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   BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88   

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BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88 (https://dejure.org/1990,1419)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1990 - 6 AZR 462/88 (https://dejure.org/1990,1419)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 (https://dejure.org/1990,1419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 64, 348
  • NZA 1990, 979
  • BB 1990, 1635
  • ZUM 1992, 157
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88
    Im Streitfall kann dahingestellt bleiben, ob der Verfahrensmangel nach § 286 ZPO durch den Aufhebungskläger in der nach § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO gebotenen Form erhoben hat (vgl. insoweit die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. April 1986 --7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Der Senat muß für diese Feststellung nicht entscheiden, ob die Verfahrensrüge in der Aufhebungsklage selbst erhoben werden muß (BAG Urteil vom 27. Mai 1970 - 5 AZR - BAGE 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953) oder gegenüber dieser Rechtsprechung Bedenken zu erheben sind (BAG Urteil vom 18. April 1986, a.a.O.; ablehnend hierzu Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 1990, § 110 Rz 9).

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88
    So hat der Fünfte Senat mit Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - (AP Nr. 12 zu § 339 BGB ) zutreffend entschieden, daß Sportsonderveranstaltungen und auch das Training hierfür von § 105 i Abs. 1 GewO erfaßt werden (zustimmend Stahlhacke/Bleistein, GewO - Arbeitsrechtlicher Teil, Stand Juli 1989, § 105 i Rz 17; auch Neumann in Landmann/Rohmer/Neumann, GewO , Stand 1. Oktober 1989, § 105 i Rz 16 spricht vom "Lustbarkeitsgewerbe").
  • BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81

    Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88
    Diese Vorschrift hat der Senat zwar angewandt, als von einem Opernchorsänger tariflich nicht zulässige Probezeiten (Überstunden bei Proben) verlangt worden sind (Senatsurteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; vgl. auch BAGE 38, 383 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 27.05.1970 - 5 AZR 425/69

    Aufhebungsverfahren - Vorschriftsmäßige Besetzung des Schiedsgerichts -

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88
    Der Senat muß für diese Feststellung nicht entscheiden, ob die Verfahrensrüge in der Aufhebungsklage selbst erhoben werden muß (BAG Urteil vom 27. Mai 1970 - 5 AZR - BAGE 22, 356 = AP Nr. 1 zu § 110 ArbGG 1953) oder gegenüber dieser Rechtsprechung Bedenken zu erheben sind (BAG Urteil vom 18. April 1986, a.a.O.; ablehnend hierzu Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 1990, § 110 Rz 9).
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Auszug aus BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88
    Diese Vorschrift hat der Senat zwar angewandt, als von einem Opernchorsänger tariflich nicht zulässige Probezeiten (Überstunden bei Proben) verlangt worden sind (Senatsurteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; vgl. auch BAGE 38, 383 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

    Wegen des revisionsähnlichen Charakters des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG können Verfahrensfehler, die nicht bereits von Amts wegen zu beachten sind, entsprechend § 557 Abs. 3 Satz 2 ZPO in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der von § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO verlangten Form vorgetragen werden (vgl. Senat 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348, 353 f.) .

    Ob die Notfrist des § 110 Abs. 3 ArbGG den Aufhebungskläger dazu zwingt, Verfahrensfehler in der Aufhebungsklage selbst binnen zwei Wochen zu rügen (in diesem Sinne BAG 27. Mai 1970 - 5 AZR 425/69 - BAGE 22, 356, 358; GK-ArbGG/Mikosch Stand Dezember 2010 § 110 Rn. 7; GMP/Germelmann 7. Aufl. § 110 Rn. 9) oder ob es ausreicht, wenn der Verfahrensmangel unverzüglich nach Erhebung der Aufhebungsklage, spätestens innerhalb einer der Revisionsfrist des § 74 ArbGG entsprechenden Frist von einem Monat gerügt wird (in diesem Sinne Senat 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348, 354) , kann dahinstehen.

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

    Verfahrensfehler können, sofern es sich nicht um solche handelt, die auch in einem Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten wären, nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der durch § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO gebotenen Form vorgetragen werden (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - aaO; 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 64, 348; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu II 2 a der Gründe, aaO) .
  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98

    Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

    Verfahrensfehler können, sofern es sich nicht um solche handelt, die auch in einem Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten wären, entsprechend § 559 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der durch § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO gebotenen Form vorgetragen werden (BAG 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348 zu II 2 b der Gründe; BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 zu II 2 a der Gründe).

    Der Sechste Senat hat im Urteil vom 26. April 1990 (- 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348 zu II 2 b der Gründe) die Frage dahinstehen lassen.

  • LAG Köln, 31.07.2013 - 8 Sa 1143/12

    Bühnenschiedsverfahren; Nichtverlängerungsanzeige

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 26.04.1990 - 6 AZR 462/88 -, AP Nr. 42 zu § 611 Bühnenengagementsvertrag) ist das Aufhebungsverfahren des § 110 ArbGG zwar revisionsrechtlich ausgestaltet.

    Verfahrensfehler können, sofern es sich nicht um solche handelt, die auch in einem Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten wären, entsprechend § 559 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der durch § 554 Abs. 3 Nr. 3 b) ZPO gebotenen Form vorgetragen sind (BAG vom 26.04.1990 - 6 AZR 462/88 -, BAGE 64, 348; BAG vom 18.04.1986 - 7 AZR 114/85 - a. a. O.).

  • LAG Köln, 05.03.2008 - 8 Sa 723/07

    Nichtverlängerungsanzeige; Aufhebungsklage; künstlerische Tätigkeit;

    Verfahrensfehler können, sofern es sich nicht um solche handelt, die auch in einem Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten wären, entsprechend § 559 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der durch § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO gebotenen Form vorgetragen werden (BAG 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348 zu II 2 b der Gründe; BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 zu II 2 a der Gründe).

    Der Sechste Senat hat im Urteil vom 26. April 1990 (- 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348 zu II 2 b der Gründe) die Frage dahinstehen lassen.

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. Urteile vom 18. April 1986, BAGE 51, 374 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag und vom 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag) ist das Aufhebungsverfahren des § 110 ArbGG zwar revisionsrechtlich ausgestaltet.
  • LAG Hessen, 02.06.1992 - 5 TaBV 142/91

    Arbeitszeit: Sonntagsarbeit - Wartungstechniker an Flugsimulatoren

    Darüber hinaus schafft es die Voraussetzung für die Pflege der mitmenschlichen Beziehungen in der Familie, unter Freunden und Bekannten, da an diesen Tagen grundsätzlich keine Berufspflichten die Kommunikation behindern (OVG NW, Beschluss vom 05.07.1985, - 4 B 512/85 - in Gewerbearchiv 1986, 62 ff.) Das bedeutet, dass der Rahmen der erlaubten Arbeiten eng zustecken ist und insbesondere, dass nicht jede Tätigkeit, die einem Verkehrsbetrieb nützlich ist, auch unaufschiebbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 26.04.1990, - 6 AzR 462/88 -, NZA 1990, 979).
  • BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 59/92

    Zulässigkeit einer Aufhebungsklage - Aufhebung eines Schiedsspruchs - Klage auf

    Es besteht Einigkeit darüber, daß das Aufhebungsverfahren revisionsähnlichen Charakter hat (allgemeine Meinung, BAGE 15, 87, 96 = AP Nr. 11 zu § 101 ArbGG 1953; BAG Urteil vom 26. Februar 1980, a.a.O.; BAGE 64, 348, 353 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 2 b der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 110 Rz 5).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 164/10
    In seiner Entscheidung vom 26.04.1990 hat es dann die Ansicht vertreten, die Gestaltung des Aufhebungsverfahrens als revisionsähnliches Verfahren gebiete jedenfalls ein unverzügliches Rügen des Verfahrensmangels nach Erhebung der Aufhebungsklage, hilfsweise mindestens innerhalb der Revisionsfrist von einem Monat gemäß § 74 ArbGG (BAG, Urteil vom 26.04.1990 - 6 AZR 462/88 - zitiert nach juris, Rdnr. 22).
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