Rechtsprechung
   BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42662
BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 (https://dejure.org/2012,42662)
BAG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 (https://dejure.org/2012,42662)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 (https://dejure.org/2012,42662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und Betriebsstilllegung - Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern - soziale Auswahl

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsstilllegung; Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 4 S 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsstilllegung

  • bag-urteil.com

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und Betriebsstilllegung - Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern - soziale Auswahl

  • Betriebs-Berater

    Betriebsbedingte Kündigung - konzernbezogene Weiterbeschäftigungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Kündigung in Elternzeit - Zulässigkeitserklärung und konzernbezogene Weiterbeschäftigung

  • rewis.io

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung im Betrieb, Unternehmen oder Konzern)

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung im Gemeinschaftsbetrieb: Weiterbeschäftigungspflicht auf freiem Arbeitsplatz eines anderen Unternehmens?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsstilllegung; Anderweitige Beschädtigungnsmöglichkeit (Konzern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Beklagtenbezeichnung - Abgrenzung von Betriebsübergang und Betriebsstilllegung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konzernbezogene Weiterbeschäftigungspflicht kann sich aus Arbeitnehmerübernahmeerklärung von anderem Konzernunternehmen ergeben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1007
  • NZI 2013, 151
  • BB 2013, 180
  • BB 2013, 956
  • BB 2013, 957
  • DB 2013, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (96)

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Die Parteibezeichnung war lediglich ungenau und deswegen richtigzustellen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - Rn. 41 ff.; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 18 ff.) .

    Sie besteht darin, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiterzuverfolgen (st. Rspr., vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 47) .

    Erst danach muss der Arbeitgeber erläutern, weshalb eine Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz nicht möglich war (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 50 mwN) .

    Mit der Beseitigung der einheitlichen Leitungsstruktur ist der Unternehmer des stillzulegenden Betriebs rechtlich nicht mehr in der Lage, eine Weiterbeschäftigung im fortgeführten Betrieb des anderen Unternehmens durchzusetzen (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 53 mwN) .

    (aa) Beruft sich der Arbeitnehmer auf konzernweiten Kündigungsschutz, muss er konkret aufzeigen, aus welchen vertraglichen Regelungen sich die konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht ableitet und wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 58 mwN) .

    Schon deswegen ist nicht ersichtlich, wie er auf die "Versetzung" der Klägerin zur F GmbH bestimmenden gesellschaftsrechtlichen Einfluss hätte nehmen können (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 59 mwN) .

    Sie hat auch nicht geltend gemacht, eine sog. Unterbringungsverpflichtung des Beklagten habe ausnahmsweise aus sonstigen Umständen hergerührt (vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 56 ff. mwN) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Er kann aber nicht eine Kündigung rückwirkend nichtig machen, deren Wirksamkeit als Gestaltungsrecht sich im Zeitpunkt ihres Zugangs bestimmt (BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 66) .
  • BAG, 13.06.2019 - 6 AZR 459/18

    Massenentlassung - Kündigung sofort nach Eingang der Massenentlassungsanzeige

    aa) Der unionsrechtlich determinierte Arbeitnehmerschutz bei Massenentlassungen knüpft an den Zeitpunkt der Entlassung und damit an den Zugang der Kündigungserklärung an (BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 442/16 - Rn. 23, BAGE 158, 104 unter Verweis auf EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 39; in diesem Sinne schon BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 33; ebenso: LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - zu B I 4.2 der Gründe; 29. März 2019 - 3 Sa 1253/18 - zu B I 5 c der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 10 Sa 306/18 - zu I 1 f cc der Gründe; ErfK/Kiel 19. Aufl. KSchG § 17 Rn. 11; aA: LAG Berlin-Brandenburg 25. April 2019 - 21 Sa 1534/18 - zu II 1 e bb (1) der Gründe; LAG Düsseldorf 29. März 2019 - 6 Sa 657/18 - zu A III 1 b aa ddd (5) der Gründe: Abgabe der Kündigungserklärung mit Verlassen des Machtbereichs des Arbeitgebers; Wolff/Köhler BB 2017, 1078, 1079) .

    Dem Abstellen auf den Zugang der Kündigung in diesem Zusammenhang entspricht es, dass dieser zeitlicher Bezugspunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit und damit Wirksamkeit der Kündigung ist (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26; 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 66) .

    Das Kündigungsschutzgesetz ist, bis auf hier nicht vorliegende Ausnahmefälle, nicht konzernbezogen (vgl. hierzu sowie zu möglichen Ausnahmefällen: BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 56 f.; 23. April 2008 - 2 AZR 1110/06 - Rn. 22; 23. März 2006 - 2 AZR 162/05 - Rn. 20 f.; 23. November 2004 - 2 AZR 24/04 - zu B III 2 b aa und bb der Gründe) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht