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   BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02   

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BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02 (https://dejure.org/2003,3002)
BAG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 6 AZR 447/02 (https://dejure.org/2003,3002)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 (https://dejure.org/2003,3002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung für Arbeitseinsätze während einer Rufbereitschaft an Wochenfeiertagen; Recht zur Anordnung von Rufbereitschaft an Stelle von Feiertagsarbeit gegenüber einem Angestellten, dessen dienstplanmäßige Arbeit wegen eines Wochenfeiertags ausfällt; Tarifliche ...

  • Judicialis

    BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § ... 612 Abs. 1; ; EntgeltfortzahlungsG § 2 Abs. 1; ; BAT § 15 Abs. 1 Satz 1; ; BAT § 15 Abs. 6 Unterabs. 1; ; BAT § 15 Abs. 6a Unterabs. 1 Satz 1; ; BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 1; ; BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 2; ; BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 1; ; BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 2; ; BAT § 17 Abs. 1 Unterabs. 1; ; BAT § 17 Abs. 3 Satz 1; ; BAT § 35 Abs. 1 Satz 2; ; BAT § 35 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rufbereitschaft - Anordnung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit; Anordnung bei Ausfall der dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden infolge eines gesetzlichen Wochenfeiertags; Vergütung angefallener Arbeit bei tarifwidrig angeordneter ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rufbereitschaft an einem Wochenfeiertag: Vergütung angefallener Arbeit ohne Anrechnung der Entgeltfortzahlung am Feiertag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 62
  • NZA 2004, 390
  • BB 2004, 1396
  • DB 2004, 1153
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98

    Rufbereitschaft - Funktelefon

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    Sie soll es dem Arbeitgeber - ebenso wie der Bereitschaftsdienst gemäß § 15 Abs. 6a BAT - ermöglichen, den Angestellten auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - EzA BGB § 611 Rufbereitschaft Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

    Eine Heranziehung des Angestellten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit stellt einen Eingriff in die Freizeitgestaltung dar, den die Tarifvertragsparteien als nicht mehr vom Tarifgehalt abgedeckt und daher gesondert vergütungspflichtig ansehen (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    Der Angestellte erbringt während der Rufbereitschaft nicht die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete, sondern eine andere, zusätzliche Leistung (BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 50 = EzA BUrlG § 11 Nr. 48, zu II 2 b der Gründe).

    Trotzdem sind die geleisteten Arbeitsstunden nach dem Verständnis der Tarifvertragsparteien keine Überstunden im vergütungsrechtlichen Sinn (vgl. BAG 24. Oktober 2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 50= EzA BUrlG § 11 Nr. 48, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    An Wochenfeiertagen dürften in einem Krankenhaus Ärzte in Rufbereitschaft, die keine sofortige Aufnahme der Arbeit auf Abruf gewährleistet, nur ausnahmsweise eine ordnungsgemäße medizinischen Versorgung der Patienten sicherstellen (vgl. BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - EzA BGB § 611 Rufbereitschaft Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - EzA BGB § 611 Rufbereitschaft Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 214, 215).

  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 566/90

    Verpflichtung einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin zur Leistung von

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    Demgegenüber hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317) auch teilzeitbeschäftigte Angestellte zur Leistung von Rufbereitschaft nach § 15 Abs. 6b Unterabs. 1 Satz 1 BAT für verpflichtet gehalten.

    Er hat die Formulierung "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" so ausgelegt, dass damit nicht der zur Leistung von Rufbereitschaft verpflichtete Personenkreis eingegrenzt, sondern nur die Zeit festgelegt wird, für die Rufbereitschaft angeordnet werden darf (12. Februar 1992 - 5 AZR 566/90 - BAGE 69, 317, 322).

  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    Die Anordnung der Rufbereitschaft ist damit - ebenso wie die Anordnung des Bereitschaftsdienstes nach § 15 Abs. 6a Unterabs. 1 Satz 1 BAT - als besondere Form der Arbeitsleistung (BAG 21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - BAGE 69, 85, 90) nur außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit tariflich zulässig.

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Auslegung des Begriffs der regelmäßigen Arbeitszeit in Nr. 8 Abs. 1 SR 2c BAT ist auf die Bestimmung der Tarifvertragsparteien in § 15 Abs. 1 Satz 1 BAT zurückzugreifen und darunter die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zu verstehen (21. November 1991 - 6 AZR 551/89 - BAGE 69, 85, 90).

  • BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 738/97

    Überstundenzuschläge bei Arbeit an einem Wochenfeiertag

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    c) Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 15. Juli 1999 (- 6 AZR 738/97 - AP MTL II § 27 Nr. 2).
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 323/02

    Kein Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    Das folgt aus dem Wortlaut der Tarifvorschrift, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b aa der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    Das folgt aus dem Wortlaut der Tarifvorschrift, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr. BAG 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b aa der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94

    Stundengarantie bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    aa) Für die Vergütung der Rufbereitschaft ist allein § 15 Abs. 6b BAT maßgeblich (BAG 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02
    Durch einen nach dem Tarifvertrag nicht zulässigen Eingriff in die Freizeitgestaltung des Angestellten kann sich der Arbeitgeber der in § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 2 BAT geregelten Vergütung der Wegezeit und der Stundengarantie des § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 Satz 2 BAT nicht entziehen (BAG 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1, 15).
  • LAG Niedersachsen, 05.06.2002 - 15 Sa 1171/01

    Überstundenvergütung für die Heranziehung zur Arbeit aus der Rufbereitschaft an

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 429/16

    Rufbereitschaft - Entgeltfortzahlung - § 22 TV-Ärzte/VKA

    außerhalb der dienstplanmäßig festgesetzten Arbeitsstunden (zu § 15 Abs. 6b BAT: BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 108, 62; vgl. zu § 7 Abs. 4 Satz 1 TV-L BAG 10. April 2013 - 5 AZR 97/12 - Rn. 16, BAGE 145, 1) .

    Die Arbeitsleistung unterbricht nicht die Rufbereitschaft (vgl. zu § 15 Abs. 6b BAT BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zu I 4 b bb der Gründe, aaO) .

    Der Tarifvertrag enthält insoweit für die Vergütung der während der Rufbereitschaft angefallenen Arbeit keine Rechtsgrundverweisung auf § 9 Abs. 5, § 11 Abs. 1 Buchst. a TV-Ärzte/VKA, sondern eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. BAG 20. August 2014 - 10 AZR 937/13 - Rn. 15; vgl. zu § 8 Abs. 3 Satz 4 TVöD-K BAG 24. September 2008 - 6 AZR 259/08 - Rn. 18 f.; vgl. zu § 15 Abs. 6b BAT BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 108, 62) .

    Zu vergüten ist die tatsächliche Inanspruchnahme in jedem Fall mit dem Tabellenentgelt und dem Zeitzuschlag in Höhe der nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 Buchst. a TV-Ärzte/VKA für Überstunden zu zahlenden Beträge (vgl. zu § 15 Abs. 6b BAT BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zu I 4 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 579/04

    Tarifauslegung - Ausgleich für Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung

    Der Begriff der "Beschäftigung" ist weiter als der der Arbeit, der die Leistung von Rufbereitschaft nicht umfasst (vgl. hierzu BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - BAGE 108, 62, 69; EuGH 3. Oktober 2000 - Rs C-303/98 - [Simap] EuGHE I 2000, 7997).

    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 22. Januar 2004 - 6 AZR 543/02 -, zu II 2 a der Gründe; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - BAGE 108, 62, 69; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 543/02

    Rufbereitschaft - tarifliche Verpflegungspauschale

    Sie verlängert nicht die regelmäßige Arbeitszeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 4 b bb der Gründe).

    Diese Bindung des Arbeitnehmers betrifft seine Freizeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b der Gründe).

  • LAG Köln, 18.04.2018 - 5 Sa 216/17

    Auslegung der Anlage 30 AVR -Caritas hinsichtlich der Vergütung eines

    Die regelmäßige Arbeitszeit besteht unabhängig davon, ob ein Feiertag oder ein Werktag zu betrachten ist (vgl. BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - Rn. 33) .

    Der Vergütungsanspruch bei unzulässig angeordneter Rufbereitschaft folgt aus § 612 Abs. 1 BGB (vgl. BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - Rn. 35) .

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02

    Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne

    Sie verlängert nicht die regelmäßige Arbeitszeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02- zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 14 b bb der Gründe).

    Diese Bindung des Arbeitnehmers betrifft seine Freizeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 12 b der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 19.10.2020 - 1 K 292/19

    Einordung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei ärztlicher

    Charakterisierendes Merkmal der Rufbereitschaft ist vielmehr, dass der Arbeitnehmer aus seiner freien Zeit, die er nach seinen Vorstellungen gestalten können soll, in den Dienst berufen wird (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 9. Oktober 2003 6 AZR 447/02, BAGE 108, 62, Rn. 30).
  • BAG, 22.11.2004 - 6 AZR 544/02

    Verpflegungspauschale bei Rufbereitschaft - Rufbereitschaft; tarifliche

    Sie verlängert nicht die regelmäßige Arbeitszeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 4 b bb der Gründe).

    Diese Bindung des Arbeitnehmers betrifft seine Freizeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b der Gründe).

  • LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14

    Unbegründete Klage eines Rettungssanitäters und Rettungsassistenten auf

    Vielmehr ist damit gemeint, dass die Anordnung von Bereitschaftsdiensten nicht während einer Zeit erfolgen darf, in der der Arbeitnehmer dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hat (BAG vom 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - BAGE 108, 62 Rn. 29).

    Die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt erfahrungsgemäß aber nur dann, wenn reguläre Arbeitszeit weder dienstplanmäßig noch betriebsüblich anfällt (vgl. für die Rufbereitschaft BAG vom 9. Oktober 2003 aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 18.06.2015 - 4 Sa 74/15

    Berechnung des Referenzentgelts eines Oberarztes unter Berücksichtigung des für

    Die tatsächliche Aufnahme der Arbeit auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers hin während der angeordneten Rufbereitschaft unterbricht nicht die festgelegte Zeit der Rufbereitschaft, die als rechtliche Grundlage der Arbeitsleistung fortbesteht (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02).
  • LAG Nürnberg, 23.05.2011 - 7 Sa 757/10

    Höhe der Vergütung für Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft an Feiertagen

    Die an den Wochenfeiertagen in der regelmäßigen Arbeitszeit während der Rufbereitschaft geleistete Arbeit wird nicht durch die Feiertagsbezahlung ausgeglichen (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 09.10.2003 - 6 AZR 447/02 = BAGE 108/62 und NZA 2004/390).
  • ArbG Bocholt, 12.05.2017 - 2 Ca 1501/16

    Die Anordnung von Bereitschaftsdienst i. S. v. § 7 IV TVöD-B setzt voraus, dass

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