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   BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 500/08   

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https://dejure.org/2009,3614
BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 500/08 (https://dejure.org/2009,3614)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 6 AZR 500/08 (https://dejure.org/2009,3614)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 6 AZR 500/08 (https://dejure.org/2009,3614)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung eines tariflichen Lohnzuschlags für Arbeitszeitverschiebung

  • Judicialis

    TV-N NW § 10 Abs. 9 Abschn. 2; ; TV-N NW § 11; ; ÜTV § 4 Abs. 7; ; ÜTV § 4 Abs. 8; ; RTV idF vom 3. April 2003 § 7 Abs. 11; ; RTV idF vom 3. April 2003 § 10 Abs. 1

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Berechnung eines tariflichen Lohnzuschlags für Arbeitszeitverschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung eines tariflichen Lohnzuschlags für Arbeitszeitverschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung eines tariflichen Lohnzuschlags für Arbeitszeitverschiebung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnung eines tariflichen Lohnzuschlags für Arbeitszeitverschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 22.04.2008 - 9 Sa 122/08

    Arbeitszeitverschiebung - Zuschlag - Überleitungstarifvertrag Aachener

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 500/08
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. April 2008 - 9 Sa 122/08 - aufgehoben.
  • BAG, 22.04.1987 - 4 AZR 463/86

    Anspruch auf Zahlung einer Erschwerniszulage - Ausführung von Arbeiten unter

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 500/08
    Nur dann erlaubt die Tarifpraxis einen Rückschluss auf den Willen der Tarifvertragspartner bei Vertragsabschluss (BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - zu II 2 c der Gründe, EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2; 22. April 1987 - 4 AZR 463/86 - AP TVAL II § 21 Nr. 4).
  • BAG, 15.10.2003 - 4 AZR 594/02

    Tarifauslegung - Rufbereitschaftsvergütung, Arbeitsentgelt i. S. v. § 20 MTV

    Auszug aus BAG, 22.10.2009 - 6 AZR 500/08
    Nur dann erlaubt die Tarifpraxis einen Rückschluss auf den Willen der Tarifvertragspartner bei Vertragsabschluss (BAG 15. Oktober 2003 - 4 AZR 594/02 - zu II 2 c der Gründe, EzA TVG § 4 Stahlindustrie Nr. 2; 22. April 1987 - 4 AZR 463/86 - AP TVAL II § 21 Nr. 4).
  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

    Nur dann erlaubt die Tarifpraxis einen Rückschluss auf den Willen der Tarifvertragspartner bei Vertragsabschluss (BAG 22. Oktober 2009 - 6 AZR 500/08 - Rn. 27) .
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Es handelt sich hierbei nur um eine Arbeitgeberleistung und nicht um eine Tarifpraxis, die einen Rückschluss auf den Willen der Tarifvertragspartner bei Vertragsabschluss erlauben würde (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 6 AZR 500/08 - Rn. 27) .
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 707/13

    Entwicklung einer Ausgleichszulage bei Höhergruppierungen

    Nur dann erlaubt die Tarifpraxis einen Rückschluss auf den Willen der Tarifvertragspartner bei Vertragsabschluss (BAG 22. Oktober 2009 - 6 AZR 500/08 - Rn. 27) .Da bereits Wortlaut und Systematik des Tarifvertrags ein eindeutiges Auslegungsergebnis ermöglichen, kann für die Auslegung auf die tarifliche Übung nicht mehr zurückgegriffen werden.
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