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   BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88   

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BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 (https://dejure.org/1990,4716)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 (https://dejure.org/1990,4716)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 (https://dejure.org/1990,4716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Überstundenvergütung für die tatsächlichen Einsatzzeit in einer Feuerwehrleitstelle - Abhören der Funkkanäle und Überwachung der sonstigen Kontrolleinrichtungen als "Arbeitsdienst"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 892/78

    Arbeitsbereitschaft: Kraftfahrer im Krankentransportdienst

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind als Arbeitsbereitschaft solche innerhalb der Arbeitszeit liegende Zeiten anzusehen, die für den Arbeitnehmer ohne körperliche und geistige Beanspruchung zur Entspannung geeignet sind (BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 892/78 - AP Nr. 1 zu § 1, 8 MTL II; BAGE 51, 131, 137 ff. = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT).

    Arbeitsbereitschaft ist eine mindere Leistung und die Unterscheidung zur Vollarbeit ergibt sich aus dem Grad der Beanspruchung, d.h. aus der Möglichkeit, ob und in welchem Umfang Zeiten der Entspannung anfallen (BAG Urteil vom 28. Januar 1981, a.a.O., mit zustimmender Anm. von Zmarzlik; Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 7 Rz 26; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 31).

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89

    Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT; BAGE 41, 47, 50 f. = AP Nr. 7 zu § 44 BAT).

    Die Verweisung umfaßt dabei nicht nur die einschlägigen Gesetze, sondern auch hierzu ergangene Erlasse und Rechtsverordnungen (BAG Urteil vom 16. November 1989, a.a.O.; Keymer, Das Nebentätigkeitsrecht der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, ZTR 1988, 193, 195).

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT; BAGE 41, 47, 50 f. = AP Nr. 7 zu § 44 BAT).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Der erkennende Senat kann deshalb nur überprüfen, ob von dem Berufungsgericht der gesamte Inhalt der Verhandlung berücksichtigt worden ist, ob eine Würdigung aller Beweise stattgefunden hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt BAGE 55, 78, 87 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind als Arbeitsbereitschaft solche innerhalb der Arbeitszeit liegende Zeiten anzusehen, die für den Arbeitnehmer ohne körperliche und geistige Beanspruchung zur Entspannung geeignet sind (BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 892/78 - AP Nr. 1 zu § 1, 8 MTL II; BAGE 51, 131, 137 ff. = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT).
  • BAG, 11.09.1959 - 1 AZR 56/59
    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Mit der unmittelbaren Brandbekämpfung sind aber nicht nur die Angestellten beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitung sonstiger Notstände lediglich Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbekämpfung oder Hilfsleistung erst ermöglichen oder zumindest unterstützen (BAG Urteil vom 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 216/64

    Dienstbereitschaft - Arbeitsbereitschaft - Wache Achtsamkei - Zustand der

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Es ist deshalb auf die allgemeinen Begriffe Arbeitszeit und Arbeitsbereitschaft zurückzugreifen (BAGE 18, 256 = AP Nr. 3 zu § 13 AZO; BVerwG Beschluß vom 8. März 1967 - RVerwG VI C 79.63 - AP Nr. 4 zu § 13 AZO, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.04.1988 - 17 Sa 2000/87

    Leitstelle für Feuerschutz - feuerwehrtechnischer Dienst - Vollarbeit -

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. April 1988 - 17 Sa 2000/87 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.10.1965 - 4 AZR 189/64

    Krankentransportfahrer - Feuerwehrtechnischer Dienst - Brandschutz -

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen, liegt feuerwehrtechnischer Dienst immer dann vor, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient (BAG Urteil vom 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Auszug aus BAG, 22.03.1990 - 6 AZR 411/88
    Diese Verweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch zulässig (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; BAG Urteil vom 16. Februar 1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT; BAGE 41, 47, 50 f. = AP Nr. 7 zu § 44 BAT).
  • BVerwG, 08.03.1967 - VI C 79.63

    Rechtsmittel

  • BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60

    Durchführung des Mannheimer Abkommens - Regelmäßige Arbeitszeit - Tarifliche

  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 446/82

    Arbeitsentgelt: Zeitzuschläge bei Arbeitsbereitschaft

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen ist inhaltlich eine Tätigkeit erforderlich, die unmittelbar dem Brandschutz dient (so zur SR 2x BAT: BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - zu II 2 der Gründe; 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 -) .

    Für eine unmittelbare Brandbekämpfung genügt es - ist aber auch erforderlich -, wenn Beschäftigte bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände Hilfsdienste leisten und damit die eigentliche Brandbekämpfung oder Hilfsleistung erst ermöglichen oder zumindest unterstützen (zur SR 2x BAT: BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 662/97 - zu II 3 a aa der Gründe, BAGE 89, 246; 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - zu II 1 der Gründe; zum TV AL BAG 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - zum Begriff des Einsatzdienstes und dessen Verhältnis zum Begriff des feuerwehrtechnischen Dienstes BAG 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - zu II 3 der Gründe) .

  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 24.95

    Beamtenrecht: Anspruch auf Zulagen von Feuerwehrbeamten im Leitstellendienst

    Eine abweichende Beurteilung ist nicht aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - (ZTR 1990, 517) geboten.
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 662/97

    Eingruppierung: Einsatzsachbearbeiter in Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle

    Mit der unmittelbaren Brandbekämpfung sind nicht nur die Angestellten beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zur Beseitigung sonstiger Notstände nur Hilfsdienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbekämpfung erst ermöglichen oder unterstützen (BAG Urteil vom 22. März 1990 - 6 AZR 411/88 - EzBAT SR 2 x BAT Arbeitszeit Nr. 1 = ZTR 1990, 517; BAG Urteil vom 11. September 1959 - 1 AZR 56/59 - n.v.; LAG Hamm Urteil vom 9. März 1989 - 17 Sa 1524/88 - EzBAT SR 2 x BAT Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nr. 1).

    Die Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind daher Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst (so auch BAG Urteil vom 22. März 1990, aaO; BAG Urteil vom 6. August 1997 - 10 AZR 167/97 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O SR 2 x = EzBAT SR 2 x BAT Einsatzdienst Nr. 2; LAG Hamm Urteil vom 9. Februar 1995 - 17 Sa 1179/94 - ZTR 1995, 367; a.A. Claus, Lexikon der Eingruppierung, Stand Januar 1996, Stichwort "Feuerwehr-Einsatz-Leitstellen").

  • ArbG Stuttgart, 02.07.2014 - 11 Ca 291/14

    Eingruppierung eines Gerätewartes der Feuerwehr

    Deswegen hat das Bundesarbeitsgericht den Einsatzsachbearbeiter in einer Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle zu den Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gezählt, weil der Begriff der technischen Angestellten nicht auf solche beschränkt werden dürfe, die "unmittelbar am Gerät" arbeiten (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - Juris Rz. 47; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Juris Rz. 32, 33; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Juris Rz. 37).

    Nach Auffassung und Willen der Tarifvertragsparteien zählt der dort genannte Personenkreis nicht zum feuerwehrtechnischen Dienst, weil er gerade nicht mir der unmittelbaren Brandbekämpfung betraut ist (BAG 22.07.1998 - 4 AZR 662/97 - aaO; 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - aaO; 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - aaO; LAG Hamm 09.03.1989 - 17 Sa 1524/88 - Juris; Leitsatz zu einem Angestellten, der für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer Kreisschlauchpflegerei angestellt ist).

  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 167/97

    Tarifliche Tätigkeitszulage - Feuerwehrzulage

    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen, liegt feuerwehrtechnischer Dienst immer dann vor, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient (BAG, Urteile vom 6. Oktober 1965 - 4 AZR 189/64 - AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; vom 22 März 1990 - 6 AZR 411/88 - n.v.; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Mai 1997, SR 2 x Erl. 1).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19

    Eingruppierung - Brandschutzprüfer

    Vom Zweck einer Feuerwehr her gesehen, liegt feuerwehrtechnischer Dienst immer dann vor, wenn die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar dem Brandschutz dient ( BAG, Urteil vom 06.10.1965 - 4 AZR 189/64 - AP. Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; Urteil vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Rn. 37; Urteil vom 06.08.1997 - 10 AZR 167/97 - Rn. 32, juris ).

    Mit der unmittelbaren Brandbekämpfung sind aber nicht nur die Beschäftigten beschäftigt, die unmittelbar vor Ort ein Feuer bekämpfen, sondern auch die, die bei der Bekämpfung von Bränden oder zu der Beseitigung sonstiger Notstände lediglich Hilfedienste leisten und damit durch ihre Tätigkeit die eigentliche Brandbekämpfung oder Hilfeleistung erst ermöglichen oder zumindest unterstützen ( BAG, Urteil vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Rn. 37, m.w.Nachweisen, juris ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14

    Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent - öffentlicher Dienst - tarifliche

    Nach der zu diesen ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die daher weiter zugrunde zu legen ist, liegt feuerwehrtechnischer Dienst vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die unmittelbar dem Brandschutz dient, was bei der Tätigkeit eines Krankentransportfahrers nicht der Fall ist ( so bereits BAG 06.10.1965 - 4 AZR 189764 - Rn. 9, AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT; ferner BAG 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 - Rn. 37, EzBAT SR 2x BAT Arbeitszeit Nr. 1 ).
  • LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94

    Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung

    e) Ausgehend hiervon hat jedoch das Bundesarbeitsgericht schon Urteil vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 -, das - soweit ersichtlich - nicht veröffentlicht ist, auf das aber die Parteien in der Berufungsinstanz durch den Vorsitzenden der erkennenden Berufungskammer mit Verfügung vom 04.10.1994 hingewiesen worden sind, angenommen, dass die Angestellten, die in einer Leitstelle eingesetzt seien, gerade nicht nach der Protokollerklärung zu Nr. 5 Satz 1 SR 2 x zum BAT aus dem Kreis der im feuerwehrtechnischen Einsatzdienst Beschäftigten herausgenommen seien.

    Denn zum einen ist das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22.03.1990 - 6 AZR 411/88 -, aaO. als Revisionsentscheidung zu dem Berufungsurteil der erkennenden Berufungskammer vom 22.04.1988 - 17 Sa 2000/87 - ergangen, in dem die erkennende Berufungskammer schon die vom Bundesarbeitsgericht geteilte Auffassung vertreten hatte.

  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19

    Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 22. März 1990 (- 6 AZR 411/88 -) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2004 - 1 A 2426/02

    Gewährung von Mehrarbeitsvergütung an Feuerwehrbeamte; Voraussetzungen der

    Soweit Herr C. nämlich im Zusammenhang mit dem 24- Stunden-Schichtdienstmodell ausgeführt hat, dass es dabei einen Ausgleich für die nach diesem Modell anders als nach dem Tarifrecht geleisteten Stunden nicht geben könne, hat sich dies nach den überzeugenden Erläuterungen der Beklagten in ihrem Schriftsatz vom 6. November 2001 auf das Urteil des BAG vom 22. März 1990 (- 6 AZR 411/88 -, JURIS) bezogen, das den Bereitschaftsdienst für Angestellte einer Feuerwehrleitstelle insgesamt nicht der sog. Arbeitsbereitschaft zugeordnet, sondern als volle Arbeitsleistung gewertet hatte.
  • LAG Sachsen, 16.10.1996 - 10 Sa 699/95

    Feuerwehrzulage; Berufsfeuerwehr; Beschwerdewert; Streitwert; Berufung;

  • LAG Hamm, 29.02.1996 - 17 Sa 719/95

    Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 20 Sa 832/09

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz -

  • LAG Hamm, 01.08.2001 - 18 Sa 661/01

    Eingruppierung in Vergütungsgruppe IV a BAT/VKA Nr. 2 a Abs. 1 der

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