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   BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08   

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BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08 (https://dejure.org/2009,1481)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2009 - 6 AZR 481/08 (https://dejure.org/2009,1481)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 (https://dejure.org/2009,1481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD - Einfrieren des dem Ehegatten des in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmers gezahlten Ortszuschlags nach dem für das Bayerische Rote Kreuz geltenden Tarifrecht

  • openjur.de

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD; Einfrieren des dem Ehegatten des in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmers gezahlten Ortszuschlags nach dem für das Bayerische Rote Kreuz geltenden Tarifrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD; Einfrieren des dem Ehegatten des in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmers gezahlten Ortszuschlags nach dem für das Bayerische Rote Kreuz geltenden Tarifrecht

  • Judicialis

    TVÜ-VKA § 5 Abs. 2; ; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5; ; BRK-ÜTV 2005/2006 vom 26.10.2005 § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD; Einfrieren des dem Ehegatten des in den TVöD übergeleiteten Arbeitnehmers gezahlten Ortszuschlags nach dem für das Bayerische Rote Kreuz geltenden Tarifrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rot-Kreuz-Ehegatte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in den TVöD

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zu den Bestimmung des Vergleichsentgelts bei Beschäftigung des Ehegatten beim Bayerischen Roten Kreuz - Ehegatten dürfen finanziell nicht schlechter gestellt sein als vor der Überleitung in den TVöD

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Das folgt aus dem Zweck dieser Überleitungsbestimmung, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag 1. Oktober 2005 wahren soll (Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, EzA GG Art. 3 Nr. 107).

    Belastet werden sollten allein die Arbeitgeber der Ehegatten, die den TVöD nicht zum 1. Oktober 2005 eingeführt hatten, weil sie nunmehr den vollen und nicht mehr wie bisher nur den gekürzten Ortszuschlag zahlen mussten (vgl. Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 21).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten konnten die Tarifvertragsparteien, nachdem sie sich dazu entschlossen hatten, bei der Bildung des Vergleichsentgelts den familienrechtlichen Status der Angestellten bei deren Überleitung in den TVöD zu berücksichtigen, nicht darauf vertrauen, dass nicht andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes durch Änderung der bei ihnen geltenden tariflichen Bestimmungen die Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 außer Kraft setzten (vgl. Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 21).

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Der Anspruch auf Vergütung geleisteter Dienste entsteht wegen der Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers nach § 614 BGB erst mit Erbringung der jeweiligen Dienstleistung (BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - Rn. 13, NZA 2009, 110; RG 20. November 1933 - VI 245/33 - RGZ 142, 291, 295; vgl. BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - zu B II 2 f der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88).
  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Das folgt aus dem Zweck dieser Überleitungsbestimmung, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag 1. Oktober 2005 wahren soll (Senat 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, EzA GG Art. 3 Nr. 107).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Dagegen greift die Kürzungsregelung des § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 BAT in den Fällen, in denen für den Ehegatten das Ortszuschlagsrecht des BAT gilt, nur dann ein, wenn dem Ehegatten ohne die Konkurrenzregelung der Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123, 126 ff.).
  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 223/84

    Berechnung von Akkordlohn bei Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Er hat deshalb mangels entgegenstehender Regelung den BRK-ÜTV 2005 auch ohne besondere Aufhebungsvereinbarung zum 26. Oktober 2005 abgelöst (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18, 20, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15; 6. November 1985 - 4 AZR 223/84 -).
  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 87/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Arbeitseinkommen des

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Der Anspruch auf Vergütung geleisteter Dienste entsteht wegen der Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers nach § 614 BGB erst mit Erbringung der jeweiligen Dienstleistung (BGH 26. Juni 2008 - IX ZR 87/07 - Rn. 13, NZA 2009, 110; RG 20. November 1933 - VI 245/33 - RGZ 142, 291, 295; vgl. BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - zu B II 2 f der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88).
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 635/07

    Ortszuschlag - Konkurrenzklausel - Auswirkungen des Inkrafttretens des TVöD

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Aufgrund seiner Überleitung in den TVöD hatte der Kläger ab dem 1. Oktober 2005 keinen Anspruch auf familienstandsbezogene Entgeltbestandteile mehr (Senat 17. Juli 2008 - 6 AZR 635/07 - AP AVR Caritasverband Anlage 1 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 13).
  • LAG Nürnberg, 06.02.2008 - 4 Sa 266/07

    Verheiratetenzuschlag - TVöD - Überleitung - Stichtag - nachträgliche Änderungen

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 6. Februar 2008 - 4 Sa 266/07 - aufgehoben.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Er hat deshalb mangels entgegenstehender Regelung den BRK-ÜTV 2005 auch ohne besondere Aufhebungsvereinbarung zum 26. Oktober 2005 abgelöst (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rn. 18, 20, EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 15; 6. November 1985 - 4 AZR 223/84 -).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 28.02.2007 - 1 Ca 931/06
    Auszug aus BAG, 17.09.2009 - 6 AZR 481/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 28. Februar 2007 - 1 Ca 931/06 - wird zurückgewiesen.
  • RG, 20.11.1933 - VI 245/33

    1. Darf auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz des noch entstehenden

  • LAG Hamm, 04.02.2010 - 17 Sa 2223/07

    Berechnung des Vergleichsentgelts nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst bei

    Wie in dem mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.2009 (6 AZR 481/08) entschiedenen Fall, in dem ebenfalls für den Ehegatten die Regelungen des Ortszuschlagsrechtes mit Wirkung zum 01.10.2005 geändert worden seien mit der Folge, dass ein Anspruch auf einen Ortszuschlag der Stufe 2 ausgeschlossen sei, sei auch bei ihr das Vergleichsentgelt um den hälftigen Unterschiedsbetrag zwischen den Ortszuschlagsstufen 1 und 2 zu erhöhen.

    Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.2009 (6 AZR 481/08) berufen.

    Belastet werden sollten allein die Arbeitgeber der Ehegatten, die den TVöD nicht zum 01.10.2005 eingeführt haben, weil sie nunmehr den vollen und nicht mehr wie bisher den gekürzten Ortszuschlag zahlen mussten (BAG 17.09.2009 - 6 AZR 481/08; 25.06.2009 - 6 AZR 72/08).

    Da es sich bei der streitgegenständlichen Problematik um eine typische Fallkonstellation sowohl im Rahmen des § 22 Abs. 1 Satz 4 TV-V als auch im Rahmen des § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA handelt, die Tarifvertragsparteien nicht annehmen und darauf vertrauen konnten, andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes würden nicht durch Änderungen der bei ihnen geltenden tariflichen Bestimmungen die Konkurrenzregelung des § 29 B Abs. 5 BAT mit Wirkung zum 01.10.2005 außer Kraft setzen (BAG 17.09.2009 a.a.O., 25.06.2009 a.a.O.), ist davon auszugehen, dass sie die weite Fassung der Tarifnorm bewusst gewählt haben, weil sie die möglichen Unterschiede der umfassten Sachverhalte zwar gesehen, aber nicht für so maßgeblich erhalten haben, dass die Anordnung verschiedener Rechtsfolgen veranlasst gewesen wäre.

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 905/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 1. Halbs. TVÜ-VKA (Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).

    Der Senat hat die Konkurrenzregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA bisher entsprechend dem Sinn und Zweck dieser Überleitungsbestimmung so ausgelegt, dass sich die Ortszuschlagsberechtigung der anderen Person nach den Verhältnissen am 1. Oktober 2005 beurteilt, damit das Ziel der Vorschrift, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag 1. Oktober 2005 wahren soll, erreicht wird (17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, aaO; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, aaO; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, aaO).

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 595/09

    Zeitversetzte Überleitung in den TVöD

    Das Vergleichsentgelt ist darum nur dann unter Einbeziehung einer niedrigeren Stufe des Ortszuschlags zu berechnen, als sie im Monat vor der Überleitung dem Angestellten tatsächlich zustand, wenn die Voraussetzungen der Konkurrenzregelung des § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT, auf die § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA verweist, mit Wirkung zum Überleitungsstichtag (noch) erfüllt waren (vgl. Senat 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 29, AP TVÜ § 5 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17).

    Von der rechtlichen Möglichkeit, den ehegattenbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag in einem zeitnah abgeschlossenen Tarifvertrag auf die im September 2005 zu zahlende Höhe einzufrieren (vgl. zu einer derartigen Konstellation in den Tarifverträgen des Bayerischen Roten Kreuzes Senat 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 29, AP TVÜ § 5 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17) , ist kein Gebrauch gemacht worden.

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 562/10

    Vergleichsentgelt - Beteiligung der öffentlichen Hand

    Bei § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-Länder, der diesen Grundsatz ebenso wie § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA durchbricht (vgl. BAG 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - AP TVÜ § 5 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17) , indem er die Ermittlung des Vergleichsentgelts verheirateter Angestellter bezüglich der Zugrundelegung der Ortszuschlagsstufe abweichend regelt, handelt es sich um eine Ausnahmeregelung.
  • BAG, 09.06.2011 - 6 AZR 867/09

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-Bund

    Ob eine andere Person nach diesen Vorschriften ortszuschlagsberechtigt ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Überleitungsstichtag, dem 1. Oktober 2005. Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-Bund, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (vgl. BAG 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, AP TVÜ § 5 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15 und zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA 17. Dezember 2009 - 6 AZR 668/08 - Rn. 14, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 18; 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16, AP TVÜ § 5 Nr. 4 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 17; 25. Juni 2009 - 6 AZR 384/08 - AP TVÜ § 5 Nr. 3 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 16; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 23, BAGE 128, 210) .
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 668/08

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Das folgt aus dem Zweck der Überleitungsregelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 TVÜ-VKA, die den Besitzstand der Erwerbsgemeinschaft der Ehegatten zum Überleitungsstichtag wahren soll (Senat 17. September 2009 - 6 AZR 481/08 - Rn. 16; 25. Juni 2009 - 6 AZR 72/08 - Rn. 18, EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 15; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 682/07 - Rn. 21, AP TVÜ § 5 Nr. 1 = EzA GG Art. 3 Nr. 107).
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