Rechtsprechung
BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?
- openjur.de
Dynamische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage; Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit; Tarifauslegung; TV Nahverkehrsbetriebe Berlin
- Bundesarbeitsgericht
Dynamische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage - Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit - Tarifauslegung - TV Nahverkehrsbetriebe Berlin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG
Dynamische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage - Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit - Tarifauslegung - TV Nahverkehrsbetriebe Berlin - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätze zur Berechnung der Entgeltsicherung nach dem Tarifrecht Öffentlicher Dienst
- rewis.io
Dynamische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage - Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit - Tarifauslegung - TV Nahverkehrsbetriebe Berlin
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung der Entgeltsicherung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tarifauslegung - Dynamische oder statische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage?
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 02.11.2010 - 50 Ca 9607/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 9 Sa 2504/10
- BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Papierfundstellen
- NZA-RR 2013, 300
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 16.07.1975 - 4 AZR 433/74
Arbeitsentgelt: Lohnsicherung für Arbeiter von Gemeinden nach § 28 BMT-G II
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Das der weiteren Entgeltentwicklung angepasste Entgelt nach der jeweiligen Entgelttabelle in Anlage 2 zum TV-N Berlin ist deshalb Ausgangspunkt der Berechnung des Entgeltausgleichs (…vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - aaO; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .Dazu gehören insbesondere auch die tariflich festgelegten Stufen, die nach § 5 Abs. 2 TV-N Berlin zu einer Entgeltgruppe gehören (vgl. BAG 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .
Damit war nicht nur der Monatstabellenlohn zu zahlen, der dem Arbeitnehmer bei Eintritt der Fahrdienstuntauglichkeit zustand, sondern ein Lohn nach der jeweiligen Lohntabelle, der den weiteren Lohnentwicklungen einschließlich linearer und struktureller Erhöhungen angepasst war (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe, AP BMT-G II § 28 Nr. 4; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .
- BAG, 02.04.1992 - 6 AZR 610/90
Lohnstandssicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Das "jeweilige monatliche Entgelt" bezieht sich auf den aktuellen Zeitpunkt (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe, AP BMT-G II § 28 Nr. 4) .Das der weiteren Entgeltentwicklung angepasste Entgelt nach der jeweiligen Entgelttabelle in Anlage 2 zum TV-N Berlin ist deshalb Ausgangspunkt der Berechnung des Entgeltausgleichs (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - aaO; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .
Damit war nicht nur der Monatstabellenlohn zu zahlen, der dem Arbeitnehmer bei Eintritt der Fahrdienstuntauglichkeit zustand, sondern ein Lohn nach der jeweiligen Lohntabelle, der den weiteren Lohnentwicklungen einschließlich linearer und struktureller Erhöhungen angepasst war (vgl. BAG 2. April 1992 - 6 AZR 610/90 - zu 1 b der Gründe, AP BMT-G II § 28 Nr. 4; 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP BMT-G II § 28 Nr. 1) .
- BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10
Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22, NZA-RR 2013, 81) .Dafür sprechen ua. prozessökonomische Gründe (vgl. zB BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 14 mwN) .
- BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 522/94
Sicherung des Lohnstandes im öffentlichen Dienst - Anrechnung von …
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Der grundsätzlich entgeltgesicherte Arbeitnehmer braucht in diesem Fall keinen Entgeltausgleich (vgl. BAG 6. Oktober 1994 - 6 AZR 522/94 - zu 1 der Gründe, ZTR 1995, 460) . - BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 883/93
Lohnstandssicherung bei Leistungsminderung
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
d) Hätten die Tarifvertragsparteien den für seine bisherige Tätigkeit untauglich gewordenen Arbeitnehmer nur statisch auf dem Stand des monatlichen Entgelts aus der Tätigkeit bei Eintritt der Untauglichkeit absichern wollen, wie die Beklagte meint, hätte es nahegelegen, dem "monatlichen Entgelt" statt des Adjektivs "jeweiligen" das Adjektiv "bisherigen" voranzustellen (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 883/93 - zu II 2 c aa bis dd der Gründe, AP MTB II § 37 Nr. 1) . - BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00
Überforderungsschutz bei Altersteilzeit
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Deshalb ist davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien des TV-N Berlin die Auslegung der bisherigen Tarifregelungen durch das Bundesarbeitsgericht akzeptierten und übernahmen (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 397/00 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 99, 60) . - BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10
Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 745/10 - Rn. 11; 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22, NZA-RR 2013, 81) . - LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2011 - 9 Sa 2504/10
Tarifauslegung - dynamische Entgeltsicherung bei Fahrdienstuntauglichkeit
Auszug aus BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 480/11
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. März 2011 - 9 Sa 2504/10 - wird zurückgewiesen.
- LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15
Anspruch auf höhere Vergütung eines Betriebsratsmitgliedes unter Berücksichtigung …
Dafür sprechen unter anderem auch prozessökonomische Gründe (vgl. BAG vom 22.01.2013 - 6 AZR 480/11 in NZA-RR 2013, 300). - LAG Düsseldorf, 18.03.2016 - 10 Sa 929/15
Höhe des Arbeitsentgelts eines Betriebsratsmitglieds
Dafür sprechen ua. prozessökonomische Gründe (vgl. BAG, Urteil vom 22. Januar 2013 - 6 AZR 480/11 -, Rn. 16, juris, m.w.N.). - LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2024 - 6 Sa 94/23 Für den Wortlaut des Tarifvertrags ist nämlich zunächst der allgemeine Sprachgebrauch heranzuziehen, wie er sich aus Wörterbüchern und Lexika ergibt (vgl. BAG 22.01.2013 - 6 AZR 480/11- Rn. 23).
- BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 658/11
Dynamische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage - Entgeltsicherung bei …
Parallelentscheidung zu führender Sache - 6 AZR 480/11 - ohne Tatbe stand und Entscheidungsgründe . - LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2013 - 5 Sa 371/12
Wachpersonal der Bundeswehr: kein Anspruch auf Wechselschichtzulage
Soll der monatliche Durchschnitt der gezahlten und im Antrag aufgelisteten Zuschläge in den letzten 12 Monaten (Dezember 2009 bis November 2010) in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2c TV UmBw zugrunde gelegt werden? Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Feststellungsantrag von demjenigen, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.2013 - 6 AZR 480/11 - (juris) zugrunde lag. - LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2013 - 5 Sa 408/12
Wachpersonal der Bundeswehr: kein Anspruch auf Wechselschichtzulage
Soll der monatliche Durchschnitt der gezahlten und im Antrag aufgelisteten Zuschläge in den letzten 12 Monaten (Dezember 2009 bis November 2010) in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2c TV UmBw zugrunde gelegt werden? Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Feststellungsantrag von demjenigen, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.2013 - 6 AZR 480/11 - (juris) zugrunde lag. - LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2013 - 5 Sa 411/12
Wachpersonal der Bundeswehr: kein Anspruch auf Wechselschichtzulage
Soll der monatliche Durchschnitt der gezahlten und im Antrag aufgelisteten Zuschläge in den letzten 12 Monaten (Dezember 2009 bis November 2010) in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2c TV UmBw zugrunde gelegt werden? Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Feststellungsantrag von demjenigen, der dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.2013 - 6 AZR 480/11 - (juris) zugrunde lag. - BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 906/11
Dynamische Ausgestaltung einer Ausgleichszulage - Entgeltsicherung bei …
Parallelentscheidung zu führender Sache -6 AZR 480/11 - ohne Tat bestand und Entscheidungsgründe . - LAG Köln, 08.01.2013 - 11 Sa 1040/11
Kein rechtliches Interesse an Feststellungsklage
b) Die Feststellungsklage kann sich als sogenannte Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG, Urteil vom 22.01.2013- 6 AZR 480/11 - m. w. N.).