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   BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10   

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BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10 (https://dejure.org/2012,3575)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2012 - 6 AZR 462/10 (https://dejure.org/2012,3575)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 (https://dejure.org/2012,3575)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • openjur.de

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw; Berechnung der Ausgleichszahlung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 TVöD, § 1 TVG
    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer persönlichen Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bei der Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBW; Ermitttlung des zu sichernden Einkommens nach dem TV UmBW; Anwendbarkeit des Tarifvertrags über ...

  • rewis.io

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - Berechnung der Ausgleichszahlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Einkommenssicherung und Ausgleichszahlung des TV UmBw; Berücksichtigung einer persönlichen Zulage für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; In einem Monatsbetrag festgelegte Zulage; Ermittlung des zu sichernden Einkommens nach dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 26
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 307/08

    Einkommenssicherung bei der Umstrukturierung der Bundeswehr - Ständige

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641) .

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641) , zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO) , mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 174/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L - Ermessen bei der

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Letzterer war wegen der Ungewissheit der künftigen Entwicklung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG mit dem 36-fachen der begehrten Vergütungsdifferenz zu bewerten (BAG 24. März 2011 - 6 AZR 851/09 -; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - ZTR 2011, 23) .

    Die dem Kläger aufgrund der teilweisen Rücknahme der Feststellungsklage nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufzuerlegenden Kosten hätten aufgrund des mangels einer Anschlussrevision des Klägers geminderten Streitwerts weniger als 10 % betragen und wären damit verhältnismäßig geringfügig gewesen (vgl. BAG 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - aaO) .

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Ihre Entstehung ist im Gegensatz zu persönlichen Zulagen nach Grund und Höhe von der ständig wechselnden Zahl und Art von Diensten abhängig (vgl. zur Abgrenzung BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17 f. mwN, ZTR 2009, 641) .

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass mit dem Verzicht auf das Wort "ständige" lediglich eine redaktionelle Anpassung an den TVöD und eine Vereinheitlichung der Bestimmungen für Arbeiter und Angestellte vorgenommen werden sollte (so BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 21, ZTR 2009, 641) , zeigt dies doch, dass die Tarifvertragsparteien mit der Formulierung "ständige Lohnzulagen" diese Zulagen nur von "unständigen Lohnzulagen" und damit von Zulagen abgrenzen wollten, die vom Anfall und der Zahl der Dienste abhängig waren (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 307/08 - Rn. 17, aaO) , mit dem Wort "ständige" aber nicht zum Ausdruck bringen wollten, dass die "ständige Lohnzulage" dem Arbeiter auf Dauer zustehen musste.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 7 Sa 774/09

    Einkommenssicherung nach TV Umgestaltung Bundeswehr - persönliche Zulage -

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2010 - 7 Sa 774/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (st. Rspr. seit BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 13, BAGE 131, 325) .
  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 851/09

    Anrechnung von Zeiten der Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern für die

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Letzterer war wegen der Ungewissheit der künftigen Entwicklung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG mit dem 36-fachen der begehrten Vergütungsdifferenz zu bewerten (BAG 24. März 2011 - 6 AZR 851/09 -; 23. September 2010 - 6 AZR 174/09 - ZTR 2011, 23) .
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Das angestrebte Urteil ist trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet, den Streit der Parteien über die Höhe der monatlichen Ausgleichszahlung endgültig beizulegen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 890/07 - Rn. 11 mwN, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 14) .
  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 18/09

    Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    aa) Die Einkommenssicherung und die Ausgleichszahlung dienen der Sicherung des Besitzstandes der/des Beschäftigten, wenn aufgrund einer Maßnahme der Neuausrichtung der Bundeswehr sich das Entgelt der/des Beschäftigten verringert bzw. der Arbeitsplatz der/des Beschäftigten wegfällt (vgl. BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 20, AP TV UmBw § 11 Nr. 2) .
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10
    Damit haben sie von ihrer Tarifautonomie und von dem ihnen grundsätzlich zustehenden Wahlrecht zwischen Referenz- und Lohnausfallprinzip Gebrauch gemacht (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 1 der Gründe, BAGE 104, 65) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 242/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD-AT -

    Die persönliche Zulage nach § 14 TVöD-AT berücksichtigt jedoch die mit der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit verbundene besondere Arbeitsschwierigkeit (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 11) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Ausgehend von dieser Berechnungsweise waren die Kosten zu quotieren (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 22, AP TV UmBw § 6 Nr. 3) .
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

    Die Ausgleichszahlung dient der Sicherung des Besitzstands der Beschäftigten, wenn aufgrund einer Maßnahme der Neuausrichtung der Bundeswehr der Arbeitsplatz der Beschäftigten wegfällt (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17 mwN) .

    Die in § 11 TV UmBw vorgesehene Ausgleichszahlung soll für die Betroffenen den Besitzstand unter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen wahren (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 6 AZR 440/15 - Rn. 23; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 907/12

    Berechnung der Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw -

    Beiden Einkommenssicherungsregelungen liegt das Referenzprinzip und nicht das Lohnausfallprinzip zugrunde (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17) .

    Die Vorschrift ist Teil der Einkommenssicherungsregelungen des TV UmBw, die der Besitzstandssicherung dienen (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV UmBw BAG 19. April 2012 - 6 AZR 578/10 - Rn. 36; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17; zu § 11 Abs. 2 Unterabs. 2 iVm. § 6 Abs. 2 Unterabs. 2, § 7 Abschnitt B Abs. 2 TV UmBw BAG 24. Juni 2010 - 6 AZR 18/09 - Rn. 25) .

  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Zunächst verlangt § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine geringfügige Zuvielforderung, wobei sich hierbei eine mathematische Regel, ab wann die Grenze der Geringfügigkeit überschritten ist, nicht aufstellen lässt (vgl. BeckOK ZPO/Jaspersen, 51. Ed. 1.12.2023, ZPO § 92 Rn. 32; MüKoZPO/Schulz Rn. 19; aA BAG BeckRS 2012, 67196; Musielak/Lackmann, 12. Aufl. 2015, Rn. 6a: jeweils Grenzwert von 10 %; diskutiert wird auch ein Grenzwert von 5 % in Anlehnung an die Opfergrenze gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB; OLG Celle BeckRS 2019, 15655).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 440/15

    Höhe der Ausgleichszahlung nach § 11 Abs. 2 TV UmBw - Einbeziehung einer

    Gemeint sind monatliche Zulagen, die einen bestimmten Prozentsatz des individuellen monatlichen Tabellenentgelts betragen und deren Höhe damit nicht von einem ungewissen Berechnungsfaktor abhängt, sondern aufgrund eines feststehenden Rechenwegs in Monatsbeträgen festgelegt sind (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 12) .

    Die Formulierung bringt lediglich das der Regelung zugrunde liegende Referenzprinzip zum Ausdruck (vgl. hierzu BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 14, 17) .

  • BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14

    Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im

    § 6 TV UmBw dient ebenso wie die Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw der Sicherung des Besitzstands (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17) .

    Das Landesarbeitsgericht hat nur § 6 Abs. 1 Satz 2 TV UmBw beachtet, welcher sich auf das Entgelt aus der bisherigen Tätigkeit bezieht (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 14) .

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil erstrebt (vgl. für die st. Rspr. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 9, ZTR 2012, 280; 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - Rn. 11, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 25, jeweils mwN) .
  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

    Für diese Beschäftigten sichert § 11 TV UmBw den Besitzstand (BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 17, AP TV UmBw § 6 Nr. 3) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Der von § 256 Abs. 1 ZPO verlangte Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses wird dadurch hergestellt, dass der Kläger die Erfüllung konkreter, auf eine höhere Besitzstandszulage gerichteter Vergütungsansprüche aus einem teilweise in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit gegenwärtige rechtliche Vorteile erstrebt (vgl. für die st. Rspr. BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 24; 18. Januar 2012 - 6 AZR 462/10 - Rn. 9, ZTR 2012, 280, jeweils mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2018 - 8 Sa 26/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - vorzeitige Altersrente - Ausgleichszahlung

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 578/10

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage -

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 4 N 20.1054

    Unwirksamkeit einer kommunalen Abfallgebührensatzung

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 307/10

    Fortführung der Rentenzusatzversicherung der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 308/10

    Fortführung der Rentenzusatzversicherung der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 16 Sa 1204/12

    Eingruppierung eines Staplerfahrers nach dem Entgelt-Bundesrahmentarifvertrag für

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Anspruch auf monatliche Ausgleichszahlungen aufgrund der Härtefallregelung des §

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2013 - 10 Sa 303/13

    Härtefallregelung nach § 11 TV UmBw - kein Anspruch auf Beihilfe

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