Rechtsprechung
   BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,34846
BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14 (https://dejure.org/2015,34846)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2015 - 6 AZR 492/14 (https://dejure.org/2015,34846)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 (https://dejure.org/2015,34846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,34846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 174 S 2 BGB, § 113 S 2 InsO, § 343 Abs 1 S 1 InsO, § 337 InsO
    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

  • IWW

    § 113 Satz 2 InsO, §§ ... 12 ff. ZPO, Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, § 29 ZPO, § 174 Satz 1 BGB, § 174 Satz 2 BGB, § 174 BGB, § 172 Abs. 2 BGB, § 180 BGB, § 113 Satz 1 InsO, § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 337 InsO, § 113 InsO, Art. 30 EGBGB, Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB, § 113 Satz 1 und Satz 2 InsO, § 343 InsO, § 80 InsO, § 56 Abs. 1 Satz 1, §§ 108, 113, 121, §§ 123 bis 125 InsO, § 279 Satz 1 InsO, §§ 270 ff. InsO, §§ 103 bis 128 InsO, § 279 Satz 2 InsO, § 277 InsO, § 279 Satz 3 InsO, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 4 GG, Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 GG, § 9 MuSchG, § 113 Satz 3 InsO, Art. 6 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Mitteilung der Bevollmächtigung bei einer Folgekündigung

  • bag-urteil.com

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

  • Betriebs-Berater

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    § 113 InsO bei einem Chapter-11-Verfahren

  • RA Kotz

    Wiederholungskündigung - Zurückweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Mitteilung der Bevollmächtigung bei einer Folgekündigung

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 113 InsO in einem Chapter-11-Verfahren durch Schuldner als "debtor in possession"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung und §174 BGB

  • meyer-koering.de (Zusammenfassung)

    Zurückweisung einer Kündigung bei bereits früher vorgelegter Vollmacht zulässig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung - und die bereits früher vorgelegte Vollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertragliche Kündigungsfrist - und ihre Abkürzung in der Insolvenz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zurückweisung der Kündigung bei früher vorgelegter Vollmacht - Anerkennung des Verfahrens nach Chapter 11 B.C. - Befugnisse des "debtor in possession" bei in Deutschland erklärter Kündigung - Höchstfrist des § 113 Satz 2 InsO

  • k44.de (Kurzinformation)

    Zurückweisungsrecht bei Kündigung / Kündigungsfrist des § 113 InsO im Verfahren nach Chapter 11 B.C.

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigung ohne Vollmachtsvorlage: Trotzdem wirksam!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zurückweisung der Kündigung wegen Nichtvorlage der Vollmacht

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Möglichkeit der Zurückweisung der Kündigung bei früher vorgelegter Vollmacht?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bei einseitigen Rechtsgeschäften (Folgekündigung) kann eine früher vorgelegte Vollmachtsurkunde im Einzelfall ausreichen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 363
  • NJW 2016, 345
  • ZIP 2014, 2363
  • ZIP 2015, 2387
  • NZA 2016, 102
  • NZI 2015, 1041
  • BB 2015, 2995
  • BB 2015, 3068
  • JR 2017, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    Ist - wie hier - ein deutsches Gericht nach §§ 12 ff. ZPO örtlich zuständig, ist es regelmäßig auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 20; 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 20, BAGE 125, 24) .

    Das eröffnet den Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 ZPO und damit die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 21) .

    a) Ein verfahrensrechtlicher Verstoß gegen den ordre public, der sich bereits aus der bloßen Anerkennung der Verfahrenseröffnung im Verfahren nach Chapter 11 B.C. ergeben könnte und zur Folge hätte, dass der Verfahrenseröffnungsakt nicht anerkannt werden kann (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 73) , wird von der Klägerin nicht gerügt und liegt offenkundig nicht vor (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 21 ff.) .

    Er hätte lediglich die Nichtanwendung der gegen den ordre public verstoßenden US-amerikanischen Rechtsnormen zur Folge (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 73; zu den diskutierten Anwendungsfällen s. MünchKommInso/Reinhart 2. Aufl. § 343 Rn. 25 ff.) .

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    Das Verfahren nach Chapter 11 B.C. ist nach einhelliger Meinung als ausländisches Insolvenzverfahren nach § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO anzuerkennen (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - BAGE 121, 309; BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -; Uhlenbruck/Lüer 14. Aufl. § 343 Rn. 3; Mankowski EWiR 2007, 759, 760; Hergenröder/Gotzen DZWIR 2010, 273, 276; Paulus Anm. ZZP 2010, 248, 250; Brinkmann IPRax 2011, 143, 145) .

    Zu den danach maßgeblichen Vorschriften des deutschen Rechts gehört auch § 113 InsO (Mankowski EWiR 2007, 759, 760; MünchKommInsO/Reinhart 3. Aufl. § 337 Rn. 9; FK-InsO/Wenner/Schuster 8. Aufl. § 337 Rn. 4) .

    Er hat dabei gemäß 11 U.S.C. sec. 1107 grundsätzlich die Aufgaben und Befugnisse des "trustee", fungiert also als Treuhänder der Gläubiger und muss seine Befugnisse zu deren Gunsten ausüben (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 17, BAGE 121, 309; Kemper S. 57; Jander/Sohn RIW 1981, 744, 750) .

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    Das Verfahren nach Chapter 11 B.C. ist nach einhelliger Meinung als ausländisches Insolvenzverfahren nach § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO anzuerkennen (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - BAGE 121, 309; BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -; Uhlenbruck/Lüer 14. Aufl. § 343 Rn. 3; Mankowski EWiR 2007, 759, 760; Hergenröder/Gotzen DZWIR 2010, 273, 276; Paulus Anm. ZZP 2010, 248, 250; Brinkmann IPRax 2011, 143, 145) .

    Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass es ihm auch in einem Verfahren, das wie das nach Chapter 11 B.C. zumindest dem Erhalt des Unternehmens dient, um so das schuldnerische Vermögen zu maximieren und damit zugleich die Gläubiger in ihrer Gesamtheit zu schützen (vgl. zu dieser Zielrichtung BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 8 ff.; Kemper S. 11 ff.; Gräwe ZInsO 2012, 158, 159) , darauf ankommt, die unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmern und Gläubigern durch eine Begrenzung der Kündigungsfrist auf eine Höchstfrist auszugleichen.

    a) Ein verfahrensrechtlicher Verstoß gegen den ordre public, der sich bereits aus der bloßen Anerkennung der Verfahrenseröffnung im Verfahren nach Chapter 11 B.C. ergeben könnte und zur Folge hätte, dass der Verfahrenseröffnungsakt nicht anerkannt werden kann (vgl. BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 882/11 (A) - Rn. 73) , wird von der Klägerin nicht gerügt und liegt offenkundig nicht vor (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Rn. 21 ff.) .

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 253/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz - Administrator

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    Die von den Vorinstanzen unterlassene Prüfung, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit gegeben ist, hat der Senat von Amts wegen nachzuholen (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 253/11 - Rn. 13, BAGE 143, 129) .

    Für die materiell-rechtliche Vorfrage (zu diesem Institut des IPR Kropholler Internationales Privatrecht 6. Aufl. § 32 zu I; Reinhart IPRax 2012, 417, 420) , nach welchem Recht sich die Frage der Stellung des Insolvenzverwalters für die Wahrnehmung dieser Befugnisse richtet, erfolgt insoweit über die Kollisionsnorm des § 343 InsO eine eigenständige (Rück-)Anknüpfung an das ausländische Insolvenzrecht (vgl. für die Rechtslage nach der EuInsVO BAG 20. September 2012 - 6 AZR 253/11 - Rn. 36 ff., Rn. 63, BAGE 143, 129; BGH 3. Februar 2011 - V ZB 54/10 - Rn. 12, BGHZ 188, 177; Reinhart IPRax 2012, 417, 420 f.) .

    Soweit die nach § 337 InsO maßgeblichen Vorschriften auf die Stellung als Insolvenzverwalter abstellen, ist eine Substitution darum grundsätzlich immer dann vorzunehmen, wenn für die Masse in der vom Insolvenzrecht der lex fori concursus vorgesehenen Weise gehandelt wird (vgl. für den Anwendungsbereich der EuInsVO BAG 20. September 2012 - 6 AZR 253/11 - Rn. 38, 40, BAGE 143, 129) .

  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen -

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    Darum kann das Inkenntnissetzen auch durch die Vollmachtsurkunde erfolgen, die einem früheren einseitigen Rechtsgeschäft beigefügt war, wenn daraus für den Empfänger deutlich wird, dass sich die Vollmacht auch auf das spätere einseitige Rechtsgeschäft erstreckt (vgl. BAG 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - zu I 1 a bb der Gründe; Rimmelspacher Anm. AP ZPO § 81 Nr. 2 zu II 2 a und 3) .

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass für die Reichweite der Mitteilung nach § 174 Satz 2 BGB das Verständnis des Empfängers maßgeblich ist (Rimmelspacher Anm. AP ZPO § 81 Nr. 2 zu II 3) .

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    (3) § 113 InsO ist eine in sich geschlossene Spezialregelung, die allen längeren Kündigungsfristen vorgeht (vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 - Rn. 10, 22, BAGE 147, 267) .

    Der durch die Abkürzung der Kündigungsfrist gegenüber der vereinbarten vertraglichen Kündigungsfrist entstehende wirtschaftliche Nachteil wird systemimmanent durch den Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO ausgeglichen (zur Vereinbarkeit des § 113 InsO mit Art. 6 GG vgl. auch BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 - Rn. 19 ff., BAGE 147, 267) .

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    § 174 BGB regelt jedoch keine Fragen der Wirksamkeit oder der Wirkung der Vollmacht, sondern räumt dem Dritten gerade unabhängig vom tatsächlichen Bestehen der Vollmacht ein Zurückweisungsrecht ein, wenn weder eine Vollmachtsurkunde vorgelegt noch der Empfänger über das Bestehen der Vollmacht in Kenntnis gesetzt ist (vgl. BAG 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 20, BAGE 137, 347; Ostendorf RIW 2014, 93, 94) .

    Hat ihm der Vertretene keine Gewissheit verschafft, dass der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und sich der Vertretene dessen Erklärung tatsächlich zurechnen lassen muss, kann der Erklärungsempfänger die einseitige Willenserklärung zurückweisen (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19; 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    b) Das Vollmachtsstatut bestimmt sich grundsätzlich nach dem Recht des Wirkungsorts (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 - Rn. 53) .

    Darum galt über das Vollmachtsstatut deutsches Recht für alle Fragen, die die Vollmacht selbst betrafen, insbesondere ihr Bestehen und ihren Umfang (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 608/11 - Rn. 55) .

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    Hat ihm der Vertretene keine Gewissheit verschafft, dass der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und sich der Vertretene dessen Erklärung tatsächlich zurechnen lassen muss, kann der Erklärungsempfänger die einseitige Willenserklärung zurückweisen (vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19; 14. April 2011 - 6 AZR 727/09 - Rn. 23, BAGE 137, 347) .

    Die von § 174 BGB angestrebte Gewissheit für den Erklärungsempfänger verschaffen diesem gerade die Vorlage der Vollmachtsurkunde (Fall des § 174 Satz 1 BGB) bzw. das Inkenntnissetzen (Fall des § 174 Satz 2 BGB, vgl. BAG 25. September 2014 - 2 AZR 567/13 - Rn. 19) .

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Auszug aus BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14
    Zu diesen Vorschriften gehört auch § 113 Satz 2 InsO, durch den der Gesetzgeber einen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens auf der einen und den Interessen der Insolvenzgläubiger am Erhalt der Masse auf der anderen Seite gefunden hat (BT-Drs. 12/7302 S. 169; vgl. BAG 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 116, 19; 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - BAGE 92, 41) .
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BGH, 17.04.2002 - XII ZR 182/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Erlaß eines schweizerischen Zahlungsbefehls

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 134/04

    Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den "starken" vorläufigen

  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04

    Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 54/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die

  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BGH, 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf

  • BGH, 13.05.2015 - IV ZB 30/14

    Pauschaler Zugewinnausgleich im Todesfall bei Zusammentreffen von deutschem

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

    Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen

  • LAG Hessen, 05.03.2014 - 12 Sa 265/13

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 147/19

    Kündigung namens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Dementsprechend muss der dem (späteren) Erklärungsempfänger einmal vorgelegte Gesellschaftsvertrag, die ihm einmal vorgelegte Erklärung aller oder der übrigen Gesellschafter oder eine ihm einmal überreichte Vollmachtsurkunde nicht vor jedem einseitigen Rechtsgeschäft erneut vorgelegt werden (vgl. BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 22 ff., BAGE 152, 363) .

    Wenn er die ihm mitgeteilten Vertretungsverhältnisse anzweifelt, kann er gemäß § 180 BGB das Fehlen der vermeintlichen Vertretungsmacht rügen (vgl. BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 25, BAGE 152, 363) .

    Es genügt eine Mitteilung des Vollmachtgebers, die sich - ua. - an den (späteren) Erklärungsempfänger richtet (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 27, BAGE 152, 363) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - 9 Sa 445/18

    Kündigung - Organschaftliche Stellvertretung - BGB-Gesellschaft - Vollmacht -

    Soweit die Gesellschaft nicht durch alle Gesellschafter handelt, liegt damit auch bei Teilnahme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts am Rechtsverkehr eine Situation vor, die der des § 174 BGB entspricht (MüKoBGB/Schubert, 8. Aufl. 2018, BGB § 174 Rn. 15; BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - III ZR 443/13 -, BGHZ 200, 195-202, Rn. 14ff; s. zum Schutzzweck des § 174 BGB auch BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 -, BAGE 152, 363-377, Rn. 24) .

    Es genügt eine Mitteilung des Vollmachtgebers, die sich zumindest auch an den (späteren) Empfänger der einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung richtet (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 -, BAGE 152, 363-377, Rn. 27) .

    Bei Zweifeln über die Vertretungsmacht kann er gemäß § 180 BGB deren Fehlen rügen (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 -, BAGE 152, 363-377, Rn. 25) .

  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 559/14

    Ausschlussfrist im Insolvenzplan - § 113 Satz 3 InsO

    Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Arbeitnehmer aufgrund der Länge der Kündigungsfrist nicht mehr bis zu deren Ablauf beschäftigt werden können und die Masse durch die dann zu zahlende Annahmeverzugsvergütung entleert wird (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 50) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 49/15

    Sachgrundlose Befristung - Vertragslaufzeit - Verkürzung

    Die von den Vorinstanzen unterlassene Prüfung, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit gegeben ist, hat der Senat von Amts wegen nachzuholen (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 12, BAGE 152, 363) .
  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 665/15

    Insolvenzkündigung vor Dienstantritt

    Der Gesetzgeber hat nur in den in § 279 Satz 3 InsO ausdrücklich genannten Fällen, in denen in die Rechtsstellung einer Vielzahl von Arbeitnehmern eingegriffen wird, einen Zustimmungsvorbehalt normiert (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 49, BAGE 152, 363) .
  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    b) Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist eine in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung (BAG 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 12, BAGE 152, 363; 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 11, BAGE 147, 342) .
  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 55/19

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Fällt ein Rechtsstreit in die örtliche Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, ist die internationale Zuständigkeit regelmäßig indiziert und sind die deutschen Gerichte auch im Verhältnis zu einem ausländischen Gericht zuständig (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 13 mwN; 24. September 2015 - 6 AZR 492/14 - Rn. 13, BAGE 152, 363) .
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei

    Er soll nicht nachforschen müssen, welche Stellung der Erklärende hat und ob er bevollmächtigt ist, das Rechtsgeschäft vorzunehmen (vgl. zum Gesetzeszweck BAG, Urt. v. 24.09.2015 - 6 AZR 492/14 - NJW 2016, 345; Gehrlein/Weinland in jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 174 Rdn. 1 und 1.1).
  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17

    Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 Satz 2 BGB

    Es genügt eine Mitteilung des Vollmachtgebers, die sich zumindest auch an den Empfänger der einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung richtet (BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 6 AZR 492/14, nach juris) .
  • BPatG, 29.03.2023 - 6 Ni 1/22
    Die Wiederaufnahmeerklärung war auch wirksam; die Beklagte hat sie im Anschluss an die mit Zustimmung beider Parteien dieses Rechtsstreits ergangene Entscheidung des United States Bankruptcy Court for the Southern District of Texas, Houston Division, Vereinigte Staaten von Amerika, vom 10. Februar 2023 (vgl. Anlage GvW 13) zur Aufhebung der mit der dortigen Verfahrenseinleitung verbundenen, "automatic stay" genannten Unterbrechungswirkung abgegeben (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 - Schnellverschlusskappe, GRUR 2010, 861; BAG, Urteil vom 24. September 2015 - 6 AZR 492/14, NZI 2015, 1041, LS; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 20. Februar 2007 - 5 U 24/05, LS; Jaeger, Insolvenzordnung, 1. Auflage, 2020, § 343, Rdnr. 18; BeckOK, Insolvenzrecht, 30. Edition, Stand: 15. Januar 2023, § 352, Rdnr. 16 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht