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   BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10   

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BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10 (https://dejure.org/2011,10558)
BAG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 6 AZR 397/10 (https://dejure.org/2011,10558)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 (https://dejure.org/2011,10558)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

  • openjur.de

    Besitzstandszulage; Verfall des Anspruchs im Stichmonat; unzulässige Rechtsausübung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat - unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 TVÜ-L, § 24 Abs 1 S 2 TV-L, § 37 TV-L, § 242 BGB, § 29 Abschn B BAT
    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat - unzulässige Rechtsausübung

  • IWW

    Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder vom 12. Oktober 2006) § 11 Abs. 1 Tarifvertrag für den öffent... lichen Dienst der Länder (TV-L vom 12. Oktober 2006) § 24 Abs. 1 S. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L vom 12. Oktober 2006) § 37 BGB § 242 BAT § 29 Abschn. B, C EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG § 64

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Ausschlussfrist für den Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im Oktober 2006; Korrektur der Verfallwirkung einer tariflichen Ausschlussfrist unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rechtsausübung; Voraussetzungen des ...

  • Betriebs-Berater

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

  • rewis.io

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat - unzulässige Rechtsausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Besitzstandszulage; Verfall des Anspruchs im Stichmonat; Versäumung der Ausschlussfrist für den Anspruch auf den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im Oktober 2006; Korrektur der Verfallwirkung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall des Anspruchs auf Besitzstandszulage im Stichmonat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Besitzstandszulage - Verfall des Anspruchs im Stichmonat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 99
  • NZA 2012, 808
  • BB 2012, 700
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    a) Der Senat hat in Fällen, in denen das Zahlungsverhalten des öffentlichen Arbeitgebers und die objektive Rechtslage im Einklang standen, angenommen, dass der Beschäftigte die Zahlung der Besitzstandszulage nach dem Tarifwortlaut nur verlangen kann, wenn er den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im maßgeblichen Stichmonat erhalten hatte (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 8, BAGE 128, 219; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 14 ff., BAGE 129, 93; 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 24, AP TVÜ § 11 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 15; bestätigend im Rahmen der Prüfung der Berechnung des Vergleichsentgelts in Konkurrenzfällen auch 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 20, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

    Maßgeblich dafür ist der tatsächliche, individuelle Besitzstand der übergeleiteten Beschäftigten im Monat vor der Überleitung (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 22, BAGE 129, 93) .

    Darin liegt der Unterschied zu den vom Senat bereits entschiedenen Fällen (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - BAGE 128, 219; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - aaO) .

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    Der Arbeitnehmer kann deshalb auch dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn der Arbeitgeber ihn von der rechtzeitigen Geltendmachung abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (vgl. BAG 5. August 1999 - 6 AZR 752/97 - ZTR 2000, 36; 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125) .

    Allerdings wäre der Kläger, wenn das Landesamt für Bezüge und Versorgung die Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlags trotz der Aufnahme des Kindes seiner Ehefrau in seinen Haushalt abgelehnt hätte, geradezu aufgefordert gewesen, seinen Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag bzw. auf kinderbezogene Besitzstandszulage frist- und formgerecht geltend zu machen (vgl. zur unzutreffenden Auskunft bezüglich des Anspruchs auf eine Intensivpflegezulage BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125) .

    Wenn die Berufung eines Arbeitgebers auf die tarifliche Ausschlussfrist grundsätzlich nicht allein deswegen gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt, weil er dem Arbeitnehmer eine unzutreffende Auskunft über das Bestehen seines Anspruchs gegeben hat (vgl. BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 27) , ist die Berufung eines Arbeitgebers auf die tarifliche Ausschlussfrist erst recht keine unzulässige Rechtsausübung, wenn die unrichtige Auskunft nicht von ihm selbst oder der von ihm bestimmten zuständigen Person oder Einrichtung erteilt worden ist, sondern der Arbeitnehmer der unrichtigen Auskunft einer für verbindliche Auskünfte nicht zuständigen Person geglaubt und es deshalb unterlassen hat, seinen Anspruch rechtzeitig und formgerecht geltend zu machen.

  • BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72

    Aufrechnung nach Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    aa) Es trifft zwar zu, dass die Versäumung der Ausschlussfrist zum Erlöschen bzw. Untergang des Anspruchs führt (BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169, 173 f.) .

    bb) Der Verfall und damit Untergang des Anspruchs nach Versäumung der Ausschlussfrist führt allerdings dazu, dass mit einem verfallenen Anspruch nicht aufgerechnet werden kann, weil keine Rechtsposition mehr besteht, die zur Aufrechnung gestellt werden könnte (BAG 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - BAGE 25, 169) .

  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 384/08

    Vergleichsentgelt bei Überleitung des Beschäftigten vom BAT in den TVöD -

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    Deshalb steht dem Kläger die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder zu, soweit die Ausschlussfrist für den jeweiligen monatlichen Einzelanspruch gewahrt ist (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 384/08 - Rn. 20, AP TVÜ § 5 Nr. 3 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 16 für die Neuberechnung des Vergleichsentgelts durch den Arbeitgeber nach einer mehr als sechsmonatigen Überzahlung) .

    Ersteres verfällt nicht (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 384/08 - Rn. 20, AP TVÜ § 5 Nr. 3 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 16; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158, 162) .

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 595/09

    Zeitversetzte Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    Teil dieses Besitzstands sind aber auch solche Ansprüche, die zwar bestehen, die der Arbeitgeber, aus welchen Gründen auch immer, jedoch nicht erfüllt (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 595/09 - Rn. 22, AP TVÜ § 5 Nr. 6 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 22) .

    Die Tarifvertragsparteien wollten bei der Überleitung vom BAT in den diesen ablösenden TV-L an die tarifgerechten Grundlagen des Ortszuschlags anknüpfen und haben ausgehend davon den Anspruch auf die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-Länder geregelt (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 595/09 - Rn. 22, AP TVÜ § 5 Nr. 6 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 22) .

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    a) Der Senat hat in Fällen, in denen das Zahlungsverhalten des öffentlichen Arbeitgebers und die objektive Rechtslage im Einklang standen, angenommen, dass der Beschäftigte die Zahlung der Besitzstandszulage nach dem Tarifwortlaut nur verlangen kann, wenn er den kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag im maßgeblichen Stichmonat erhalten hatte (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 8, BAGE 128, 219; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 14 ff., BAGE 129, 93; 13. August 2009 - 6 AZR 319/08 - Rn. 24, AP TVÜ § 11 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 15; bestätigend im Rahmen der Prüfung der Berechnung des Vergleichsentgelts in Konkurrenzfällen auch 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 20, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18) .

    Darin liegt der Unterschied zu den vom Senat bereits entschiedenen Fällen (BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - BAGE 128, 219; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - aaO) .

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 851/09

    Anrechnung von Zeiten der Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern für die

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    Letzterer war wegen der Ungewissheit der künftigen Entwicklung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG mit dem 36-fachen der begehrten Vergütungsdifferenz zu bewerten (BAG 24. März 2011 - 6 AZR 851/09 -; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - AP TV-L § 16 Nr. 1 = EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 6) .
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 926/94

    Abfindungsanspruch - Verringerung - Verfall

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    Ersteres verfällt nicht (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 384/08 - Rn. 20, AP TVÜ § 5 Nr. 3 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 16; 1. Juni 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158, 162) .
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    ee) Entsprechend vorstehender Auslegung hat der Senat bereits ohne ausdrückliche Problematisierung angenommen, dass die Zulage nach § 11 TVÜ-Länder auch dann zu zahlen ist, wenn der darauf bestehende Anspruch im Oktober 2006 vom Arbeitgeber nicht erfüllt worden ist (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 55, BAGE 133, 354) .
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 397/10
    Letzterer war wegen der Ungewissheit der künftigen Entwicklung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG mit dem 36-fachen der begehrten Vergütungsdifferenz zu bewerten (BAG 24. März 2011 - 6 AZR 851/09 -; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - AP TV-L § 16 Nr. 1 = EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 6) .
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09

    Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

  • LAG Niedersachsen, 12.05.2010 - 15 Sa 1285/09

    Geltendmachung der Besitzstandszulage Kind

  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 319/08

    Anspruch auf kinderbezogenen Ortszuschlag - Besitzstandszulage - Auslegung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 7 Sa 209/09

    Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA - Nachweis des Kindergeldbezugs

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

    Ersteres verfällt nicht (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 36) .
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Die Frist des Plans zieht darum entgegen ihrer Bezeichnung als "Ausschlussfrist" - abweichend vom arbeitsrechtlichen Verständnis einer (tariflichen) Ausschlussfrist, die zum Erlöschen des nicht fristgerecht geltend gemachten Anspruchs führt (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 33, BAGE 140, 99) - nicht den Untergang der Forderung nach sich.
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Sie steht auch nicht im Widerspruch zu der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass ein Arbeitnehmer, dessen Frage, ob ein Anspruch besteht, vom Arbeitgeber verneint wird, "geradezu aufgefordert" ist, ungeachtet dieser Auskunft seinen Anspruch form- und fristgerecht geltend zu machen, wenn er den Verfall eines möglicherweise bestehenden Anspruchs verhindern will (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 19 f., BAGE 140, 99; 22. Januar 1997 -  10 AZR 459/96 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 628/14

    Altersdiskriminierung - Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist

    a) Allerdings kann der Anspruchsteller dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn der Anspruchsgegner die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Tatsachen verhindert, ihn von der rechtzeitigen Geltendmachung abhält, weil er in ihm das Vertrauen weckt, er werde auch ohne Geltendmachung den Anspruch erfüllen, oder es pflichtwidrig unterlässt, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Frist veranlasst hätten (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 17, BAGE 140, 99; 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - Rn. 28 ff., BAGE 125, 216) .
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten;

    aa) Es trifft allerdings zu, dass die Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen im Einzelfall gemäß § 242 BGB ausgeschlossen sein kann (BAG 15.09.2004 - 4 AZR 416/03, AP Nr. 191 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Rn. 42; BAG 25.01.2006 - 4 AZR 622/04, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel Rn. 52; BAG 08.12.2011 - 6 AZR 397/10, AP Nr. 6 zu § 11 TVÜ Rn. 17).

    Ein Verstoß gegen § 242 BGB wird weiter dann angenommen, wenn der Schuldner die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen verhindert (BAG 08.12.2011 - a.a.O. Rn. 17).

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 373/11

    Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage iSv. § 11 Abs. 1 Satz

    Damit soll der tatsächliche individuelle Besitzstand im Monat vor der Überleitung gewahrt werden (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 25 ff., AP TVÜ § 11 Nr. 6 = EzTöD 310 TVÜ-Länder § 11 Abs. 1 Nr. 1; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 452/10 - Rn. 16 ff., AP TVÜ § 11 Nr. 7 = EzTöD 310 TVÜ-Länder § 11 Abs. 1 Nr. 2) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 Sa 22/12

    Betriebliche Altersversorgung - nachträgliche Anpassung der Betriebsrente -

    Es hätte ihm jederzeit freigestanden, trotz dieser Mitteilung seinen Anspruch gegenüber der Beklagten innerhalb der Rügefrist geltend zu machen (ebenso bei falscher Auskunft des Arbeitgebers und dem Ablauf einer Ausschlussfrist: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 20, NZA 2012, 808).
  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 465/21

    "Besitzstandszulage Kind" im TVÜ-Länder - bestandskräftige Ablehnung des

    Dem Auslegungsergebnis stehen die Entscheidungen des Senats vom 8. Dezember 2011 (- 6 AZR 452/10 und 6 AZR 397/10 - BAGE 140, 99) nicht entgegen.

    Die tatsächliche Zahlung dieses Entgeltbestandteils durch den Arbeitgeber setze der Tarifvertrag hingegen nicht voraus (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 452/10 - Rn. 12 ff.; 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 21 ff., aaO) .

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 711/11

    Beginn der Ausschlussfrist für die Rückforderung der Besitzstandszulage nach § 11

    Sie wollten den tatsächlichen, individuellen Besitzstand der übergeleiteten Beschäftigten, wie er im Monat vor der Überleitung bestand, schützen (BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer

    Öffentliche Arbeitgeber erfüllen die gesetzlichen und tariflichen Ansprüche ihrer Beschäftigten im Allgemeinen auch tatsächlich (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 397/10 - Rn. 27, BAGE 140, 99) .
  • LAG Köln, 18.12.2015 - 4 Sa 615/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung des Arbeitgebers auf tarifliche

  • ArbG Köln, 03.02.2015 - 17 Ca 7859/14

    Tariflicher Anspruch auf die weitere Zahlung einer Funktionsstufe auf Grundlage

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2016 - 5 Sa 55/16

    Urlaubsabgeltungsanspruch des verstorbenen Ehemanns - tarifliche Ausschlussfrist

  • LG Berlin, 21.01.2016 - 67 O 60/15

    Anspruch einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegen den ehemaligen

  • LAG Köln, 14.08.2015 - 4 Sa 334/15

    Rechtsfolgen der Versäumung tariflicher Ausschlussfristen bei der Geltendmachung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 8 Sa 434/21

    Kinderbezogener Entgeltbestandteil im Ortszuschlag, Kindergeld,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2014 - 2 Sa 537/13

    Tariflicher Zahlungsanspruch - Ausschlussfrist

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 2 Sa 182/21

    Öffentlicher Dienst - rückwirkende Anerkennung einer Lehrbefähigung - Verfall von

  • ArbG Bochum, 01.06.2016 - 3 Ca 2581/15

    Zahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. eines Krankengeldzuschusses auf

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