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   BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82   

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BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82 (https://dejure.org/1984,1220)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1984 - 6 AZR 520/82 (https://dejure.org/1984,1220)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1984 - 6 AZR 520/82 (https://dejure.org/1984,1220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des Beginns der Amtszeit des Betriebsrates - Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Begründung der Handlungsfähigkeit des Betriebsrats - Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat vor der ...

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    Ausspruch der Kündigung eines Wahlbewerbers vor der Konstituierung des Betriebsrates

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 282
  • MDR 1985, 611
  • NZA 1985, 566
  • BB 1985, 1066
  • DB 1985
  • JR 1986, 88
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hessen, 22.12.1983 - 12 Sa 542/83
    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    So hätte die Tatsache, daß die Klägerin zu Fernsehaufnahmen eingeladen worden war, ihr frühzeitiges Bemühen, dazu Urlaub zu erlangen, die Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, ihr bisheriges Leistungsverhalten und die evtl. Wiederholungsgefahr, sowie der Zeitraum der Abwesenheit vom Arbeitsplatz bei der Interessenabwägung Berücksichtigung finden müssen (vgl. KR-Hillebrecht, aa0, Rz 215, 336; vgl. auch zuletzt LAG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 1983 - 12 Sa 542/83 -, DB 1984, 1355).
  • BAG, 09.12.1982 - 2 AZR 620/80

    Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung kann das Tragen einer auffälligen

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Dabei ist einmal darauf abzustellen, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abgeben kann und das Landesarbeitsgericht außerdem abgewogen hat, ob dem Kündigenden unzumutbar gewesen ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAG 2, 175, 182; 9, 263; BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 285).
  • BAG, 19.01.1984 - 6 ABR 19/83

    Besprechung nach § 74 Abs 1 BetrVG - Teilnahmerecht des

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Um eine Sitzung des Betriebsrats handelt es sich nur, wenn die Mitglieder dieses Organs sich unter der Leitung des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters oder eines anderen Mitglieds entsprechend der Geschäftsordnung (§ 36 BetrVG) nach entsprechender ordnungsgemäßer Einberufung zusammenfinden, um gemeinsam zu beraten und ggf. zu beschließen (vgl. Beschluß des Senats vom 19. Januar 1984 - 6 ABR 19/83 -, zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Dabei ist einmal darauf abzustellen, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abgeben kann und das Landesarbeitsgericht außerdem abgewogen hat, ob dem Kündigenden unzumutbar gewesen ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAG 2, 175, 182; 9, 263; BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 285).
  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl -

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    "Die Gegenmeinung" verkenne, "daß die konstituierende Sitzung nur ein interner Vorgang der Geschäftsführung" sei (vgl. zum BetrVG 1952 BAG Beschluß vom 21. Oktober 1969 - 1 ABR 8/69 -, AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 28.09.1983 - 7 AZR 266/82

    Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 28. September 1983 - 7 AZR 266/82 -, zur Veröffentlichung bestimmt) "neigt zu der Ansicht, nach der der Betriebsrat auch ohne Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters funktionsfähig" sei "und damit wirksame Beschlüsse fassen" könne.
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Das Landesarbeitsgericht hat überdies - worauf die Revision zu Recht hinweist - übersehen, daß die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nur als unausweichlich letzte Maßnahme zulässig ist (BAG 30, 309, 314).
  • BAG, 20.04.1982 - 1 ABR 3/80

    Betriebsrat - Sozialplan

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Zu Recht hat der Erste Senat (BAG 38, 284, 287) darauf abgestellt, daß es allein Sache der Belegschaft ist, dafür zu sorgen, daß ein Betriebsrat gebildet wird, durch den sie ihre betriebsverfassungsrechtlichen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen kann.
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Dabei ist einmal darauf abzustellen, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abgeben kann und das Landesarbeitsgericht außerdem abgewogen hat, ob dem Kündigenden unzumutbar gewesen ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen (ständige Rechtsprechung des BAG seit BAG 2, 175, 182; 9, 263; BAG Urteile vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, AP Nr. 68 zu § 626 BGB und vom 9. Dezember 1982 - 2 AZR 620/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 285).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 17/76

    Betriebsratswahl: Anfechtungsfrist, Besetzung von Betriebsratsvorsitz und

    Auszug aus BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
    Mit dieser Sitzung werden nicht Geschäfte des Betriebsrats geführt, sondern durch die Konstituierung des Betriebsrats dessen Geschäftsführung erst ermöglicht und Grundlagen für die weitere Geschäftsführung gelegt (vgl. BAG 28, 219, 222 f.).
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 341/83

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

    Der Sechste Senat hat in seiner Entscheidung vom 23. August 1984 (- 6 AZR 520/82 -) schon zutreffend die Funktionsunfähigkeit des Betriebsrats vor seiner Konstituierung angenommen.
  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

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  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Die Bestimmung betrifft lediglich die Art der Ausübung bestehender Rechte (BAG 23. August 1984 - 6 AZR 520/82 - zu I 4 der Gründe, BAGE 46, 282) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 ABR 2/21

    Anspruch des Betriebsrats auf Abschluss eines Sozialplans

    Das gilt selbst dann, wenn mit der Wahl eines Betriebsrats zu rechnen und die Zeit bis zu dessen Konstituierung absehbar ist (vgl. für die Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 102 BetrVG BAG 23. August 1984 - 6 AZR 520/82 - zu I 4 der Gründe, BAGE 46, 282) .
  • BAG, 28.10.1992 - 10 ABR 75/91

    Rechte eines nach/bei Stillegung eines Betriebes gewählten Betriebsrats

    Dementsprechend hat auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 23. August 1984 (- 6 AZR 520/82 - BAGE 46, 282 = AP Nr. 36 zu § 102 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, mit dem Ausspruch der Kündigung eines Arbeitnehmers zu warten, bis sich der Betriebsrat konstituiert hat.
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 3.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Ein Personalrat ohne einen wirksam gebildeten Vorstand ist nicht handlungsfähig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1958 - 7 P 13.57 - BVerwGE 7, 140 ; ebenso für den Betriebsrat BAG, Urteil vom 23. August 1984 - 6 AZR 520/82 - BAGE 46, 282 ).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Hat der Arbeitnehmer dargelegt, dass sich aufgrund einer Betriebsratswahl ein Betriebsrat konstituiert hat, so ist grundsätzlich von einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anhörung dieses Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung auszugehen (vgl. BAG v. 23.08.1984 - 6 AZR 520/82 - AP Nr. 36 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 11 TaBV 29/08

    Betriebliche Mitbestimmung - Einführung von Urlaubsgrundsätzen vor Konstituierung

    Sie verweise auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.08.1984, 6 AZR 520/82, wonach der Betriebsrat vor seiner Konstituierung nicht handlungsfähig sei und deshalb vom Arbeitgeber auch nicht gemäß § 102 BetrVG beteiligt werden könne.

    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23.08.1984, 6 AZR 520/82) sei der Betriebsrat vor seiner Konstituierung nicht handlungsfähig und könne deshalb vom Arbeitgeber auch nicht beteiligt werden.

    Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in einem Urteil vom 23.08.1984, 6 AZR 520/82, die Auffassung vertreten, die Anhörungspflicht gemäß § 102 BetrVG bestehe erst dann, wenn die Amtszeit des Betriebsrats begonnen und der Betriebsrat sich gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG konstituiert habe.

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 336/09

    Betriebsratsanhörung

    Die Beklagte hat ihrerseits unter Hinweis auf das BAG-Urteil vom 23.09.1984 - 6 AZR 520/82 - EzA Nr. 59 zu § 102 BetrVG 1972 eine Anhörungspflicht negiert und seither davon abgesehen, unter Anhörung des Betriebsrats vorsorglich dem Kläger erneut zu kündigen.

    Nach herrschender Meinung (BAG 23.09.1984, a.a.O., LAG Hamm 20.05.1999, 4 Sa 1989/98, ZinsO 1999, 362 f., Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 102 Rn. 7 Wlotzke/Preis, BetrVG, 3. Aufl., § 102 Rn. 12, Löwisch/Kaiser, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rn. 1, TLL/Thüsing, KSchG, § 102 BetrVG Rn 10, Etzel, HzA, Gruppe 19, Rn. 821, Heither, AR-Blattei SD 530.143, Rn. 532) beginnt die Anhörungspflicht erst mit Konstituierung des Betriebsrats: Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Betriebsrat funktionsunfähig.

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden eines Betriebsrats sind die grundlegenden Errichtungsakte zur Aufnahme der Geschäftsführung durch den Betriebsrat (BAG 46, 282, 285 = AP Nr. 36 zu § 102 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19

    Erstattung von Reisekosten - Betriebsratsschulung - Grundsatz der

  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 20/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2012 - PL 15 S 696/12

    Zur Frage der Gültigkeit einer Gesamtpersonalratswahl nach Zusammenschluss von

  • LAG Hamm, 23.06.2014 - 13 TaBVGa 21/14

    Einstweilige Verfügung; Zutritt; Betrieb; Betriebsratsmitglied; Bekanntmachung

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 Sa 110/07

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Erfordernisse,

  • ArbG Brandenburg, 09.03.2016 - 5 BV 4/16
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