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   BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01   

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BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01 (https://dejure.org/2003,1951)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 6 AZR 537/01 (https://dejure.org/2003,1951)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 (https://dejure.org/2003,1951)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit

  • IWW

    BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1... BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 BBiG § 7 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG § 1 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG § 2 Abs. 2 JArbSchG § 9 Abs. 2 Nr. 2 JArbSchG § 9 Abs. 4 in der bis zum 28. Februar 1997 geltenden Fassung BGB § 133 BGB § 157 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 1 Nr. 3 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 6 Nr. 1 Satz 1 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 7 Nr. 1 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 7 Nr. 3
    EBetrVG, BBiG, JArbSchG, BGB, MTV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit; Anspruch auf tarifliche Mehrarbeitsvergütung; Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit

  • Judicialis

    BetrVG § 77 Abs. 3 Satz 1... ; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BBiG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; JArbSchG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; JArbSchG § 2 Abs. 2; ; JArbSchG § 9 Abs. 2 Nr. 2; ; JArbSchG § 9 Abs. 4 in der bis zum 28. Februar 1997 geltenden Fassung; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 1 Nr. 3; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 6 Nr. 1 Satz 1; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 7 Nr. 1; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern vom 2. September 1996 § 7 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsbildungsrecht - Vergütung von Berufsschultagen; Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die betriebliche Ausbildungszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Regelung der wöchentlichen Arbeitszeit von Auszubildenden durch Betriebsvereinbarung: Keine Verlängerung der Arbeitszeit bei Bestehen einer tariflichen Regelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufsschulpflicht - Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die wöchentliche Ausbildungszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die wöchentliche Ausbildungszeit

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Berufsschule bringt Volljährigen keine Überstunden // Nur Minderjährige sind geschützt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 353
  • MDR 2003, 1056
  • NZA 2003, 984
  • BB 2003, 1512
  • DB 2003, 1743
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG München, 30.07.2001 - 3 Sa 64/01

    Zuspruch einer besonderen Vergütung auf Grundlage des § 10 Abs. 3 des

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juli 2001 - 3 Sa 64/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung läßt deshalb die Wirksamkeit der übrigen unberührt, wenn der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Das folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es ebenso wie bei Gesetzen oder Tarifverträgen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der gesetzten Ordnung diese insoweit aufrechtzuerhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - NZA 2003, 171).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. BAG, vgl. etwa 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 mwN; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - DB 2003, 455).
  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 1/99

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über einen Sozialplan

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Das folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es ebenso wie bei Gesetzen oder Tarifverträgen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der gesetzten Ordnung diese insoweit aufrechtzuerhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - NZA 2003, 171).
  • BAG, 26.03.2001 - 5 AZR 413/99

    Freistellung eines Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Seither fehlt es für diesen Personenkreis an einer gesetzlichen Anrechnungsregelung (BAG 26. März 2001 - 5 AZR 413/99 - AP BBiG § 7 Nr. 1 = EzA BBiG § 7 Nr. 1).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Diese Befugnis soll nicht durch ergänzende oder abweichende Regelungen der Betriebspartner ausgehöhlt werden können (st. Rspr. BAG, vgl. etwa 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - BAGE 97, 44, 49 mwN; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - DB 2003, 455).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Eine gegen die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam (20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 257).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
    Das folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es ebenso wie bei Gesetzen oder Tarifverträgen gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit der gesetzten Ordnung diese insoweit aufrechtzuerhalten, als sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366; 25. Januar 2000 - 1 ABR 1/99 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 137 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 106; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - NZA 2003, 171).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung -

    Damit scheidet eine ergänzende Auslegung von Betriebsvereinbarungen zwar nicht von vornherein aus (hierzu BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31; zweifelnd BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Sie lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt, wenn der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 104, 353; 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (4) (b) der Gründe, BAGE 114, 162).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung lässt deshalb die Wirksamkeit der übrigen unberührt, wenn der verbleibende Teil auch ohne die unwirksame Bestimmung eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 104, 353; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 21a Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 3; 22. Juli 2003 - 1 ABR 28/02 - zu B II 3 a aa der Gründe, BAGE 107, 78; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 108, 147; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B IV 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 252; 11. Januar 2011 - 1 ABR 104/09 - Rn. 23, BAGE 136, 353) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auch Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigem Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31).
  • LAG München, 19.08.2014 - 6 Sa 345/14

    Wechsel der Altersversorgung

    Demnach lässt die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt, sofern der verbleibende Teil auch ohne diese eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (BAG v. 18.9.2012 - 3 AZR 431/10, NZA-RR 2013, 651, unter Rz. 60; BAG v. 11.1.2011 - 1 ABR 104/09, NZA 2011, 651, unter Rz. 23; BAG v. 13.2.2003 - 6 AZR 537/01, NZA 2003, 984, unter Rz. 25 [juris]; BAG v. 15.5.2001- 1 ABR 39/00, NZA 2001, 1154, unter Rz. 42 [juris]; jeweils m.w.N; Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 77 Rz. 33; GKBetrVG/Kreutz, 10. Aufl. § 77 Rz. 64; Weber in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG,.
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 936/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auch Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31) .
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 939/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auch Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31) .
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 937/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auch Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31) .
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 938/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auch Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31) .
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 941/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auch Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 537/01 - zu II 2 c dd der Gründe, BAGE 104, 353; 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 31) .
  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 940/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 942/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 550/19

    1. Eine Ersatzleistungsbestimmung hinsichtlich eines durch Betriebsvereinbarung

  • VG Köln, 08.12.2016 - 1 K 1606/15

    Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages zum

  • VG Köln, 08.12.2016 - 1 K 2393/15

    Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages zum

  • LAG München, 21.12.2010 - 6 Sa 722/10

    Gewährung einer Gewinnbeteiligung - Bezugnahme auf Betriebsvereinbarung

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