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   BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00   

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https://dejure.org/2002,10987
BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00 (https://dejure.org/2002,10987)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2002 - 6 AZR 537/00 (https://dejure.org/2002,10987)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 (https://dejure.org/2002,10987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rückzahlung von Studiengebühren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kosten der betrieblichen Ausbildung ; Kosten einer auswärtigen Unterbringung; Kosten des Berufsschulbesuchs; Erstattung von Ausbildungskosten; Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    Das berechtigte Interesse eines Arbeitgebers, der einem Arbeitnehmer eine Ausbildung finanziert, geht dahin, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig für den Betrieb nutzen zu können (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - BAGE 88, 340).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt die sachliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber keinen Bedarf an der Arbeitsleistung des auf seine Kosten qualifizierten Arbeitnehmers hat und deshalb betriebsbedingt kündigt (6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - BAGE 88, 340).

  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 362/78

    Unzumutbarkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    d) Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Fünften Senats vom 19. März 1980 (- 5 AZR 362/78 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 2) steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    bb) Bei einer dreijährigen Ausbildungsdauer mit einem nahezu hälftigen Zeitanteil für die Studienphasen an der Berufsakademie wäre die Bindungsdauer von 36 Monaten rechtlich nicht zu beanstanden (s. auch BAG 25. April 2001- 5 AZR 509/99 -BAGE 97, 333).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93

    Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    Das ist auf Grund einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Güter- und Interessenabwägung unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BAG 30. November 1994 - 5 AZR 715/93 - BAGE 78, 356, 365).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (29. Juni 1962 - 1 AZR 343/61 - BAGE 13, 168; 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155) sind Verträge über die Rückzahlung der Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer grundsätzlich zulässig.
  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (29. Juni 1962 - 1 AZR 343/61 - BAGE 13, 168; 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - BAGE 76, 155) sind Verträge über die Rückzahlung der Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer grundsätzlich zulässig.
  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    Das gilt für Fahrt- und Unterbringungskosten, sowie Kosten, die ausschließlich dem schulischen Bereich zuzuordnen sind (BAG 25. Juli 2002 - 6 AZR 381/00 - zVv.).
  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87

    Kostenerstattung für Auszubildenden - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    Zu den Kosten der betrieblichen Ausbildung zählen auch diejenigen, die durch den Besuch außerbetrieblicher Lehrgänge anfallen, die Teil des Ausbildungsgangs sind (BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 450/87 - nv.).
  • BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 994/94

    Kosten der Berufsausbildung - Rückzahlung

    Auszug aus BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00
    Hierzu können auch die einer auswärtigen Unterbringung gehören, die dadurch entstehen, daß die praktische Berufsausbildung außerhalb des Ausbildungsbetriebs erfolgt (BAG 21. September 1995 - 5 AZR 994/94 - BAGE 81, 62).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

    Daran ist festzuhalten (offen gelassen bei: BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Der Arbeitnehmer soll im Falle einer selbst ausgesprochenen Kündigung auch dann mit den Ausbildungskosten belastet werden, wenn er sich wegen eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers als zur Eigenkündigung berechtigt ansehen darf oder seine Kündigung dadurch verursacht ist, dass der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, dem Arbeitnehmer einen seinen verbesserten beruflichen Qualifikationen und Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz zuzuweisen (vgl. zu dieser Fallgestaltung BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 c der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11) .
  • ArbG Ulm, 08.05.2017 - 4 Ca 486/16

    Rückzahlung von Ausbildungskosten auch bei Eigenkündigung aufgrund dauerhafter

    Unterbleibt eine ausbildungsadäquate Beschäftigung im Anschluss an die Ausbildung, wäre ein Festhalten an dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung der Rückzahlungspflicht durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht mehr gedeckt (BAG 5, 12.2002, 6 AZR 537/00, 18.03.2014, 9 AZR 545/12).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Daran ist festzuhalten (offen gelassen bei BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

  • LAG Hessen, 29.10.2010 - 19 Sa 329/10

    Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten

    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt ( BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97- BAGE 88, 340 = AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 28 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 19 ), die arbeitgeberseitige Kündigung auf Gründen beruht, die nicht mit dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen ( BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - BAGE 111, 157 = AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 34 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 6 ), der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen ( BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - AP BBiG § 5 Nr. 11; BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn.35, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 43 ) oder das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst worden ist ( BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 -, Rn. 21, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19 ).

    Der Beklagte hat nicht substantiiert Tatsachen vorgetragen, welche die Beurteilung rechtfertigen, seine Eigenkündigung sei der Risiko- und Verantwortungssphäre der Klägerin zuzuordnen, weil sie Eigenkündigung durch ein Fehlverhalten der Klägerin verursacht worden ist ( BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 -, Rn. 21, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19 ) oder darauf beruht hat, dass die Klägerin nicht bereit und in der Lage gewesen ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen ( BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - AP BBiG § 5 Nr. 11; BAG 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - Rn.35, EzA BGB 2002 § 307 Nr. 43 ).

  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10

    Darlegungslast der Arbeitnehmerin für Zeugnisberichtigungsanspruch bei Abweichung

    Aus den gleichen Gründen ist eine Klausel unwirksam, die den Arbeitnehmer auch dann zur Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichtet, wenn der Arbeitgeber außerstande ist, dem Arbeitnehmer eine seiner Ausbildung entsprechenden Tätigkeit zuzuweisen (BAG, 18.11.2008, 3 AZR 192/07, NZA 2009 435; 05.12.2002, 6 AZR 537/00, AP Nr. 11 zu § 5 BBiG).

    Ein Festhalten am Arbeitsverhältnis zur Vermeidung der Rückzahlungspflicht ist in einer solchen Situation nicht mehr durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt (BAG, 05.12.2002, 6 AZR 537/00, AP Nr. 11 zu § 5 BBiG).

  • LAG Hamm, 11.10.2013 - 1 Sa 1006/13

    Rückzahlung von Bildungskosten

    Denn eine Klausel, die den Arbeitnehmer auch dann zur Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichtet, wenn der Arbeitgeber außerstande ist, dem Arbeitnehmer eine seiner Ausbildung entsprechenden Tätigkeit zuzuweisen, wäre unwirksam (BAG 18.11.2008 - 3 AZR 192/07, NZA 2009 435; 05.12.2002 - 6 AZR 537/00, AP Nr. 11 zu § 5 BBiG; LAG Hamm 14.01.2011 - 7 Sa 1615/10 - EzB BGB § 307 Nr. 22b).

    Ein Festhalten am Arbeitsverhältnis zur Vermeidung der Rückzahlungspflicht ist in einer solchen Situation nicht mehr durch berechtigte Interessen des Arbeitgebers gedeckt (BAG 05.12.2002 - 6 AZR 537/00, AP Nr. 11 zu § 5 BBiG).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2006 - 9 Sa 304/06

    Unbegründete Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens zur Studienfinanzierung -

    Das Bundesarbeitsgericht habe in seinem Urteil vom 5.12.2002 - 6 AZR 537/00 - ausdrücklich offen gelassen, ob diese Grundsätze auch auf Studiengebühren für Studienphasen anwendbar seien.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2017 - L 3 AL 15/15

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - förderungsfähige Berufsausbildung -

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits in einer Entscheidung vom 16. Oktober 2002 (- 4 AZR 429/01 -, Rn. 29 ff. - daran festhaltend BAG, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 AZB 33/06 -, Rn. 11; offen gelassen: BAG, Urteil vom 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 -, Rn. 55; BAG, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 -, Rn. 25, juris; Koch-Rust/Rosentreter, a.a.O., NJW 2009, 3005, 3006) ausgeführt, dass eine Berufsakademie zwar keine Fachhochschule sei, es sich bei den an einer Berufsakademie angebotenen Studiengängen hingegen um Ausbildungsgänge handele, die sonst an Universitäten und Fachhochschulen angeboten werden.
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 7 Sa 1386/10

    Rückforderung von Fortbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

    Aus den gleichen Gründen ist eine Klausel unwirksam, die den Arbeitnehmer auch dann zur Rückzahlung der Fortbildungskosten verpflichtet, wenn der Arbeitgeber außerstande ist, dem Arbeitnehmer eine seiner Ausbildung entsprechenden Tätigkeit zuzuweisen (BAG, 18.11.2008, 3 AZR 192/07, NZA 2009 435; 05.12.2002, 6 AZR 537/00, AP Nr. 11 zu § 5 BBiG).
  • ArbG Nürnberg, 15.07.2003 - 3 Ca 8538/02

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Kombinierte Ausbildung zum Bankkaufmann mit

  • LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09

    Eigenkündigung - Rückzahlungsklausel - unangemessene Benachteiligung

  • LAG Niedersachsen, 11.08.2006 - 10 Sa 1278/05
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