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   BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02   

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BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02 (https://dejure.org/2003,2388)
BAG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 6 AZR 512/02 (https://dejure.org/2003,2388)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 (https://dejure.org/2003,2388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vergütung von Rufbereitschaft

  • IWW

    BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 1 BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 BAT § 35 Abs. 1 Satz 2 BAT § ... 35 Abs. 3 BGB aF § 284 BGB aF § 288 EGBGB Art. 229 § 5 EGBGB Art. 229 § 7 Abs. 1 Nr. 1
    EBAT, BGB, EGBGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung für die während einer Rufbereitschaft erfolgte Heranziehung zur Arbeit; Anspruch auf Überstundenvergütung zusätzlich zu der Rufbereitschaftsvergütung; Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden; Zweck der Vergütung für die Zeit der Rufbereitschaft; ...

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 3; ; BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 1; ; BAT § 15 Abs. 6b Unterabs. 2; ; BAT § 35 Abs. 1 Satz 2; ; BAT § 35 Abs. 3; ; BGB aF § ... 284; ; BGB aF § 288; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 7 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rufbereitschaft gemäß § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 BAT für die Zeit der tatsächlichen Inanspruchnahme während einer Rufbereitschaft; Auslegung von § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 und Unterabs. 3 Satz 1 BAT

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung von Rufbereitschaft: Keine Unterbrechung der Rufbereitschaft durch Erbringung einer Arbeitsleistung während der Bereitschaft ? Anspruch auf Bereitschaftsdienstvergütung zusätzlich zur Überstundenvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 72
  • MDR 2004, 578
  • NZA 2004, 393
  • BB 2004, 1172
  • DB 2004, 654
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Essen, 27.06.2002 - 1 Ca 885/02

    Anspruch auf Vergütung von Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 27. Juni 2002 - 1 Ca 885/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 76/94

    Stundengarantie bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
    Die Rufbereitschaft beginnt in dem Zeitpunkt, von dem an der Angestellte verpflichtet ist, auf Abruf die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
    Die Pflicht der Beklagten zur Zahlung der Rufbereitschaftsvergütung auch für die Dauer einer tatsächlichen Arbeitsleistung während einer Rufbereitschaft folgt bereits aus dem Wortlaut der Tarifbestimmungen, von der bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst auszugehen ist (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 28; 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 - AP BAT-O § 23a Nr. 2 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils mwN).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
    Die Pflicht der Beklagten zur Zahlung der Rufbereitschaftsvergütung auch für die Dauer einer tatsächlichen Arbeitsleistung während einer Rufbereitschaft folgt bereits aus dem Wortlaut der Tarifbestimmungen, von der bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst auszugehen ist (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - BAGE 73, 364 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 144 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 28; 21. März 2002 - 6 AZR 108/01 - AP BAT-O § 23a Nr. 2 = EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, jeweils mwN).
  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 455/91

    Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden

    Auszug aus BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 512/02
    In diesem Zusammenhang kann sich die Beklagte nicht auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. November 1992 (- 6 AZR 455/91 - BAGE 72, 26 = AP BAT § 17 Nr. 20 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 2) zur Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden iSd. § 17 BAT berufen.
  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 330/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Allerdings ist der Wortlaut der tariflichen Regelung, auf den es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74), nicht ganz eindeutig.

    Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 331/09

    Rufbereitschaft - Entgelt für die Inanspruchnahme des Arztes außerhalb des

    Allerdings ist der Wortlaut der tariflichen Regelung, auf den es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 30, BAGE 124, 110; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74), nicht ganz eindeutig.

    Es reicht vielmehr aus, dass der Arzt innerhalb der angeordneten Rufbereitschaft auf einen entsprechenden Abruf des Arbeitgebers tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen wird (vgl. zur Vorgängervorschrift § 15 Abs. 6b BAT Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213; 28. Juli 1994 - 6 AZR 76/94 - AP BAT § 15 Nr. 33 = EzBAT BAT § 15 Rufbereitschaft Nr. 4).

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 1015/08

    Rufbereitschaftszulage für Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft

    a) Anders als in § 15 Abs. 6b Unterabs. 3 BAT haben die Tarifvertragsparteien nicht durch die Aufnahme eines Zusatzes in § 18 Abs. 2 ZTV ausdrücklich das Verhältnis der für angefallene Arbeit während der Rufbereitschaft zu zahlenden Vergütung zu der Vergütung für die gesamte Zeit der Rufbereitschaft klargestellt (vgl. hierzu Senat 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Sie bindet den Anspruch auf einen erhöhten individuellen Übergangsbetrag ihrem Wortlaut nach, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 18. November 2010 - 6 AZR 454/09 -; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 15, BAGE 124, 284; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74) , mit der Formulierung "...erhöht sich der individuelle Übergangsbetrag..." daran, dass die/der Beschäftigte bereits vor der Erhöhung Anspruch auf einen individuellen Übergangsbetrag hatte.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 238/11

    Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung - Rufbereitschaft nach TV-L

    Sie allein ist Rechtsgrund für die Erbringung einer Arbeitsleistung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit (BAG 9, 10.2003 -6 AZR 512/02- NZA 2004, 393).
  • BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 454/09

    Kinderbezogener Zuschlag bei Neueinstellung

    Bereits der Wortlaut der Regelung, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 15, BAGE 124, 284; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74) , spricht dafür, dass die Regelung in Abs. 2 Satz 3 der Anlage A 1 zum TV-Ärzte KAH keine Besitzstandregelung für bereits vor dem 1. Januar 2007 beschäftigte Ärztinnen und Ärzte ist, sondern der Anspruch auf kinderbezogenen Zuschlag auch nach dem 31. Dezember 2006 eingestellten Ärztinnen und Ärzten zustehen kann.
  • BAG, 18.11.2010 - 6 AZR 447/09

    Kinderbezogener Zuschlag bei Neueinstellung - TV-Ärzte KAH

    Bereits der Wortlaut der Regelung, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (vgl. 25. Oktober 2007 - 6 AZR 95/07 - Rn. 15, BAGE 124, 284; 9. Oktober 2003 - 6 AZR 512/02 - BAGE 108, 72, 74) , spricht dafür, dass die Regelung in Abs. 2 Satz 3 der Anlage A 1 zum TV-Ärzte KAH keine Besitzstandsregelung für bereits vor dem 1. Januar 2007 beschäftigte Ärztinnen und Ärzte ist, sondern der Anspruch auf kinderbezogenen Zuschlag auch nach dem 31. Dezember 2006 eingestellten Ärztinnen und Ärzten zustehen kann.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 2 Sa 125/08

    Rufbereitschaftszulage gemäß § 18 ZulagenTV DB AG

    Insofern haben die Parteien auch eine andere Formulierung gewählt, als in § 15 Abs. 6b BAT, wo für anfallende Arbeit während einer Rufbereitschaft daneben die Überstundenvergütung gezahlt wird (vgl. hierzu: BAG, 6 AZR 512/02).
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