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   BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99   

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BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99 (https://dejure.org/2000,4060)
BAG, Entscheidung vom 16.11.2000 - 6 AZR 353/99 (https://dejure.org/2000,4060)
BAG, Entscheidung vom 16. November 2000 - 6 AZR 353/99 (https://dejure.org/2000,4060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnanspruch während der Kündigungsfrist unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs - Einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit - Verlagerung des Betriebsrisikos und Wirtschaftsrisikos auf den Arbeitnehmer - Anspruch auf eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvorrang bei Annahmeverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.03.1992 - 6 AZR 311/90

    Tarifvorrang bei Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    aa) Im Urteil vom 12. März 1992 (- 6 AZR 311/90 - BAGE 70, 62) hat der erkennende Senat angenommen, daß die Regelung in § 12 Satz 1 TV Ang iöS, wonach sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall richtet, dem Arbeitgeber ein einseitiges Bestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit einräumt.

    Die tarifliche Abweichung von den Mindestbeschäftigungszeiten des § 4 Abs. 1 BeschFG ist, obwohl sie für den Arbeitnehmer ungünstiger ist als die gesetzliche Regelung, nach § 6 Abs. 1 BeschFG zulässig (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO).

    Auch hier kann der erkennende Senat auf die entsprechend geltenden Ausführungen in seinem Urteil vom 12. März 1992 (- 6 AZR 311/90 - aaO) verweisen, wo er angenommen hat, daß die von § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 BeschFG abweichende entsprechende Regelung in § 12 Satz 1 TV Ang iöS, wonach sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitsanfall richtet, dem Arbeitgeber wirksam ein einseitiges Bestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit einräumt.

    Sowohl nach seinem Wortlaut als auch nach seiner Entstehungsgeschichte ersetzt § 6 BeschFG den sonst durch das Kündigungsrecht gewährleisteten Schutz des Arbeitnehmers gegen Änderung der Arbeitsbedingungen durch die autonomen Regelungen der sachkundigen Tarifvertragsparteien (BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO; zustimmend Mosler Anm. zu AP BeschFG § 4 Nr. 1; vgl. auch Hromadka FS Kissel S 417, 427).

    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 213 f.; 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 103 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 87 mwN).

    Diese können sich nicht nur aus zwingendem Gesetzesrecht, sondern auch aus dem Grundgesetz, den guten Sitten oder tragenden Grundsätzen des Arbeitsrechts ergeben (BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO).

    Eine tarifliche Regelung kann deshalb auch wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtsunwirksam sein (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO unter Hinweis auf BAG 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 - BAGE 63, 100).

    In dem Urteil vom 12. März 1992 (- 6 AZR 311/90 - aaO) hat der Senat angenommen, § 12 Satz 1 TV Ang iöS sei nicht wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unwirksam.

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Als ein Fall des Wirtschaftsrisikos ist dies grundsätzlich der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen (vgl. insoweit BAG 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 - BAGE 77, 123), wobei unerheblich ist, daß in dessen eigentlichen Einflußbereich die Einstellung des Schlachtbetriebs als solche nicht fällt (BAG 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 - aaO; 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 15).

    a) Tarifverträge können die Vergütungspflicht des Arbeitgebers bei Annahmeverzug und auch im Fall des Betriebsrisikos abweichend regeln, da es sich um tarifdispositives Gesetzes- bzw. Richterrecht (Betriebsrisikolehre) handelt (BAG 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 - aaO; 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - BAGE 41, 123; 6. November 1968 - 4 AZR 186/68 - AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 16 = EzA BGB § 615 Nr. 12; Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 323; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 599; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 9. Aufl. § 101 Rn. 11; Däubler Tarifvertragsrecht 3. Aufl. Rn. 915).

    b) Der erkennende Senat hat im Urteil vom 23. Juni 1994 (- 6 AZR 853/93 - aaO) angenommen, § 12 TV Ang aöS enthalte keine von grundsätzlich abweichende Verteilung des Betriebsrisikos zuungunsten des Arbeitnehmers, da nur die Berechnung der Vergütung, nicht aber das geschuldete Arbeitszeitvolumen geregelt sei.

  • BAG, 08.03.1961 - 4 AZR 223/59

    Absatzmangel - Feierschicht - Betriebsrisiko - Wirtschaftsrisiko - Lohnanspruch

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Durch eine solche Regelung wird im allgemeinen die Vorschrift des § 616 BGB über die Fortzahlung der Vergütung bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen ausgeschlossen (BAG 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94; 8. März 1961 - 4 AZR 223/59 - BAGE 11, 34; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 9. Aufl. § 101 Rn. 11; Preis Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht S 332; Palandt/Putzo BGB 60. Aufl. § 615 Rn. 5).

    Eine Abbedingung des Lohnanspruchs bei Annahmeverzug des Arbeitgebers nach § 615 BGB oder eine Regelung des Betriebsrisikos bedeutet eine solche Klausel im Zweifel nicht (BAG 8. März 1961 - 4 AZR 223/59 - aaO).

  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Ein Widerspruch zu den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Januar 1994 (- 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327) sowie des Ersten Senats vom 18. Oktober 1994 (- 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA § 615 Kurzarbeit Nr. 2), nach denen die Regelung in § 15 Abs. 5 BAT-O eine objektive Umgehung zwingender Vorschriften des Kündigungsrechts darstellt und daher unwirksam ist, entsteht nicht.
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 430/84

    Bezahlter Urlaub

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 213 f.; 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 103 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 87 mwN).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 533/89

    Abfindungsberechnung nach Rationalisierungsabkommen

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO; 25. Februar 1987 - 8 AZR 430/84 - BAGE 54, 210, 213 f.; 27. November 1991 - 4 AZR 533/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 103 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 87 mwN).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Ein Widerspruch zu den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 27. Januar 1994 (- 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327) sowie des Ersten Senats vom 18. Oktober 1994 (- 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA § 615 Kurzarbeit Nr. 2), nach denen die Regelung in § 15 Abs. 5 BAT-O eine objektive Umgehung zwingender Vorschriften des Kündigungsrechts darstellt und daher unwirksam ist, entsteht nicht.
  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Eine tarifliche Regelung kann deshalb auch wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtsunwirksam sein (vgl. BAG 12. März 1992 - 6 AZR 311/90 - aaO unter Hinweis auf BAG 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 - BAGE 63, 100).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Der Senat hat es insoweit unter Hinweis auf die Entscheidung des Siebten Senats vom 12. Dezember 1984 (- 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314) als unzulässig angesehen, daß der Arbeitgeber durch § 15 Abs. 5 BAT-O ein einseitiges Gestaltungsrecht besitzt, das ihn berechtigt, ohne Bindung an Kündigungsfristen und Kündigungsgründe einseitig in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses einzugreifen.
  • BAG, 30.05.1963 - 5 AZR 282/62

    Betriebsrisiko bei Anordnung eines behördlichen Verbots

    Auszug aus BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99
    Als ein Fall des Wirtschaftsrisikos ist dies grundsätzlich der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen (vgl. insoweit BAG 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 - BAGE 77, 123), wobei unerheblich ist, daß in dessen eigentlichen Einflußbereich die Einstellung des Schlachtbetriebs als solche nicht fällt (BAG 23. Juni 1994 - 6 AZR 853/93 - aaO; 30. Mai 1963 - 5 AZR 282/62 - AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 15).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

  • BAG, 06.11.1968 - 4 AZR 186/68

    Vergütungspflicht - Arbeitsausfall - Lohnanspruch - Betriebsrisikoverteilung

  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98

    Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

  • BAG, 30.01.1991 - 4 AZR 338/90

    Vergütung bei Stromausfall in der Schuhindustrie Vergütung bei Stromausfall in

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.1998 - 8 Sa 570/98

    Arbeitsvergütung; Von keiner Vertragsseite zu vertretende Unmöglichkeit;

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 566/91

    Honoraranspruch eines arbeitnehmerähnlichen Redakteurs

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Die Gerichte haben jedoch zu kontrollieren, ob durch die tarifliche Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschritten werden (vgl. zB BAG 19. April 2012 - 6 AZR 677/10 - Rn. 30 ff.; 16. November 2000 - 6 AZR 353/99 - zu 3 d cc (1) der Gründe mwN, EzBAT TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentl. Schlachthöfe Nr. 14; 18. Januar 1996 - 6 AZR 196/95 - zu II 3 der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 12.04.2011 - 13 Sa 1393/10

    Mindestarbeitszeit kann konkludent aus einer einvernehmlichen Vertragshandhabung

    Zu dieser abgelösten tariflichen Regelung hat das BAG mit Urteil vom 16.11.2000, 6 AZR 353/99 (auch: Urteil vom 12.03.1992, 6 AZR 311/90, AP Nr. 1 zu § 4 BeschFG 1985), entschieden, dass die Arbeitszeitregelung allein nach Bedarf zulässig ist und ohne einzelvertragliche Vereinbarung kein Anspruch auf Mindestbeschäftigung besteht.
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

    Ob dieser Befund es rechtfertigt, die tarifliche Erweiterung des Direktionsrechts als unzulässigen Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsvertrags anzusehen (vgl. BAG 23.09.2004 - 6 AZR 442/03 - Juris Rn. 24, 16.11.2000 - 6 AZR 353/99 - Juris Rn. 37 f., 22.05.1985 - 4 AZR 427/83 - Juris Rn. 18, LAG Düsseldorf 17.03.1995 - 17 Sa 1981/84 - LAGE Nr. 16 zu § 2 KSchG zu B IV 2, KR/Rost, 8. Aufl., § 2 KSchG Rn. 54 a ff., AnwK-ArbR/Elz, § 315 BGB Rn. 21 ff., APS/Künzl, § 2 KSchG Rn. 99, exolet Plüm DB 1992, 735), braucht die Kammer nicht zu entscheiden.
  • LAG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 Sa 1086/02

    Teilnichtigkeit der Ablösung des BAT (§ 40 S. 1) durch den TV-V

    Verschlechternde Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAG, Urteil vom 16.11.2000, 6 AZR 353/99, EzBAT Nr. 14 zu TV Fleischbeschauerpersonal außerhalb off. Schlachthöfe, zu 3 d cc (1), BAG, Urteil vom 18.01.1996, 6 AZR 223/95, n.v., zu II 3, BAG, Urteil vom 16.05.1995, 3 AZR 535/94, AP Nr. 14 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, zu II 2 b, BAG, Urteil vom 30.03.1995, 6 AZR 694/94, AP Nr. 33 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu II 1, BAG, Urteil vom 24.08.1993, 3 AZR 313/93, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 2).
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