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   BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04   

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BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04 (https://dejure.org/2005,4210)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2005 - 6 AZR 411/04 (https://dejure.org/2005,4210)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 (https://dejure.org/2005,4210)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Berufsausbildungsverhältnis - Beendigung

  • IWW

    BBiG aF § 14 Abs. 2 BBiG aF § ... 17 BBiG aF § 41 Prüfungsordnung über die Durchführung für Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen (APO) der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern § 21 Abs. 5 Prüfungsordnung über die Durchführung für Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen (APO) der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern § 21 Abs. 1 BGB § 611 BGB § 612 Abs. 2 BGB § 615 ZPO § 287 ZPO § 554
    EBBiG, Prüfungsordnung über die Durchführung für Abschlussprüfung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses; Beendigung eines Berufsausbildungsvertrages; Rechtsfolgen des Bestehens einer Abschlussprüfung; Festsetzung des Zeitpunkts des Bestehens einer Prüfung; Anspruch auf Zahlung von Facharbeiterlohn

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BBiG aF § 14 Abs. 2; ; BBiG aF § ... 17; ; BBiG aF § 41; ; Prüfungsordnung über die Durchführung für Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen (APO) der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern § 21 Abs. 5; ; Prüfungsordnung über die Durchführung für Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen (APO) der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern § 21 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 615; ; ZPO § 287; ; ZPO § 554

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei Beschäftigung des Auszubildenden im Anschluss an das beendete Berufsausbildungsverhältnis - Tag der letzten Prüfungsleistung als Termin des Bestehens oder Nichtbestehens der Abschlussprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Generelle Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses mit Bestehen der Abschlussprüfung ? Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts nur bei anderweitiger Festlegung in einer speziellen Prüfungsordnung ? Folgen der Weiterbeschäftigung ohne ausdrückliche Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 680
  • DB 2005, 2585
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 251/93

    Auszubildende - Abschlussprüfung - Facharbeiterlohn

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04
    Hinweise des Senats: Bestätigung der ständigen Rechtsprechung s. BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 - BAGE 76, 10.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlussprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP BBiG § 14 Nr. 1 = EzA BBiG § 14 Nr. 2; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79; 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 -BAGE 76, 10).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die gemäß § 41 BBiG aF von der zuständigen Stelle erlassene Prüfungsordnung einen anderen Zeitpunkt festlegt, zu dem die Abschlussprüfung als "bestanden" anzusehen ist (BAG 5. April 1984 - 2 AZR 54/83 -EzB [alte Fassung] BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18; 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 - BAGE 76, 10).

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Februar 1994 (- 5 AZR 251/93 - aaO) steht den Bestimmungen des § 21 APO nicht entgegen.

    § 21 APO ist damit nicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach der Entscheidung vom 16. Februar 1994 (- 5 AZR 251/93 - BAGE 76, 10) unwirksam, da der Prüfungsausschuss am 2. Juli 2002 gemeinsam das Gesamtergebnis der Prüfungsleistung des Klägers festgestellt und in den Bescheid vom 2. Juli 2002 aufgenommen hat.

  • LAG München, 02.03.2004 - 6 Sa 323/03
    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 2. März 2004 - 6 Sa 323/03 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 2. März 2004 - 6 Sa 323/03 - teilweise aufgehoben, soweit es die Klage in einem Betrag von 2.000,00 Euro brutto nebst Zinsen aus dem entsprechenden Nettobetrag abgewiesen hat.

  • BAG, 07.10.1971 - 5 AZR 265/71

    Abschlußprüfung - Prüfungsende

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlussprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP BBiG § 14 Nr. 1 = EzA BBiG § 14 Nr. 2; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79; 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 -BAGE 76, 10).
  • BAG, 31.10.1985 - 6 AZR 557/84

    Jugendvertreter - Weiterbeschäftigung - Fristberechnung

    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Abschlussprüfung erst dann bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 - AP BBiG § 14 Nr. 1 = EzA BBiG § 14 Nr. 2; 31. Oktober 1985 - 6 AZR 557/84 - BAGE 50, 79; 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 -BAGE 76, 10).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 54/83
    Auszug aus BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 411/04
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die gemäß § 41 BBiG aF von der zuständigen Stelle erlassene Prüfungsordnung einen anderen Zeitpunkt festlegt, zu dem die Abschlussprüfung als "bestanden" anzusehen ist (BAG 5. April 1984 - 2 AZR 54/83 -EzB [alte Fassung] BBiG § 14 Abs. 2 Nr. 18; 16. Februar 1994 - 5 AZR 251/93 - BAGE 76, 10).
  • BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 479/17

    Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung

    Es genügt nicht, wenn der Auszubildende zwar die Prüfungsleistungen vor Ablauf der Ausbildungszeit erbracht hat, ihm das Ergebnis jedoch noch nicht verbindlich mitgeteilt worden ist (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 427/07 - Rn. 16; 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 1 a der Gründe) .
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07

    Berufsausbildungsverhältnis - Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit -

    Ein vorzeitiges Ende nach diesen Regelungen trat nicht ein, da der Kläger zwar die Prüfungsleistungen vor Abschluss der Ausbildungszeit erbracht hat, ihm das Ergebnis jedoch erst später verbindlich mitgeteilt worden ist (BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 1 der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 12 = EzA BBiG § 14 Nr. 13).
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 10/10

    Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur Insolvenzmasse

    Nach § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO kommt es für die Statthaftigkeit der Anschlussrevision nicht darauf an, ob das Landesarbeitsgericht die Revision zugelassen hat (vgl. BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 3 der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 12 = EzA BBiG § 14 Nr. 13) .
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 312/08

    Tariflicher Anspruch auf freie Tage bei Teilzeitarbeit

    Nach § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist es unschädlich, dass das Landesarbeitsgericht die Revision nur für die Beklagte zugelassen hat (vgl. BAG 16. Juni 2005 - 6 AZR 411/04 - zu II 3 der Gründe, AP BBiG § 14 Nr. 12 = EzA BBiG § 14 Nr. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 2 Sa 2032/16

    Vergütungsansprüche eines Auszubildenden nach Ablauf der Ausbildungszeit

    Arbeitet der Auszubildende ohne Kenntnis des Ausbilders (Arbeitgebers) oder seines einstellungsberechtigten Vertreters weiter, wird er nicht im Sinne von § 24 BBiG beschäftigt, sondern er beschäftigt sich nur selbst (ganz herrschende Meinung, vgl. nur LAG Hamburg 12.09.1980 EzB § 17 BBiG Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 18.01.2006 - 6 Ta 12/06 - zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 20.04.2007 - 13 Sa 330/07 - EzB BBiG § 24 Nr. 27; KR-Fischermeier, 11. Aufl., § 24 BBiG Rz. 5-6 m.w.N. aus dem Schrifttum; auch das BAG geht von dieser Darlegungs- und Beweislast des Auszubildenden aus, vgl. BAG 16.06.2005 - 6 AZR 411/04 - EzA § 14 BBiG Nr. 13, Rz. 20).
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