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   BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89   

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BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 (https://dejure.org/1991,3216)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 (https://dejure.org/1991,3216)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89 (https://dejure.org/1991,3216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikation - Fälligkeit - Zweckbestimmung

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Eine Sonderleistung des Arbeitgebers kann ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand haben und keinen darüber hinausgehenden Zweck verfolgen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - DB 1991, 446 = BB 1991, 695, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Der Arbeitnehmer hat beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem vertraglich bestimmten Auszahlungstag einen Anspruch auf die anteilige Sonderzahlung entsprechend dem Wert der von ihm erbrachten Teilleistung (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation).

    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 324/88

    Jahressonderzahlung: Begriff des ungekündigten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Die Sonderleistung kann aber auch die Belohnung bisheriger Dienste und erwiesener Betriebstreue zum Ziel haben und zugleich in Erwartung künftiger Betriebstreue gezahlt werden (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Eine Sonderleistung des Arbeitgebers kann ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand haben und keinen darüber hinausgehenden Zweck verfolgen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 156/89 - DB 1991, 446 = BB 1991, 695, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.03.1981 - 5 AZR 952/78

    Stammarbeiterzulage

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Die Sonderleistung kann aber auch die Belohnung bisheriger Dienste und erwiesener Betriebstreue zum Ziel haben und zugleich in Erwartung künftiger Betriebstreue gezahlt werden (BAG Urteil vom 7. Dezember 1989 - 6 AZR 324/88 - AP Nr. 14 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. März 1981 - 5 AZR 952/78 - AP Nr. 107 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    a) Die Zweckbestimmung einer Sonderzahlung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird (BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 -, aaO; BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - DB 1991, 868 = BB 1991, 694; BAG Urteil vom 10. Januar 1991 - 6 AZR 205/89 -, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88

    Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit

    Auszug aus BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 421/89
    Es handelt sich dann um Gratifikationen oder um Leistungen mit Mischcharakter (Entgelt im weiteren Sinne), wenn die Zahlung sowohl ein Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen darstellt als auch eine Belohnung für die in der Vergangenheit erwiesene Betriebstreue (BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 381/88 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).
  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 261/06

    Jahressonderzuwendung - befristeter Arbeitsvertrag

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 9 Sa 19/21

    Bonusvereinbarung - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsklausel - unangemessene

    Dies ergibt sich aus dem Vergütungscharakter der Bonuszahlungen für ein ganzes Jahr einerseits und dem Umstand, dass der Kläger andererseits seine versprochene Arbeitsleistung nur anteilig, hier bis zum September 2019 erbracht hat (BAG, Urteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89, Rn. 16, juris).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Anderes gilt zwar für Sonderleistungen, deren (in ihren Bezugsvoraussetzungen objektivierbare 51 S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

    S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

    51) S. dahin bereits BAG 13.6.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86 [Leitsatz 2.]: "Die Zweckbestimmung einer Sonderleistung ergibt sich vorrangig aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, von deren Vorliegen und Erfüllung die Leistung abhängig gemacht wird"; nachdrücklich dann BAG 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 152 = EzA § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 102 = NZA 1993, 1043 [Leitsatz]: "Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung (...), wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluss- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluss- oder Kürzungstatbestände begründen".

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86; 23. Februar 1983 - 5 AZR 538/80 - DB 1983, 1662).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2009 - 17 Sa 1522/08

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • LAG Hessen, 19.10.1992 - 11 Sa 647/92

    Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes für Zeiten der Inanspruchnahme von

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08

    Kein Anspruch auf Bonuszahlung bei Eigenkündigung - deklaratorische Verweisung

    Sie kann allenfalls ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG, 25.04.1991, 6 AZR 183/90, AP Nr. 138 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, 13.06.1991, 6 AZR 421/89, EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2009 - 17 Sa 618/09

    Auslegung einer Vertragsklausel als konstitutive Zusage. Wirksamkeit einer

    Sie kann allenfalls als ein zusätzliches Indiz, nicht jedoch als ausschlaggebendes oder gar alleiniges Merkmal für einen bestimmten Zweck herangezogen werden (BAG 13.06.1991 - 6 AZR 421/89 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 86).
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

    Die tarifliche Leistung nach § 27 Abschn. C BAT ist nicht mit Stichtagsregelungen oder Rückzahlungsklauseln oder dergleichen versehen, was ein Indiz für eine Belohnung der Betriebszugehörigkeit wäre (Senatsurteil vom 13. Juni 1991 - 6 AZR 421/89 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 86; Gaul, BB 1994, 494, 498).
  • LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02

    Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu

    Scheidet der Arbeitnehmer vor dem festgesetzten Auszahlungstag aus, so hat er Anspruch auf die anteilige Sonderzahlung entsprechend dem Wert der von ihm erbrachten Teilleistung (BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77, AP Nr. 100 zu § 611 BGB - Gratifikation ; 13.6.1991, 6 AZR 421/89, EzA § 611 BGB - Gratifikation, Prämie Nr. 86 ).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10

    Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des

  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 17 Sa 542/12

    Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten

  • LAG Köln, 03.07.1997 - 5 Sa 445/97

    Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation / 13. Monatsgehalt; Ausscheiden des

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89

    Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • LAG Düsseldorf, 22.12.1997 - 18 Sa 1731/97

    Arbeitsentgelt: Kürzung einer Sonderzahlung während des Erziehungsurlaubs

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2001 - 15 Sa 48/01

    Abgrenzung einer Gratifikation von einem 13. Monatsgehalt nach dem

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZN 206/96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz zu einer

  • ArbG Wuppertal, 25.08.2011 - 5 Ca 3169/10

    Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld im Austrittsjahr; Auslegung einer

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