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   BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00   

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BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00 (https://dejure.org/2002,1903)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 6 AZR 486/00 (https://dejure.org/2002,1903)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 (https://dejure.org/2002,1903)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung

  • IWW
  • IWW

    BBiG § 7 BBiG § 5 Abs. 2 Nr. 1 BBiG § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBiG § 22 Abs. 2 BBiG § 35

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prinzip der Kostenfreiheit der Berufsausbildung; Anspruch auf Kostenerstattung gegen Ausbilder; Zusammenhang mit schulischer Berufsausbildung des Auszubildenden ; Auswärtige Unterbringung; Teilnahme an auswärtigem Berufsschul-Blockunterricht; Schulische und die ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BBiG § 7; ; BBiG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG § 22 Abs. 2; ; BBiG § 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungskosten - Verpflichtung des Ausbildenden zur Tragung der Kosten, die durch die Unterbringung und die Verpflegung des Auszubildenden am Ort einer auswärtigen staatlichen Berufsschule entstanden sind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten der Berufsausbildung: Keine Übernahme der Kosten der Teilnahme an auswärtigem Berufsschul-Blockunterricht durch Ausbildenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 41
  • NZA 2003, 1403
  • DB 2003, 1123
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 386/83

    Fahrlehrer

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
    Der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung soll nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und -willen des Auszubildenden abhängen (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - 29. Juni 1988 BAGE 45, 349, 353, zu II 3 der Gründe und 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - BAGE 39, 226, 228, zu II 1 a der Gründe jeweils mwN).

    Der Ausbildende kann auch keine Entschädigung für solche Ausbildungsmaßnahmen und -veranstaltungen außerhalb der Ausbildungsstätte verlangen, die in den Ausbildungsvorgang einbezogen sind (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - BAGE 45, 349, 353).

  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 467/72

    Auszubildende - Berichtsheft - Führen des Berichtsheftes während der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
    Eine Pflicht des Ausbilders auf Erstattung der dem Auszubildenden zusätzlich entstehenden Kosten aus Anlaß des Besuchs der Berufsschule ist darin nicht geregelt (BAG 11. Januar 1973 - 5 AZR 467/72 - AP BBiG § 6 Nr. 1 = EzA BBiG § 6 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).

    cc) Bei einer dualen Ausbildung hat der Ausbilder aber nicht für Kosten einzustehen, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung anfallen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333, zu I 3 der Gründe; 11. Januar 1973 - 5 AZR 467/72 - aaO).

  • BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81

    Berufsausbildungsentschädigung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
    Der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung soll nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und -willen des Auszubildenden abhängen (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - 29. Juni 1988 BAGE 45, 349, 353, zu II 3 der Gründe und 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - BAGE 39, 226, 228, zu II 1 a der Gründe jeweils mwN).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
    cc) Bei einer dualen Ausbildung hat der Ausbilder aber nicht für Kosten einzustehen, die im Zusammenhang mit der schulischen Berufsausbildung anfallen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333, zu I 3 der Gründe; 11. Januar 1973 - 5 AZR 467/72 - aaO).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 21 Sa 39/99

    Kostentragungspflicht im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses hinsichtlich

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Februar 2000 - 21 Sa 39/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87

    Kostenerstattung für Auszubildenden - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
    ee) Die in den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 (- 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25) und vom 21. September 1995 (- 5 AZR 994/94 -BAGE 81, 62) angenommene Kostentragungspflicht des Ausbilders für Verpflegung und Unterkunft des Auszubildenden betreffen - wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat - andere Fallgestaltungen.
  • BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 994/94

    Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00
    ee) Die in den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 (- 5 AZR 450/87 - EzB BBiG § 5 Nr. 25) und vom 21. September 1995 (- 5 AZR 994/94 -BAGE 81, 62) angenommene Kostentragungspflicht des Ausbilders für Verpflegung und Unterkunft des Auszubildenden betreffen - wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat - andere Fallgestaltungen.
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Das Verbot der Kostenerhebung für die berufliche Bildung erstreckt sich deshalb nicht auf Maßnahmen, die dem schulischen Bereich der Ausbildung zuzurechnen sind (vgl. zum Ganzen: BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b aa bis cc der Gründe, BAGE 103, 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 9 S 1906/14

    Erstattung von Kosten für Unterbringung und Betreuung während eines auswärtigen

    Dem entspricht es, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den bei einer dualen Ausbildung vom Ausbildenden (Arbeitgeber) zu tragenden Kosten einer Berufsausbildung im Sinne der §§ 3 ff. BBiG nicht die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der - nicht auf Veranlassung des Ausbildenden erfolgenden - Teilnahme am auswärtigen Berufsschul-Blockunterricht entstanden sind (vgl. BAG, Urteil vom 02.09.2002 - 6 AZR 486/00 -, juris).
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20

    Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit

    Die schulische und die praktische Berufsausbildung im dualen System sind selbständige Bereiche (vgl. BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b cc der Gründe, BAGE 103, 41) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2008 - 10 Sa 199/08

    Kostentragung Ausbildungskosten; Fahrtkosten zur auswärtigen Berufsschule

    Dies hat das BAG mit Urteil vom 26.09.2002 (6 AZR 486/00 - AP Nr. 12 zu § 5 BBiG) zur gleichlautenden Vorgängerregelung in § 7, § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBiG a.F. entschieden.

    Zu den Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zählt nicht die Teilnahme am Blockunterricht einer staatlichen Berufsschule, mit der ein Auszubildender seiner Schulpflicht genügt (BAG Urteil vom 26.09.2002, a.a.O.).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26.09.2002, a.a.O.) vereinbart, dass der Ausbilder die notwendigen Kosten nur zu tragen hat, wenn er den Besuch der auswärtigen Berufsschule "veranlasst" hat.

    Zu den Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zählt nicht die Teilnahme am Blockunterricht einer staatlichen Berufsschule, mit der ein Auszubildender seiner Schulpflicht genügt (BAG Urteil vom 26.09.2002, a.a.O.).

  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 144/21

    Erstattung von Fortbildungskosten - Musterberechtigung eines Co-Piloten

    Aus diesem Grund legt die Rechtsprechung die Vorschriften der § 12 Abs. 2 Nr. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG weit aus und betont, dass dem Auszubildenden keine Kosten auferlegt werden dürfen, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen (vgl. BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b aa der Gründe, BAGE 103, 41) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.09.2008 - 10 Sa 199/08

    Fahrtkostenerstattung für den Besuch einer auswärtigen Berufsschule

    Dies hat das BAG mit Urteil vom 26.09.2002 (6 AZR 486/00 - AP Nr. 12 zu § 5 BBiG) zur gleichlautenden Vorgängerregelung in § 7, § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBiG a.F. entschieden.

    Zu den Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zählt nicht die Teilnahme am Blockunterricht einer staatlichen Berufsschule, mit der ein Auszubildender seiner Schulpflicht genügt (BAG Urteil vom 26.09.2002, a.a.O.).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 26.09.2002, a.a.O.) vereinbart, dass der Ausbilder die notwendigen Kosten nur zu tragen hat, wenn er den Besuch der auswärtigen Berufsschule "veranlasst" hat.

    Zu den Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte zählt nicht die Teilnahme am Blockunterricht einer staatlichen Berufsschule, mit der ein Auszubildender seiner Schulpflicht genügt (BAG Urteil vom 26.09.2002, a.a.O.).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 936/07

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

    Soweit das Landesarbeitsgericht eine Erstattungspflicht des Beklagten nach § 670 BGB iVm. den Vorschriften des BBiG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9 und 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) zutreffend verneint hat, greift die Revision diese Ausführungen nicht an.

    bb) Durch die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom25. Juli 2002 (- 6 AZR 381/00 - AP BBiG § 5 Nr. 9 = EzA BBiG § 5 Nr. 9) und vom 26. September 2002 (- 6 AZR 486/00 - BAGE 103, 41) hat der Rechtsbegriff der "Veranlassung" im Bereich der Fahrtkostenerstattung eine feststehende fachliche, mangels eigener Definition seitens der Tarifvertragsparteien maßgebliche Bedeutung erlangt.

  • LAG Hamm, 30.08.2007 - 17 Sa 969/07

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule

    Wie das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 26.09.2002 - 6 AZR 486/00, AP Nr. 12 zu § 5 BBiG) erkannt hat, folgt ein Erstattungsanspruch auch nicht aus Sinn und Zweck dieser Normen.

    Etwas anderes gilt bzgl. der Aufwendungen für die theoretische Ausbildung dann, wenn der Auszubildende auf Veranlassung des Ausbilders z.B. nicht die nächstliegende Berufsschule oder eine andere Bildungseinrichtung als die staatliche Berufsschule besucht (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2002 a.a.O.; Urteil vom 25.07.2002 - 6 AZR 381/00, AP Nr. 9 zu § 5 BBiG).

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

    Die schulische und die praktische Berufsausbildung im dualen System sind selbständige Bereiche (vgl. BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b cc der Gründe, BAGE 103, 41) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Das Verbot der Kostenerhebung für die berufliche Bildung erstreckt sich deshalb nicht auf Maßnahmen, die dem schulischen Bereich der Ausbildung zuzurechnen sind (vgl. zum Ganzen: BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b aa bis cc der Gründe, BAGE 103, 41).
  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05

    Berufsausbildungsvertrag, Scheingeschäft, Ausbildungsverbund

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 473/08

    Auszubildende: Kostenerstattung, auswärtige Berufsschule

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 9 Sa 55/07

    Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten und Auslagen für die Unterkunft einer

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 206/13

    Vertragsklausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten - Bindungsdauer von zwei

  • ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Kombinierte Ausbildung zum Bankkaufmann mit

  • LAG Hessen, 21.08.2009 - 3 Sa 1847/08

    Erstattung von Fahrtkosten zu einer auswärtigen Berufsschule - Veranlassung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 54/07
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