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   BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00   

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https://dejure.org/2002,5139
BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00 (https://dejure.org/2002,5139)
BAG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 6 AZR 50/00 (https://dejure.org/2002,5139)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 (https://dejure.org/2002,5139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht - Beschäftigungsort

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach beidseitiger Erledigungserklärung; Auslegung eines Arbeitsvertrages bezüglich des Leistungserbringungsort einer Schwimmmeistergehilfin; Wirkungen einer Versetzungsklausel des BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98

    Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00
    Unter dieser Voraussetzung ist das Revisionsgericht an der vollen Überprüfung der Auslegung durch das Berufungsgericht nicht gehindert (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212 mwN).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00
    Dazu bedarf es eindeutiger, klar auf diesen Gegenstand bezogener Zusagen oder Absprachen (BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 19).
  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00
    Einen eingeschränkten Umfang hat das Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn abweichend von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen der Arbeitnehmer nicht für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt und lediglich die Vergütungsgruppe festgelegt wird, sondern seine Tätigkeit sowohl der Art als auch der Arbeitsstelle nach genau bezeichnet wird (BAG 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 24 = EzA BGB § 611 Nr. 12).
  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Die Worte "beim Arbeitsamt Dresden eingestellt" lassen die Auslegung zu, dass die Parteien damit nur die Dienststelle festgelegt haben, bei der der Kläger seine Tätigkeit aufzunehmen hat, ohne eine weitergehende Vereinbarung über künftige Verwendungen bei anderen Dienststellen zu treffen (vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 -, zu II 3 b der Gründe).

    Ein Bewerber um eine Stelle des öffentlichen Dienstes hat regelmäßig davon auszugehen, dass Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes grundsätzlich verpflichtet sind, jede ihnen im Bereich des Arbeitgebers zugewiesene Tätigkeit zu verrichten, die den Merkmalen ihrer Vergütungsgruppe entspricht, soweit ihnen diese Tätigkeit billigerweise zugemutet werden kann (BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 -, zu II 3 b der Gründe).

    Einen eingeschränkten Umfang hat das tarifliche Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers nur dann, wenn die Parteien von den im öffentlichen Dienst üblichen Musterverträgen abweichen und eindeutige Absprachen treffen (BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 -, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 23/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Die Parteien haben keinen individuell ausgehandelten Arbeitsvertrag geschlossen, sondern die Beklagte hat die hier in Rede stehende Formulierung in einer Vielzahl von Fällen verwendet (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 442/03 - AP BMT-G II § 27 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - BAGE 109, 207; 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 -).

    Das wiederum setzt - soweit es um den Einsatzort geht - im Regelfall voraus, dass die Frage des dauerhaften Einsatzortes zwischen den Vertragspartnern offen thematisiert wurde (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 442/03 - AP BMT-G II § 27 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Direktionsrecht Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02 - BA-GE 109, 207; 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - vgl. Friedrich/Kloppenburg RdA 2001, 293).

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    bb) Weiter wird durch die Bezugnahme auf die Regelungen des BAT für einen verständigen und redlichen Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise hinreichend deutlich, dass sich die Beklagte ihres Weisungsrechts aus § 12 Abs. 1 BAT, das dem des § 4 Abs. 1 TVöD-V entsprach, nicht begeben wollte (vgl. BAG 26. Juni 2002 - 6 AZR 50/00 - zu II 3 b der Gründe) .
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