Rechtsprechung
   BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6139
BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 (https://dejure.org/2000,6139)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 (https://dejure.org/2000,6139)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 (https://dejure.org/2000,6139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 26.10.1995 - 6 AZR 125/95

    BAT / BAT-O - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98
    Auf Grund des sog. "Feuerwehrurteils" des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207) teilte die Beklagte diesen Arbeitnehmern mit Schreiben vom 18. Dezember 1995 mit, daß die Leistungen nach BAT bzw. BMT-G II nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet irrtümlich weiter gewährt worden seien und sich die Arbeitsverhältnisse nach BAT-O bzw. BMT-G-O richteten.

    Diesen Rechtsirrtum habe sie, nachdem sie davon durch die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum "Feuerwehrurteil" und die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe dieses Urteils in der NZA 1996, 765 Kenntnis erlangt habe, korrigiert, indem sie die übertariflichen Zahlungen eingestellt und die in der Vergangenheit überzahlten Beträge, soweit rechtlich möglich, zurückgefordert habe.

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (st. Rspr., vgl. BAG 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe; 26. Oktober 1995 - 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207, 210, zu I 2 a der Gründe).

    Ein solcher Anspruch ergibt sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht aus den Grundsätzen, die der Senat im sog. "Feuerwehrurteil" vom 26. Oktober 1995 (- 6 AZR 125/95 - BAGE 81, 207) angewandt hat.

    Nach den Feststellungen des Arbeitsgerichts, auf die das Berufungsurteil Bezug nimmt, erhielt die Beklagte von der vollständig abgefaßten Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Februar 1995 (- 6 AZR 667/94 - BAGE 79, 244) im April 1996, vom "Feuerwehrurteil" vom 26. Oktober 1995 (aaO) zunächst durch die Pressemitteilung im Oktober 1995, in vollständig abgefaßter Form im Juli 1996 Kenntnis.

  • BAG, 26.11.1998 - 6 AZR 335/97

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98
    Stellt er hingegen die rechtsgrundlosen Zahlungen nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - AP BAT-O § 1 Nr. 11 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 81).

    Diese durfte die Beklagte angesichts des ansonsten erforderlichen - bei einer wirtschaftlichen Betrachtung unangemessenen - Verwaltungsaufwands vernachlässigen (vgl. Senatsurteil 26. November 1998, aaO, zu B II 2 c der Gründe).

    Daß die Beklagte die übertarifliche Vergütung vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Juli 1996 zunächst noch unter Vorbehalt gezahlt und erst später zurückgefordert hat, ist im Hinblick auf die damals vom Land Berlin erhobene, im Ergebnis erfolglos gebliebene Verfassungsbeschwerde gegen das "Feuerwehrurteil" rechtlich nicht zu beanstanden (Senatsurteil 26. November 1998, aaO).

  • BAG, 23.02.1995 - 6 AZR 614/94

    BMT-G-O - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 504/98
    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 aaO; 6. Oktober 1994 aaO; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 76, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Geltungsbereich Nr. 1, zu II 2 b bb der Gründe).

    Dieser liegt im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeit dort beginnt und beendet und er mindestens während der Hälfte seiner Arbeitszeit dort arbeitet (BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 218, zu II 2 c der Gründe; 23. Februar 1995 - 6 AZR 329/94 - BAGE 79, 218, 224, zu III der Gründe; 16. November 1995 - 6 AZR 366/95 - nv., zu I 1 der Gründe; 29. Februar 1996 - 6 AZR 382/95 - nv., zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Stellt er hingegen die rechtsgrundlosen Zahlungen alsbald nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift rechtlich mögliche Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - BAGE 90, 219; 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 -).
  • LAG Hamm, 06.03.2007 - 12 Sa 1317/06

    Zur Eingruppierung einer Universitätsangestellten (Lehrstuhlsekretärin)

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in den Fällen des bloßen Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n. v.).

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber an andere vergleichbare Arbeitnehmer insoweit bewusst zusätzliche freiwillige Leistungen erbringt, als er ihnen eine höhere Vergütung zahlt, weil er sich tariflich für verpflichtet hält und nach Kenntnis von seinem Irrtum die bis dahin ohne Rechtsgrund erbrachten Leistungen weitergewährt und rechtlich mögliche Rückforderungsansprüche nicht geltend macht vgl. BAG, Urteil vom 26.11.1998 - 6 AZR 335/97 -, NZA 1999, 1108; BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n. v.).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    c) Ob sich ein anderes Ergebnis dann ergeben könnte, wenn der Arbeitgeber nach Kenntnis von seinem Irrtum die bis dahin ohne Rechtsgrund erbrachten Leistungen weitergewährt oder dann, wenn er auch nur rechtlich mögliche Rückforderungsansprüche nicht geltend macht (BAG 26. November 1998 - 6 AZR 335/97 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 90, 219, 226; 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 - zu B II 2 a der Gründe; offengelassen in BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.
  • LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schützt den Arbeitnehmer nämlich allein gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 -, NZA 2000, 839 ff.; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, NZA 1996, 48 ff.) und greift deshalb nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v.).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in Fällen des bloßen - auch nur vermeintlichen - Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. m.z.w.N.).

  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schützt den Arbeitnehmer nämlich allein gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 -, NZA 2000, 839 ff.; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, NZA 1996, 48 ff.) und greift deshalb nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v.).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in Fällen des bloßen - auch nur vermeintlichen - Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. m.z.w.N.).

  • LAG Hamm, 20.06.2006 - 12 Sa 251/06

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin - Altfall - Erfüllererlass -

    Deshalb ist ein Anspruch auf "Gleichbehandlung im Irrtum" zu verneinen (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. m.w.N.).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz kommt auch nicht unter dem Aspekt zum Tragen, dass das beklagte B4xxxx die Lehrkräfte D2xxxxxx und N2xxxxxx insoweit gegenüber der Klägerin besser stellt, als es diese irrtümlich in Vergütungsgruppe BAT I a höhergruppiert hätte, an dieser irrtümlichen Eingruppierung festhielte und deshalb an die Lehrkräfte zusätzliche freiwillige Leistungen in Höhe der Differenz zwischen der Vergütungsgruppe BAT II a und BAT I a erbringt, die sie der Klägerin nicht zuteil werden lässt (zur Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vor dem Hintergrund einer irrtümlich erfolgten Höhergruppierung vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz schützt den Arbeitnehmer allein gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1999 - 3 AZR 230/98 -, NZA 2000, 839 ff.; BAG, Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 282/94 -, NZA 1996, 48 ff.) und greift deshalb nur dort ein, wo der Arbeitgeber durch eigenes gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n.v.).

    Nicht anwendbar ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hingegen in Fällen des bloßen - auch nur vermeintlichen - Normenvollzugs (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, n. v. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 299/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

    Stellt er hingegen die rechtsgrundlosen Zahlungen alsbald nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift rechtlich mögliche Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG, Urt. v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, juris; BAG, Urt. v. 26.11.1998 - 6 AZR 335/97 -, juris; BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 5 Sa 256/15

    Betriebliche Altersversorgung, Gleichbehandlungsgrundsatz, arbeitsrechtlicher

    Stellt er hingegen die rechtsgrundlosen Zahlungen alsbald nach Kenntniserlangung von seinem Irrtum ein und ergreift rechtlich mögliche Maßnahmen zur nachträglichen Korrektur seines Irrtums, ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG, Urt. v. 27.08.2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 40, juris; BAG, Urt. v. 26.11.1998 - 6 AZR 335/97 -, juris; BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 6 AZR 504/98 -, juris).
  • LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 657/09

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung -

    Von einem erkennbar generalisierenden Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (vgl. BAG 27. September 2001 - 6 AZR 462/00 - Rn. 18, zitiert nach Juris; BAG 24. Februar 2000 - 6 AZR 504/98 - Rn. 20, zitiert nach Juris; BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 21, zitiert nach Juris; BAG 26. September 2007 - 10 AZR 569/06 - Rn. 15, zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1615/07

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

  • LAG Hessen, 23.10.2009 - 3 Sa 234/09

    Wirksamkeit des Landestarifvertrags Nr. 16/2007 - studentische Hilfskräfte bei

  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 12 Sa 225/07

    korrigierende Rückgruppierung; Zusage einer Vergütungsgruppe nach dem BAT

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2017 - 8 Sa 301/17

    Altersteilzeit - Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund in der

  • LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 658/09

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung -

  • ArbG Köln, 29.08.2016 - 15 Ca 2122/16

    Eingruppierungsfeststellungsklage eines Diplom-Sporttherapeuten innerhalb des

  • LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht