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005) in einem Fall, in dem die Abfindungsvereinbarung durch den Schuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen, die Kündigung aber durch den Verwalter nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde, die Abfindungsforderung nur als gewöhnliche Konkursforderung angesehen.

    Die Kündigung stellt wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder das tatsächliche Ausscheiden des Arbeitnehmers lediglich einen anspruchsauslösenden Umstand dar (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - aaO).

    Vor Verfahrenseröffnung vereinbarte Entschädigungen für die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die kein Entgelt für nach Verfahrenseröffnung geleistete Dienste darstellen, sind nach hM nur als einfache Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO zu berichtigen, selbst wenn das Arbeitsverhältnis erst nach Verfahrenseröffnung endet (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; Gottwald/Heinze InsolvenzrechtsHandbuch 2. Aufl. § 105 Rn. 39 mwN).

  • OLG Frankfurt, 16.09.2004 - 3 U 205/03
    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    So hat der Fünfte Senat (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 -aaO; für den Fall der Kündigung eines Geschäftsführervertrags mit dem gleichen Ergebnis: OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260 - mit zustimmender Anmerkung Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005) in einem Fall, in dem die Abfindungsvereinbarung durch den Schuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen, die Kündigung aber durch den Verwalter nach Verfahrenseröffnung ausgesprochen wurde, die Abfindungsforderung nur als gewöhnliche Konkursforderung angesehen.

    Die Kündigung stellt wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder das tatsächliche Ausscheiden des Arbeitnehmers lediglich einen anspruchsauslösenden Umstand dar (vgl. BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - aaO).

    b) Der Abfindungsanspruch nach § 8 der Anlage 2 zu § 31 TV Arb BDr stellt keine Gegenleistung für von der Klägerin nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistete Dienste dar (vgl. LAG Düsseldorf 30. August 1978 - 6 (7) Sa 312/78 - DB 1979, 216; OLG Frankfurt 16. September 2004 - 3 U 205/03 - ZInsO 2004, 1260).

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01

    Sozialplan vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Auch wenn die Kommentierungen nicht ausdrücklich zwischen der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterscheiden, stellen sie unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 922/78 - BAGE 35, 98; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 -BAGE 102, 82) nicht auf die Entstehung der Abfindungsforderung, sondern auf deren Begründung ab.

    Analog dazu hat der Zehnte Senat (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 -aaO) die Berichtigung einer Sozialplanforderung als Masseverbindlichkeit in dem Fall abgelehnt, in dem der Sozialplan vor Verfahrenseröffnung durch den Schuldner vereinbart, die Kündigung aber erst nach Verfahrenseröffnung durch den Verwalter ausgesprochen wurde.

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02

    Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist als Insolvenzforderung zu berichtigen, wenn unabhängig vom Verhalten des Insolvenzverwalters die Betriebsstilllegung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begonnen wurde und der Versuch eines vorherigen Interessenausgleichs unterblieben ist (BAG 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - BAGE 104, 94).

    Der Anspruch stellt (nur dann) eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wurde (vgl. BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - BAGE 49, 160; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - aaO).

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01

    Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung - Masseschuld

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Nur dann, wenn die Abfindung durch ein Verhalten des Insolvenzverwalters - etwa durch Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs nach Verfahrenseröffnung - begründet wird, ist sie als Masseverbindlichkeit zu berichtigen (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - BAGE 101, 307).

    Eine vor Eröffnung des Verfahrens begründete Verpflichtung führt nicht zu einer Masseschuld, weil in diesem Fall der Insolvenzverwalter nicht selbst gehandelt hat (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - aaO).

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Die Entstehung von Masseverbindlichkeiten soll begrenzt werden, so dass nicht zu Lasten der anderen Gläubiger Ansprüche ohne eine Gegenleistung begründet werden, durch die sie in ihrem Grundrecht nach Art. 14 GG beeinträchtigt würden (vgl. BAG 17. November 2005 - 6 AZR 107/05 - DB 2006, 844, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Zeuner in jurisPR-InsR 4/2005 vom 9. Juni 2005).
  • BGH, 06.11.1978 - VIII ZR 179/77

    Erstattungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Die Regelung stellt sicher, dass der Gläubiger, der noch voll zur Masse leisten muss, auch die volle Gegenleistung erhält und die Masse nicht auf seine Kosten bereichert wird (BAG 23. Februar 2005 - 10 AZR 600/03 - AP InsO § 108 Nr. 1 = EzA InsO § 55 Nr. 7; BGH 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263).
  • LAG Köln, 28.04.2005 - 5 Sa 1409/04

    Abfindung, Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. April 2005 - 5 Sa 1409/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    - 2 AZR 348/81 - AP KO § 61 Nr. 14 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 17; 7. Februar 1985.
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 323/83

    Konkurs - Interessenausgleich - Nachteilsausgleich - Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05
    Der Anspruch stellt (nur dann) eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO dar, wenn die Betriebsänderung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschlossen und durchgeführt wurde (vgl. BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 323/83 - BAGE 49, 160; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 16/02 - aaO).
  • BAG, 27.10.1998 - 1 AZR 94/98

    Sozialplanabfindung im Konkurs - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 46/84

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der

  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03

    Insolvenzordnung (InsO)

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Geschäftsführerkündigung nach Insolvenzeröffnung: Vertraglicher

    Hinweise des Senats: Parallelverfahren - 6 AZR 347/05 -.
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