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   BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12   

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https://dejure.org/2013,26825
BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12 (https://dejure.org/2013,26825)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 6 AZR 47/12 (https://dejure.org/2013,26825)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 (https://dejure.org/2013,26825)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 InsO, § 47 InsO, § 51 Nr 1 InsO, § 115 InsO, § 116 InsO
    Insolvenzsicherung durch Treuhandvereinbarung - Altersteilzeitguthaben

  • IWW

    AltTZG § 8a BGB § ... 241 Abs. 2 BGB § 280 Abs. 1 InsO § 35 Abs. 1 InsO § 47 InsO § 50 Abs. 1 InsO § 51 Nr. 1 InsO § 115 InsO § 116 InsO § 130 InsO § 131 InsO § 132 InsO § 133 Abs. 1 InsO § § 134 Abs. 1 InsO § 166 InsO § 173

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § ... 280 Abs. 1; InsO § 35 Abs. 1; InsO § 47; InsO § 50 Abs. 1; InsO § 51; InsO § 115; InsO § 116; InsO § 130; InsO § 131; InsO § 132; InsO § 133 Abs. 1; InsO § 134 Abs. 1; InsO § 166; InsO § 173; AltZZG § 8 a
    Insolvenzsicherung durch Treuhandvereinbarung; Altersteilzeitguthaben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzfestigkeit einer Sicherungstreuhand zur Absicherung des Altersteilzeitguthabens durch Doppeltreuhand

  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 47, 51, 115, 116, 166; AltTZG § 8a
    Insolvenzfestigkeit einer zur Absicherung eines Altersteilzeitguthabens im Rahmen einer sog. Doppeltreuhand vereinbarten Sicherungstreuhand

  • Betriebs-Berater

    Voraussetzungen der Insolvenzfestigkeit

  • Betriebs-Berater

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

  • rewis.io

    Insolvenzsicherung durch Treuhandvereinbarung - Altersteilzeitguthaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Sicherung eines Altersteilzeitguthabens durch Treuhandvereinbarung; Voraussetzungen der Insolvenzfestigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzsicherung der Altersteilzeit durch eine doppelte Treuhandvereinbarung: Dem Treuhänder steht in der Insolvenz des Arbeitgebers ein Absonderungsrecht zu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitguthaben durch eine Treuhandvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sicherungstreuhand zur Absicherung von Altersteilzeitguthaben ist insolvenzfest

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sicherungstreuhand zur Absicherung von Altersteilzeitguthaben ist insolvenzfest

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Absicherung des Altersteilzeitguthabens für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Sicherung eines Altersteilzeitguthabens durch Treuhandvereinbarung - Voraussetzungen der Insolvenzfestigkeit

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Höchstrichterlicher "Ritterschlag” für Contractual Trust Arrangements

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 146, 1
  • ZIP 2012, 789
  • ZIP 2013, 2025
  • ZIP 2013, 79
  • MDR 2013, 1410
  • NZA 2013, 1440
  • NZI 2014, 150
  • NZI 2014, 167
  • WM 2014, 360
  • BB 2013, 2612
  • BB 2013, 3132
  • DB 2013, 2395
  • JR 2014, 361
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    b) Die dem Treuhänder durch die Schuldnerin übertragene Verwaltungstreuhand ist gemäß § 116 Abs. 1 InsO iVm. § 115 Abs. 1 InsO erloschen (vgl. BGH 26. April 2012 - IX ZR 74/11 - Rn. 12, BGHZ 193, 129) .

    Bei Einschaltung eines Treuhänders hat der Bundesgerichtshof neben der Deckungsanfechtung gegen den Insolvenzgläubiger die Vorsatzanfechtung gegen einen uneigennützigen Verwaltungstreuhänder grundsätzlich zugelassen (BGH 26. April 2012 - IX ZR 74/11 - Rn. 14 ff., BGHZ 193, 129) .

  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Eine ("echte") Freigabe liegt vor, wenn der Insolvenzverwalter einen massezugehörigen Gegenstand an den Schuldner herausgibt und diesem die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis daran wieder verschaffen will (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 44, 46) .

    Schließlich liegt eine "modifizierte" Freigabe vor, wenn der Insolvenzverwalter den Schuldner ermächtigt, ein massezugehöriges Recht im eigenen Namen geltend zu machen, ihn aber zugleich verpflichtet, den erzielten Erlös an die Masse abzuführen (Eickmann aaO Rn. 49; vgl. BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 47) .

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    (1) Bei den Erklärungen der Parteien des Treuhandvertrags vom 12. Juni 2003 wie auch der Rahmenvereinbarung vom 10. Juni 2003 handelt es sich um sog. typische Willenserklärungen, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (st. Rspr., BAG 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - Rn. 22, BAGE 122, 197) .

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind auch der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - Rn. 22, BAGE 122, 197) .

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Ihm sollen Vermögensrechte übertragen werden, von denen er nur nach Maßgabe der Treuhandabrede Gebrauch machen darf (BGH 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 155, 227) .

    Die Zubilligung eines Aussonderungsrechts allein aufgrund einer schuldrechtlichen Sicherungsvereinbarung stünde in einem Wertungswiderspruch zum Erfordernis des dinglichen Übertragungsakts bei Sicherungsübereignung und Sicherungszession (vgl. BGH 24. Juni 2003 - IX ZR 75/01 - zu II 2 d der Gründe, BGHZ 155, 227) .

  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Auch der Bundesgerichtshof hat bei einer fremdnützigen oder uneigennützigen Treuhand nicht nur eine bloße Verwaltungstreuhand, sondern zugleich eine Sicherungstreuhand im Interesse eines Dritten angenommen (BGH 12. Oktober 1989 - IX ZR 184/88 - zu III der Gründe, BGHZ 109, 47) .

    Wie bei der Sicherungsübereignung steht dem Treuhänder bei einer Insolvenz des Treugebers kein Aussonderungsrecht, sondern lediglich ein Absonderungsrecht iSv. § 51 Nr. 1 InsO zu (vgl. MünchKommInsO/Ganter 3. Aufl. § 47 Rn. 381, 389; Uhlenbruck/Brinkmann 13. Aufl. § 47 InsO Rn. 37; Küppers/Louven BB 2004, 337, 343; Pechartscheck Entgeltansprüche aus Altersteilzeitarbeit in der Arbeitgeberinsolvenz S. 222 ff.; Rüger Die Doppeltreuhand zur Insolvenzsicherung von Arbeitnehmeransprüchen S. 273 ff.; differenzierend im Einzelfall BGH 12. Oktober 1989 - IX ZR 184/88 - zu III der Gründe, BGHZ 109, 47) .

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (vgl. BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, BAGE 132, 72) .
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99

    Berichtigung einer Abmeldebescheinigung bei der VBL

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Diese Pflicht kann abhängig von ihrem Inhalt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehen (vgl. zB BAG 21. November 2000 - 3 AZR 415/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 257) .
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 595/09

    Zeitversetzte Überleitung in den TVöD

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BAG 24. Februar 2011 - 6 AZR 595/09 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Zu den Nebenpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB gehört jedoch auch die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Seiten die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen bzw. zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 50; 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26, BAGE 134, 296) .
  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12
    Er ist solange Arbeitgeber kraft Amtes (GmS-OGB 27. September 2010 - GmS-OGB 1/09 - Rn. 18, BGHZ 187, 105) .
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 448/11

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Insolvenzsicherung

  • BGH, 05.06.2012 - X ZR 161/11

    Zivilrechtlicher Anspruch eines potenziellen Bieters in einem künftigen

  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 262/01

    Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen durch den

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

  • BGH, 21.02.2008 - IX ZR 209/06

    Anforderungen an die Feststellung der Ausübung des Insolvenzanfechtungsrechts im

  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09

    Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 73/10

    Insolvenz des Auftraggebers eines Bauvertrags: Aussonderungsrecht des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 5 Sa 1310/11

    Insolvenz - Altersteilzeit im Blockmodell - Sicherung des Wertguthabens -

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

  • LAG Düsseldorf, 10.09.2014 - 12 Sa 505/14

    Beendigung alternierender Telearbeit

    Dabei sind allerdings auch die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (BAG 18.07.2013 - 6 AZR 47/12, DB 2013, 2395 Rn. 32 m.w.N.).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    a) Der Senat schließt sich den Ausführungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Insolvenzfestigkeit der Doppeltreuhand an (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - BAGE 146, 1) , die auch im vorliegenden Verfahren greifen.

    Allerdings steht dem Treuhänder ein Absonderungsrecht nach § 51 Nr. 1 InsO zu (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 18 ff., BAGE 146, 1) .

    Bei Insolvenz des Treugebers fällt das Treugut daher in die Insolvenzmasse (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 22, aaO) .

    Sie begründet das Absonderungsrecht (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 42 ff., aaO) .

    Dies ist bei der Sicherungsgewährung im Rahmen einer Doppeltreuhand die Vermögensübertragung auf den beklagten Treuhänder (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 63, BAGE 146, 1) .

    Es spricht nichts dafür, dass die Arbeitgeberin bei Abschluss der Verträge von einer künftigen Gläubigerbenachteiligung wusste oder sie für möglich halten musste (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 64, BAGE 146, 1) .

    Die Arbeitnehmer haben hierfür ihre Arbeitsleistung erbracht (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 65, BAGE 146, 1) .

    Allerdings kommt § 166 Abs. 2 InsO vorliegend schon nicht zur Anwendung, da keine Forderungen im Wege der Sicherungsabtretung abgetreten wurden (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 71, BAGE 146, 1) .

    (1) Zwar hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts darauf abgestellt, dass die Sicherungstreuhand mit der Sicherungsabrede der Sicherungsübereignung vergleichbar ist und dass wie bei der Sicherungsübereignung dem Treuhänder bei einer Insolvenz des Treugebers kein Aussonderungsrecht zusteht, sondern lediglich ein Absonderungsrecht iSv. § 51 Nr. 1 InsO (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 24, BAGE 146, 1) .

    (1) Die Regelungen der RTV betreffen eine Vielzahl von Fällen, so dass es sich um typische Willenserklärungen handelt, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 538/11 - Rn. 25; 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26, BAGE 146, 1; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26) .

    aa) Zu den Nebenpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB gehört grundsätzlich die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem Vertragspartner unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Seiten die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrags zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen bzw. zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (vgl. zB BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 39, BAGE 146, 1; 21. November 2000 - 3 AZR 415/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 96, 257) .

    bb) Wenn die zu vertretende Pflichtverletzung noch andauert und noch kein irreparabler Schaden vorliegt, kann aus § 280 Abs. 1 BGB ein Unterlassungsanspruch abzuleiten sein (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 41, BAGE 146, 1; BGH 5. Juni 2012 - X ZR 161/11 - Rn. 15; 11. September 2008 - I ZR 74/06 - Rn. 17 mwN, BGHZ 178, 63) .

    a) Die Regelungen der RTV betreffen als Vertrag zu Gunsten Dritter eine Vielzahl von Versorgungsberechtigten in einer Vielzahl von Fällen, so dass in der RTV typische Willenserklärungen enthalten sind, deren Auslegung - anders als das Berufungsgericht angenommen hat - objektiv wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfolgen hat und in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 538/11 - Rn. 25; 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26, BAGE 146, 1; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26) .

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

    Eine Anfechtung nach § 134 InsO scheidet deshalb aus (BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 65, BAGE 146, 1) .
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